Umzug: Diese Verträge müssen Sie kündigen

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Umzug: Diese Verträge müssen Sie kündigen

Umzug? Rechtzeitig unter 0720 1166 39 Strom und Gas anmelden. Montag bis Freitag (werktags), 8 bis 19 Uhr, zum Ortstarif.

Ein Umzug ist immer eine Art von Neuanfang. Dabei macht es oft am meisten Spaß das neue Zuhause einzurichten und zu gestalten. Auch im alten Zuhause gibt es aber noch einiges zu erledigen bevor der Umzug losgeht. Darunter fällt vor allem die Kündigung diverser Verträge - von Strom und Gas, über Versicherungen bis zum Fernsehen und Internet. Lesen Sie im Folgenden welche Verträge gekündigt werden müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen.


Umzug in Planung? Strom und Gas im neuen Zuhause anmelden unter 0720 1166 39 (Montag bis Freitag - werktags - von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif).

Strom und Gas

Beim Umzug müssen Sie sich nicht nur darum kümmern, dass Sie in der neuen Wohnung Strom und Gas beziehen, sondern auch den alten Vertrag abmelden. Glücklicherweise ist ein Umzug bei Strom- und Gasverträgen grundsätzlich immer ein zulässiger Kündigungsgrund! In der Regel sollten Sie Ihren Energievertrag also auch dann kündigen können, wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Falls Sie keine Abmeldung wünschen, kann der Vertrag meist auch ins neue Zuhause mitgenommen werden - sofern der Energieanbieter an Ihrem neuen Wohnort aktiv ist. Allerdings ist ein Umzug immer ein guter Grund zu einem günstigeren Gas- und Stromanbieter zu wechseln.

Unter 0720 1166 39 Gas- und Stromanbieter vergleichen und wechseln (Montag bis Freitag - werktags - von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif).

Strom und Gas abmelden

Die Abmeldung eines Strom- und Gastarifes kann meist online oder per Post vorgenommen werden. Beachten Sie dabei, dass es üblicherweise Kündigungsfristen gibt. Auch wenn eine Übersiedelung als Kündigungsgrund gilt, kann die Frist für die Auflösung des Energievertrags bis zu drei Monate lang sein. Kümmern Sie sich also am besten schon möglichst frühzeitig um einen reibungslosen Ablauf der Kündigung!

Sofern Sie schon wissen wer als Nachmieter in Ihre Wohnung ziehen wird, können Sie auch eine Übertragung in Betracht ziehen. Sprechen Sie sich daher einfach mit dem Nachmieter ab, ob er Ihren Strom- und Gastarif übernehmen möchte.

Strom und Gas anmelden

Damit Ihr Umzug problemlos klappt, sollten Sie sich möglichst schon zwei bis vier Wochen vorher um die Anmeldung von Strom und Gas in der neuen Wohnung kümmern. Mit einem Anruf unter 0720 1166 39 vergleichen Sie die verfügbaren Energieanbieter am neuen Wohnort und melden den passenden Tarif an. So ist schon während dem Umzug für Energie im neuen Zuhause gesorgt.

Stromnetz

Telekom: Fernsehen, Internet und Telefon

Auch Telekomverträge laufen natürlich immer auf die Wohnung, in der Sie TV, Telefonie und Internet beziehen. Somit müssen Sie sich beim Umzug entscheiden, wie Sie mit Ihrem Telekom-Tarif vorgehen möchten. Beachten Sie dabei, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ende der Bindung bei Telekomverträgen meist nicht möglich ist. Auch ein Umzug ist dabei meist kein Kündigungsgrund. Ist Ihre Mindestvertragslaufzeit aber vorbei, steht es Ihnen üblicherweise offen den TV- und Internetvertrag in die neue Wohnung mitzunehmen oder zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

Telekomanbieter vergleichen unter 0720 1166 39> (Montag bis Freitag - werktags - von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif).

Telekomvertrag mitnehmen beim Umzug

Laptop, Schreibtisch, Notitzbuch

Sie sind mit Ihrem aktuellen Telekomanbieter zufrieden oder sind noch an Ihren Vertrag gebunden? Dann können Sie meist ganz einfach bei Ihrem Anbieter eine neue Adresse und einen Umzugstermin bekanntgeben. So können Sie Ihren alten Internet- und TV-Vertrag ins neue Zuhause mitnehmen. Falls Sie aber etwas weiter weg ziehen, könnte es unter Umständen nicht möglich sein den Tarif mitzunehmen. Zum einen kann das daran liegen, dass Ihr Telekomanbieter nur regional aktiv ist und Sie außerhalb dessen Verfügbarkeitsbereich ziehen. Zum anderen, besonders wenn Sie in eine ländlichere Gegend ziehen, kann es sein, dass Ihr Tarif aufgrund fehlender Infrastruktur am neuen Wohnort nicht lieferbar ist.

Telekomanbieter beim Übersiedeln wechseln

Wenn Sie den Internet- und TV-Anbieter sowieso gerne wechseln möchten, können Sie den anstehenden Umzug als Anlass nehmen. Da Sie sich beim Umsiedeln ohnehin mit Ihrem Telekomvertrag befassen müssen, nutzen Sie die Gelegenheit gleich um zu einem besseren Tarif zu wechseln. Sofern Ihre Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, können Sie den laufenden Vertrag meist ganz einfach beim alten Telekomanbieter kündigen. Mit einem Anruf unter 0720 1166 39 können Sie anschließend die verfügbaren TV- und Internettarife vergleichen und einen passenden Tarif für das neue Zuhause anmelden.

GIS

fernsehen

Neben dem Fernsehen ansich müssen Sie sich beim Übersiedeln auch um die GIS kümmern. Sofern Sie einfach nur in eine neue leere Wohnung ziehen und dort auch Empfangsgeräte haben werden, empfiehlt sich eine Änderungsmeldung. Die Änderungsmeldung kann ganz einfach online durchgeführt werden, indem Sie Ihre neue Adresse und das Umzugsdatum angeben.

Falls Sie aber in eine Wohnung umziehen in der die GIS-Gebühr schon bezahlt wird oder im neuen Zuhause keine Empfangsgeräte haben werden, können Sie auch eine Abmeldung durchführen. Eine Abmeldung von der GIS ist schriftlich, also per Post, Scan oder Fax möglich und ist mit Ende desselben Monats wirksam.

Mietvertrag

Eine besonders wichtige Kündigung um die Sie sich kümmern müssen ist natürlich die des Mietvertrags. Sofern nichts anderes vereinbart wurde können Mietverträge mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Oft wird im Mietvertrag aber eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten festgelegt. Die pünktliche Kündigung des Mietvertrags ist auch insofern wichtig, da Sie im schlimmsten Fall zwei Mieten gleichzeitig bezahlen müssen. Da die Miete an sich meist der größte Kostenfaktor ist, sollten Sie sich also schon früh um die Kündigung des Mietvertrags kümmern.

Haushaltsversicherung

Mit einer Haushaltsversicherung können Sie Ihr Zuhause auf etwaige Schadensfälle versichern. Dementsprechend läuft die Versicherung selbstverständlich auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Beim Umzug müssen Sie daher die Entscheidung treffen, ob Sie die Haushaltsversicherung auflösen oder sie ins neue Zuhause mitnehmen möchten.

Umzugskartons, Pflanzen, Uhr

Mitnahme oder Kündigung?

Wenn Sie in Ihrem alten Zuhause eine Haushaltsversicherung hatten, können Sie sich beim Übersiedeln meist entscheiden ob Sie die Versicherung kündigen oder mitnehmen möchten. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Mitnahme vor allem dann, wenn die Haushaltsversicherung auch während des Umzugs gültig ist. So sind Sie auch bei Schäden die während der Umsiedelung passieren abgesichert. Falls Sie bisher noch gar keine Haushaltsversicherung hatten, sollten Sie eine in Betracht ziehen. Beispielsweise in folgenden Fällen kann die Versicherung hilfreich sein:

  • Unwetterschäden: Sturm, Hagel, Steinschlag,...
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
  • Feuer: Explosionen und Brände, Blitzeinschläge,...
  • Glasbruch und Wasserschäden

Mehr Infos zur Haushaltsversicherung!

Abonnements

Eine weitere Sache, die oft auf die eigene Wohnung angemeldet wird, sind Abonnements. Beispielsweise Zeitungsabos oder regelmäßige Lebensmittellieferungen werden häufig nach Hause bestellt. Auch bei denen müssen Sie sich darum kümmern, dass die Abos auf die neue Wohnung umgemeldet werden!

Vergessen Sie beim Übersiedeln nicht Ihre neue Postadresse bei Banken, Versicherungen, etc. anzugeben!

Mehr Umzugstipps

Sie stehen kurz vorm Umzug und brauchen noch Informationen? Lesen Sie im Folgenden mehr rund ums Übersiedeln ins neue Zuhause:

 

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