In 3 Minuten sparen

Strom und Gas für die neue Wohnung anmelden?

Unsere Berater:innen vergleichen über 60 Anbieter und melden Sie an der neuen Adresse an — alles in einem Telefonat.

  • Kostenlose Beratung
  • Wechsel in 5 Minuten
  • Kein Risiko

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bestehende Strom- und Gasverträge enden beim Umzug automatisch — keine Kündigung nötig, nur Schlusszählerstand melden
  • Neue Wohnung 2 bis 3 Wochen vorher anmelden — wer das versäumt, landet in der teuren Grundversorgung
  • Drei Unterlagen reichen: Zählpunktnummer (33-stellig, beginnt mit AT), Zählerstand am Umzugstag und Einzugsdatum
  • Der Umzug ist der günstigste Moment für einen Anbieterwechsel — kein Kündigungsaufwand, Ersparnis 200–400 €/Jahr gegenüber der Grundversorgung
  • Der Wechselprozess darf laut E-Control maximal 3 Wochen dauern, den Rest erledigt der neue Lieferant

Welche Daten benötige ich für die Anmeldung?

Für die Strom- und Gasanmeldung verlangen alle österreichischen Lieferanten dieselben Angaben — einmal vorbereitet, ist der Online-Vertrag in etwa 10 Minuten abgeschlossen. Die wichtigste Kennzahl ist die Zählpunktbezeichnung: Sie identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und ist für Strom und Gas jeweils unterschiedlich.

Zählpunktnummer

33-stellig, beginnt mit AT — auf der letzten Jahresabrechnung oder beim Netzbetreiber erfragbar

Zählerstand

Am Umzugstag ablesen und fotografieren — Grundlage für die Schlussrechnung

Neue Adresse

Vollständig inkl. Stiege und Tür, damit der Netzbetreiber den richtigen Zählpunkt zuordnen kann

Einzugsdatum

Ab diesem Datum läuft der neue Vertrag — möglichst 2–3 Wochen vorher anmelden

Geschätzter Jahresverbrauch

Richtwert: ~2.500 kWh für 2 Personen, ~3.500 kWh für 4 Personen (Strom), 12.000–20.000 kWh Gas bei Heizung

IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat

Anbieter rechnen in Österreich standardmäßig monatlich oder quartalsweise per Einzug ab

Zählpunkt nicht zur Hand? Der örtliche Netzbetreiber gibt die Nummer telefonisch heraus, sobald die neue Adresse und der Name der Haushaltsvorstandsperson vorliegen. Für Bestandswohnungen kennen auch Vermieter:in oder Vormieter:in den Zählpunkt.

Zeitplan: was wann erledigt sein muss

Drei Zeitfenster strukturieren den gesamten Ablauf. Wer sich an die Vorlaufzeit von 2 bis 3 Wochen hält, vermeidet die Grundversorgung und hat alle Unterlagen für die spätere Schlussrechnung beisammen.

2–3 Wochen vor dem Umzug
  • Zählpunktnummer der neuen Wohnung erfragen (Vermieter:in, Vormieter:in oder Netzbetreiber)
  • Tarife vergleichen oder beim bestehenden Anbieter ummelden
  • Neuen Strom- und Gasvertrag abschließen — Einzugsdatum korrekt angeben
Am Umzugstag
  • Zählerstand alte Wohnung ablesen, fotografieren und an den alten Anbieter melden
  • Zählerstand neue Wohnung ablesen — Grundlage für den Start des neuen Vertrags
  • Gaszähler ggf. gesondert ablesen, falls Strom und Gas getrennte Zähler haben
Nach dem Umzug
  • Schlussrechnung vom alten Anbieter prüfen (kommt innerhalb von 6 Wochen)
  • Bestätigung des neuen Liefervertrags per E-Mail abwarten und den Aktivierungslink klicken
  • Erste Teilrechnung auf Tarifdetails prüfen — stimmt Zählpunkt, Preis und Boni?

Achtung Grundversorgung: der stille Aufpreis

Wer am Einzugstag keinen Liefervertrag hat, bekommt trotzdem Strom — der örtliche Grundversorger springt automatisch ein. Das regeln § 77 ElWOG (Strom) und § 124 GWG (Gas): Grundversorger ist jeweils der Lieferant mit den meisten Kunden im Netzgebiet. Klingt praktisch, ist aber teuer.

Der Grundversorgungstarif liegt in fast allen Bundesländern über den aktuellen Sondertarifen. Die Differenz auf Jahressicht:

  • Strom: 150–300 € Aufpreis pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh)
  • Gas: 100–250 € Aufpreis pro Jahr bei einer 90-m²-Wohnung mit Gasheizung (15.000 kWh)
  • Kombiniert: bis zu 400 € jährlich, die still mitbezahlt werden, ohne dass es jemand bemerkt

Netzbetreiber und Lieferant: zwei Rollen, zwei Rechnungen

Beim Umzug tauchen zwei Akteure auf, die oft verwechselt werden. Wer den Unterschied kennt, versteht Rechnungen, Fristen und Zuständigkeiten auf Anhieb.

Netzbetreiber

Monopolist im Versorgungsgebiet

  • Betreibt Leitungen, Zähler und Trafostationen
  • Ist fix von der Adresse abhängig — nicht frei wählbar
  • Zuständig für Einschaltung, Freischaltung und Störungen
  • Verrechnet das Netzentgelt (~30–35 % der Stromrechnung)

Beispiele: Wiener Netze, Netz NÖ, Netz Oberösterreich, Kärnten Netz, Salzburg Netz

Lieferant

Frei wählbar und wechselbar

  • Liefert die Energie — Strom oder Gas oder beides
  • Frei wählbar in ganz Österreich, Wechsel max. 3 Wochen
  • Übernimmt beim Wechsel die Abmeldung beim alten Versorger
  • Verrechnet den Energieverbrauch und ggf. Boni

Beispiele: Verbund, Wien Energie, Kelag, oekostrom AG, Montana, Maxenergy

Beim Umzug reicht eine Anmeldung beim neuen Lieferanten — er kontaktiert den Netzbetreiber automatisch im Hintergrund.

Anbieterwechsel: der günstigste Moment ist jetzt

Beim Umzug entfällt die übliche zweiwöchige Kündigungsfrist — der alte Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung, der neue beginnt mit dem Einzugsdatum. Der komplette Wechselprozess dauert laut § 76 ElWOG 2010 maximal 3 Wochen, in der Praxis oft weniger. Der neue Lieferant übernimmt alle Schritte: Abmeldung beim alten Versorger, Anmeldung beim Netzbetreiber, Zuordnung des Zählpunkts.

Tarife für die neue Adresse vergleichen

Der Selectra-Vergleichsrechner zeigt in 2 Minuten, welcher Strom- oder Gastarif für die neue Postleitzahl am günstigsten ist — inklusive Wechselbonus.

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Wer lieber telefonisch wechselt, erreicht die kostenlose Umzugs-Hotline von Selectra Österreich unter 0720 1166 21 (Mo 08.00–19.00, Di–Fr 08.00–18.00 Uhr). Mehr Hintergrund im Ratgeber Stromanbieterwechsel in Österreich.

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Anbieterwechsel beim Umzug — wir übernehmen den Rest

Unsere Berater:innen vergleichen alle Tarife für die neue Adresse, kündigen beim Altvertrag und melden beim neuen Lieferanten an.

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Häufige Fragen zu Strom und Gas beim Umzug

Ist die Wohnung bereits am Stromnetz angeschlossen, genügt meist die Anmeldung bei einem Lieferanten — die Versorgung läuft dann praktisch sofort weiter, weil der Netzbetreiber den Zähler nicht abschaltet. Wurde der Zähler hingegen freigeschaltet (etwa nach Leerstand), rechnet der Netzbetreiber mit 3 bis 5 Werktagen für die Wiedereinschaltung. Bei Neubauten kommt der Netzanschluss dazu — das kann mehrere Wochen bis Monate dauern.

Solange Energie fließt, liefert automatisch der örtliche Grundversorger — das ist laut § 77 ElWOG und § 124 GWG der Lieferant mit den meisten Kunden im Netzgebiet. Dessen Grundversorgungstarif ist der teuerste am Markt: Die Differenz zu einem Sondertarif liegt je nach Bundesland zwischen 200 € und 400 € pro Jahr. Wer nicht aktiv anmeldet oder wechselt, zahlt diese Differenz still mit.

Nein. Wer die Wohnung wechselt, hat ein Sonderkündigungsrecht — der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug, die übliche zweiwöchige Kündigungsfrist entfällt. Dem alten Anbieter genügt die Mitteilung des Schlusszählerstands und der neuen Adresse. Noch einfacher geht es beim Anbieterwechsel: Der neue Lieferant übernimmt die Abmeldung beim alten Versorger kostenlos.

Nein. Der Netzbetreiber ist im jeweiligen Versorgungsgebiet ein Monopolist, betreibt die Leitungen und ist für Zähler, Störungen und Einschaltungen zuständig (z. B. Wiener Netze in Wien, Netz NÖ in Niederösterreich). Den Lieferanten — also den Stromanbieter — können Sie frei wählen und jederzeit wechseln. Beide rechnen separat ab: Der Lieferant verrechnet den Energieverbrauch, der Netzbetreiber das Netzentgelt.

Ja, besonders stark. Ein Umzug erspart die zweiwöchige Kündigungsfrist und die Abstimmung mit dem alten Anbieter — der Wechsel ist also administrativ der einfachste Moment des Jahres. Die Ersparnis gegenüber der Grundversorgung liegt bei 200–400 € pro Jahr, Aktionsboni vieler Anbieter erhöhen die Ersparnis im ersten Jahr zusätzlich. Der Wechselprozess darf laut E-Control maximal 3 Wochen dauern.

Beides ist möglich. Viele Anbieter bieten Kombi-Boni (meist 20–50 €), wenn Strom und Gas zusammen abgeschlossen werden — praktisch für die Abrechnung. Der günstigste Strom- und der günstigste Gastarif kommen aber nicht zwingend vom selben Anbieter. Zwei Einzelverträge lohnen sich, wenn die Ersparnis den Kombi-Bonus deutlich übersteigt. Der Vergleichsrechner zeigt beides direkt gegenübergestellt.

Die reguläre Ablesung am Umzugstag ist kostenlos — sie erfolgt durch Mieter:in selbst oder bei Smart Metern automatisch fernausgelesen. Kommt ein:e Techniker:in des Netzbetreibers vor Ort (z. B. für eine Zählerfreischaltung nach längerem Leerstand), fallen Kosten zwischen 30 € und 80 € an, je nach Netzbetreiber und Tageszeit.