In 3 Minuten sparen

Umzug planen? Wir übernehmen Strom und Gas für Sie

Unsere Berater:innen vergleichen über 60 Anbieter, melden Sie an der neuen Adresse an und kündigen den alten Vertrag — alles in einem Telefonat.

  • Kostenlose Beratung
  • Wechsel in 5 Minuten
  • Kein Risiko

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit der Planung mindestens 4 Monate vor dem Umzugstag beginnen — die Mietkündigungsfrist von 3 Monaten ist die längste Vorlaufzeit
  • Innerhalb von 3 Werktagen nach Einzug muss der neue Wohnsitz am Meldeamt angemeldet werden — kostenlos, aber Pflicht nach Meldegesetz
  • Der Umzug ist der günstigste Moment für einen Strom- und Gaswechsel — keine Kündigungsfrist, der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung
  • Kaution: maximal 6 Bruttomonatsmieten laut § 16b MRG, üblicherweise 3 Monatsmieten — verzinst auf Sparbuch oder per Bankgarantie
  • Ein Wohnungsübergabeprotokoll mit Fotos schützt die Kaution — es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, im Streitfall aber das wichtigste Beweismittel

Zeitplan: was wann erledigt sein sollte

Ein gut geplanter Umzug startet vier bis sechs Monate vor dem Einzugstag — die Mietkündigung ist der zeitliche Engpass. Wer die folgenden vier Phasen einhält, vermeidet Doppelmieten, Strom-Lücken und Stress am Umzugstag.

4–6 Monate vorher
  • Mietvertrag prüfen — Kündigungsfrist beträgt in Österreich in der Regel 3 Monate
  • Angebote mehrerer Umzugsfirmen einholen (lokal 300–800 €, überregional ab 800 €)
  • Aussortieren: was kommt mit, was wird verkauft, gespendet oder entsorgt
  • Bei langen Distanzen: Sonderurlaub mit dem Arbeitgeber besprechen
1–2 Monate vorher
  • Strom- und Gastarife für die neue Adresse vergleichen
  • Internet- und TV-Vertrag prüfen: mitnehmen, kündigen oder neu abschließen
  • Nachsendeauftrag bei der Post.at beantragen (27,90 € für 6 Monate)
  • Adressänderung bei Banken, Versicherungen und Abos
  • Umzugskartons, Verpackungsmaterial und ggf. Umzugshelfer organisieren
1–2 Wochen vorher
  • Termin für die Wohnungsübergabe mit Vermieter:in fixieren
  • Strom & Gas anmelden bzw. ummelden — Zähler bereithalten
  • Internet-Techniker-Termin für die neue Wohnung vereinbaren
  • Transportplan für Haustiere und empfindliche Gegenstände
Umzugstag & danach
  • Wohnungsübergabeprotokoll an alter und neuer Adresse erstellen
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser fotografieren und notieren
  • Innerhalb von 3 Werktagen am Meldeamt anmelden (Wohnsitzanmeldung, kostenlos)
  • GIS- bzw. ORF-Beitrag (15,30 € pro Monat) auf die neue Adresse umschreiben

Die ausführliche Aufgabenliste mit druckbarer Checkliste finden Sie im Ratgeber Umzugscheckliste.

Was kostet ein Umzug in Österreich?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen — Transport, Material, Endreinigung und behördliche Gebühren. Für einen klassischen Umzug innerhalb der gleichen Stadt liegen die Gesamtkosten meist zwischen 500 € und 1.500 €, bei einem überregionalen Umzug schnell bei 2.000 € bis 3.500 €. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Einzelposten als Richtwerte für Mai 2026.

Typische Umzugskosten in Österreich 2026
Posten Richtwert
Lokaler Umzug (gleiche Stadt) 300–800 €
Überregionaler Umzug 800–2.000 €+
Verpackungsmaterial 50–200 €
Renovierung & Endreinigung 100–1.000 €+
Umzugsversicherung 50–200 €
Kaution (Mietwohnung) 3 Monatsmieten
Nachsendeauftrag Post.at 27,90 €
Wohnsitzanmeldung am Meldeamt 0 €
Spar-Tipp: Wer den Umzug in der ruhigen Saison (November bis Februar, außerhalb der Monatswechsel) bucht, zahlt bei Umzugsfirmen oft 20–30 % weniger als zwischen März und Oktober. Auch Wochentage sind günstiger als Wochenenden.

Behördengänge in Österreich: was muss wann erledigt werden?

Ein Wohnsitzwechsel löst in Österreich mehrere gesetzliche Pflichten aus. Die wichtigste: die Wohnsitzanmeldung am Meldeamt innerhalb von 3 Werktagen. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 €. Die folgende Übersicht zeigt, was wann, wo und zu welchen Kosten zu erledigen ist.

Wohnsitz anmelden (ZMR)

kostenlos
Frist:
Innerhalb 3 Werktagen
Wo:
Meldeamt der neuen Gemeinde
Hinweis:
Reisepass / Personalausweis und unterschriebener Meldezettel

GIS / ORF-Beitrag ummelden

15,30 €/Monat
Frist:
Sofort nach dem Umzug
Wo:
Online über orf-beitrag.at
Hinweis:
Seit 2024 ersetzt der ORF-Beitrag die alte GIS-Gebühr — pro Hauptwohnsitz nur einmal zu zahlen

Nachsendeauftrag Post.at

27,90 €
Frist:
Mindestens 5 Werktage vor dem Umzug
Wo:
post.at oder im Postamt
Hinweis:
6 Monate; Verlängerung um weitere 6 Monate für 19,90 €

Führerschein & Zulassung

rund 20 € pro Fahrzeug
Frist:
Innerhalb 4 Wochen
Wo:
Bezirkshauptmannschaft / KFZ-Zulassungsstelle
Hinweis:
Zulassungsschein, Führerschein und Meldezettel der neuen Adresse

Strom und Gas: ummelden, abmelden oder Anbieter wechseln?

Der Umzug ist der ideale Moment für den Anbieterwechsel: der bestehende Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung, eine zweiwöchige Kündigungsfrist entfällt. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt in Österreich oft 200–400 € pro Jahr mehr als nötig — ein Wechsel zu einem Sondertarif rechnet sich also genau dann, wenn die Wohnung wechselt.

Ummelden

Aktueller Anbieter versorgt auch die neue Adresse und der Tarif passt — telefonisch oder online ummelden, neue Zählernummer und Zählerstand mitteilen.

Anbieterwechsel

Beim Vergleichsrechner einen günstigeren Tarif für die neue Adresse wählen. Der neue Anbieter übernimmt die Abmeldung beim alten Versorger.

Erstmals anmelden

Erste eigene Wohnung oder Auszug aus der WG: Tarif vergleichen, Vertrag online abschließen, Versorgung startet meist innerhalb von 3 Wochen.

Tarife für die neue Adresse berechnen

Der Selectra-Vergleichsrechner zeigt in 2 Minuten, welcher Strom- oder Gastarif an der neuen Postleitzahl am günstigsten ist — inklusive Wechselbonus.

Jetzt vergleichen

Detailanleitungen zu jedem Schritt: Strom & Gas anmelden, ummelden oder abmelden.

Internet- und TV-Vertrag mitnehmen oder neu wählen?

Die meisten Internetverträge in Österreich lassen sich an die neue Adresse mitnehmen — vorausgesetzt, der Anbieter versorgt diese auch. Bei A1, Magenta und Drei dauert die Mitnahme in der Regel 2 bis 4 Wochen. Wer den Internet-Vertrag mitnehmen will, sollte den Wechsel mindestens 6 Wochen vor dem Umzugstag in die Wege leiten — sonst bleibt das neue Wohnzimmer in den ersten Tagen ohne WLAN.

Drei Wege beim Internet-Vertrag:

  • Mitnehmen: Anbieter versorgt die neue Adresse — Adressänderung melden, Techniker-Termin vereinbaren, Vertrag läuft normal weiter.
  • Sonderkündigung: Anbieter versorgt die neue Adresse nicht — laut Telekommunikationsgesetz besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Restlaufzeitkosten.
  • Neu abschließen: Auch wenn der alte Vertrag mitgenommen werden könnte — der Umzug ist ein guter Anlass, Tarife zu vergleichen. Neuverträge enthalten oft Aktionsrabatte oder schnellere Anschlüsse.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Anbietern und Sonderkündigungsfristen finden Sie im Ratgeber Internet & TV beim Umzug.

Mietvertrag, Kaution und Wohnungsübergabe

Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt in Österreich die wichtigsten Spielregeln. Für Mieter:innen sind drei Punkte beim Auszug entscheidend: die Kündigungsfrist, die Rückzahlung der Kaution und das Übergabeprotokoll. Wer diese drei Themen sauber dokumentiert, vermeidet die häufigsten Streitfälle.

Kündigungsfrist

3 Monate zum Monatsletzten bei unbefristeten Hauptmietverträgen. Manche Verträge erlauben eine kürzere Frist von 1 Monat — Vertrag prüfen lohnt sich.

Befristete Verträge können nach 12 Monaten ebenfalls dreimonatig zum Monatsletzten gekündigt werden.

Kaution

Maximal 6 Bruttomonatsmieten laut § 16b MRG, üblich sind 3 Monatsmieten. Vermieter:innen müssen die Kaution sicher und verzinst hinterlegen.

Rückzahlung nach Übergabe — typisch innerhalb von 2 bis 6 Monaten, abzüglich nachweisbarer Schäden.

Übergabeprotokoll

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Streitfall das wichtigste Beweismittel. Mit Fotos und Zählerständen dokumentieren.

Zwei Ausfertigungen, beide von Mieter:in und Vermieter:in unterschrieben.

Außerordentliche Kündigung: Bei schweren Mängeln (Schimmel, Gesundheitsgefährdung, unzumutbare Wohnverhältnisse) können Mieter:innen den Vertrag auch ohne Einhaltung der Frist beenden. Voraussetzung ist eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbehebung an die Vermieter:innen mit angemessener Nachfrist.

Vertiefende Informationen: Mietvertrag, Kautionsbestätigung und Wohnungsübergabeprotokoll.

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Noch Fragen zum Umzug? Wir helfen telefonisch weiter

Unsere Berater:innen beantworten alle Fragen zu Mietrecht, Behördengängen und Energieverträgen — kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zum Umzug in Österreich

Bei unbefristeten Hauptmietverträgen können Mieter:innen jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Manche Verträge erlauben sogar eine kürzere Frist von einem Monat — der Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich also. Befristete Mietverträge können nach Ablauf von 12 Monaten ebenfalls dreimonatig zum Monatsletzten gekündigt werden.

Laut § 16b Mietrechtsgesetz (MRG) darf die Kaution höchstens das Sechsfache der Bruttomonatsmiete betragen. Üblich sind in der Praxis 3 Monatsmieten. Vermieter:innen müssen die Kaution auf einem Sparbuch oder durch eine Bankgarantie sicher und verzinst hinterlegen — die Zinsen stehen den Mieter:innen zu.

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gibt es nicht. Manche Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen aber 1–2 Tage vor — vor allem im öffentlichen Dienst und in größeren Unternehmen. Andernfalls kann regulärer Urlaub oder Zeitausgleich genutzt werden.

Innerhalb von 3 Werktagen nach dem Einzug muss der neue Hauptwohnsitz beim zuständigen Meldeamt angemeldet werden. Mitzubringen sind Reisepass oder Personalausweis sowie ein vom Unterkunftgeber unterschriebener Meldezettel. Die Anmeldung ist kostenlos und kann auch per Vollmacht erledigt werden.

Ja. Beim Umzug entfällt die übliche zweiwöchige Kündigungsfrist beim alten Anbieter, weil der Vertrag automatisch mit der Abmeldung endet. Sie können den neuen Tarif für die neue Adresse direkt mit dem gewünschten Wunschanbieter abschließen — und sparen dabei oft 200–400 € pro Jahr im Vergleich zur Grundversorgung.

In den meisten Fällen ja, sofern der Anbieter die neue Adresse versorgt. Bei A1, Magenta und Drei dauert die Mitnahme in der Regel 2–4 Wochen. Falls der Anbieter die neue Adresse nicht versorgt, besteht ein Sonderkündigungsrecht — der Vertrag kann ohne Restlaufzeitkosten beendet werden. Den Verfügbarkeitscheck führen alle Anbieter kostenlos online durch.

Die Kaution muss grundsätzlich innerhalb angemessener Frist nach Übergabe zurückgezahlt werden — typisch sind 2–6 Monate. Vermieter:innen dürfen davon nur belegbare und nachweisbare Schäden abziehen, die über normale Abnutzung hinausgehen. Ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll mit Fotos schützt vor unberechtigten Abzügen.