Das Wichtigste zusammengefasst
- Der Einbau eines Smart Meters kann nicht abgelehnt werden. Jedoch können Sie sich mit einem "Opt-Out" gegen die intelligenten Funktionen des Smart Meters entscheiden. Sie können sich auch im Nachhinein entscheiden, die Funktionen abzumelden bzw. zu deaktivieren.
- Mit "intelligenten Funktionen" sind die Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten, die Fernabschaltung sowie die Leistungsbeschränkung gemeint.
- Sobald Ihr Netzbetreiber Sie über die Installation bzw. den Zählertausch informiert, müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie sich für das "Opt-Out" entscheiden.
Kann ich den Smart Meter ablehnen und sollte ich das tun?
Der Einbau eines Smart Meters kann nicht abgelehnt werden. Jedoch besteht mittlerweile ein gesetzlicher Anspruch darauf, die intelligente Funktion des Smart Meters abzulehnen. Aufgrund des Drucks der Arbeitskammer hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2018 dazu verpflichtet sind, den Wünschen aller Stromkund/innen nachzukommen, die eine Messung ihres Stromverbrauchs mit Smart Meter wünschen und die intelligenten Funktionen des Smart Meters ablehnen.
Gibt es eine Smart Meter Pflicht in Österreich?
Ja, es gibt eine Smart Meter Pflicht in Österreich. Gemäß einer EU-Verordnung war ursprünglich das Ziel, bis zum Jahr 2020 in 80 Prozent der Haushalte Smart Meter zu installieren. Der österreichische Gesetzgeber strebte bis 2024 eine Abdeckung von 95 Prozent an - dieses Ziel wurde mit einer Abdeckungsquote von rund 97 % sogar übertroffen. Die intelligenten Stromzähler haben die bisherigen mechanischen Zähler mit rotierender Scheibe (Ferraris-Zähler) weitgehend ersetzt.
64,5 %
Ende 2022
81,9 %
Ende 2023
96,9 %
Ende 2024
Ziel von 95 % übertroffen
~97 %
Ende 2025
Nahezu Voll-Rollout
Quelle: E-Control Monitoringbericht Smart Metering 2025
Was sind die Pro und Contra Punkte für eine Smart Meter Ablehnung?
Sie denken über das Ablehnen der intelligenten Funktionen Ihres Smart Meters nach? Hier sind die Vor- und Nachteile eines Smart Meters mit aktiven intelligenten Funktionen:
Vorteile
- Automatische, genaue Verbrauchsaufzeichnung alle 15 Minuten
- Flexible Tarifmodelle und dynamische Preisgestaltung möglich
- Günstigere Energiepreise bei Überfluss und in der Nacht
- Verbesserte Prognosen und effiziente Nutzung von Speichersystemen
- Schnelle Aktivierung des Stroms bei Einzug ohne Vor-Ort-Termine
- Transparente und nachvollziehbare <a href='/energie/strom/rechnung' class='text-primary underline hover:no-underline'>Stromrechnungen</a>
- Mehr Kontrolle über den <a href='/energie/strom/tipps/durchschnittlicher-stromverbrauch' class='text-primary underline hover:no-underline'>Stromverbrauch</a> in Echtzeit
Nachteile
- Kürzere Lebensdauer als herkömmliche Ferraris-Zähler
- Mögliche Anfangsabweichungen in den Messungen
- Potenzielles Sicherheitsrisiko durch Hacking
- Datenschutzbedenken bei der Erfassung von detaillierten Verbrauchsdaten
Was muss ich beachten, wenn ich den Smart Meter ablehnen möchte?
Die Smart Meter Ablehnung gestaltet sich als herausfordernd, da es kein generelles Widerspruchsrecht gibt. Hier sind einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, wenn Sie Ihren Smart Meter ablehnen möchten:
Einbau trotz Ablehnung
Sie werden trotz Ablehnung mit einem Smart Meter ausgestattet - es ist nicht möglich, den Einbau des Smart Meters abzulehnen. Jedoch werden die "intelligenten" Funktionen des Geräts deaktiviert. Mit "intelligenten" Funktionen sind die Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, die Fernabschaltung und die Leistungsbeschränkung gemeint.
Datenübermittlung bei Ablehnung
Wenn Sie sich für die "Opt-Out" Funktion entscheiden, wird ein Smart Meter eingebaut, bei welchem die intelligenten Funktionen deaktiviert sind. Der Smart Meter wird nur in gewissen Fällen aus der Ferne von Ihrem Netzbetreiber ausgelesen, z. B. für die Jahresabrechnung, bei Preisanpassungen oder bei einem Umzug.
Unterschied zwischen Ablehnung, Abmeldung & Fernausschaltung
In Österreich ist die Einführung von Smart Metern in Haushalten und Unternehmen weit verbreitet, um den Energieverbrauch effizienter zu gestalten und die Netzstabilität zu verbessern. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie Verbraucher/innen mit den "intelligenten" Funktionen dieser Geräte umgehen können. Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede zwischen den Begriffen ablehnen, abmelden/deaktivieren und Fernausschaltung:
Ablehnen
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Smart Meter abzulehnen, können Sie den Einbau nicht grundsätzlich verweigern - aber Sie können die intelligenten Funktionen des Geräts ablehnen und deaktivieren lassen. Bestimmte Funktionen wie die automatische Verbrauchsaufzeichnung werden dann deaktiviert.
Abmelden
Wenn Sie die intelligenten Funktionen zuerst aktivieren und dann später entscheiden, dass Sie diese doch nicht möchten, können Sie diese nachträglich "abmelden" oder "deaktivieren" lassen. Die Funktionen werden dann von Ihrem Netzbetreiber deaktiviert.
Fernausschaltung
Die Fernausschaltung ermöglicht dem Netzbetreiber, die Stromversorgung ferngesteuert über das Smart Meter zu unterbrechen, z. B. in Notfällen oder zur Laststeuerung. Als Verbraucher/in können Sie sich gegen die Fernausschaltung entscheiden.
Wie gehe ich vor, um meinen Smart Meter abzulehnen?
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor dem Zählertausch zu informieren. Sobald Sie diese Mitteilung erhalten, können Sie das Opt-Out beantragen. So funktioniert es Schritt für Schritt:
Benachrichtigung erhalten
Ihr Netzbetreiber informiert Sie schriftlich über den geplanten Zählertausch. Dieses Schreiben enthält den voraussichtlichen Termin und Ihre Optionen.
Opt-Out beantragen
Teilen Sie Ihrem Netzbetreiber schriftlich mit, dass Sie sich für das "Opt-Out" entscheiden. Wichtig: Sie müssen Ihren Opt-Out-Wunsch auch dann mitteilen, wenn Sie Ihren Netzbetreiber bereits zuvor über Ihre Ablehnung informiert haben.
Bestätigung einfordern
Der Netzbetreiber muss nachweislich die "intelligenten" Funktionen an Ihrem Messgerät deaktivieren. Die Arbeitskammer verlangt, dass die Deaktivierung für Verbraucher/innen klar erkennbar ist. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
Musterbrief: Smart Meter Opt-Out
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 die intelligenten Funktionen meines Smart Meters ablehne und mich für das "Opt-Out" (Digitaler Standardzähler - DSZ) entscheide.
Ich ersuche Sie, die intelligenten Funktionen des Smart Meters an meinem Zählpunkt [Zählpunktnummer] zu deaktivieren und mir die Deaktivierung schriftlich zu bestätigen.
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Zählpunkt: [Ihre Zählpunktnummer]
Adresse: [Ihre Adresse]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
"Das Opt-Out ermöglicht den Verbraucher/innen eine gewisse Kontrolle über die Funktionalitäten des Smart Meters und kann beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes oder der Sicherheit in Anspruch genommen werden. Es ermöglicht den Verbraucher/innen, bestimmte Aspekte der Smart Meter-Technologie nach ihren persönlichen Präferenzen anzupassen oder abzulehnen."
Christoph
Geschäftsführer Selectra Österreich
Was geschieht, wenn ich meinen Smart Meter abmelde?
Wenn Sie Ihr Smart Meter abmelden, bedeutet dies, dass bestimmte Funktionen des Geräts deaktiviert werden. Hier sind die wichtigsten Auswirkungen der Abmeldung:
Reduzierte Übermittlungsfrequenz
Smart Meter erfassen normalerweise den Stromverbrauch alle 15 Minuten und übermitteln diese Daten an den Netzbetreiber. Durch die Abmeldung werden diese Übertragungen deaktiviert oder auf eine weniger häufige Frequenz umgestellt - beispielsweise einmal pro Tag oder einmal pro Monat.
Deaktivierung der Fernabschaltung
Einige Smart Meter ermöglichen es dem Netzbetreiber, den Stromfluss ferngesteuert zu unterbrechen. Durch die Abmeldung wird die Fernabschaltung deaktiviert, und der Netzbetreiber hat nicht mehr die Möglichkeit, den Stromfluss von außen zu beeinflussen.
Netzbetreiber für Opt-Out kontaktieren
Um das Opt-Out zu beantragen, müssen Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber wenden. Die größten Netzbetreiber in Österreich und deren Kontaktmöglichkeiten:
| Netzbetreiber | Region | Opt-Out-Kontakt |
|---|---|---|
| Wiener Netze | Wien | Kundenservice oder Online-Portal |
| Netz Niederösterreich | Niederösterreich | Kundenservice oder Online-Portal |
| Netz Oberösterreich | Oberösterreich | Kundenservice oder Online-Portal |
| Salzburg Netz | Salzburg | Kundenservice oder Online-Portal |
| Kärnten Netz (KNG) | Kärnten | Kundenservice oder Online-Portal |
| Energienetze Steiermark | Steiermark | Kundenservice oder Online-Portal |
| TINETZ-Tiroler Netze | Tirol | Kundenservice oder Online-Portal |
| Vorarlberger Energienetze | Vorarlberg | Kundenservice oder Online-Portal |
Wie viele Smart Meter wurden in Österreich schon installiert?
Die ursprüngliche Zeitplanvorgabe, bis 2020 eine Abdeckung von 80 % zu erreichen, konnte nicht eingehalten werden - bis Ende 2021 waren lediglich etwas mehr als 47 % aller österreichischen Zählpunkte mit Smart Metern ausgerüstet. Seitdem hat sich die Einführung deutlich beschleunigt:
- Bis Ende 2022 waren 64,5 % der Zählpunkte umgerüstet.
- Bis Ende 2023 stieg die Abdeckung auf 81,9 %.
- Bis Ende 2024 lag die Quote bei 96,9 % - das Ziel von 95 % wurde somit übertroffen.
- Bis Ende 2025 sind nahezu 97 % aller Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet.
Die Zielvorgabe wurde in der Einführungsverordnung von 2022 auf das Jahr 2024 verschoben und konnte letztlich sogar leicht übertroffen werden.
Häufige Fragen zum Smart Meter Opt-Out
Nein. Die Deaktivierung der intelligenten Funktionen ist kostenlos. Auch die Installation und Wartung des Smart Meters verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt - diese werden durch die bestehenden Messentgelte und Netztarife gedeckt.
Ja, Sie können jederzeit beim Netzbetreiber beantragen, die intelligenten Funktionen wieder zu aktivieren. Der Wechsel zwischen den Konfigurationen (Opt-in, Standard, Opt-out) ist kostenlos.
Ihr bestehender Tarif bleibt unverändert. Allerdings können Sie bei einem Opt-Out keine dynamischen Tarife nutzen, die auf Viertelstunden-Verbrauchsdaten basieren. Diese Tarifmodelle setzen einen aktiven Smart Meter voraus.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Ihr Netzbetreiber muss Sie jedoch rechtzeitig vor dem Zählertausch informieren. Teilen Sie Ihren Wunsch so bald wie möglich nach Erhalt der Benachrichtigung mit. Auch nach der Installation können Sie die intelligenten Funktionen noch nachträglich deaktivieren lassen.
Beim Opt-Out (DSZ-Konfiguration) werden keine viertelstündlichen Verbrauchsdaten gespeichert oder übermittelt. Der Smart Meter wird nur für die Jahresabrechnung, bei Preisanpassungen oder bei einem Umzug aus der Ferne ausgelesen. Detaillierte Verbrauchsprofile werden nicht erstellt.
Nein. Die Entscheidung für oder gegen die intelligenten Funktionen des Smart Meters liegt bei den Stromkund/innen, also bei der Person, die den Stromvertrag hält. Auch als Nachmieter können Sie sich für das Opt-Out entscheiden, selbst wenn der Vormieter die Funktionen aktiviert hatte.