Keine Pflicht
Gesetzliche Grundlage
MRG und ABGB schreiben kein Protokoll vor
2 Exemplare
Ausfertigungen
je eines für Mieter und Vermieter
§ 1109 ABGB
Rückstellungspflicht
Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben
~ 2 Wochen
Kaution retour
übliche Frist nach § 16b MRG
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das Vermieter und Mieter am Tag der Schlüsselübergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Es hält Raum für Raum fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird — inklusive Mängel, Zählerstände, Schlüsselanzahl und mitvermietetem Inventar. Das Protokoll wird oft als Wohnungsübernahmeprotokoll, Abnahmeprotokoll oder schlicht Übergabeprotokoll bezeichnet — gemeint ist dasselbe.
Das Protokoll kommt beim Einzug und beim Auszug zum Einsatz. Beim Einzug dokumentiert es den Ausgangszustand, damit der Mieter später nicht für bereits vorhandene Schäden haftet. Beim Auszug dient es als Abgleich: Wurde die Wohnung im vereinbarten Zustand zurückgegeben oder bestehen Mängel, die der Vermieter mit der Kaution verrechnen möchte?
Obwohl das Dokument nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, lehnen weder Arbeiterkammer noch Mietervereinigung eine Wohnungsübergabe ohne Protokoll ab — sie raten konsequent davon ab, ohne schriftliche Festhaltung zu übergeben.
Rechtlicher Rahmen: Welche Gesetze gelten bei der Wohnungsübergabe?
In Österreich regeln Mietrechtsgesetz (MRG) und Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) die Pflichten von Mieter und Vermieter bei der Übergabe. Das Protokoll selbst ist kein eigener Gesetzestext — es ist das Beweismittel, mit dem diese Pflichten dokumentiert werden. Drei Paragraphen sind besonders wichtig, weil sie direkt bestimmen, wer was nachweisen muss, wenn es vor Gericht geht.
Fällt Ihr Mietobjekt unter die MRG-Vollanwendung, profitieren Sie vom stärkeren Mieterschutz. Bei Teilanwendung oder Vollausnahme gelten hauptsächlich die Regeln des ABGB — der Nachweis über ein sauberes Protokoll wird dann umso wichtiger.
§ 1109 ABGB
Rückstellungspflicht: Der Mieter muss die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses „in dem Zustande zurückstellen, in welchem er sie übernommen hat".
Ohne Übergabeprotokoll ist der „Zustand bei Übernahme" praktisch kaum nachweisbar.
§ 3 MRG
Erhaltungspflicht des Vermieters: Er muss die Wohnung bei Übergabe in brauchbarem Zustand zur Verfügung stellen und ernste Mängel während der Mietzeit beheben.
Mängel im Protokoll ziehen automatisch die Erhaltungspflicht nach sich.
§ 16b MRG
Kaution und Rückzahlung: Die Kaution muss getrennt angelegt und nach Wohnungsrückgabe unverzüglich retourniert werden — abzüglich dokumentierter Schäden.
Das Protokoll entscheidet, welche Schäden vom Vermieter abgezogen werden dürfen.
OGH-Judikatur: Protokoll als Prima-facie-Beweis
Der Oberste Gerichtshof erkennt ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll als Anscheinsbeweis an. Wer später abweichende Tatsachen behauptet, trägt die Beweislast — das macht das Protokoll zum mit Abstand wichtigsten Dokument bei Kautionsstreitigkeiten.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ein belastbares Übergabeprotokoll besteht immer aus denselben fünf Bausteinen. Fehlt einer davon, verliert das Dokument an Aussagekraft — und der Vermieter kann später leichter behaupten, bestimmte Schäden seien erst während der Mietzeit entstanden.
Packen Sie zusätzlich ein Smartphone oder eine Kamera ein: Fotos mit sichtbarem Datum ersetzen keine schriftliche Beschreibung, aber sie ergänzen sie. Bewahren Sie Originale und Kopien an unterschiedlichen Orten auf (Cloud, USB-Stick, Papier).
Die fünf Pflichtbausteine eines Übergabeprotokolls
1. Datum und Uhrzeit
Exakter Übergabetermin — markiert Beginn oder Ende der Mietzeit.
2. Parteien und Zeugen
Namen, Adressen und Kontakt von Vermieter, Mieter und gegebenenfalls Zeugen.
3. Raum-für-Raum-Zustand
Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Sanitär und mitvermietete Geräte.
4. Zählerstände
Strom, Gas, Wasser, Fernwärme — mit Zählernummer und Stand.
5. Schlüssel und Inventar
Anzahl aller Schlüssel und Liste der mitvermieteten Einrichtung.
+ Unterschriften
Beide Parteien unterschreiben jede Seite — inklusive eventueller Zeugen.
Zählerstände richtig notieren
Bei den Zählern reicht der Stand allein nicht — Sie brauchen Zählernummer, Stand und Datum, idealerweise plus ein Foto mit erkennbarer Nummer. So können Strom- und Gasversorger bei Ihrer Anmeldung in der neuen Wohnung und Abmeldung aus der alten die Abrechnung auf den Tag genau durchführen.
| Zähler | Was notieren | Besonderheit |
|---|---|---|
| Strom | Zählernummer, Stand HT/NT, Zählpunktbezeichnung | Bei Doppeltarif Tag- und Nachtstrom getrennt notieren. Details zur Zählernummer. |
| Gas | Zählernummer und Zählerstand in m³ | Nur bei Gasanschluss — Umrechnung auf kWh erfolgt durch den Versorger. |
| Wasser | Kalt- und Warmwasser getrennt, Zählernummer | Oft im Bad oder Keller — Fotos mit Zählernummer sind Pflicht. |
| Fernwärme / Heizung | Wärmemenge in kWh oder MWh, Warmwasserzähler | Je nach Abrechnung als Einzel- oder Summenzähler. |
| Smart Meter | Aktuellen Stand am Display oder über Web-Portal | Siehe unsere Seite zum Stromzähler in Österreich. |
Zählerstände unterschreiben beide Parteien zusätzlich zum Gesamtprotokoll.
Zählerstände beim Umzug gleich melden
Rufen Sie die Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll direkt an unsere Berater:innen durch — sie übernehmen Ab- und Anmeldung beim Lieferanten.
- Kostenlose Beratung
- Wechsel in 5 Minuten
- Kein Risiko
Raum-für-Raum-Checkliste
Gehen Sie bei der Übergabe systematisch von Raum zu Raum und haken Sie jeden Punkt einzeln ab. So vergessen Sie weder die Dichtung am Kühlschrank noch den Filter der Dusche — genau die Kleinigkeiten, die bei der Endabrechnung Ärger machen. Starten Sie am Eingang und bewegen Sie sich im Uhrzeigersinn durch die Wohnung.
Führen Sie die Übergabe idealerweise bei Tageslicht durch — künstliches Licht versteckt Risse, Flecken und Schimmel. Nehmen Sie eine neutrale Person als Zeugin mit und machen Sie pro Raum mindestens fünf datierte Fotos, inklusive Nahaufnahme jedes dokumentierten Mangels.
- Anzahl, Zustand und Beschriftung aller Schlüssel (Wohnung, Haustüre, Briefkasten, Keller, Garage, Postschließfach)
- Klingel, Türspion, Türschloss, Sicherheitskette und Gegensprechanlage auf Funktion prüfen
- Briefkasten auf Name, Schloss und Schlüssel kontrollieren
- Garderobe, Einbauschränke und Hutablagen auf Kratzer und Dübellöcher
- Böden und Fußleisten auf Risse, Wasserränder und Absplitterungen
- Wände und Decken auf Risse, Schimmelflecken, Dübellöcher und Nikotinverfärbungen
- Boden (Parkett, Laminat, Teppich) auf Kratzer, gelöste Stellen und Brandflecken
- Fenster, Rollläden und Jalousien — Dichtungen, Fensterbank, Scharniere, Griffe
- Heizkörper und Thermostatventile auf Funktion, Lackschäden und Undichtigkeiten
- Steckdosen, Lichtschalter und Deckenlampen auf Funktion und Bruchstellen
- Einbauküche: Fronten, Scharniere, Arbeitsplatte, Dichtungen der Schubladen
- Elektrogeräte (Herd, Backrohr, Dunstabzug, Geschirrspüler, Kühlschrank) mit Testlauf
- Spüle, Armatur, Siphon und Dichtungen auf Tropfen und Kalkablagerungen
- Fliesen und Fugen auf Risse, lose Stellen und Schimmel
- Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas beschriften und fotografieren
- Badewanne, Dusche und Duschabtrennung auf Risse, Silikonfugen und Ablaufgitter
- WC-Spülung, WC-Deckel, Bidet und Urinal auf Funktion und Sitz
- Waschbecken, Armaturen, Spiegel und Zahnputzbecherhalter
- Wände auf Schimmel in Ecken, hinter Möbeln und rund um die Silikonfugen
- Lüfter oder Fensterlüftung — läuft der Ventilator, ist der Filter gewartet?
- Kellerabteil: Zugang, Schloss, Zustand, Feuchtigkeit, mitverwendete Einrichtung
- Balkon- oder Terrassenfliesen, Abläufe, Geländer, Markisen
- Garten: Rasen, Hecken, Gartenhäuschen — Pflegezustand fotografieren
- Garage, Carport, Fahrradabstellplatz — Nummer, Schlüssel, Deckenhöhe
- Gemeinschaftsflächen (Waschküche, Müllraum): Schlüssel und Zutrittskarten auflisten
Normale Abnutzung oder ersatzpflichtiger Schaden?
Bei der Wohnungsübergabe entsteht der häufigste Streit an einer einzigen Frage: Handelt es sich um gewöhnliche Abnutzung oder um einen Schaden, den der Mieter ersetzen muss? Der Oberste Gerichtshof zieht hier eine klare Linie: Alles, was beim vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung entsteht, gilt als normale Abnutzung — die Kosten trägt der Vermieter.
Ersatzpflichtig sind dagegen Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder bewusste Beschädigung entstehen. Die Grenze ist nicht immer eindeutig — darum ist ein Foto im Einzugsprotokoll Gold wert: Kratzer, die schon vorhanden waren, können Ihnen später nicht angelastet werden.
| Normale Abnutzung (Vermieter trägt) | Ersatzpflichtiger Schaden (Mieter trägt) |
|---|---|
| Oberflächliche Kratzer im Parkett im Eingangsbereich | Tiefe Kratzer durch Möbel ohne Filzgleiter, Brandlöcher, Wasserflecken |
| Kleine Dübellöcher in normaler Anzahl (2–3 pro Wand) | Zahlreiche große Bohrungen, abgerissene Dübel, fehlender Putz |
| Leichte Farbveränderung an Wandfarbe durch Sonnenlicht | Nikotinverfärbungen, großflächige Flecken, Farbschäden nach Wasseraustritt |
| Abnutzung von Dichtungen und Armaturen nach mehrjähriger Nutzung | Abgebrochene Griffe, gesprungene Waschbecken, ausgerissene Silikonfugen |
| Matte Stellen im Parkettlack in Laufzonen | Durchgescheuerter Lack bis aufs Holz, Quietschgeräusche durch fehlende Fixierung |
| Verkalkte Fliesen und Duschköpfe | Gesprungene Fliesen, abgebrochene Ecken, undichte Silikonfugen hinter Wanne/Dusche |
Orientierung aus der österreichischen OGH-Rechtsprechung. Im Einzelfall entscheidet die Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht.
Achtung Vertragsklauseln
Im Mietvertrag können Sonderregeln stehen, die dem Mieter bestimmte Erhaltungsarbeiten auferlegen — zum Beispiel Ausmalen beim Auszug. Solche Klauseln sind nur in Teilanwendungs- und Ausnahmebereichen des MRG wirksam. Im Vollanwendungsbereich schlagen sie meist gegen § 1096 ABGB auf. Lassen Sie unklare Punkte von Arbeiterkammer oder Mietervereinigung prüfen.
Einzug oder Auszug: worauf es jeweils ankommt
Beim Einzug ist Ihr Ziel, jeden bereits vorhandenen Mangel im Protokoll festzuhalten — so können Sie später nicht dafür haftbar gemacht werden. Beim Auszug dreht sich alles um den Abgleich: Jeder neue Schaden, den der Vermieter später moniert, muss den Zustand aus dem Einzugsprotokoll übertroffen haben.
Nehmen Sie beim Auszug das originale Einzugsprotokoll mit. Ein gemeinsamer Abgleich vor Ort verhindert spätere Missverständnisse. Das alte Protokoll wird dem neuen als Anhang beigelegt.
Beim Einzug
- Vorhandene Mängel detailliert auflisten und fotografieren
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Fernwärme
- Schlüsselanzahl und deren Zuordnung (Haustüre, Wohnung, Keller, Post)
- Inventarliste bei möblierter Vermietung
- Funktionstest aller Elektrogeräte, Heizkörper, Fenster, WC-Spülung
Beim Auszug
- Einzugsprotokoll mitnehmen und Punkt für Punkt abgleichen
- Neue Zählerstände mit Foto und Datum
- Alle Schlüssel zurückgeben — auch Ersatzschlüssel und Kopien
- Wohnung besenrein und frei von persönlichen Gegenständen
- Adressänderung beim Meldeamt und Post-Nachsendeauftrag rechtzeitig
Strom und Gas für die neue Wohnung anmelden?
Unsere Berater:innen vergleichen über 60 Anbieter und melden Sie an der neuen Adresse an — Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll einfach telefonisch übergeben.
- Kostenlose Beratung
- Wechsel in 5 Minuten
- Kein Risiko
Probleme bei der Übergabe: Was tun?
Selbst bei bester Vorbereitung läuft nicht jede Übergabe reibungslos. Vier Problemsituationen treten immer wieder auf — und in allen vier Fällen gilt: Ruhig bleiben, dokumentieren, nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Fotos, Zeugen und schriftliche Kommunikation sind Ihre besten Werkzeuge.
Kommt es zum Streit über Mängel oder die Kaution, sind Arbeiterkammer, Mietervereinigung und die Schlichtungsstelle Ihre ersten Anlaufstellen — schneller und günstiger als der Gang zum Bezirksgericht.
Unbekannte Mängel tauchen auf
Notieren Sie jeden Mangel im Protokoll mit Ort, Beschreibung und Foto. Halten Sie fest, wer den Mangel bis wann behebt. Alles ohne Vermerk kann der Vermieter später gegen die Kaution aufrechnen.
Wohnung ist nicht ordentlich gereinigt
Fotografieren Sie den Zustand und klären Sie sofort, wer reinigt oder die Kosten trägt. Verweigert der Vermieter eine Lösung, dokumentieren Sie die Reinigung selbst (Bon, Fotos) — reine Verschmutzung berechtigt nicht zur Kautionseinbehaltung.
Streit über Inventar und mitvermietete Möbel
Prüfen Sie den Mietvertrag und die Inventarliste. Machen Sie vor der Übergabe Fotos oder ein kurzes Video jedes mitvermieteten Gegenstands. Fehlende Stücke werden im Protokoll mit Marke, Modell und Zustand ausdrücklich vermerkt.
Vermieter weigert sich zu unterschreiben
Erstellen Sie das Protokoll trotzdem, unterschreiben Sie selbst und schicken Sie eine Kopie per Einschreiben an den Vermieter. Eine neutrale Zeugin oder die Mietervereinigung können mitkommen — ein einseitiges Protokoll mit Fotos gilt vor Gericht als Indiz.
Häufige Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll
Die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Form und Beweiswert des Wohnungsübergabeprotokolls in Österreich — kurz und praxisnah beantwortet.