14 Tage
Kündigungsfrist
Gesetzliche Mindestfrist für Energieverträge in Österreich
1 Jahr
Typ. Mindestlaufzeit
Danach monatlich kündbar mit 14 Tagen Frist
Kostenlos
Beim Anbieterwechsel
Neuer Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie
Kündigen, Wechseln oder Ummelden — was passt zu Ihrer Situation?
Nicht jeder Anlass erfordert eine Kündigung. Je nach Situation gibt es drei Wege — und nur einer davon bedeutet, dass Sie selbst aktiv kündigen müssen:
Vertrag kündigen
Sie handeln selbst
Nötig, wenn Sie endgültig ausziehen (z. B. ins Ausland) oder Ihr Anbieter die neue Adresse nicht versorgen kann.
- ✓ Schriftliche Kündigung nötig
- ✓ Zählerstand ablesen
- ✓ 14 Tage Kündigungsfrist
Anbieter wechseln
Neuer Anbieter erledigt alles
Wenn Sie einen günstigeren Tarif möchten — mit oder ohne Umzug. Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag automatisch.
- ✓ Keine eigene Kündigung nötig
- ✓ Nahtloser Übergang
- ✓ Oft Wechselbonus
Vertrag ummelden
Anbieter bleibt gleich
Wenn Sie umziehen, aber bei Ihrem aktuellen Anbieter bleiben möchten und dieser die neue Adresse versorgen kann.
- ✓ Adressänderung genügt
- ✓ Vertrag läuft weiter
- ✓ Zählerstand an beiden Adressen
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten
Die Standard-Kündigungsfrist für Energieverträge in Österreich beträgt 14 Tage. Die Mindestvertragslaufzeit liegt in der Regel bei einem Jahr — danach können Sie jederzeit unter Einhaltung der 14-Tage-Frist kündigen.
| Vertragsart | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung | Keine | 2 Wochen | Jederzeit kündbar |
| Fixpreistarif | 12 Monate (üblich) | 14 Tage | Zum Ende der Vertragslaufzeit |
| Indexgebundener Tarif | 1–12 Monate | 14 Tage | Kein Sonderkündigungsrecht bei Preisschwankungen |
| Kombitarif (Strom + Gas) | 12 Monate (üblich) | 14 Tage | Beide Verträge einzeln kündbar |
Sonderkündigungsrecht — wann Sie sofort kündigen können
In bestimmten Situationen können Sie Ihren Vertrag vorzeitig und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beenden:
Preiserhöhung
Ihr Anbieter erhöht den Arbeitspreis oder die Grundgebühr. Sie müssen mindestens einen Monat vorher informiert werden und können dann fristlos kündigen.
AGB-Änderung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zu Ihrem Nachteil geändert. Auch hier gilt: Sie können den Vertrag ohne reguläre Frist beenden.
Umzug (kein Netz)
Ihr Anbieter kann Sie am neuen Wohnort nicht versorgen. In diesem Fall endet der Vertrag zum Auszugsdatum.
Strom oder Gas kündigen — Schritt für Schritt
Reichen Sie Ihre Kündigung mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Enddatum ein. So gehen Sie vor:
Vertragsdaten prüfen
Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder im Online-Portal Ihres Anbieters:
- Kundennummer und Vertragskontonummer
- Mindestvertragslaufzeit — bis wann sind Sie gebunden?
- Kündigungsfrist — in der Regel 14 Tage
- Zählernummer (steht auf Ihrem Zähler oder auf der letzten Rechnung)
Kündigungsschreiben verfassen
Senden Sie die Kündigung schriftlich per E-Mail oder per Post an Ihren Anbieter. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen
- Aktuelle Adresse und Kundennummer
- Zählernummer und Zählerstand
- Gewünschtes Kündigungsdatum (= Auszugsdatum bei Umzug)
- Neue Adresse für die Schlussrechnung
Eine fertige Kündigungsvorlage finden Sie weiter unten.
Zählerstand ablesen
Lesen Sie den Zählerstand am Tag des Auszugs (oder am Kündigungsdatum) ab und fotografieren Sie den Zähler als Nachweis. Teilen Sie den Stand Ihrem bisherigen Anbieter mit — und bei einem Anbieterwechsel auch dem neuen Versorger.
Kündigungsbestätigung anfordern
Bitten Sie in Ihrem Schreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungsdatums. Heben Sie diese auf, bis die Schlussrechnung beglichen ist.
Kündigungsvorlage zum Kopieren
Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und senden Sie das Schreiben per E-Mail oder Post an Ihren Anbieter.
[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]
An: [Anbieter], [Anbieter-Adresse]
Kündigung meines Energievertrags — Kundennr. [Ihre Kundennummer], Zählernr. [Ihre Zählernummer], Zählerstand: [Stand]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Strom-/Gasvertrag fristgerecht zum [Datum / nächstmöglicher Zeitpunkt]. Bitte senden Sie die Kündigungsbestätigung und Schlussrechnung an: [Neue Adresse].
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]
Kontaktwege nach Anbieter
Alle großen Anbieter haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. So erreichen Sie den jeweiligen Kundenservice:
Wien Energie
VERBUND
Energie Graz
Energie Steiermark
Energie AG
Kelag
EVN
Salzburg AG
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Was passiert nach der Kündigung?
Nach einer erfolgreichen Kündigung sollten Sie folgende Punkte im Blick behalten:
Kündigungsbestätigung
Ihr Anbieter muss die Kündigung schriftlich bestätigen. Heben Sie diese auf, bis die Schlussrechnung beglichen ist.
Schlussrechnung
Die Abschlussrechnung wird auf Basis des gemeldeten Zählerstands erstellt. Prüfen Sie diese auf Korrektheit — bei Differenzen zum dokumentierten Zählerstand widersprechen Sie schriftlich.
Grundversorgung als Sicherheitsnetz
Falls Sie nach der Kündigung keinen neuen Anbieter gewählt haben, werden Sie automatisch vom regionalen Grundversorger (z. B. Wien Energie in Wien, Energie AG in Oberösterreich) beliefert. Der Grundversorgungstarif ist meist teurer als Wettbewerbstarife — wechseln Sie zeitnah.
Netzbetreiber bleibt gleich
Ein Anbieterwechsel oder eine Kündigung betrifft nur den Energielieferanten — der Netzbetreiber (Wiener Netze, Netz Oberösterreich etc.) bleibt immer gleich. Die Stromversorgung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.
Gasvertrag kündigen — Schritt für Schritt
Die Kündigung eines Gasvertrags läuft wie beim Strom (14 Tage Frist, schriftlich, Zählerstand ablesen). Beachten Sie zusätzlich diese Schritte:
Gas-Zählernummer ermitteln
Der Gaszähler hat eine eigene Zählernummer, die sich von der Stromzählernummer unterscheidet. Geben Sie im Kündigungsschreiben die korrekte Gas-Zählernummer und den aktuellen Gaszählerstand an.
Kombitarif oder getrennte Verträge?
Bei einem Strom+Gas-Kombitarif genügt ein einziges Kündigungsschreiben — geben Sie beide Zählerstände an. Bei getrennten Anbietern müssen Sie zwei separate Kündigungen versenden.
Heizperiode berücksichtigen
Wenn Sie mit Gas heizen, planen Sie die Kündigung so, dass der neue Anbieter vor der Heizperiode liefern kann. Ein Versorgungsengpass ist technisch ausgeschlossen (Grundversorgung greift), aber der Grundversorgungstarif ist meist teurer.
Häufige Fragen zur Vertragskündigung
In Österreich beträgt die Mindestvertragslaufzeit in der Regel ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit. Danach können Sie jederzeit mit 14 Tagen Frist kündigen. Bei einem Umzug, bei dem Ihr Anbieter die neue Adresse nicht versorgen kann, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung automatisch.
Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen möchten und kein Sonderkündigungsrecht besteht, kann der Anbieter eine Vertragsstrafe oder Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe variiert je nach Vertrag — prüfen Sie Ihre AGB. Bei Grundversorgungstarifen gibt es keine Mindestlaufzeit, hier gilt nur die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Nicht unbedingt. Wenn Ihr Anbieter auch an Ihrer neuen Adresse liefern kann, genügt eine Ummeldung — Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag und melden nur die Adresse um. Kann der Anbieter Ihre neue Adresse nicht versorgen, müssen Sie den Vertrag kündigen und einen neuen Anbieter wählen. Teilen Sie den Umzug mindestens zwei Wochen vorher mit.
Wenn Sie Ihren Vertrag an der alten Adresse nicht kündigen, laufen die Stromkosten weiter — auch wenn dort niemand mehr wohnt. Sie haften für alle Kosten bis zum tatsächlichen Abmeldedatum. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtzeitig vor dem Auszug einzureichen und den Zählerstand am letzten Tag zu dokumentieren.
Ja, wenn Sie bei einem Kombi-Anbieter sowohl Strom als auch Gas beziehen, können Sie beide Verträge in einem Schreiben kündigen. Achten Sie darauf, beide Zählernummern und Zählerstände anzugeben. Bei getrennten Anbietern müssen Sie zwei separate Kündigungen einreichen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht in drei Fällen: (1) Ihr Anbieter erhöht den Preis, (2) die AGB werden zu Ihrem Nachteil geändert, oder (3) der Anbieter kann Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr versorgen. In allen drei Fällen können Sie den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beenden. Der Anbieter muss Sie über Preiserhöhungen mindestens einen Monat im Voraus informieren.
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