Strom und Gas für die neue Wohnung anmelden?
Unsere Berater:innen vergleichen Tarife und übernehmen die Anmeldung beim Lieferanten und Netzbetreiber — alles in einem Telefonat.
- Kostenlose Beratung
- Wechsel in 5 Minuten
- Kein Risiko
Das Wichtigste auf einen Blick
- In der Bestandswohnung genügt die Anmeldung beim Lieferanten — der Netzbetreiber wird automatisch informiert
- Benötigt werden Zählpunkt, Zählernummer, Jahresverbrauch und persönliche Daten
- Anmeldung und Einschaltung sind kostenlos — Kosten fallen nur bei Netzzutritt im Neubau an
- Zwei Wochen Vorlauf einhalten — sonst droht Abschaltung des Zählers und bis zu 9 Tage ohne Strom
- Bei Schlüsselübergabe Zählerstand ablesen und fotografieren — Grundlage für Schluss- und Eröffnungsrechnung
Drei Szenarien: welcher Weg zur Anmeldung passt?
Der Ablauf der Anmeldung hängt davon ab, ob die Wohnung bereits einen Stromanschluss hat, ob ein Neubau vorliegt oder ob es sich um einen reinen Anbieterwechsel handelt. Für jeden Fall ist ein anderer Ansprechpartner zuständig.
Bestandswohnung
Altbau, Neubau mit Vormieter, Eigentumswohnung
Stromanschluss ist vorhanden — nur der Liefervertrag mit einem frei gewählten Anbieter wird neu abgeschlossen.
Verbrauch klären → Anbieter wählen → Netzbetreiber informieren
Neubau ohne Anschluss
Eigenheim-Neubau, erschlossene Baugründe
Netzzutritt beim örtlichen Netzbetreiber beantragen, Baustrom während der Bauzeit, danach Regelanschluss.
Netzzutritt → Baustromzähler → Fertigstellung → Regeltarif
Anbieterwechsel
Strom fließt, nur der Liefervertrag wechselt
Neuen Vertrag abschließen, der neue Anbieter übernimmt Kündigung und Ummeldung. Laut E-Control max. 3 Wochen.
Tarif vergleichen → Unterschrift → Altanbieter kündigt automatisch
Ablauf der Anmeldung in vier Schritten
In einer Bestandswohnung führt der Weg über vier klare Schritte. Der letzte Punkt — Zählerstand bei Schlüsselübergabe — wird häufig vergessen und ist die häufigste Ursache für Streit über die Schlussrechnung.
Zählpunkt & Verbrauch bereithalten
Zählpunktbezeichnung (33-stellig, beginnt mit AT), Zählernummer und geschätzter Jahresverbrauch in kWh. Bei Bestandswohnungen beim Vormieter, bei Neubau beim Netzbetreiber erfragen.
Anbieter & Tarif wählen
Mit den Verbrauchsdaten Tarife vergleichen. In Österreich steht die Anbieterwahl frei — kein Energieversorger kann vorgeschrieben werden. Bundesländer-Angebote der großen Versorger sind nicht immer die günstigsten.
Anmeldung beim Lieferanten
Online-Formular oder Telefon. Der neue Anbieter meldet die Daten an den Netzbetreiber, der den Anschluss übernimmt — eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist nur bei Erstanmeldung oder Netzzutritt nötig.
Zählerstand bei Schlüsselübergabe
Am Umzugstag Zählerstand ablesen, fotografieren und im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Dieser Wert ist Grundlage der Schlussrechnung des Vormieters und der Eröffnungsrechnung der Neumieter.
Checkliste: welche Daten braucht der Anbieter?
Die folgenden Angaben sollten vor dem Anmelden bereitliegen. Mit Zählpunktbezeichnung und Zählernummer allein wird jede Anmeldung in wenigen Minuten abgeschlossen.
Zählpunktbezeichnung
33-stellig, beginnt mit AT. Steht auf jeder Jahresabrechnung oder wird vom Netzbetreiber genannt.
Zählernummer & Zählerart
Typ (Tag-, Nacht-, Heizstromzähler, Wärmepumpe) sowie die Zählernummer vom Zählerkasten.
Jahresverbrauch
In kWh — aus der letzten Jahresabrechnung oder grob per Wohnfläche und Personenzahl geschätzt.
Persönliche Daten
Name, Geburtsdatum, neue Adresse, IBAN für SEPA-Lastschrift und E-Mail-Adresse.
Bei Anbieterwechsel
Zusätzlich Name des aktuellen Lieferanten und die Tarifbezeichnung — der neue Anbieter kündigt für Sie.
Bei Neubau
Lageplan, Baubewilligung und die Anschlussleistung in kW — Voraussetzung für den Netzzutrittsantrag.
Welcher Netzbetreiber ist zuständig?
Der Netzbetreiber wird nicht gewählt, sondern richtet sich nach der Adresse. Er betreibt das Stromnetz, kümmert sich um Einschaltung, Messung und Zählerwechsel. Der Liefervertrag ist davon getrennt und kann frei gewählt werden.
| Bundesland | Netzbetreiber | Versorgungsgebiet |
|---|---|---|
| Wien | Wiener Netze | 23 Bezirke |
| Niederösterreich | Netz Niederösterreich | Flächendeckend NÖ |
| Oberösterreich | Netz Oberösterreich | Großteil OÖ — in Linz: LINZ NETZ |
| Salzburg | Salzburg Netz | Flächendeckend Salzburg |
| Steiermark | Energienetze Steiermark | Großteil Steiermark — in Graz: Energie Graz |
| Tirol | TINETZ | Großteil Tirol — in Innsbruck: IKB |
| Vorarlberg | Vorarlberg Netz | Flächendeckend Vorarlberg |
| Kärnten | KNG-Kärnten Netz | Flächendeckend Kärnten |
| Burgenland | Netz Burgenland | Flächendeckend Burgenland |
Tipp für den Erstkontakt
Viele Netzbetreiber haben ein Online-Portal, in dem Zählpunkt und persönliche Daten direkt hinterlegt werden können. Die telefonische Meldung ist weiterhin möglich, dauert aber länger und braucht oft mehrere Rückrufe. Für einen reinen Anbieterwechsel ist der Kontakt zum Netzbetreiber in der Regel gar nicht nötig.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Die Gesamtdauer setzt sich aus zwei Teilschritten zusammen: Bearbeitung beim Lieferanten und Einschaltung durch den Netzbetreiber. In Summe ergeben sich maximal neun Tage — bei Smart Metern geht es deutlich schneller.
Bearbeitung Lieferant
Der Energieanbieter prüft die Anmeldung, stellt den Vertrag aus und meldet den Zählpunkt beim Netzbetreiber an. Üblich sind 1–2 Arbeitstage.
Einschaltung Netzbetreiber
Der Netzbetreiber hat gesetzlich bis zu fünf Werktage Zeit, den Zähler anzumelden oder einzuschalten. Wochenenden verlängern das Fenster.
Strom fließt zuverlässig
Spätestens am neunten Tag ist der Anschluss vollständig aktiv. Wer zwei Wochen Vorlauf einplant, landet sicher vor dem Einzug.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Beim Einzug in eine Bestandswohnung ist die Anmeldung kostenlos. Kosten entstehen ausschließlich beim erstmaligen Herstellen eines Anschlusses — typischerweise im Neubau oder bei einer Erhöhung der Anschlussleistung.
| Leistung | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Anmeldung Liefervertrag (Strom oder Gas) | Kostenlos | Egal ob Neukunde oder Anbieterwechsel |
| Aktivierung bei bestehendem Anschluss | Kostenlos | Einschaltung durch den Netzbetreiber nach Anmeldung |
| Netzzutrittsentgelt (Neubau, einmalig) | € 650 – € 2.800 | Abhängig von Anschlussleistung und Bundesland |
| Netzbereitstellungsentgelt (Neubau, einmalig) | € 120 – € 200 je kW | Für die bereitgestellte Anschlussleistung (typ. 14–22 kW) |
| Elektriker für Hausanschluss (Neubau) | Ab € 1.500 | Konzessionierter Elektriker — separat vom Netzbetreiberangebot |
| Baustromzähler (Neubau) | € 200 – € 400 | Miete während der Bauzeit, netzbetreiberabhängig |
Richtwerte Stand 2026, netzbetreiberabhängig. Das konkrete Angebot im Neubau erstellt der örtliche Netzbetreiber auf Grundlage von Adresse, Anschlussleistung und Netzsituation.
Zählerstand bei der Schlüsselübergabe
Dieser Schritt wird häufig übersehen und ist später nur schwer nachzuholen. Der Zählerstand bildet die Trennlinie zwischen Schlussrechnung des Vormieters und Eröffnungsrechnung der Neumieter — wird er nicht dokumentiert, schätzt der Netzbetreiber.
Fotografieren
Alle Zähler (Strom, Gas, ggf. Wärme) mit sichtbarer Zählernummer und Datum fotografieren. Zeitstempel des Fotos dient als Nachweis gegenüber Netzbetreiber und Vormieter.
Ins Übergabeprotokoll
Zählerstand, Zählernummer und Datum in das Wohnungsübergabeprotokoll eintragen. Beide Parteien unterschreiben — das Protokoll ist im Streitfall das stärkste Beweismittel.
An Anbieter melden
Den abgelesenen Stand innerhalb weniger Tage an den Energielieferanten übermitteln — per Kundenportal, E-Mail oder Foto. Eine automatische Übernahme gibt es nur bei Smart Metern.
Einsparpotenzial prüfen
Den neu bekannten Jahresverbrauch nutzen, um den Tarif zu vergleichen. Gerade bei hohem Verbrauch kann ein günstigerer Arbeitspreis hunderte Euro pro Jahr sparen.
Darf ich Strom und Gas in der neuen Wohnung frei wählen?
Ja. Seit der Liberalisierung des Strommarkts 2001 ist jeder Haushalt in Österreich frei in der Wahl des Energielieferanten. Weder Vermieter noch Hausverwaltung noch Netzbetreiber dürfen einen bestimmten Anbieter vorschreiben. Fällt der erste Schritt in ein Bestandsverhältnis mit dem örtlichen Versorger (oft das Landesenergieunternehmen), kann jederzeit auf einen anderen Lieferanten gewechselt werden — ohne Kosten, ohne Unterbrechung.
Gerade bei hohem Jahresverbrauch lohnt der Blick auf den Arbeitspreis. Unterschiede von 3–5 Cent je kWh sind bei einem Durchschnittshaushalt (3.500 kWh/Jahr) schnell 100–175 € pro Jahr wert. Ein Tarifvergleich über die Anbieterübersicht zeigt die aktuellen Marktpreise ohne Weiterleitung und ohne Vertragsbindung.
Vorteile
- Jährlich bis zu mehrere hundert Euro Ersparnis durch einen günstigeren Arbeitspreis
- Anbieterwechsel dauert laut E-Control maximal drei Wochen
- Kündigung und Ummeldung übernimmt der neue Lieferant
- Keine Unterbrechung der Stromversorgung
Nachteile
- Bonusaktionen laufen oft nach einem Jahr aus — danach ist eine erneute Kontrolle nötig
- Preisgarantien sind meist zeitlich befristet und enden mit der Aktionsphase
- Grüne Tarife haben manchmal einen Aufpreis gegenüber Graustrom
Was passiert bei vergessener Anmeldung?
Abschaltung droht
Netzbetreiber trennt den Zähler vom Netz
Stellt der Netzbetreiber fest, dass keine Lieferbeziehung für eine Adresse besteht, wird der Zähler abgeschaltet. Eine Wiedereinschaltung dauert erneut bis zu neun Tage und kann mit einer Wiedereinschaltgebühr verbunden sein. Bei bestehendem Stromfluss ohne Vertrag verrechnet der Netzbetreiber den Ersatzversorgungstarif — er liegt deutlich über dem Marktpreis.
Typische Stolperfallen
- Annahme, der Vormieter habe abgemeldet — Lieferverträge sind personenbezogen, ein neuer Vertrag ist immer nötig
- Nur beim Netzbetreiber gemeldet, kein Liefervertrag — Netzbetreiber dürfen nicht auf Dauer liefern, nur der Lieferant schließt den Vertrag
- Smart Meter erkennt keinen Bezug — fehlt ein Vertrag, schaltet der Netzbetreiber schneller ab als bei alten Zählern
- Zählerstand bei Übergabe nicht dokumentiert — führt später zu Schätzungen und oft zu Nachzahlungen
Strom wurde trotz Anmeldung abgeschaltet?
Wenn der Strom trotz vorhandenem Liefervertrag nicht fließt, kann es an einer technischen Störung, einer Netzrevision oder einer unbeglichenen Altforderung liegen. In unserem Ratgeber Strom abgestellt — was tun? sind die Ursachen und Soforthilfe-Maßnahmen im Detail erklärt.
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