Fragen zur Untervermietung oder zum Mietrecht?
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Untervermietung braucht grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters — § 11 MRG
- Bei MRG-Vollanwendung gibt es nur fünf gesetzliche Ablehnungsgründe — alles andere kann untervermietet werden
- Der Untermietzins ist auf den Hauptmietzins + angemessenen Zuschlag begrenzt (§ 26 MRG)
- Unerlaubte Untervermietung ist Kündigungsgrund für den Hauptmietvertrag — § 30 Abs 2 Z 4 MRG
- Untermieter müssen binnen 3 Tagen beim Meldeamt angemeldet werden (§ 3 MeldeG)
Was ist ein Untermietvertrag?
Bei einem Untermietvertrag vermietet der Hauptmieter die gemietete Wohnung oder einen Teil davon an eine dritte Person weiter. Der Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Eigentümers und wird gegenüber dem Untermieter selbst zum Vermieter. Zwischen Untermieter und Eigentümer besteht keine direkte vertragliche Beziehung — alle Rechte und Pflichten laufen über den Hauptmieter.
Für den Untermietvertrag gelten dieselben inhaltlichen Mindestangaben wie für einen Mietvertrag: Parteien, Objekt, Mietdauer, Mietzins, Nebenkosten, Kaution und Kündigungsregelung. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Grenzen des MRG eingehalten werden, die weiter unten im Detail erklärt werden.
Darf ich untervermieten? — Drei Szenarien
Ob Untervermietung erlaubt ist, hängt vom rechtlichen Status der Wohnung ab. Drei Fälle sind zu unterscheiden, die über die Zulässigkeit einer Untervermietung entscheiden.
MRG Vollanwendung
Altbauten vor 1945, geförderte Wohnungen
Nur aus den fünf Gründen des § 11 MRG ablehnbar
MRG Teilanwendung
Neubauten ab 1945, Dachgeschossausbauten
Vertragliches Verbot ist wirksam — steht im Mietvertrag nichts, gilt § 11 MRG
Eigentumswohnung / WGG
Genossenschafts- und Eigentumswohnungen
Untervermietung oft im Vertrag ausgeschlossen, bei Genossenschaften zusätzlich WGG-Regeln
Schriftliche Zustimmung einholen — immer
Auch wenn ein mündliches „Ja” genügen kann, schützt nur eine schriftliche Zustimmung vor späteren Auseinandersetzungen. Formulieren Sie den Antrag konkret: Name des Untermieters, Mietdauer, gewünschter Untermietzins. Antwortet der Vermieter innerhalb von acht Wochen nicht, kann das je nach Einzelfall als Zustimmung gedeutet werden — sicher ist diese Auslegung aber nicht.
§ 11 MRG — die fünf zulässigen Ablehnungsgründe
Bei Wohnungen mit MRG-Vollanwendung kann der Vermieter eine Untervermietung nur aus einem der folgenden fünf Gründe ablehnen. Greift keiner dieser Gründe, darf der Hauptmieter trotz Ablehnung untervermieten — die Ablehnung wäre unwirksam.
Vertragliches Verbot
Der Hauptmietvertrag enthält ein wirksames Verbot der Untervermietung und der Vermieter stützt die Ablehnung darauf.
Gänzliche Weitergabe
Der Hauptmieter vermietet die gesamte Wohnung unter, ohne sie selbst zu benutzen — bei MRG-Vollanwendung ist das ein eigenständiger Ablehnungsgrund.
Unverhältnismäßig hoher Zins
Der verlangte Untermietzins übersteigt den zulässigen Rahmen des § 26 MRG deutlich (Hauptmietzins plus angemessener Zuschlag).
Überbelag
In der Wohnung würden nach der Untervermietung deutlich mehr Menschen leben, als Wohnräume vorhanden sind.
Wichtige Gründe
Sonstige in der Person des Untermieters liegende wichtige Gründe — etwa dokumentierte Beeinträchtigung anderer Mieter im Haus.
Wie viel Untermiete ist zulässig? — § 26 MRG
Entgegen einer verbreiteten Annahme darf der Hauptmieter nicht beliebig hohe Mieten verlangen. § 26 MRG schreibt eine Obergrenze vor: Der Untermietzins darf den anteiligen Hauptmietzins zuzüglich eines angemessenen Zuschlags nicht übersteigen. Die Rechtsprechung hat folgende Rahmenwerte entwickelt.
| Art der Untervermietung | Zulässiger Aufschlag |
|---|---|
| Leere Zimmer / Teiluntervermietung | Anteiliger Hauptmietzins + kleiner Pauschalzuschlag |
| Möbliert | Zuschlag bis rund 50 % des Hauptmietzinses anerkannt |
| Inkl. Strom, Gas, Internet pauschal | Nachweisbare Selbstkosten der Betriebsmittel dürfen aufgeschlagen werden |
| Gänzliche Untervermietung | Nur Hauptmietzins — Gewinnaufschlag kann § 11-Ablehnungsgrund auslösen |
| Kurzzeit / Airbnb | Marktübliche Tagessätze möglich, aber Wiener BauO beachten (max. 90 Nächte/Jahr) |
Risiko illegale Untervermietung — § 30 MRG
Kündigungsgrund
Hauptmietvertrag kann aufgekündigt werden
Nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG darf der Vermieter den Hauptmietvertrag gerichtlich aufkündigen, wenn der Hauptmieter die Wohnung ohne Zustimmung oder zu einem unverhältnismäßig hohen Zins untervermietet. Verliert der Hauptmieter die Wohnung, verliert auch der Untermieter sein Wohnrecht — ein direktes Mietverhältnis zum Eigentümer entsteht nicht.
Typische Fallstricke bei der Untervermietung
- Mündliche Zustimmung ohne Zeugen — lässt sich im Streit kaum beweisen
- Gewinnorientierte Untervermietung — Aufschlag über der Zinsgrenze löst gleich zwei Ablehnungsgründe aus
- Untermiete an zu viele Personen — Überbelag nach § 11 MRG, auch wenn die Wohnung groß genug scheint
- Kurzzeitvermietung ohne Gewerbeschein — kann zur Umsatzsteuer- und Ortstaxenpflicht führen
- Vergessene Meldung beim Meldeamt — Verwaltungsstrafe bis 726 €, unabhängig vom Mietstreit
Hauptmieter vs. Untermieter — Rechte im Vergleich
Die Rechtsposition des Untermieters ist deutlich schwächer als die des Hauptmieters. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Thema | Hauptmieter | Untermieter |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Direkt beim Eigentümer/Vermieter | Nur beim Hauptmieter, kein Draht zum Eigentümer |
| Kündigungsschutz | Voller MRG-Schutz bei Vollanwendung | Eingeschränkt — endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag |
| Kaution | Max. sechs Brutto-Monatsmieten (§ 16b MRG) | Ebenfalls max. sechs Brutto-Monatsmieten, getrennt anzulegen |
| Mietzins-Obergrenze | Richtwert- oder Kategoriemietzins (MRG) | Hauptmietzins + angemessener Zuschlag (§ 26 MRG) |
| Meldepflicht | Binnen 3 Tagen beim Meldeamt | Ebenfalls binnen 3 Tagen (§ 3 MeldeG) |
| Haftung gegenüber Eigentümer | Haftet selbst | Haftet nur gegenüber dem Hauptmieter, dieser haftet weiter gegenüber Eigentümer |
Vor- und Nachteile — ein kompakter Überblick
Für beide Seiten gibt es klare Argumente dafür und dagegen. In der Praxis überwiegen die Vorteile nur bei sauberer vertraglicher und rechtlicher Ausgestaltung.
Perspektive Hauptmieter
Vorteile
- Zusätzliche Einnahme zur Senkung der eigenen Wohnkosten
- Wohnung bleibt bei längerer Abwesenheit bewohnt und beheizt
- Betriebskosten können aufgeteilt werden
Nachteile
- Volle Haftung gegenüber dem Eigentümer bleibt beim Hauptmieter
- Steuerpflicht auf Untermieteinnahmen ab 730 € jährlich
- Bei unerlaubter Untervermietung droht Verlust des Hauptmietvertrags
Perspektive Untermieter
Vorteile
- Flexible, kurzfristige Wohnlösung ohne lange Bindung
- Oft günstiger als Hauptmiete, besonders bei WG-Zimmern
- Einstieg in eine Stadt ohne Provisionsaufwand
Nachteile
- Kein direkter Schutz nach MRG gegenüber dem Eigentümer
- Untermietvertrag endet automatisch mit dem Hauptmietvertrag
- Kündigungsfristen meist kürzer als bei Hauptmiete
Airbnb und Kurzzeitvermietung — besondere Regeln
Die touristische Weitergabe einer Mietwohnung ist rechtlich eine Form der Untervermietung und braucht damit auch die Zustimmung des Vermieters. Seit 1. Juli 2024 gelten in Wien zusätzlich strenge raumordnungsrechtliche Grenzen.
Wohnzone
Verboten
In Wiener Wohnzonen ist kurzfristige gewerbliche Vermietung von Hauptwohnsitz-Wohnungen seit Juli 2024 generell untersagt.
Andere Zonen
Max. 90 Nächte
Außerhalb von Wohnzonen sind maximal 90 Tage Kurzzeitvermietung pro Wohnung und Kalenderjahr erlaubt.
Meldung
Registrierungsnummer
Jede Kurzzeitvermietung braucht seit 2024 eine offizielle Registrierungsnummer, die auf allen Plattformen angegeben werden muss.
Meldepflicht, Steuer und Versicherung
Drei Aspekte werden beim Untermietvertrag regelmäßig vergessen und können nachträglich teuer werden. Je früher die Weichen gestellt werden, desto weniger Ärger später.
Meldepflicht (§ 3 MeldeG)
Der Untermieter muss binnen drei Tagen nach Bezug beim Meldeamt angemeldet werden. Der Meldezettel wird von beiden unterschrieben, Strafrahmen bei Versäumnis bis 726 €.
Einkommensteuer
Untermieteinnahmen zählen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bis 730 € jährlich steuerfrei, darüber in der ESt-Erklärung anzugeben. Bei Airbnb oft zusätzlich USt und Ortstaxe.
Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung des Hauptmieters deckt den Hausrat des Untermieters in der Regel nicht. Eine eigene Versicherung des Untermieters oder eine Mitversicherung im Vertrag ist empfehlenswert.
Untermietvertrag kündigen — in sechs Schritten
Die Kündigung eines Untermietvertrags ist weniger streng geregelt als beim Hauptmietvertrag, muss aber sauber dokumentiert sein. Beide Seiten sollten denselben Ablauf einhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Untermietvertrag prüfen
Kündigungsfrist und -termin kontrollieren. Ohne besondere Vereinbarung gilt in Anwendung des ABGB ein Monat zum Monatsende.
Schriftlich kündigen
Kündigung per eingeschriebenem Brief — mit Datum, Auszugstermin und Bezug auf die Kündigungsklausel. Formulare für Haupt- und Untermieter sind unten verlinkt.
Frist einhalten
Mindestens die im Untermietvertrag vereinbarte Frist einhalten. Zugang beim Empfänger zählt, nicht das Absendedatum.
Übergabetermin vereinbaren
Wohnung gemeinsam begehen und den Zustand im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten — Grundlage für Schäden-Abrechnung und Kautionsrückzahlung.
Schlüssel und Kaution
Alle Schlüssel zurückgeben, Kaution samt Zinsen auszahlen, offene Betriebskosten abrechnen und Abmeldung beim Meldeamt veranlassen.
Dokumente aufbewahren
Kündigung, Einschreibebeleg, Protokoll und Kautionsbestätigung mindestens drei Jahre lang verwahren — als Beweismittel bei späteren Streitigkeiten.
Kostenlos zum Download
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