2 Wochen

Sonderkündigungsfrist

bei Umzug, wenn der Anbieter die neue Adresse nicht beliefert

§ 80 ElWOG

Rechtsgrundlage Strom

§ 125 GWG 2011 bei Gas — Sonderkündigung gesetzlich verankert

0 €

Kosten der Kündigung

schriftlich per E-Mail, Brief oder Kundenportal

2 Wochen

vor dem Auszug

empfohlener Vorlauf, um doppelte Rechnungen zu vermeiden

Das Wichtigste in Kürze

Sonderkündigungsrecht

Kann Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern, gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen — unabhängig von der Vertragslaufzeit. Ansonsten greift die vertragliche Frist.

Schriftform

Die Kündigung erfolgt per E-Mail, Einschreiben oder Kundenportal. Ein formloses Schreiben reicht, solange Kundennummer, Zählerstand und Auszugsdatum enthalten sind.

Nötige Angaben

Kundennummer, Zählpunktbezeichnung, Zählernummer und Zählerstand am Auszugstag. Einige Anbieter verlangen zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde.

Abmelden oder ummelden? Die Entscheidung vor dem Umzug

Vor der Kündigung lohnt ein Blick in den bestehenden Vertrag: Kann Ihr Energieanbieter Sie auch an der neuen Adresse beliefern? Österreichweit tätige Anbieter tun das in der Regel; manche regionale Landesversorger versorgen nur bestimmte Bundesländer. Von dieser Antwort hängt ab, ob Sie abmelden oder einfach ummelden.

Wer abmeldet, schließt den alten Vertrag und wählt am neuen Wohnort einen (möglicherweise günstigeren) neuen Anbieter. Wer ummeldet, nimmt den bestehenden Vertrag mit — einfacher, aber nicht immer der beste Preis. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn der Anbieter Sie nicht mehr beliefern kann.

Anbieter beliefert nicht

Sonderkündigungsrecht mit 2 Wochen Frist. Am besten gleichzeitig einen neuen Vertrag abschließen.

Nächster Schritt: Kündigungsschreiben senden + Anbietervergleich.

Anbieter beliefert auch neue Adresse

Keine Kündigung nötig — einfach ummelden. Etwa 2 Wochen vor Umzug mit neuer Adresse und Zählpunktbezeichnung informieren.

Nächster Schritt: Ummeldung anstoßen.

Grundversorgung

Gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen — gilt immer, nicht nur bei Umzug.

Nächster Schritt: Zählerstand ablesen und Grundversorger schriftlich kündigen.

Mindestvertragslaufzeit beachten

Endet ohnehin die Mindestvertragslaufzeit, lohnt sich der Umzug als Anlass für einen Anbieterwechsel — häufig lassen sich beim Wechsel ein paar hundert Euro pro Jahr sparen.

Strom und Gas abmelden in 4 Schritten

Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben oder Ihre Vertragslaufzeit regulär abläuft, läuft die Abmeldung immer nach dem gleichen Muster ab. Je früher Sie starten, desto geringer das Risiko einer Lücke in der Stromversorgung.

1

Vertrag prüfen

Bestehende Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Anbieter-Versorgungsgebiet kontrollieren. Sonderkündigungsrecht? Dann reicht 2-Wochen-Frist.

2

Zählerstand ablesen

Am Auszugstag Strom- und ggf. Gaszählerstand notieren. Bei Zweifeln Foto vom Zähler mit sichtbarer Zählernummer machen.

3

Kündigung senden

Schriftlich per E-Mail, Einschreiben oder Kundenportal. Mit Kundennummer, Auszugsdatum, Zählerstand und neuer Rechnungsadresse.

4

Abschlussrechnung

Anbieter bestätigt die Kündigung und erstellt die Schlussrechnung. Diese geht an die neue Adresse und sollte innerhalb von 6 Wochen eintreffen.

Welche Dokumente brauche ich für die Abmeldung?

Damit der Anbieter die Kündigung zügig bearbeitet, halten Sie folgende Angaben bereit. Kundennummer und Zählpunktbezeichnung finden Sie auf jeder Jahresabrechnung.

Kundennummer & Vertragsdaten

Finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung — erleichtert dem Anbieter die eindeutige Zuordnung.

Zählpunktbezeichnung

33-stellige Nummer, beginnt mit AT…. Steht auf der Abrechnung oder beim Netzbetreiber.

Zählernummer

Direkt am Zähler angebracht — nicht mit der Zählpunktbezeichnung verwechseln.

Zählerstand am Auszugstag

Grundlage für die Schlussrechnung. So lesen Sie den Stromzähler ab.

Auszugsdatum

Exaktes Datum angeben. Der Vertrag endet zu diesem Tag, danach zahlt der Nachmieter oder Vermieter.

Meldebestätigung (optional)

Einige Anbieter verlangen eine Bestätigung des Gemeindeamts als Nachweis des Auszugs.

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Abmeldung gleich telefonisch erledigen

Unsere Berater:innen nehmen Zählerstand, Kundennummer und neue Adresse auf und senden die Abmeldung an den Anbieter — kostenlos und unverbindlich.

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Kündigungsschreiben: kostenloses Muster für Strom und Gas

Die folgende Vorlage erfüllt alle Pflichtangaben, die ein österreichischer Energieanbieter für die Kündigung benötigt. Platzhalter in eckigen Klammern einfach durch Ihre Daten ersetzen, ausdrucken oder per E-Mail versenden.

Absender[Name] · [Adresse] · Kd.-Nr. [xxx] · Zählpunkt [AT…] · Zählernummer [xxx]

Empfänger[Name des Energieanbieters] · [Adresse]

[Ort, Datum]

Kündigung Strom- und Gasliefervertrag zum [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Strom- und Gasliefervertrag fristgerecht zum [Datum zwei Wochen vor Umzug]. Der Umzug erfolgt am [Umzugsdatum]. Ich berufe mich auf das Sonderkündigungsrecht nach § 80 ElWOG 2010 bzw. § 125 GWG 2011, da Sie mich an meiner neuen Adresse nicht beliefern können.

Zählerstand am Auszugstag: Strom [xxx] kWh · Gas [xxx] m³. Ich bitte um Kündigungsbestätigung und Zusendung der Abschlussrechnung an: [Neue Adresse].

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] · [Name]

Tipp zum Versand

Per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben versenden — so haben Sie im Streitfall einen Nachweis. Viele Anbieter bieten zusätzlich ein Kündigungsformular im Kundenportal an.

Kündigungsfristen und Rechtsgrundlage

Bei Sonderkündigung sollten Sie spätestens zwei Wochen vor dem Umzug kündigen. Grundlage ist § 80 Abs. 3 ElWOG 2010 für Strom und § 125 Abs. 3 GWG 2011 für Gas — beide Regelungen greifen immer dann, wenn der Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht mehr beliefern kann. Ohne Sonderkündigungsgrund gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen, typischerweise 1 bis 3 Monate zum Monatsende.

Kündigungsfristen für Strom und Gas in Österreich
Situation Frist Rechtsgrundlage
Sonderkündigung bei Umzug 2 Wochen § 80 ElWOG / § 125 GWG
Grundversorgung 2 Wochen § 77 ElWOG / § 124 GWG
Regulärer Vertrag (Laufzeit endet) laut Vertrag, meist 1–3 Monate AGB des Anbieters
Preiserhöhung / AGB-Änderung 2 Wochen nach Ankündigung § 80 Abs. 2 ElWOG

Ohne Sonderkündigungsgrund gelten die vertraglichen Fristen; im Zweifel AGB prüfen.

Innerhalb der Erstvertragslaufzeit kündigen — geht das?

Nur bei einem Sonderkündigungsgrund: Umzug mit Versorgungslücke, Preiserhöhung oder AGB-Änderung. Sonst müssen Sie die vereinbarte Mindestlaufzeit einhalten. Wenn der Anbieter auch am neuen Wohnort versorgen kann, ist Ummelden der einfachere Weg.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

Wer den alten Vertrag nicht kündigt und gleichzeitig am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abschließt, zahlt im schlimmsten Fall doppelt: einerseits weiter an den alten Anbieter (bis die Mindestlaufzeit endet), andererseits an den neuen. Bei typischen Jahreskosten von 1.000 bis 1.500 € pro Haushalt summiert sich das schnell zu mehreren hundert Euro unnötiger Ausgaben.

Zudem läuft der Zähler am alten Wohnort weiter, wenn dort ein Nachmieter einzieht — ohne klare Trennung haftet im Ernstfall der bisherige Vertragsinhaber für dessen Verbrauch. Der Zählerstand am Auszugstag ist der juristische Schlussstrich.

Christoph, Geschäftsführer Selectra, erklärt

Sie haben beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht, sofern Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann. Das heißt: Sie kündigen den Vertrag an der alten Adresse mit nur zwei Wochen Frist — egal, ob Sie noch in der Mindestvertragsdauer sind.

Nach der Abmeldung: Strom am neuen Wohnort anmelden

Die Abmeldung ist nur die halbe Miete — am neuen Wohnort brauchen Sie einen neuen Energieliefervertrag, damit der Netzbetreiber die Versorgung sicherstellt. Ohne Anmeldung droht nach wenigen Tagen die Abschaltung. Planen Sie daher beide Schritte parallel ein.

Für die Anmeldung sind dieselben Daten nötig wie für die Abmeldung, ergänzt um den geschätzten Jahresverbrauch und die Art des Zählers (Tag-, Nacht-, Heizstrom oder Wärmepumpe). Vergleichen Sie vor dem Abschluss die Angebote — insbesondere Arbeitspreis, Grundpreis, Bindungsfrist und eventuelle Boni.

Angebote vergleichen

Nutzen Sie den Tarifrechner der E-Control oder unseren Strompreisvergleich. Nicht nur Preis, auch Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist vergleichen.

Anbieter wählen

Bevorzugen Sie kurze Bindung und transparente Preise. Viele Anbieter bieten Online-Abschluss mit Widerrufsrecht — 14 Tage zum Zurücktreten.

Vertragsabschluss

Anmeldeformular mit Zählpunktbezeichnung, geschätztem Verbrauch und Kontodaten einreichen. Der Anbieterwechsel erfolgt ohne Versorgungslücke — der Netzbetreiber koordiniert.

Zählerstand mitteilen

Einzugsdatum als Start des neuen Vertrags angeben, Zählerstand am ersten Tag ablesen und dem neuen Anbieter melden — so stimmt die Eröffnungsrechnung.

Nach E-Control-Vorgaben dauert der Wechsel maximal 3 Wochen

Damit der Strom am neuen Wohnort vom ersten Tag fließt, sollten Sie den Vertrag mindestens zwei Wochen vor Einzug abschließen. Mehr Details im Leitfaden zum Strom- und Gasanmelden.

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Unsere Berater:innen helfen kostenlos beim Kündigen, Vergleichen und beim neuen Vertrag — wir übernehmen den gesamten Wechsel für Sie.

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Häufige Fragen zur Strom- und Gasabmeldung

Diese Fragen tauchen in unserer Beratung am häufigsten auf — die Antworten orientieren sich an den aktuellen Vorgaben von ElWOG, GWG und E-Control.

Nur, wenn Ihr Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht beliefern kann. Ist er österreichweit tätig oder versorgt auch die neue Region, reicht eine einfache Ummeldung. Ohne Ummeldung oder Abmeldung drohen doppelte Rechnungen.

Bei Sonderkündigungsrecht (Anbieter beliefert neue Adresse nicht) gilt eine gesetzliche Frist von 2 Wochen nach § 80 ElWOG 2010 bzw. § 125 GWG 2011 — unabhängig von einer laufenden Mindestvertragsdauer. Ohne Sonderkündigungsgrund greifen die vertraglich vereinbarten Fristen, meist 1 bis 3 Monate.

Grundsätzlich nicht — außer es liegt ein Sonderkündigungsgrund vor: Umzug mit Versorgungslücke, Preiserhöhung, AGB-Änderung oder wesentliche Leistungsstörung. Alle anderen Kündigungen sind erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.

Die meisten Anbieter akzeptieren die Kündigung per E-Mail, Brief (Einschreiben empfohlen) oder über das Kundenportal. Ein Nachweis ist wichtig — ohne Zugangsbestätigung fehlt im Streitfall die Grundlage. Ein Anruf allein reicht nicht.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss eine Kaution oder Vorauszahlung geleistet haben, wird diese mit der Abschlussrechnung verrechnet oder auf das angegebene Konto rücküberwiesen. Erfahrungsgemäß dauert das 4 bis 8 Wochen nach Vertragsende.

Empfehlenswert ja — bei Smart Metern erfolgt die Ablesung automatisch. Bei klassischen Zählern gilt: Wenn Sie den Stand nicht melden, liest der Netzbetreiber ab, was zusätzliche Gebühren auslösen kann. Fotografieren Sie den Zähler mit sichtbarer Zählernummer.

Der Anbieter muss die Endabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist erstellen — in der Praxis meist 4 bis 6 Wochen nach Vertragsende. Dauert es länger als 8 Wochen, nachhaken; im Ernstfall hilft die Schlichtungsstelle bei E-Control.