Nach Mindestlaufzeit

Reguläre Kündigung

Ohne Angabe von Gründen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Kündigungsfrist

1 Monat

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Außerordentlich

Sonderkündigung

Bei Umzug, Preiserhöhung, langsamem Internet oder AGB-Änderungen

Frist bei Umzug

2 Monate

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Alternative

Vertragsübertragung

Restlaufzeit auf Nachmieter oder neue Person übertragen – oft online möglich

Strafgebühren (in der Regel)

0 €

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1 Monat Kündigungsfrist Mindestlaufzeit ab 4 Wochen 2 Monate Frist bei Umzug Beratung kostenlos
Kostenlose Beratung: 0720 1166 39

Mo. 08.00–19.00 und Di.–Fr. 08.00–18.00 Uhr, kostenlos und unverbindlich. Stand: Mai 2026

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen in Österreich

In Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz, wie Internetverträge aussehen dürfen. Seit November 2021 gelten klare Grenzen für Laufzeit und Kündigungsfristen – zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mindestlaufzeit

Anbieter dürfen maximal 24 Monate binden und müssen gesetzlich immer eine 12-Monats-Option anbieten. Monatlich kündbare Tarife ab 4 Wochen sind verbreitet.

Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit beträgt die Frist maximal einen Monat. Verträge verlängern sich automatisch, laufen aber dann unbefristet weiter.

Hardware-Rabatt

Bei 24-Monats-Bindung gibt es meist ein kostenloses Modem oder Router. Dafür kann das Gerät bis zum Laufzeitende nicht gekündigt werden.

Gut zu wissen: Eine vorzeitige Kündigung während der Mindestlaufzeit ist nur aus einem außerordentlichen Grund möglich. Sonst können Schadenersatz und Restzahlungen fällig werden.

Kündigungsfristen und Adressen der wichtigsten Internetanbieter

Schriftliche Kündigungen werden per Post oder über das Kundenportal eingereicht. Hier finden Sie die aktuellen Postadressen und Fristen der größten Internetanbieter in Österreich.

Kündigungsfristen und Kontaktadressen der größten Internetanbieter in Österreich
Anbieter Frist nach Mindestlaufzeit
A1 Telekom Austria 1 Monat zum Monatsende
Magenta Telekom 1 Monat zum Monatsende
Drei (Hutchison) 1 Monat zum Monatsende
Salzburg AG (cableLink) 1 Monat zum Monatsende
LIWEST Kabelmedien 1 Monat zum Monatsende
kabelplus 1 Monat zum Monatsende

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuell geltenden Fristen und Adressen in Ihrem individuellen Vertrag oder auf der Website Ihres Anbieters.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie außerordentlich kündigen dürfen

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es, den Internetvertrag auch während der Mindestlaufzeit zu beenden – ohne dass Schadenersatz oder Restzahlungen fällig werden. Dafür braucht es allerdings einen anerkannten Grund.

Umzug ohne Versorgung

Wenn Ihr Anbieter an der neuen Adresse kein Internet liefert, können Sie mit 2 Monaten Frist außerordentlich kündigen. Alternativ ist eine Vertragsübertragung möglich.

Preiserhöhung

Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder einer Änderung der AGB zum Nachteil des Kunden entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht – meist innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung.

Zu langsames Internet

Wenn die tatsächliche Breitband-Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter dem Vertragswert liegt, ist eine Sonderkündigung möglich. Nutzen Sie dazu den Speedtest als Nachweis.

AGB-Änderungen

Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig zu Ihrem Nachteil (z. B. Drosselung, Zusatzgebühren), entsteht ein Kündigungsrecht innerhalb der Widerspruchsfrist.

Todesfall

Im Todesfall des Vertragspartners können Angehörige den Vertrag mit entsprechenden Nachweisen (Sterbeurkunde) außerordentlich kündigen – die Gebühr endet meist zum Monatsende.

Dauerhafte Störung

Bleibt eine Internet-Störung trotz Meldung länger bestehen und kann nicht zeitnah behoben werden, kommt ein Sonderkündigungsrecht in Frage.

Nach der Kündigung

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Internet kündigen in 5 Schritten

So beenden Sie Ihren Internetvertrag in Österreich korrekt und ohne unnötige Kosten:

1

Vertrag prüfen

Schauen Sie in den Vertrag: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Enddatum sind die drei wichtigsten Eckdaten.

2

Zieltermin wählen

Kündigen Sie frühzeitig zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Frist von 1 Monat läuft ab Eingang beim Anbieter.

3

Schreiben senden

Nutzen Sie unsere Vorlage und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder über das Kundenportal.

4

Bestätigung einholen

Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit genauem Enddatum. Ohne sie haben Sie im Streitfall keinen Beleg.

5

Modem zurückgeben

Geben Sie Router, Modem und Zubehör fristgerecht zurück – sonst drohen Gerätegebühren von 100 € und mehr.

Musterschreiben: Vorlage zur Internetkündigung

Platzhalter gelb markiert ersetzen und per Einschreiben senden.

Kündigungsschreiben

Vorname Nachname · Adresse · Ort, Datum

An: Anbieter und Kündigungsadresse

Kündigung Internetvertrag – Kundennummer Nummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Internetvertrag (Tarif) ordentlich zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum Enddatum. Einer automatischen Verlängerung widerspreche ich. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie die Rücksendeadresse für das Modem mit.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Für eine Sonderkündigung „ordentlich" durch „außerordentlich" ersetzen und Grund nennen (z. B. Umzug an nicht versorgte Adresse).

Modem und Zubehör: die Rückgabe-Checkliste

Nach dem Vertragsende haben Sie meist 14 bis 30 Tage Zeit, um die geliehene Hardware zurückzugeben. Fehlt Zubehör oder wird das Gerät zu spät retourniert, verrechnen Anbieter Pauschalen zwischen 50 € und 250 €.

  • Router bzw. Modem inklusive Seriennummer, wie auf der Rückseite des Geräts vermerkt
  • Netzteil und Stromkabel, das mit dem Gerät geliefert wurde
  • LAN-Kabel, Glasfaser- oder DSL-Kabel und weiteres beigelegtes Zubehör
  • Mediabox, TV-Stick oder Fernbedienung, sofern Teil des Kombipakets
  • Rückgabeformular oder Retourenschein ausgefüllt beilegen – meist als PDF im Kundenportal
  • Versandbeleg aufbewahren – Tracking-Nummer ist Ihr Nachweis, falls das Paket verloren geht

Alternative zur Sonderkündigung: Vertragsübertragung

Wenn eine Sonderkündigung nicht greift, bleibt die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person – etwa an eine Nachmieterin oder einen Familienangehörigen. Das ist bei den meisten Anbietern online möglich und kostet in der Regel keine Gebühr.

Vorteile für Sie

  • Keine Strafgebühren für vorzeitige Kündigung
  • Keine Restzahlungen bis zum Laufzeitende
  • Oft online mit wenigen Klicks abschließbar

Darauf müssen Sie achten

  • Klären, ob die übernehmende Person an die Restlaufzeit oder an eine neue Mindestlaufzeit gebunden ist
  • Eventuelle Einmalgebühren für die Umschreibung prüfen
  • Haftungsfragen bei Zahlungsverzug der neuen Vertragspartei beachten

Nach der Kündigung: den richtigen neuen Anbieter wählen

Der Anbieterwechsel ist die häufigste Motivation für eine Internetkündigung. Achten Sie beim neuen Vertrag auf diese vier Punkte, damit Sie nicht in die gleiche Falle laufen:

Preis

Rechnen Sie den Gesamtpreis inklusive Aktivierungs- und Versandgebühr auf die gesamte Mindestlaufzeit um – nicht nur den Monatspreis.

Geschwindigkeit

Für Streaming und Homeoffice sollten es mindestens 100 Mbit/s sein. Prüfen Sie die Breitband-Verfügbarkeit an Ihrer Adresse.

Laufzeit

Wer oft umzieht oder flexibel bleiben möchte, wählt einen Tarif ohne Bindung – dafür sind Einmalgebühren meist höher.

Kundenservice

Lesen Sie unabhängige Erfahrungsberichte. Eine telefonische Erreichbarkeit und ein funktionierendes Kundenportal machen bei Störungen den Unterschied.

Internet kündigen: häufig gestellte Fragen

Nein. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist in Österreich maximal einen Monat.

Seit November 2021 darf die Kündigungsfrist für Internetverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit höchstens einen Monat betragen. Diese Regelung gilt für alle Anbieter in Österreich und wurde durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeführt.

Bei einem Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Versorgung anbietet. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate. Legen Sie eine Meldebestätigung oder einen Mietvertrag bei.

Ja, geliehene Geräte wie Router, Modem und Mediabox müssen innerhalb der vom Anbieter genannten Frist (meist 14 bis 30 Tage nach Vertragsende) vollständig und mit allem Zubehör retourniert werden. Ansonsten verrechnen Anbieter Pauschalen von 50 € bis 250 €.

Ja, wenn die tatsächlich gelieferte Breitband-Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter dem im Vertrag zugesicherten Wert liegt. Dokumentieren Sie mehrere Speedtests zu unterschiedlichen Zeiten als Nachweis. Die RTR Netzqualitätsdatenbank hilft bei der offiziellen Messung.

Die Kündigung braucht vier Elemente: Ihre Kontaktdaten, die Vertrags- oder Kundennummer, den Zieltermin (oder „zum nächstmöglichen Termin") und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Ein fertiges Musterschreiben finden Sie oben auf dieser Seite.

Bei reinen Internetverträgen ist eine automatische Übernahme der Kündigung durch den neuen Anbieter in Österreich nicht vorgesehen – anders als bei Strom oder Mobilfunk mit Rufnummernmitnahme. Sie müssen die Kündigung selbst veranlassen, bevor Sie den neuen Vertrag abschließen.
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