In 3 Minuten sparen

Strom und Gas für die neue Wohnung anmelden?

Unsere Berater:innen vergleichen Tarife und übernehmen die Anmeldung beim Lieferanten und Netzbetreiber — alles in einem Telefonat.

  • Kostenlose Beratung
  • Wechsel in 5 Minuten
  • Kein Risiko

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In der Bestandswohnung genügt die Anmeldung beim Lieferanten — der Netzbetreiber wird automatisch informiert
  • Benötigt werden Zählpunkt, Zählernummer, Jahresverbrauch und persönliche Daten
  • Anmeldung und Einschaltung sind kostenlos — Kosten fallen nur bei Netzzutritt im Neubau an
  • Zwei Wochen Vorlauf einhalten — sonst droht Abschaltung des Zählers und bis zu 9 Tage ohne Strom
  • Bei Schlüsselübergabe Zählerstand ablesen und fotografieren — Grundlage für Schluss- und Eröffnungsrechnung

Drei Szenarien: welcher Weg zur Anmeldung passt?

Der Ablauf der Anmeldung hängt davon ab, ob die Wohnung bereits einen Stromanschluss hat, ob ein Neubau vorliegt oder ob es sich um einen reinen Anbieterwechsel handelt. Für jeden Fall ist ein anderer Ansprechpartner zuständig.

Einfach

Bestandswohnung

Altbau, Neubau mit Vormieter, Eigentumswohnung

Stromanschluss ist vorhanden — nur der Liefervertrag mit einem frei gewählten Anbieter wird neu abgeschlossen.

Verbrauch klären → Anbieter wählen → Netzbetreiber informieren

Aufwändiger

Neubau ohne Anschluss

Eigenheim-Neubau, erschlossene Baugründe

Netzzutritt beim örtlichen Netzbetreiber beantragen, Baustrom während der Bauzeit, danach Regelanschluss.

Netzzutritt → Baustromzähler → Fertigstellung → Regeltarif

In 3 Wochen erledigt

Anbieterwechsel

Strom fließt, nur der Liefervertrag wechselt

Neuen Vertrag abschließen, der neue Anbieter übernimmt Kündigung und Ummeldung. Laut E-Control max. 3 Wochen.

Tarif vergleichen → Unterschrift → Altanbieter kündigt automatisch

Ablauf der Anmeldung in vier Schritten

In einer Bestandswohnung führt der Weg über vier klare Schritte. Der letzte Punkt — Zählerstand bei Schlüsselübergabe — wird häufig vergessen und ist die häufigste Ursache für Streit über die Schlussrechnung.

1

Zählpunkt & Verbrauch bereithalten

Zählpunktbezeichnung (33-stellig, beginnt mit AT), Zählernummer und geschätzter Jahresverbrauch in kWh. Bei Bestandswohnungen beim Vormieter, bei Neubau beim Netzbetreiber erfragen.

2

Anbieter & Tarif wählen

Mit den Verbrauchsdaten Tarife vergleichen. In Österreich steht die Anbieterwahl frei — kein Energieversorger kann vorgeschrieben werden. Bundesländer-Angebote der großen Versorger sind nicht immer die günstigsten.

3

Anmeldung beim Lieferanten

Online-Formular oder Telefon. Der neue Anbieter meldet die Daten an den Netzbetreiber, der den Anschluss übernimmt — eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist nur bei Erstanmeldung oder Netzzutritt nötig.

4

Zählerstand bei Schlüsselübergabe

Am Umzugstag Zählerstand ablesen, fotografieren und im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Dieser Wert ist Grundlage der Schlussrechnung des Vormieters und der Eröffnungsrechnung der Neumieter.

Checkliste: welche Daten braucht der Anbieter?

Die folgenden Angaben sollten vor dem Anmelden bereitliegen. Mit Zählpunktbezeichnung und Zählernummer allein wird jede Anmeldung in wenigen Minuten abgeschlossen.

Zählpunktbezeichnung

33-stellig, beginnt mit AT. Steht auf jeder Jahresabrechnung oder wird vom Netzbetreiber genannt.

Zählernummer & Zählerart

Typ (Tag-, Nacht-, Heizstromzähler, Wärmepumpe) sowie die Zählernummer vom Zählerkasten.

Jahresverbrauch

In kWh — aus der letzten Jahresabrechnung oder grob per Wohnfläche und Personenzahl geschätzt.

Persönliche Daten

Name, Geburtsdatum, neue Adresse, IBAN für SEPA-Lastschrift und E-Mail-Adresse.

Bei Anbieterwechsel

Zusätzlich Name des aktuellen Lieferanten und die Tarifbezeichnung — der neue Anbieter kündigt für Sie.

Bei Neubau

Lageplan, Baubewilligung und die Anschlussleistung in kW — Voraussetzung für den Netzzutrittsantrag.

Welcher Netzbetreiber ist zuständig?

Der Netzbetreiber wird nicht gewählt, sondern richtet sich nach der Adresse. Er betreibt das Stromnetz, kümmert sich um Einschaltung, Messung und Zählerwechsel. Der Liefervertrag ist davon getrennt und kann frei gewählt werden.

Strom-Netzbetreiber je Bundesland in Österreich
Bundesland Netzbetreiber Versorgungsgebiet
Wien Wiener Netze 23 Bezirke
Niederösterreich Netz Niederösterreich Flächendeckend NÖ
Oberösterreich Netz Oberösterreich Großteil OÖ — in Linz: LINZ NETZ
Salzburg Salzburg Netz Flächendeckend Salzburg
Steiermark Energienetze Steiermark Großteil Steiermark — in Graz: Energie Graz
Tirol TINETZ Großteil Tirol — in Innsbruck: IKB
Vorarlberg Vorarlberg Netz Flächendeckend Vorarlberg
Kärnten KNG-Kärnten Netz Flächendeckend Kärnten
Burgenland Netz Burgenland Flächendeckend Burgenland

Tipp für den Erstkontakt

Viele Netzbetreiber haben ein Online-Portal, in dem Zählpunkt und persönliche Daten direkt hinterlegt werden können. Die telefonische Meldung ist weiterhin möglich, dauert aber länger und braucht oft mehrere Rückrufe. Für einen reinen Anbieterwechsel ist der Kontakt zum Netzbetreiber in der Regel gar nicht nötig.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Die Gesamtdauer setzt sich aus zwei Teilschritten zusammen: Bearbeitung beim Lieferanten und Einschaltung durch den Netzbetreiber. In Summe ergeben sich maximal neun Tage — bei Smart Metern geht es deutlich schneller.

Tag 1–2

Bearbeitung Lieferant

Der Energieanbieter prüft die Anmeldung, stellt den Vertrag aus und meldet den Zählpunkt beim Netzbetreiber an. Üblich sind 1–2 Arbeitstage.

Bis Tag 7

Einschaltung Netzbetreiber

Der Netzbetreiber hat gesetzlich bis zu fünf Werktage Zeit, den Zähler anzumelden oder einzuschalten. Wochenenden verlängern das Fenster.

Tag 9 max.

Strom fließt zuverlässig

Spätestens am neunten Tag ist der Anschluss vollständig aktiv. Wer zwei Wochen Vorlauf einplant, landet sicher vor dem Einzug.

Smart Meter 2026: Der österreichweite Rollout ist weitgehend abgeschlossen — laut E-Control sind über 95 % der Zähler getauscht. Wo bereits ein Smart Meter installiert ist, steuert der Netzbetreiber Einschaltung und Zählerstand-Auslesung aus der Leitstelle, oft noch am selben Werktag.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Beim Einzug in eine Bestandswohnung ist die Anmeldung kostenlos. Kosten entstehen ausschließlich beim erstmaligen Herstellen eines Anschlusses — typischerweise im Neubau oder bei einer Erhöhung der Anschlussleistung.

Kosten rund um die Anmeldung von Strom und Gas
Leistung Kosten Hinweis
Anmeldung Liefervertrag (Strom oder Gas) Kostenlos Egal ob Neukunde oder Anbieterwechsel
Aktivierung bei bestehendem Anschluss Kostenlos Einschaltung durch den Netzbetreiber nach Anmeldung
Netzzutrittsentgelt (Neubau, einmalig) € 650 – € 2.800 Abhängig von Anschlussleistung und Bundesland
Netzbereitstellungsentgelt (Neubau, einmalig) € 120 – € 200 je kW Für die bereitgestellte Anschlussleistung (typ. 14–22 kW)
Elektriker für Hausanschluss (Neubau) Ab € 1.500 Konzessionierter Elektriker — separat vom Netzbetreiberangebot
Baustromzähler (Neubau) € 200 – € 400 Miete während der Bauzeit, netzbetreiberabhängig

Richtwerte Stand 2026, netzbetreiberabhängig. Das konkrete Angebot im Neubau erstellt der örtliche Netzbetreiber auf Grundlage von Adresse, Anschlussleistung und Netzsituation.

Zählerstand bei der Schlüsselübergabe

Dieser Schritt wird häufig übersehen und ist später nur schwer nachzuholen. Der Zählerstand bildet die Trennlinie zwischen Schlussrechnung des Vormieters und Eröffnungsrechnung der Neumieter — wird er nicht dokumentiert, schätzt der Netzbetreiber.

Fotografieren

Alle Zähler (Strom, Gas, ggf. Wärme) mit sichtbarer Zählernummer und Datum fotografieren. Zeitstempel des Fotos dient als Nachweis gegenüber Netzbetreiber und Vormieter.

Ins Übergabeprotokoll

Zählerstand, Zählernummer und Datum in das Wohnungsübergabeprotokoll eintragen. Beide Parteien unterschreiben — das Protokoll ist im Streitfall das stärkste Beweismittel.

An Anbieter melden

Den abgelesenen Stand innerhalb weniger Tage an den Energielieferanten übermitteln — per Kundenportal, E-Mail oder Foto. Eine automatische Übernahme gibt es nur bei Smart Metern.

Einsparpotenzial prüfen

Den neu bekannten Jahresverbrauch nutzen, um den Tarif zu vergleichen. Gerade bei hohem Verbrauch kann ein günstigerer Arbeitspreis hunderte Euro pro Jahr sparen.

Darf ich Strom und Gas in der neuen Wohnung frei wählen?

Ja. Seit der Liberalisierung des Strommarkts 2001 ist jeder Haushalt in Österreich frei in der Wahl des Energielieferanten. Weder Vermieter noch Hausverwaltung noch Netzbetreiber dürfen einen bestimmten Anbieter vorschreiben. Fällt der erste Schritt in ein Bestandsverhältnis mit dem örtlichen Versorger (oft das Landesenergieunternehmen), kann jederzeit auf einen anderen Lieferanten gewechselt werden — ohne Kosten, ohne Unterbrechung.

Gerade bei hohem Jahresverbrauch lohnt der Blick auf den Arbeitspreis. Unterschiede von 3–5 Cent je kWh sind bei einem Durchschnittshaushalt (3.500 kWh/Jahr) schnell 100–175 € pro Jahr wert. Ein Tarifvergleich über die Anbieterübersicht zeigt die aktuellen Marktpreise ohne Weiterleitung und ohne Vertragsbindung.

Vorteile

  • Jährlich bis zu mehrere hundert Euro Ersparnis durch einen günstigeren Arbeitspreis
  • Anbieterwechsel dauert laut E-Control maximal drei Wochen
  • Kündigung und Ummeldung übernimmt der neue Lieferant
  • Keine Unterbrechung der Stromversorgung

Nachteile

  • Bonusaktionen laufen oft nach einem Jahr aus — danach ist eine erneute Kontrolle nötig
  • Preisgarantien sind meist zeitlich befristet und enden mit der Aktionsphase
  • Grüne Tarife haben manchmal einen Aufpreis gegenüber Graustrom

Was passiert bei vergessener Anmeldung?

Abschaltung droht

Netzbetreiber trennt den Zähler vom Netz

Stellt der Netzbetreiber fest, dass keine Lieferbeziehung für eine Adresse besteht, wird der Zähler abgeschaltet. Eine Wiedereinschaltung dauert erneut bis zu neun Tage und kann mit einer Wiedereinschaltgebühr verbunden sein. Bei bestehendem Stromfluss ohne Vertrag verrechnet der Netzbetreiber den Ersatzversorgungstarif — er liegt deutlich über dem Marktpreis.

Typische Stolperfallen

  • Annahme, der Vormieter habe abgemeldet — Lieferverträge sind personenbezogen, ein neuer Vertrag ist immer nötig
  • Nur beim Netzbetreiber gemeldet, kein Liefervertrag — Netzbetreiber dürfen nicht auf Dauer liefern, nur der Lieferant schließt den Vertrag
  • Smart Meter erkennt keinen Bezug — fehlt ein Vertrag, schaltet der Netzbetreiber schneller ab als bei alten Zählern
  • Zählerstand bei Übergabe nicht dokumentiert — führt später zu Schätzungen und oft zu Nachzahlungen

Strom wurde trotz Anmeldung abgeschaltet?

Wenn der Strom trotz vorhandenem Liefervertrag nicht fließt, kann es an einer technischen Störung, einer Netzrevision oder einer unbeglichenen Altforderung liegen. In unserem Ratgeber Strom abgestellt — was tun? sind die Ursachen und Soforthilfe-Maßnahmen im Detail erklärt.

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Häufige Fragen zur Anmeldung

Mindestens zwei Wochen vor dem Einzug. Der Lieferant benötigt 1–2 Arbeitstage zur Bearbeitung, der Netzbetreiber hat für die Einschaltung bis zu fünf Werktage Zeit. Inklusive Wochenenden und Feiertagen ergibt das maximal neun Tage bis zur vollständigen Inbetriebnahme. Bei einem bereits verbauten Smart Meter kann die Aktivierung deutlich schneller erfolgen.

Die 33-stellige Nummer beginnt immer mit AT und steht auf jeder Jahresabrechnung des Energielieferanten sowie auf dem Netzvertrag. Wenn keine Unterlage verfügbar ist, nennt sie der örtliche Netzbetreiber telefonisch nach Angabe der Adresse. Sie ist eindeutig pro Zählpunkt und bleibt auch beim Anbieterwechsel gleich.

Bei einem reinen Lieferantenwechsel oder einer Neuanmeldung in einer Bestandswohnung nicht — der neue Energieanbieter erledigt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Ein direkter Kontakt zum Netzbetreiber ist nur bei einem Neubau (Netzzutritt), einer Leistungsänderung oder einer Ab- und Anmeldung ohne Anbieterwechsel am selben Zählpunkt nötig.

Die Anmeldung eines Liefervertrags und die Einschaltung bei bestehendem Anschluss sind laut E-Control kostenlos. Kosten fallen nur beim erstmaligen Herstellen eines Anschlusses an: Netzzutrittsentgelt (einmalig, je nach Bundesland zwischen 650 € und 2.800 €), Netzbereitstellungsentgelt (120–200 € je kW bereitgestellter Leistung) und die Arbeit eines konzessionierten Elektrikers.

Ja. Seit der Liberalisierung 2001 ist jeder Haushalt in Österreich in der Wahl des Strom- und Gaslieferanten vollkommen frei. Vermieter, Hausverwaltung oder Netzbetreiber können keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Der Netzbetreiber ist von der Adresse abhängig und nicht wechselbar — der Lieferant hingegen schon.

Der Netzbetreiber schaltet den Zähler ab, sobald er feststellt, dass kein Liefervertrag für die Adresse besteht. Eine Wiedereinschaltung dauert wieder bis zu neun Tage und kann bei wiederholten Abschaltungen mit einer Einschaltgebühr verbunden sein. Bei bestehendem Stromfluss ohne Vertrag verrechnet der Netzbetreiber den Ersatzversorgungstarif, der deutlich über dem Marktpreis liegt.

Unbedingt. Der abgelesene Stand ist die Trennlinie zwischen Schlussrechnung des Vormieters und Eröffnungsrechnung des Neumieters. Ohne festgehaltenen Stand schätzt der Netzbetreiber und es kommt häufig zu Nachzahlungen oder Streit über Verbrauchsanteile. Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll notieren und mit Datum fotografieren.

Der Ablauf ist fast identisch: Zählpunkt, Zählernummer, Jahresverbrauch, persönliche Daten. Unterschied: Gas wird in kWh abgerechnet, nicht in m³ — die Jahresabrechnung enthält beide Werte mit Umrechnungsfaktor. Außerdem ist der Gasnetzanschluss nicht überall verfügbar; im ländlichen Raum oft nur in Ortskernen.