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Gas und Strom abmelden bei Umzug: Muster, Frist, Tipps

Aktualisiert am
min reading
Gas und Strom kündigen

Ein Umzug ist immer mit einer Vielzahl von Aufgaben verbunden, darunter auch das Abmelden von Strom und Gas am alten Wohnort. Sollte Sie Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht beliefern können, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und auch innerhalb der Vertragslaufzeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist Ihren Vertrag kündigen. Um Gas und Strom abzumelden, benötigen Sie Ihre Kundennummer, Zählerpunktbezeichnung, Zählernummer, Zählerstand und eine Auszugsbestätigung. 

Wie melde ich meinen Strom genau ab?

Wenn Sie aufgrund eines bevorstehenden Umzugs ein Sonderkündigungsrecht haben oder Ihre Vertragslaufzeit abläuft, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Stromabmeldung zur Verfügung:

  1. Schriftliche Kündigung: Die gebräuchlichste Methode ist die schriftliche Kündigung. Verfassen Sie ein formelles Schreiben, in dem Sie Ihre Vertragsdaten angeben und den genauen Umzugstermin mitteilen. Dieses Schreiben senden Sie dann an Ihren Stromanbieter.
  2. Kundenportal: Viele Anbieter bieten Kundenportale zur Vertragsverwaltung an. Überprüfen Sie, ob Ihr Anbieter ein solches Portal bereitstellt und ob es die Möglichkeit gibt, den Vertrag online zu kündigen.

In jedem Fall ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit Ihrem Energieanbieter aufzunehmen und ihm Ihren Umzug mitzuteilen. Geben Sie dabei unbedingt das genaue Auszugsdatum an. Zusätzlich ist es ratsam, Ihren Vertrag und Ihre Vertragsunterlagen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle Konditionen und Fristen einhalten.

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Welche Dokumente benötige ich für das Strom Abmelden?

Für den reibungslosen Ablauf beim Gas bzw. Strom Abmelden benötigen Sie bestimmte Dokumente. Dazu gehören:

  • Kundennummer und Vertragsdaten: Halten Sie Ihre Kundennummer und sämtliche Vertragsdaten bereit. Diese Informationen erleichtern es dem Energieanbieter, Ihre Kündigung zügig zu bearbeiten.
  • Zählerpunktbezeichnung, Zählernummer und Zählerstand: Notieren Sie den Zählerstand Ihrer Strom- und Gaszähler am Tag des Auszugs. Diese Angaben werden benötigt, um Ihre Abschlussrechnung zu erstellen.
  • Auszugsbestätigung: Einige Energieanbieter verlangen eine Bestätigung deines Auszugs, zum Beispiel in Form einer Meldebestätigung der Gemeinde.

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Strom kündigen (und Gas): Muster für die Abmeldung

Sie möchten Ihren Liefervertrag für Gas bzw. Strom kündigen und wissen nicht, wie Sie das Kündigungsschreiben formulieren? Im Folgenden finden Sie eine Mustervorlage für das Abmelden von Strom bzw. Gas.

Beispielvorlage Kündigungsbrief Gas & Strom 

Name: xxx 
Straße und Hausnummer: xxx 
PLZ und Ort: xxx 
Vertrags- und Kundennummer: xxx 
Zählernummer und Zählerstand: xxx 
Neue Adresse: xxx

Datum xxx

Kündigung Liefervertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Strom- und Gasvertrag fristgerecht zum [Datum zwei Wochen vor dem Umzug]. Mein Umzug erfolgt am [Umzugsdatum]. Bitte erstellen Sie die Abschlussrechnung unter Berücksichtigung des Zählerstands am Tag meines Auszugs, welchen ich wie folgt mitteile:

 

Stromzählerstand: [Zählerstand Strom] kWh

Gaszählerstand: [Zählerstand Gas] m³

Ich bitte um Bestätigung dieser Kündigung sowie um die Zusendung der Abschlussrechnung an meine neue Adresse:

Die Unterschrift

Zählerstand ablesen am Tag des Auszugs!

Am Tag Ihres Auszugs sollten Sie den Stromzähler ablesen. Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Stromzähler zu finden, setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter oder Hausmeister in Verbindung. Teilen Sie Ihrem Stromanbieter am Tag des Auszugs den aktuellen Zählerstand mit. Beachten Sie, dass Ihr Stromanbieter Gebühren für die Fremdablesung verlangen kann, wenn Sie Ihren Stromzähler nicht selbst ablesen.

Muss ich bei einem Umzug überhaupt Gas & Strom abmelden?

Falls Sie Ihr bestehender Anbieter am neuen Wohnort nicht beliefern kann, müssen Sie beim Umzug Gas und Strom abmelden. Tun Sie dies nicht, besteht im schlimmsten Fall die Gefahr, zukünftig doppelte Stromrechnungen zu erhalten. Denn einerseits wären Sie verpflichtet, weiterhin den Strom für Ihren alten Anschluss zu bezahlen, andererseits würden Kosten für den Strom und/oder das Gas im neuen Zuhause anstehen.

Sofern Ihr aktueller Energieanbieter Sie auch am neuen Wohnort mit Energie versorgen kann, müssen Sie jedoch Gas und Strom nicht abmelden. Teilen Sie in diesem Fall Ihrem Energieanbieter ungefähr zwei Wochen vor dem Auszug mit, dass Sie umziehen wollen und melden Sie Ihren Vertrag einfach um.

Daher empfiehlt es sich, den bestehenden Vertrag zu überprüfen und zu erfragen, ob der Anbieter am neuen Wohnort die gewünschten Leistungen erbringen kann. Wenn Sie übrigens umziehen und das Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit bevorsteht, empfehlen wir einen Anbietervergleich und ein eventueller Wechsel, um Kosten zu sparen oder bessere Konditionen zu erhalten.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Sie haben bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht, sofern Ihr Anbieter Sie nicht an Ihrem neuen Wohnort beliefern kann. Das heißt: Sie können Ihren Stromvertrag an der alten Adresse abmelden - egal, ob Sie an eine Mindestvertragsdauer gebunden sind oder nicht - mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.

Wann muss ich meinen Strom bei Umzug kündigen? 

Bei einem Sonderkündigungsrecht sollten Sie den bestehenden Vertrag für Strom und Gas spätestens zwei Wochen vor dem Umzug kündigen. Schauen Sie trotzdem sicherheitshalber in Ihrem Stromvertrag nach den Kündigungsfristen,

  • Grundversorgung: Wenn Sie für die Grundversorgung bei einem Stromanbieter angemeldet sind, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das gilt übrigens nicht nur bei einem Umzug, sondern auch generell.
  • Alternative Stromanbieter: Auch hier haben Sie bei einem Umzug die Möglichkeit, Ihren aktuellen Energievertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen, sofern der Energieanbieter Sie nicht an Ihren neuen Wohnort beliefern kann. Ansonsten müssen Sie sich an die vertraglich geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.

Die meisten Anbieter erwarten eine schriftliche Kündigung. Es ist ratsam, dies schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail zu tun, um einen Nachweis über die Kündigung zu haben.

Kann ich den Stromvertrag innerhalb der Erstvertragslaufzeit kündigen?

Sie können Ihren Stromvertrag grundsätzlich nicht innerhalb der Erstvertragslaufzeit kündigen, sondern nur vor deren Ablauf und unter Einhalt der vorgegebenen Kündigungsfrist. 

Nur, wenn Sie Recht auf Sonderkündigung haben, können Sie den Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit beenden. Dieses greift bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Preiserhöhungen oder wenn der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht mehr versorgen kann. Sofern der Anbieter Sie auch am neuen Wohnort versorgen kann, können Sie Ihren Strom einfach ummelden

Strom abgemeldet? Melden Sie Ihren neuen Vertrag an!

Nachdem Sie Ihre bisherigen Verträge erfolgreich gekündigt haben, steht die Anmeldung bei einem neuen Energieanbieter an. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die attraktive Tarife und Konditionen anbieten. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Vergleichen Sie die Angebote: Nutzen Sie zum Beispiel den E-Control Tarifrechner, um die besten Angebote für Strom und Gas zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Zusatzleistungen. Alternativ können Sie sich kostenlos von unseren Energieexpert/innen unter 0720 1166 39 (Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00) Uhr beraten lassen.
  2. Wählen Sie einen Anbieter: Entscheiden Sie sich für einen Anbieter, der Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen am besten entspricht.
  3. Vertragsabschluss: Füllen Sie das Anmeldeformular des neuen Anbieters aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  4. Zählerstand mitteilen: Informieren Sie Ihren neuen Energieanbieter über den aktuellen Zählerstand, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Für die Anmeldung des Stroms benötigen Sie die folgenden Dokumente, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

  • Geschätzter Jahresverbrauch: Verwenden Sie den Verbrauch aus vorherigen Jahresabrechnung als Schätzung.
  • Zählpunktbezeichnung: Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung beginnt stets mit AT. Finden Sie diese entweder auf Ihren vorherigen Jahresabrechnungen oder erfragen Sie sie beim Netzbetreiber.
  • Art und Anzahl der Stromzähler: Geben Sie an, ob es sich um Tagstrom-, Nachstrom- oder Heizstromzähler handelt, oder ob Sie eine Wärmepumpe in Ihrem Zuhause haben, sowie die Anzahl der jeweiligen Zähler und deren Zählernummer.
  • Im Falle eines Stromanbieterwechsels: Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, benötigen Sie ebenfalls den Namen des aktuellen Lieferanten und die Tarifbezeichnung.

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AngabenBasistarif RegionalversorgerTarif über Selectra
Arbeitspreis in Cent/kWh24,5819,88
Grundpreis pro Jahr49,00 Euro49,80 Euro
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Gesamtkosten pro Jahr (inkl. USt.)1.887,531.001,51
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Bemerkung: Die Angaben beziehen sich auf die Postleitzahl 9020, dem Netzbetreiber Energie Klagefurt und einem jährlichen Verbrauch von 4.355 Kilowattstunden. Verglichen haben wir die Preise des Regionalversorgers mit denen unseres Kooperationspartners. Die effektive Höhe Ihrer Ersparnisse hängt von Ihrem Verbrauch ab. Rufen Sie Selectra unverbindlich an, um mehr über Ihr Sparpotenzial zu erfahren!

 

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