Reguläre Kündigung
Ohne Angabe von Gründen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Sonderkündigung
Bei Umzug, Preiserhöhung, langsamem Internet oder AGB-Änderungen
Vertragsübertragung
Restlaufzeit auf Nachmieter oder neue Person übertragen – oft online möglich
Mo. 08.00–19.00 und Di.–Fr. 08.00–18.00 Uhr, kostenlos und unverbindlich. Stand: Mai 2026
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen in Österreich
In Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz, wie Internetverträge aussehen dürfen. Seit November 2021 gelten klare Grenzen für Laufzeit und Kündigungsfristen – zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mindestlaufzeit
Anbieter dürfen maximal 24 Monate binden und müssen gesetzlich immer eine 12-Monats-Option anbieten. Monatlich kündbare Tarife ab 4 Wochen sind verbreitet.
Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit beträgt die Frist maximal einen Monat. Verträge verlängern sich automatisch, laufen aber dann unbefristet weiter.
Hardware-Rabatt
Bei 24-Monats-Bindung gibt es meist ein kostenloses Modem oder Router. Dafür kann das Gerät bis zum Laufzeitende nicht gekündigt werden.
Gut zu wissen: Eine vorzeitige Kündigung während der Mindestlaufzeit ist nur aus einem außerordentlichen Grund möglich. Sonst können Schadenersatz und Restzahlungen fällig werden.
Kündigungsfristen und Adressen der wichtigsten Internetanbieter
Schriftliche Kündigungen werden per Post oder über das Kundenportal eingereicht. Hier finden Sie die aktuellen Postadressen und Fristen der größten Internetanbieter in Österreich.
| Anbieter | Frist nach Mindestlaufzeit |
|---|---|
| A1 Telekom Austria | 1 Monat zum Monatsende |
| Magenta Telekom | 1 Monat zum Monatsende |
| Drei (Hutchison) | 1 Monat zum Monatsende |
| Salzburg AG (cableLink) | 1 Monat zum Monatsende |
| LIWEST Kabelmedien | 1 Monat zum Monatsende |
| kabelplus | 1 Monat zum Monatsende |
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuell geltenden Fristen und Adressen in Ihrem individuellen Vertrag oder auf der Website Ihres Anbieters.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie außerordentlich kündigen dürfen
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es, den Internetvertrag auch während der Mindestlaufzeit zu beenden – ohne dass Schadenersatz oder Restzahlungen fällig werden. Dafür braucht es allerdings einen anerkannten Grund.
Umzug ohne Versorgung
Wenn Ihr Anbieter an der neuen Adresse kein Internet liefert, können Sie mit 2 Monaten Frist außerordentlich kündigen. Alternativ ist eine Vertragsübertragung möglich.
Preiserhöhung
Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder einer Änderung der AGB zum Nachteil des Kunden entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht – meist innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung.
Zu langsames Internet
Wenn die tatsächliche Breitband-Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter dem Vertragswert liegt, ist eine Sonderkündigung möglich. Nutzen Sie dazu den Speedtest als Nachweis.
AGB-Änderungen
Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig zu Ihrem Nachteil (z. B. Drosselung, Zusatzgebühren), entsteht ein Kündigungsrecht innerhalb der Widerspruchsfrist.
Todesfall
Im Todesfall des Vertragspartners können Angehörige den Vertrag mit entsprechenden Nachweisen (Sterbeurkunde) außerordentlich kündigen – die Gebühr endet meist zum Monatsende.
Dauerhafte Störung
Bleibt eine Internet-Störung trotz Meldung länger bestehen und kann nicht zeitnah behoben werden, kommt ein Sonderkündigungsrecht in Frage.
Diese Liste ersetzt keine juristische Beratung. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz, dem Konsumentenschutzgesetz und den jeweiligen AGB Ihres Anbieters.
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Internet kündigen in 5 Schritten
So beenden Sie Ihren Internetvertrag in Österreich korrekt und ohne unnötige Kosten:
Vertrag prüfen
Schauen Sie in den Vertrag: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Enddatum sind die drei wichtigsten Eckdaten.
Zieltermin wählen
Kündigen Sie frühzeitig zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Frist von 1 Monat läuft ab Eingang beim Anbieter.
Schreiben senden
Nutzen Sie unsere Vorlage und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder über das Kundenportal.
Bestätigung einholen
Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit genauem Enddatum. Ohne sie haben Sie im Streitfall keinen Beleg.
Modem zurückgeben
Geben Sie Router, Modem und Zubehör fristgerecht zurück – sonst drohen Gerätegebühren von 100 € und mehr.
Musterschreiben: Vorlage zur Internetkündigung
Platzhalter gelb markiert ersetzen und per Einschreiben senden.
Kündigungsschreiben
Vorname Nachname · Adresse · Ort, Datum
An: Anbieter und Kündigungsadresse
Kündigung Internetvertrag – Kundennummer Nummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Internetvertrag (Tarif) ordentlich zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum Enddatum. Einer automatischen Verlängerung widerspreche ich. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie die Rücksendeadresse für das Modem mit.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Für eine Sonderkündigung „ordentlich" durch „außerordentlich" ersetzen und Grund nennen (z. B. Umzug an nicht versorgte Adresse).
Modem und Zubehör: die Rückgabe-Checkliste
Nach dem Vertragsende haben Sie meist 14 bis 30 Tage Zeit, um die geliehene Hardware zurückzugeben. Fehlt Zubehör oder wird das Gerät zu spät retourniert, verrechnen Anbieter Pauschalen zwischen 50 € und 250 €.
- Router bzw. Modem inklusive Seriennummer, wie auf der Rückseite des Geräts vermerkt
- Netzteil und Stromkabel, das mit dem Gerät geliefert wurde
- LAN-Kabel, Glasfaser- oder DSL-Kabel und weiteres beigelegtes Zubehör
- Mediabox, TV-Stick oder Fernbedienung, sofern Teil des Kombipakets
- Rückgabeformular oder Retourenschein ausgefüllt beilegen – meist als PDF im Kundenportal
- Versandbeleg aufbewahren – Tracking-Nummer ist Ihr Nachweis, falls das Paket verloren geht
Alternative zur Sonderkündigung: Vertragsübertragung
Wenn eine Sonderkündigung nicht greift, bleibt die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person – etwa an eine Nachmieterin oder einen Familienangehörigen. Das ist bei den meisten Anbietern online möglich und kostet in der Regel keine Gebühr.
Vorteile für Sie
- Keine Strafgebühren für vorzeitige Kündigung
- Keine Restzahlungen bis zum Laufzeitende
- Oft online mit wenigen Klicks abschließbar
Darauf müssen Sie achten
- Klären, ob die übernehmende Person an die Restlaufzeit oder an eine neue Mindestlaufzeit gebunden ist
- Eventuelle Einmalgebühren für die Umschreibung prüfen
- Haftungsfragen bei Zahlungsverzug der neuen Vertragspartei beachten
Nach der Kündigung: den richtigen neuen Anbieter wählen
Der Anbieterwechsel ist die häufigste Motivation für eine Internetkündigung. Achten Sie beim neuen Vertrag auf diese vier Punkte, damit Sie nicht in die gleiche Falle laufen:
Preis
Rechnen Sie den Gesamtpreis inklusive Aktivierungs- und Versandgebühr auf die gesamte Mindestlaufzeit um – nicht nur den Monatspreis.
Geschwindigkeit
Für Streaming und Homeoffice sollten es mindestens 100 Mbit/s sein. Prüfen Sie die Breitband-Verfügbarkeit an Ihrer Adresse.
Laufzeit
Wer oft umzieht oder flexibel bleiben möchte, wählt einen Tarif ohne Bindung – dafür sind Einmalgebühren meist höher.
Kundenservice
Lesen Sie unabhängige Erfahrungsberichte. Eine telefonische Erreichbarkeit und ein funktionierendes Kundenportal machen bei Störungen den Unterschied.
Internet kündigen: häufig gestellte Fragen
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