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Strom und Gas anmelden beim Umzug

Aktualisiert am
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Mann meldet Strom und Gas am Telefon ab

Ein Umzug erfordert oft eine Vielzahl von organisatorischen Schritten, darunter auch das Strom Anmelden und Gas Anmelden in der neuen Wohnung. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren geschätzten Jahresverbrauch, Ihre Zählpunktbezeichnung und die Art des Stromzählers. Wenn Sie mindestens zwei Wochen vor Umzug Ihren Strom und Gas in der neuen Wohnung anmelden, werden Sie unmittelbar mit Energie versorgt, sobald Sie in der neuen Wohnung einziehen.

Wie melde ich Strom und Gas an?

Die Vorgehensweise für das Strom und Gas Anmelden variiert je nachdem, ob Sie in eine bereits bestehende Wohnung umziehen oder in ein neu gebautes Haus. Um sicherzustellen, dass der Einzug reibungslos verläuft, finden Sie folgend für beide Fälle die notwendigen Schritte, um Strom anzumelden:

Strom anmelden beim Umzug in eine bestehende Wohnung: So geht’s!

Beim Umzug in eine Wohnung oder in ein bereits erbautes Haus ist in den meisten Fällen bereits ein funktionierender Stromanschluss (Netzanschluss) vorhanden. Sie müssen also nur noch Ihren Strom anmelden, indem Sie sich einen Energieanbieter für Ihre individuellen Bedürfnisse aussuchen. Sie können dabei Ihren Stromlieferanten frei wählen! Im Folgenden finden Sie Anleitung zum Strom Anmelden beim Umzug:

  1. Stromverbrauch klären: Erkundigen Sie sich bei der/die Vormieter/in nach dem ungefähren Jahresverbrauch.
  2. Stromlieferant auswählen: Kontaktieren Sie gerne unsere Energieexpert/innen unter 0720 1166 39 Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr um von Anfang an den optimalen Stromanbieter für Ihren Umzug in die neue Wohnung auszuwählen.
  3. Netznutzungsvertrag regeln: Informieren Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber über den Bewohnerwechsel, den Vertragsübergang und den neu gewählten Energielieferanten.

Gibt es Unterschiede zwischen Strom & Gas anmelden?

Nein, der Prozess vom Gas Anmelden ähnelt sich dem des Strom Anmeldens. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Gas mindestens zwei Wochen vor Umzug in die neue Wohnung anmelden.

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Strom anmelden (oder Gas) beim Hausbau

Bei einem Neubau müssen Sie Ihren Gasanschluss sowie Ihren Stromanschluss herstellen lassen. Wenn ein Haus neu gebaut wird, sind folgende Schritte für das Strom Anmelden bzw. das Gas Anmelden erforderlich:

  1. Kontaktieren Sie zunächst Ihren zuständigen Netzbetreiber und beantragen Sie einen Netzzutritt, um einen Baustromzähler installieren zu lassen und Baustrom zu beziehen.
  2. Abmeldung des Baustroms nach Fertigstellung: Sobald der Hausbau abgeschlossen ist und der Baustrom nicht mehr benötigt wird, melden Sie den Baustromzähler beim Netzbetreiber ab. Wählen Sie einen passenden Gas- bzw. Stromanbieter.
  3. Neuen Netznutzungsvertrag abschließen: Schließen Sie anschließend einen neuen Netznutzungsvertrag ab, indem Sie erneut den Netzbetreiber kontaktieren.

Welche Dokumente benötige ich für das Gas & Strom Anmelden?

Wenn Sie Ihr Gas bzw. Ihren Strom anmelden, müssen Sie gewisse Daten und Dokumente vorliegen haben. Dabei sollten Sie die folgenden Informationen zur Hand haben:

  • Ungefährer Jahresverbrauch: Verwenden Sie den Verbrauch aus früheren Jahresabrechnungen.
  • Zählpunktbezeichnung: Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung beginnt immer mit AT. Sie finden sie entweder auf vorherigen Jahresabrechnungen oder können sie beim Netzbetreiber erfragen.
  • Art und Anzahl der Stromzähler: Geben Sie an, ob es sich um Tagstrom-, Nachstrom- oder Heizstromzähler handelt, oder ob Sie eine Wärmepumpe in Ihrem Zuhause haben, sowie die Anzahl der jeweiligen Zähler und deren Zählernummer.
  • Bei einem Stromanbieterwechsel: Falls Sie Ihren Stromanbieter wechseln, benötigen Sie den Namen des aktuellen Lieferanten und die Tarifbezeichnung.

Ab wann kann ich Strom & Gas anmelden oder ummelden?

Um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten, empfiehlt es sich, den Energieliefervertrag mindestens zwei Wochen vor dem Einzug zu beantragen. Laut den Vorgaben der österreichischen Regulierungsbehörde für Strom und Gas, der E-Control, soll der Wechselprozess nicht länger als drei Wochen dauern.

Wie lange dauert das Strom bzw. Gas Anmelden?

Falls weder Strom noch Gas in Ihrer neuen Wohnung vorhanden sind, benötigt der Energielieferant in der Regel 1-2 Arbeitstage zur Bearbeitung Ihres Auftrags. Der gesetzlich vorgesehene Zeitraum für den Netzbetreiber, um Ihren Strom nach einer Terminvereinbarung einzuschalten, beträgt bis zu 5 Werktage. Da Wochenenden in diese Zeitspanne fallen können, ergibt sich eine maximale Dauer von 9 Tagen bis zur vollständigen Inbetriebnahme.

Wenn in Ihrer neuen Wohnung bereits ein Smart Meter installiert ist, kann die Einschaltung schneller erfolgen, da dies direkt von der Zentrale des Netzbetreibers aus gesteuert werden kann.

Es ist auch möglich, dass der Strom bei der Schlüsselübergabe noch aktiv ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschaltet wird. Netzbetreiber neigen dazu, den Strom abzuschalten, wenn kein bestehender Energieliefervertrag gemeldet wird, da sie davon ausgehen, dass die Wohnung nicht bewohnt ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich mindestens zwei Wochen vor Umzug bei einem Energieanbieter anzumelden, um eine spätere Abschaltung zu verhindern.

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Das sind die Kosten für das Strom & Gas Anmelden

Beim Einzug bzw. Umzug in eine neue Wohnung ist das Strom und Gas Anmelden kostenlos. Nach der kostenlosen Anmeldung Ihres Liefervertrags, können Sie einen Termin für die Aktivierung mit Ihrem Netzbetreiber vereinbaren.

Die einzige Ausnahme bildet die Einrichtung eines neuen Anschlusses, für den Sie einen zugelassenen Elektriker beauftragen müssen. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie ein neues Haus gebaut haben. In einem solchen Fall wird Ihnen vom Netzbetreiber ein Angebot unterbreitet, das das Netzzutrittsentgelt und das Netzbereitstellungsentgelt beinhaltet.

Darf ich für die neue Wohnung andere Anbieter für Strom & Gas wählen?

Bei Ihrem Einzug in eine neue Wohnung haben Sie die Möglichkeit, sich für einen neuen Stromanbieter bzw. Gasanbieter anzumelden. Insbesondere bei einem höheren Energieverbrauch kann ein kostengünstigerer Arbeitspreis langfristig zu erheblichen Einsparungen führen!

Sie sind dabei vollkommen frei in Ihrer Entscheidung. Niemand kann Ihnen vorschreiben, welchen Energieanbieter Sie wählen sollen, sodass Sie sich auch für die alternative und günstigere Angebote entscheiden können.

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AngabenBasistarif RegionalversorgerTarif über Selectra
Arbeitspreis in Cent/kWh24,5819,88
Grundpreis pro Jahr49,00 Euro49,80 Euro
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Bemerkung: Die Angaben beziehen sich auf die Postleitzahl 9020, dem Netzbetreiber Energie Klagefurt und einem jährlichen Verbrauch von 4.355 Kilowattstunden. Verglichen haben wir die Preise des Regionalversorgers mit denen unseres Kooperationspartners. Die effektive Höhe Ihrer Ersparnisse hängt von Ihrem Verbrauch ab. Rufen Sie Selectra unverbindlich an, um mehr über Ihr Sparpotenzial zu erfahren!

Was geschieht, wenn Sie versäumen, sich anzumelden?

Wenn Sie versäumen, Ihren Strom oder Gas anzumelden, müssen Sie sich darauf vorbereiten, dass früher oder später die Strom- oder Gasversorgung in Ihrem Zuhause unterbrochen wird, auch wenn aktuell noch Strom und/oder Gas fließt. Denn sobald der Netzbetreiber feststellt, dass die Wohnung von keinem Energieanbieter versorgt wird, unterbricht er die Versorgung.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden ist es daher wichtig, das Strom und Gas Anmelden nachzuholen, sobald Sie bemerken, dass die Anmeldung versäumt wurde. 

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Ansonsten kann es zu längeren Ausfallzeiten kommen! Ist Ihr Stromzähler beispielsweise noch nicht aktiviert, könnte es bis zu 9 Tage dauern, bis Sie wieder mit Energie versorgt werden.

Ihr Strom wurde trotz Anmeldung abgeschaltet?

Falls Sie Strom angemeldet haben, aber trotzdem kein Strom fließt, könnte dies andere Gründe haben. Informieren Sie sich in unserem Artikel: Strom abgeschaltet, was tun?

 

 

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