Die Stadtwerke Judenburg AG bieten verschiedene Servicewege für Fragen rund um Strom, Vertrag und Abrechnung:
- Telefon: +43 3572 83 146 – zentrale Servicenummer Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr ; dieselbe Nummer dient rund um die Uhr als Störungsdienst bei Versorgungsausfällen.
- E-Mail: [email protected] – geeignet für schriftliche Anfragen zu Rechnungen, Tarifauskünften, Umzügen oder Vertragsänderungen inklusive Zähler- oder Dokumentenfotos.
- Fax: +43 3572 83 146-600.
- Online-Formulare: spezifische Kontaktformulare für Anmeldung, Abmeldung, Zählerstandsmeldung, Teilzahlungsänderung, Netzanschluss oder Einspeiseanlagen, die direkt an die zuständige Fachabteilung geleitet werden.
- Kundenportal: judenburg.mein-portal.at bzw. judenburg-davidvo.mein-portal.at für die Selbstverwaltung des Vertrags.
- Kundencenter: Burggasse 15, 8750 Judenburg – persönliche Beratung zu den oben genannten Öffnungszeiten.
- Social Media: Instagram und LinkedIn für Neuigkeiten und Projekte – vertragsbezogene Anliegen bitte über die klassischen Wege klären.
Störung oder Notfall?
Bei einer Störung wählen Sie +43 3572 83 146 (24/7 erreichbar).
Was möchten Sie tun?
Wählen Sie Ihr Anliegen und wir zeigen Ihnen den besten Kontaktweg.
Antwort in der Regel innerhalb weniger Werktage
Ideal für dokumentierte Beschwerden
Zählerstand online eingeben
Rund um die Uhr erreichbar
Stadtwerke Judenburg Kontaktmöglichkeiten im Überblick
Alle verfügbaren Kontaktwege auf einen Blick.
Telefon
+43 3572 83 146
Mo–Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Störungsdienst
+43 3572 83 146
Rund um die Uhr erreichbar
Postanschrift
Burggasse 15
8750 Judenburg
Austria
Kundenportal
Fax
+43 3572 83 146-600
Soziale Medien
Stadtwerke Judenburg Kundenportal & Login
Stromkundinnen und Stromkunden der Stadtwerke Judenburg AG können ihren Vertrag bequem über ein digitales Kundenportal verwalten. Der Zugang erfolgt über judenburg.mein-portal.at. Zusätzlich stellt der Netzbetreiber ein separates Smart-Meter-Portal für detaillierte Messdaten bereit.
- Registrierung: Für die Ersteinrichtung werden Name und Adresse, eine eindeutige Kennung der Anlage (etwa Kundennummer, Anlagennummer oder Zählpunkt) sowie eine gültige E-Mail-Adresse benötigt. Anschließend wird ein persönliches Benutzerkonto samt Passwort angelegt ; ein Registrierungsleitfaden ist verfügbar.
- Anmeldung: Der Login erfolgt über E-Mail-Adresse und selbst gewähltes Passwort und ist rund um die Uhr möglich.
- Funktionsumfang: Das Portal bietet Einsicht in die Rechnungen der letzten drei Jahre, eine Verbrauchsauswertung, die Kontrolle der Stammdaten, einen Nachrichtenkanal zum Kundencenter sowie die Umstellung auf die elektronische Rechnung, für die ein einmaliger Online-Bonus gewährt wird.
- Smart-Meter-Portal: Für Zählpunkte mit intelligentem Stromzähler können nach Einwilligung Tages- und gegebenenfalls Viertelstundenwerte abgerufen werden ; die Anmeldung erfordert eine eigene Registrierung mit Zählpunkt- und Kundendaten.
Problem mit Stadtwerke Judenburg? So gehen Sie vor
Schritt-für-Schritt-Anleitung für häufige Kundenanliegen.
Direktkontakt mit Kundendienst
Bei Problemen oder Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich zunächst telefonisch oder persönlich an den Kundendienst der Stadtwerke Judenburg. Kleine Stadtwerke sind in der Regel gut erreichbar und können viele Fragen direkt klären.
Schriftliche Beschwerde einreichen
Falls das Problem nicht gelöst wird, verfassen Sie eine schriftliche Beschwerde und senden Sie diese per E-Mail oder Brief. Schildern Sie den Sachverhalt sachlich und fordern Sie eine schriftliche Antwort innerhalb einer klar benannten Frist.
Eskalation an die Geschäftsleitung
Bleibt Ihre Beschwerde unbeantwortet oder unbefriedigend, eskalieren Sie Ihr Anliegen schriftlich direkt an die Geschäftsleitung des Anbieters und setzen Sie eine klare Frist von 14 Tagen für eine abschließende Lösung.
Stadtwerke Judenburg Umzug organisieren
Bei einem Wohnsitzwechsel sollten Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Judenburg AG idealerweise einige Wochen im Voraus reagieren:
- Rechtzeitige Meldung: Sobald das Auszugsdatum feststeht, empfiehlt sich eine frühzeitige Information des Versorgers über das Online-Formular für An- bzw. Abmeldung oder telefonisch unter +43 3572 83 146. Bereitzuhalten sind die Kundennummer, die bisherige Lieferadresse, das geplante Auszugsdatum und – soweit vorhanden – die neue Adresse.
- Zählerstände dokumentieren: Am Umzugstag sollte der Zählerstand am bisherigen Wohnort möglichst exakt notiert und per Foto festgehalten werden. Die Übermittlung erfolgt anschließend über das entsprechende Online-Formular, das Kundenportal oder den Kundenservice – Grundlage für eine korrekte Schlussabrechnung.
- Vertragsfortführung prüfen: Findet der Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes statt, lässt sich der bestehende Liefervertrag in den meisten Fällen auf den neuen Zählpunkt übertragen ; hierfür werden Einzugsdatum und neue Zählernummer benötigt. Bei einem Wegzug aus dem Netzgebiet endet der Vertrag in der Regel, wobei eventuelle Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und offene Salden zu berücksichtigen sind.
Zählerstand bei Stadtwerke Judenburg melden
Im Netzgebiet der Stadtwerke Judenburg AG werden klassische Ferraris-Zähler schrittweise durch Smart Meter ersetzt. Intelligente Messgeräte übermitteln den Verbrauch automatisch und verschlüsselt an den Netzbetreiber, sodass eine jährliche Selbstablesung in vielen Fällen entfällt.
- Datenumfang: Standardmäßig werden Tageswerte übertragen ; nach ausdrücklicher Einwilligung lassen sich auch Viertelstundenwerte im Smart-Meter-Portal abrufen, was eine sehr feingranulare Verbrauchsanalyse ermöglicht.
- Manuelle Meldung: Für Zählpunkte ohne Smart Meter – oder bei gesonderten Abrechnungen – steht ein Online-Formular „Zählerstand Strom" bereit. Anlagennummer, Vertragsnummer, Ablesedatum und Zählerstand werden dort erfasst ; alternativ ist die Übermittlung über das Kundenportal oder telefonisch möglich.
- Abrechnungsrhythmus: Die Jahresabrechnung erfolgt zu einem festen Stichtag auf Basis der Smart-Meter-Daten bzw. der manuellen Meldung. Bei Umzügen oder Vertragswechseln ist eine Zwischenablesung für die anteilige Endabrechnung erforderlich.
- Schätzung: Liegen weder Smart-Meter-Daten noch eine Selbstablesung vor, wird der Verbrauch nach den in Österreich üblichen Verfahren anhand historischer Werte geschätzt. Eine rechtzeitige Meldung vermeidet Überraschungen bei Nachzahlungen oder Gutschriften.
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