Kann ich den Smart Meter ablehnen?

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blauer Smart Meter mit Blitzzeichen rund herum und Häusern im Hintergrund

Die flächendeckende Einführung von Smart Metern, also intelligenten Stromzählern, bis Ende 2024 ist in ganz Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens 95 Prozent der Haushalte sind dazu verpflichtet, den elektronischen Stromzähler zu akzeptieren. Wer jedoch nicht alle intelligenten Funktionen des Smart Meters nutzen möchte, kann diese deaktivieren lassen, was als "Opt-Out" bezeichnet wird. In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass trotz der Entscheidung für das Opt-Out der Ferraris-Zähler durch einen Smart Meter ersetzt werden muss.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Der Einbau eines Smart Meters kann nicht abgelehnt werden, jedoch können Sie sich mit einem "Opt-Out" gegen die Funktionen des Smart Meters entscheiden. Sie können sich auch im Nachhinein entscheiden, die Smart Meter Funktionen abzumelden bzw. zu deaktivieren. 
  • Die intelligenten Funktionen des Smart Meters sind die Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten gemeint.
  • Sobald Sie Ihr Netzbetreiber über die Installation eines Smart Meters bzw. über den Zählertausch in Ihrem Zuhause informiert, müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie sich für das "Opt-Out" entscheiden.

Kann ich den Smart Meter ablehnen und sollte ich das tun?

Der Einbau eines Smart Meters kann nicht abgelehnt werden. Jedoch besteht mittlerweile ein gesetzlicher Anspruch darauf, die intelligente Funktion des Smart Meters abzulehnen. Aufgrund des Drucks der Arbeitskammer hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2018 dazu verpflichtet sind, den Wünschen aller Stromkund/innen nachzukommen, die eine Messung ihres Stromverbrauchs mit Smart Meter wünschen und die intelligenten Funktionen des Smart Meters ablehnen.

Gibt es eine Smart Meter Pflicht in Österreich?

Ja, es gibt eine Smart Meter Pflicht in Österreich. Gemäß einer EU-Verordnung war ursprünglich das Ziel, bis zum Jahr 2020 in 80 Prozent der Haushalte Smart Meter (intelligente Stromzähler) zu installieren. Der österreichische Gesetzgeber strebt bis 2024 sogar eine Abdeckung von 95 Prozent an. Diese intelligenten Stromzähler werden die bisherigen mechanischen Zähler mit rotierender Scheibe (Ferraris-Zähler) ersetzen.

Was sind die Pro und Contra Punkte für eine Smart Meter Ablehnung?

Sie denken über das Ablehnen der intelligenten Funktionen Ihres Smart Meters nach? In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile eines Smart Meters mit intelligenten Funktionen auf. Das wird Ihnen helfen zu entscheiden, ob diese Funktionen für Sie wünschenswert sind oder nicht.

Pro und Contra eines Smart Meters mit intelligenten Funktionen
VorteileNachteile
  • Automatische, genaue Verbrauchsaufzeichnung alle 15 Minuten
  • Flexible Tarifmodelle und dynamische Preisgestaltung
  • Günstigere Energiepreise bei Überfluss und in der Nacht
  • Verbesserte Prognosen und effiziente Nutzung von Speichersystemen
  • Schnelle Aktivierung des Stroms bei Einzug ohne vor-Ort-Termine
  • Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen
  • Mehr Kontrolle über den Stromverbrauch in Echtzeit
  • Kürzere Lebensdauer als herkömmliche Zähler
  • Mögliche Anfangsabweichungen in den Messungen
  • Potenzielles Sicherheitsrisiko durch Hacking
  • Datenschutzbedenken bei der Erfassung von detaillierten Verbrauchsdaten

Was muss ich beachten, wenn ich einen Smart Meter ablehnen möchte?

Die Smart Meter Ablehnung gestaltet sich als herausfordernd, da es kein generelles Widerspruchsrecht gibt. Hier sind einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, wenn Sie Ihren Smart Meter ablehnen möchten.

  • Einbau eines Smart Meters, trotz Ablehnung Sie werden trotz Ablehnung mit einem Smart Meter ausgestattet und es ist nicht möglich, den Einbau des Smart Meters abzulehnen. Jedoch werden die "intelligenten" Funktionen des Geräts deaktiviert. Mit "intelligenten" Funktionen sind die Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, die Fernabschaltung und die Leistungsbeschränkung gemeint.
  • Datenübermittlung bei der Ablehnung eines Smart Meters: Wenn Sie sich für die "Opt-Out" Funktion Ihres Smart Meters entscheiden, dann wird bei Ihnen Zuhause ein Smart Meter eingebaut, bei welchem die intelligenten Funktionen deaktiviert sind. Der Smart Meter wird nur in gewissen Fällen aus der Ferne von Ihrem Netzbetreiber ausgelesen, z. B. für die Jahresabrechnung, bei Preisanpassungen oder bei einem Umzug.

Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor der Installation des Smart Meters zu informieren. Während dieser Informationsphase können Sie Ihren Wunsch zur Ablehnung bekunden, selbst wenn Sie die Ablehnung bereits zuvor beantragt haben.

Gut zu wissen! Sie sind nicht verpflichtet, den Smart Meter Ihres Vormieters zu übernehmen. Die Möglichkeit des "Opt-Out", also die Smart Meter Ablehnung, gilt auch für Nachmieter. Wenn Sie sich gegen die "intelligenten" Funktionen des bereits installierten Smart Meters entscheiden, teilen Sie dies Ihrem Netzbetreiber mit.

Unterschied zwischen Ablehnung, Abmeldung & Fernausschaltung

In Österreich ist die Einführung von Smart Metern in Haushalten und Unternehmen weit verbreitet, um den Energieverbrauch effizienter zu gestalten und die Netzstabilität zu verbessern. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie Verbraucher/innen mit den "intelligenten" Funktionen dieser Geräte umgehen können. Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede zwischen den Begriffen ablehnen, abmelden/deaktivieren und Fernausschaltung in Bezug auf Smart Meter:

  1. Ablehnen des Smart Meters: Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Smart Meter abzulehnen, bedeutet dies, dass der Gesetzgeber es ermöglicht, den Einbau des Smart Meters nicht grundsätzlich zu verweigern, aber Sie können die intelligenten Funktionen des Geräts ablehnen und deaktivieren lassen. Das bedeutet, dass bestimmte Funktionen, wie die automatische Verbrauchsaufzeichnung, deaktiviert werden.
  2. Abmelden/Deaktivieren der "intelligenten" Funktionen (nachträglich): Wenn Sie sich dafür entscheiden, die intelligenten Funktionen zuerst zu aktivieren und dann später entscheiden, dass Sie diese doch nicht möchten, können Sie diese "abmelden" oder "deaktivieren" lassen. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Funktionen zuerst aktiviert waren und dann nachträglich deaktiviert wurden.
  3. Fernausschaltung: Zusätzlich ist auch eine Fernabschaltung möglich. Die Fernausschaltung ermöglicht dem Netzbetreiber, die Stromversorgung in Ihrem Haushalt oder Unternehmen ferngesteuert übers Smart Meter zu unterbrechen. Dies kann beispielsweise in Notfällen oder zur Laststeuerung geschehen. Als Verbraucher/in können Sie sich gegen die Fernausschaltung entscheiden oder zumindest Informationen erhalten, wann und warum sie angewendet wird.

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Wie gehe ich vor, um meinen Smart Meter abzulehnen?

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor dem Zählertausch zu informieren. Sobald Sie die Information von Ihrem Netzbetreiber erhalten, müssen Sie dem Netzbetreiber mitteilen, dass Sie sich für das "Opt-Out" des Smart Meters entscheiden. Der Netzbetreiber muss dann nachweislich die "intelligenten" Funktionen an Ihrem Messgerät deaktivieren.

Die Arbeitskammer verlangt von den Netzbetreibern, dass die Deaktivierung der "intelligenten" Funktionen für die Verbraucher/innen klar erkennbar ist. Sie müssen Ihren Opt-Out-Wunsch im Rahmen der Information über den Zählertausch auch dann mitteilen, wenn Sie Ihren Netzbetreiber bereits zuvor über Ihre Ablehnung informiert haben.

Christoph

Geschäftsführer Selectra

Christoph erklärt:

Das "Opt-Out" ermöglicht den Verbraucher/innen eine gewisse Kontrolle über die Funktionalitäten des Smart Meters und kann beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes oder der Sicherheit in Anspruch genommen werden. Es ermöglicht den Verbraucher/innen, bestimmte Aspekte der Smart Meter-Technologie nach ihren persönlichen Präferenzen anzupassen oder abzulehnen.

Was geschieht, wenn ich meinen Smart Meter abmelde?

Wenn Sie Ihr Smart Meter abmelden, bedeutet dies, dass bestimmte Funktionen des Geräts deaktiviert werden. Hier sind einige mögliche Auswirkungen der Abmeldung:

  1. Reduzierte Übermittlungsfrequenz von Verbrauchsdaten: Smart Meter erfassen normalerweise den Stromverbrauch alle 15 Minuten und übermitteln diese Daten an den Netzbetreiber. Durch die Abmeldung werden diese Übertragungen deaktiviert oder möglicherweise auf eine weniger häufige Frequenz umgestellt. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber nicht mehr alle 15 Minuten, sondern beispielsweise einmal pro Tag oder einmal pro Monat Verbrauchsdaten erhält.
  2. Deaktivierung von Fernabschaltung: Einige Smart Meter ermöglichen es dem Netzbetreiber, den Stromfluss ferngesteuert zu unterbrechen, beispielsweise bei einem Umzug oder aus anderen Gründen. Durch die Abmeldung wird die Fernabschaltung deaktiviert, und der Netzbetreiber hat nicht mehr die Möglichkeit, den Stromfluss von außen zu beeinflussen.

Wie viele Smart Meter wurden in Österreich schon installiert?

Die ursprüngliche Zeitplanvorgabe konnte nicht eingehalten werden, da bis Ende 2021 lediglich etwas mehr als 47 % aller österreichischen Zählpunkte mit Smart Metern ausgerüstet waren. Bis zum Abschluss des Jahres 2022 wurden immerhin bis zu 64,5 % der Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet.

Es zeigt sich jedoch auch, dass die Einführung von Smart Metern in Österreich jetzt beschleunigt wird. Bis Ende 2023 prognostiziert E-Control eine Abdeckungsquote von etwa 81,9 % und bis zum Abschluss des Jahres 2024 wird das angestrebte Ziel von 95 % erwartet. Daher wurde die Zielvorgabe in der Einführungsverordnung von 2022 auf das Jahr 2024 verschoben.

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