Gas & Strom kündigen beim Umzug - welche Verträge noch?

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Vertrag mit rotem Kreuz und Umzugswagen im Hintergrund

Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich, darunter oft auch die Notwendigkeit, Ihren Gas bzw. Strom zu kündigen. Ob es sich um Ihren Strom- bzw. Gasvertrag, den Mietvertrag oder den Handyvertrag handelt – bei allen müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist an Ihren Anbieter zukommen lassen.

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Gas & Strom kündigen bei Umzug: Kündigungsvorlage und Anbieterwechsel

Falls Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag wegen eines Umzug kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten, die in Ihrem Vertrag festgelegt ist. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen bis zu einem Monat.

Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, entweder per Post oder per E-Mail oder über das Kundenportal des Anbieters. Hier ist es wichtig, dass Sie die Kündigung rechtzeitig einreichen, um eventuelle Vertragsstrafen zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie ein Musteranschreiben, das Sie für die Kündigung Ihrer Strom- und Gasverträge verwenden können:

Mustervorlage Kündigungsbrief Gas & Strom 

Vorname Nachname xxx 
Straße und Hausnummer: xxx 
PLZ und Ort: xxx 
Vertrags- und Kundennummer: xxx 
Zählernummer und Zählerstand: xxx 
Neue Adresse: xxx

Ort und Datum xxx

Kündigung des Energieliefervertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Strom- und Gasvertrag bei Ihnen zum Datum des Auszugs aufgrund meines Umzugs.

 

Gaszählerstand: [Zählerstand Strom] kWh

Stromzählerstand: [Zählerstand Gas] m³

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Vertrages. Des Weiteren bitte ich Sie, mir eine Schlussabrechnung an meine neue Adresse zu senden:

Neue Adresse: [Ihre neue Adresse]

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Die Unterschrift

Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Energieanbieter erhalten. Diese Bestätigung enthält oft auch Informationen zur Schlussrechnung. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind und heben Sie die Bestätigung gut auf.

Nicht vergessen Ihre Zählerstände abzulesen!

Lesen Sie am Tag des Auszugs die Zählerstände von Strom und Gas ab und notieren Sie diese. Dies ist wichtig für die Schlussabrechnung, um sicherzustellen, dass Sie nur für den Verbrauch bis zu Ihrem Auszugstag bezahlen.

Anbieterwechsel bei Umzug aus dem Versorgungsgebiet

Hand in Hand mit der Kündigung Ihres Strom- bzw. Gasvertrags müssen Sie sich auch um die Suche nach einer Alternative kümmern und Strom/Gas an Ihrem neuen Wohnort anmelden

Um den neuen Anbieter zu finden können Sie den Tarifkalkulator der E-Control nutzen oder die Unterstützung unserer Energieexpert/innen in Anspruch nehmen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung des Anbieterwechsels:

  1. Vergleich der Anbieter: Der wichtigste Schritt beim Anbieterwechsel ist der Vergleich der verfügbaren Tarife und Anbieter. Hierzu können Sie den Tarifkalkulator der E-Control nutzen. So gehen Sie vor:

    • Besuchen Sie die Webseite von E-Control.
    • Navigieren Sie zum Tarifkalkulator
    • Geben Sie Ihre Postleitzahl, den geschätzten Jahresverbrauch und andere relevante Informationen ein.
    • Vergleichen Sie die angezeigten Tarife nach Preis, Vertragsbedingungen und zusätzlichen Leistungen.

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  2. Auswahl des neuen Anbieters: Nachdem Sie die verschiedenen Tarife und Anbieter verglichen haben, wählen Sie den Anbieter aus, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Präferenzen passt.
  3. Anmeldung beim neuen Anbieter: Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, können Sie sich online oder telefonisch bei diesem anmelden. Hierbei müssen Sie folgende Informationen angeben:

    • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
    • Zählernummer, Zählpunktbezeichnung und aktueller Zählerstand
    • Gültige E-Mail Adresse
    • Bankverbindung
    • Gewünschter Lieferbeginn

    Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung des alten Vertrags und kümmert sich um die Ummeldung. Es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den neuen Vertrag zu verlangen.

  4. Bestätigung und Vertragsbeginn: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung des neuen Vertrags sowie den genauen Lieferbeginn. In der Regel dauert der Wechselprozess 2-3 Wochen. Es ist wichtig, den Lieferbeginn und die Vertragsdetails sorgfältig zu überprüfen.

Ebenfalls möglich: Strom & Gas ummelden

Wenn Sie innerhalb des Versorgungsgebiets Ihres aktuellen Anbieters umziehen, ist es übrigens auch möglich, den bestehenden Vertrag umzumelden, anstatt ihn zu kündigen. Dies ist insofern praktisch, wenn Sie grundsätzlich mit Ihrem aktuellen Anbieter zufrieden sind und spart ebenfalls etwas Zeit und Aufwand. So funktioniert die Ummeldung:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Anbieter: Setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug mit Ihrem Energieanbieter in Verbindung. Informieren Sie diesen über Ihren Umzug und geben Sie die neue Adresse sowie das Umzugsdatum bekannt. Der Anbieter wird Ihnen schnell Auskunft darüber gegben, ob die Unmledung möglich ist oder nicht.
  2. Erforderliche Unterlagen: Der Anbieter wird Sie bitten, einige Unterlagen bereitzustellen. Dazu gehören:
    • Ihre Kundennummer
    • Zählerstände der alten und neuen Adresse
    • Ein Nachweis des Umzugs (z.B. Meldezettel oder Mietvertrag)
  3. Bestätigung der Ummeldung: Nach der Übermittlung der erforderlichen Informationen und Unterlagen wird der Anbieter die Ummeldung bestätigen und Ihnen die Details zur weiteren Versorgung an der neuen Adresse mitteilen.

Wie Sie Ihren Handyvertrag und Internet kündigen

Die Kündigung von Internet- und Handyverträgen in Österreich kann in der Regel schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal des Anbieters erfolgen. Es ist wichtig, die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten, die in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten liegt.

Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters, um die genaue Kündigungsfrist zu erfahren. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigung rechtzeitig einreichen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Welche Arten von Kündigung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Kündigung eines Internet- oder Handyvertrags:

  1. Ordentliche Kündigung: Die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit sind im Vertrag festgelegt. Übliche Laufzeiten für Handy- und Internetverträge sind 12, 24 oder 36 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss so erfolgen, dass sie innerhalb der Kündigungsfrist beim Anbieter eingeht. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit.
  2. Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Beispiele für solche Gründe sind:
    • Schlechter Service: Häufige und langanhaltende Verbindungsprobleme oder nicht behobene Störungen
    • Änderung der Vertragsbedingungen: Erhöhung der Gebühren oder Verschlechterung der Vertragsbedingungen durch den Anbieter
    • Umzug ins Ausland: Ein Umzug ins Ausland kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Es ist zu empfehlen, ein Kündigungsdatum bei der außerordentlichen Kündigung anzugeben, das mindestens zwei Wochen in der Zukunft liegt. Andernfalls könnte der Anbieter den Vertrag sofort deaktivieren, wodurch Sie nicht mehr erreichbar wären.

Musterformular für die Kündigung des Internet- oder Handyvertrags

Sie möchten Ihren Internet- oder Handyvertrag kündigen und wissen nicht, wie Sie das Kündigungsschreiben formulieren? Im Folgenden finden Sie eine Mustervorlage für die Kündigung Ihres Internet- bzw. Handyvertrags.

Beispielvorlage Kündigungsbrief Internet & Handyvertrag

Ihr Name: xxx 
Adresse: xxx 
PLZ und Wohnort: xxx 
Vertrags- und Kundennummer: xxx 

Ort und Datum xxx

Betreff: Kündigung meines Telekommunikationsvertrags, Kundennummer [Ihre Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Internet-/Telefon-/TV-Vertrag zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Enddatum des Vertrags schriftlich.

Ich bitte um Bestätigung dieser Kündigung.

Die Unterschrift

So kündigen Sie den Mietvertrag in Österreich

Das Kündigen eines Mietvertrags in Österreich kann verschiedene Gründe haben und ist an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden. In diesem Kapitel werden die wichtigen Aspekte und Schritte, die bei der Kündigung eines Mietvertrags zu beachten sind, ausführlich erläutert.

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages

Als Mieter haben Sie das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen. Die genauen Fristen und Bedingungen hängen von der Art des Mietvertrags ab:

  • Befristeter Mietvertrag: Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Möchten Sie den Vertrag dennoch vorzeitig beenden, müssen Sie entweder eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter finden.
  • Unbefristeter Mietvertrag: Ein unbefristeter Mietvertrag kann vom Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat zum Monatsletzten, es sei denn, im Mietvertrag ist eine abweichende Frist vereinbart.

Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages

Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ausgesprochen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Zu den Gründen gehören:

  • Schwerwiegende Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung (z.B. Schimmelbefall)
  • Massive und andauernde Störung des Hausfriedens
  • Vertragsverletzungen, wie die unerlaubte Untervermietung

Schritt für Schritt: So kündigen Sie Ihren Mietvertrag

Wenn Sie Ihre Mietvertrag kündigen wollen, dann richten Sie sich an die folgenden Schritte:

  1. Kündigungsschreiben erstellen: Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und folgende Informationen enthalten:
    • Name und Adresse des Mieters
    • Name und Adresse des Vermieters
    • Adresse der Mietwohnung
    • Datum des Schreibens
    • Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll
    • Unterschrift des Mieters
  2. Zustellung der Kündigung: Die Kündigung muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen. Es empfiehlt sich, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
  3. Bestätigung der Kündigung: Es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung vom Vermieter zu verlangen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Übergabe der Wohnung: Zum Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung an den Vermieter übergeben werden. Folgende Schritte sind dabei wichtig:
    • Wohnungsrückgabe: Die Wohnung sollte in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Dies umfasst die Durchführung notwendiger Schönheitsreparaturen und die Beseitigung von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
    • Protokoll der Wohnungsübergabe: Erstellen Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird. Lassen Sie dieses Protokoll von beiden Parteien unterschreiben.
  5. Rückzahlung der Kaution: Nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter eine angemessene Frist, um die Kaution zurückzuzahlen. Diese Frist beträgt in der Regel bis zu sechs Monate. Der Vermieter darf jedoch einen Teil der Kaution einbehalten, falls noch ausstehende Forderungen bestehen (z.B. Nebenkostenabrechnung, Reparaturen).

Vorzeitige Kündigung bei Nachmieterstellung

In manchen Fällen kann ein Mieter den Vertrag vorzeitig beenden, indem er einen geeigneten Nachmieter stellt. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Vermieters.

Um Ihnen die Kündigung zu vereinfachen, können Ihnen die folgenden Mustervorlagen behilflich sein. Obwohl die folgende Vorlage speziell für die Kündigung einer Untermiete gedacht ist, entspricht sie im Wesentlichen einer Vorlage für einen regulären Mietvertrag.

Weitere Abonnements kündigen – So klappt es!

Sowohl Streaming-Dienste als auch Fitnessstudio-Abonnements sind heutzutage sehr beliebt. Doch manchmal ändern sich die Umstände, und es wird notwendig, diese Abonnements zu kündigen. In Österreich bieten viele Anbieter die Möglichkeit, Verträge online zu kündigen. Dieser Leitfaden erklärt, wie man diesen Prozess durchführt und worauf man achten sollte:

  1. Login auf dem Online-Portal: Besuchen Sie die Website des Streaming-Dienstes (z.B. Netflix, Amazon Prime, Spotify) oder Ihres Fitnessstudios und loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ein. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, nutzen Sie die „Passwort vergessen“-Funktion.
  2. Navigieren Sie zum Kontobereich: Suchen Sie im Menü nach dem Bereich „Mein Konto“, „Verträge“ oder „Abonnement“. Dieser Bereich enthält alle Informationen zu Ihrem aktuellen Vertrag.
  3. Kündigungsoption auswählen: Innerhalb des Kontobereichs sollte eine Option zur Kündigung des Abonnements bzw Mitgliedschaft vorhanden sein. Diese Option kann verschiedene Bezeichnungen haben, wie z.B. „Abonnement kündigen“, „Mitgliedschaft beenden“ oder „Abo kündigen“.
  4. Kündigungsprozess abschließen: Folgen Sie den Anweisungen auf der Website, um den Kündigungsprozess abzuschließen. Oftmals müssen Sie die Kündigung noch einmal bestätigen.
  5. Bestätigung der Kündigung: Nach Abschluss des Kündigungsprozesses erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung auf der Website und oftmals auch eine Bestätigung per E-Mail. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf, da sie als Nachweis für Ihre Kündigung dient.

Viele Streaming-Dienste haben flexible Kündigungsfristen, oft können Sie monatlich kündigen. Überprüfen Sie jedoch die Vertragsbedingungen Ihres Fitnessstudios. Die meisten Studios haben eine bestimmte Kündigungsfrist, die in der Regel zwischen einem und drei Monaten liegt.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

In einigen Fällen, wie bei Umzug oder gesundheitlichen Problemen, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Informieren Sie sich darüber in den Vertragsbedingungen oder fragen Sie direkt beim Fitnessstudio nach.

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