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In nur 4 Schritten Gas und Strom ummelden!

Aktualisiert am
min reading
Umzugskarton mit Flügeln und Stromvertrag

In Österreich ist die Ummeldung von Strom und Gas ein wesentlicher Schritt bei einem Umzug. Es ist zu empfehlen, dass Sie mindestens zwei Wochen vor Umzug Ihren Gas bzw. Strom ummelden. Sollte Ihr Anbieter Sie jedoch nicht an Ihrer neuen Adresse versorgen können, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können einen Anbieterwechsel durchführen.

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Gas und Strom ummelden in 4 Schritten

Das Gas und Strom Ummelden ist ein notwendiger Schritt in verschiedenen Lebenssituationen. Der häufigste Grund ist der Umzug in eine neue Wohnung oder Haus. Hierbei ist es essenziell, frühzeitig zu planen, um sicherzustellen, dass Ihr neuer Wohnort ab dem ersten Tag mit Energie versorgt wird. Beachten Sie dabei die folgenden Schritte:

  1. Vorbereitung: Bevor Sie die Ummeldung vornehmen, sollten Sie einige Vorbereitungen treffen:
    • Kundennummer: Halten Sie Ihre Kundennummer bereit, die Sie auf Ihrer letzten Rechnung finden.
    • Zählerstand: Lesen Sie den aktuellen Zählerstand sowohl für Strom als auch für Gas ab und notieren Sie diesen.
    • Neue Adresse: Stellen Sie sicher, dass Sie die genaue neue Adresse inklusive Stockwerk und Türnummer kennen.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Anbieter: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem aktuellen Strom- und Gasanbieter auf. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Portal erfolgen. Viele Anbieter bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Ummeldung direkt über ihre Webseite vorzunehmen.
  3. Einreichung der Ummeldung: Falls Ihr Anbieter die neue Adresse versorgen kann, müssen Sie die folgenden Informationen zur Ummeldung angeben:

    • Ihre Kundennummer
    • Den aktuellen Zählerstand
    • Ihre alte und neue Adresse
    • Das Datum, an dem die Ummeldung wirksam werden soll

    Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Kopie des Meldezettels als Nachweis des neuen Wohnsitzes.

  4. Bestätigung der Ummeldung: Nach Einreichung Ihrer Ummeldung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung vom Anbieter. Diese enthält die Details der Ummeldung und das Datum, ab dem Ihre neue Adresse versorgt wird. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.

Gut zu wissen!

Sollte Ihr Anbieter die neue Adresse nicht versorgen können, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, das es Ihnen ermöglicht, den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfristen zu beenden.

Wann sollten Sie Ihren Strom und Gas ummelden?

Wenn Sie innerhalb des Versorgungsgebietes des Anbieters umziehen, sollten Sie das Gas und Strom Ummelden mindestens zwei Wochen vor dem Umzug vornehmen. Obwohl es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt, ist es ratsam, den bestehenden Vertrag bereits einige Wochen vor dem Umzug anzupassen.

Wie lange dauert das Gas bzw. Strom Ummelden?

Die Dauer der Ummeldung kann je nach Anbieter und individuellen Umständen variieren. Im Allgemeinen sollte der Prozess jedoch innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein, vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen wurden korrekt und vollständig eingereicht.

Wenn alle Informationen korrekt sind und keine zusätzlichen Nachweise erforderlich sind, kann die Ummeldung oft innerhalb von 3–5 Werktagen abgeschlossen werden. Verzögerungen können jedoch auftreten, wenn:

  • Informationen fehlen oder unvollständig sind
  • ein hoher Ansturm von Ummeldungen besteht (z. B. zu Jahresbeginn oder -ende)
  • besondere Umstände wie Bauarbeiten an der neuen Adresse vorliegen

Kann man einen Energievertrag auf eine andere Person ummelden?

Das Strom oder Gas Ummelden auf eine andere Person ist in Österreich möglich, erfordert jedoch bestimmte Schritte und die Zustimmung des Anbieters. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Zustimmung einholen: Zunächst müssen Sie die Zustimmung Ihres aktuellen Anbieters zur Ummeldung des Vertrags auf eine andere Person einholen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder über das Online-Kundenportal des Anbieters erfolgen.
  • Formale Anfrage stellen: Die Person, auf die der Vertrag umgemeldet werden soll, muss eine formelle Anfrage stellen. Diese sollte persönliche Informationen enthalten, wie Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls einen Nachweis der Berechtigung (z. B. einen Mietvertrag oder eine Vollmacht).
  • Dokumente bereitstellen: Möglicherweise werden weitere Dokumente benötigt, um die Identität und die Wohnadresse der neuen Vertragsinhaberin oder des neuen Vertragsinhabers zu bestätigen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.
  • Prüfung durch den Anbieter: Der Anbieter wird die Anfrage prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern, um die Bonität und die Zuverlässigkeit der neuen Vertragspartei zu überprüfen.
  • Vertragsänderung oder -neuanmeldung: Je nach den Richtlinien des Anbieters wird der bestehende Vertrag entweder auf die neue Person übertragen oder es wird ein neuer Vertrag unter ihrem Namen abgeschlossen.

Wenn eine Ummeldung des Stromvertrags auf eine andere Person nicht möglich ist, können Sie, den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag unter dem Namen der neuen Person abschließen, sofern dies rechtlich und durch die Vorschriften des Stromversorgers möglich ist.

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Ummeldung nicht möglich? Wechseln Sie den Anbieter!

Sollte das Ummelden von Strom und Gas nicht möglich sein, da Ihr Energieanbieter Ihre neue Adresse nicht versorgt, können Sie einen Anbieterwechsel durchführen. Hier sind die Schritte, die Sie dafür beachten müssen:

  1. Anbietervergleich: Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und deren Tarife. Nutzen Sie den Tarifkalkulator von E-Control, die Ihnen helfen können, den für Sie günstigsten Tarif zu finden.

    Sparpotenzial bei einem Anbieterwechsel berechnen

    kWh
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    Euro/Monat

    Berechnet werden Ihre durchschnittlichen Energiekosten exklusive Netzgebühren pro Jahr und Monat, welche dann mit dem durchschnittlichen Preis in Österreich verglichen werden.

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  2. Abschluss eines neuen Vertrages: Schließen Sie einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab. Hierfür benötigen Sie meist die gleichen Informationen wie bei der Ummeldung:
  3. Bestätigung und Übergang: Nachdem Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Der neue Anbieter kümmert sich in der Regel auch um die Abmeldung bei Ihrem alten Anbieter. Stellen Sie sicher, dass der Wechsel nahtlos erfolgt und keine Versorgungslücke entsteht.

Strom ummelden bei Mieterwechsel in Österreich

In Österreich ist es üblich und auch notwendig, den Strom bei einem Mieterwechsel entsprechend umzumelden. Dieser Prozess stellt sicher, dass die neue Mieterin oder der neue Mieter die Verantwortung für die Stromversorgung übernimmt und die vorherige Mieterin oder der vorherige Mieter nicht weiterhin für die Energiekosten haftet.

  1. Informationssammlung: Bevor der eigentliche Ummeldeprozess beginnen kann, sollten alle relevanten Informationen gesammelt werden. Dazu gehören:
    • Kontaktdaten des Versorgers: Der Name des Energieversorgers und die Kontaktdaten (Telefonnummer, Website, Kundenservice).
    • Zählernummer: Die Nummer des Stromzählers, die oft auf der letzten Stromrechnung zu finden ist oder direkt am Zähler abgelesen werden kann.
    • Zählerstand: Es ist wichtig, den aktuellen Zählerstand zu notieren, wenn der Mieterwechsel stattfindet. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.
  2. Vertragsübernahme oder Neuabschluss: Die neue Mieterin oder der neue Mieter hat zwei Optionen, je nachdem, wie der Stromvertrag geregelt ist:
    • Vertragsübernahme: Die neue Mieterin oder der neue Mieter übernimmt den bestehenden Stromvertrag der Vormieterin oder des Vormieters. Dies kann durch eine einfache Mitteilung an den Energieversorger geschehen, in der Regel mit Angabe der neuen Kontaktdaten und des gewünschten Übernahmedatums.
    • Neuabschluss: Falls die vorherige Mieterin oder der vorherige Mieter den Vertrag gekündigt hat oder kein bestehender Vertrag besteht, muss die neue Mieterin oder der neue Mieter einen neuen Stromvertrag abschließen. Dies erfordert eine Anmeldung bei einem Energieversorger nach Wahl.
  3. Ummeldung durchführen: Die Ummeldung des Stroms bei einem Mieterwechsel in Österreich kann auf verschiedene Arten erfolgen – entweder online über die Webplattformen der Energieversorger, telefonisch durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice oder schriftlich mittels Ausfüllen eines Formulars und dessen Einsendung an den Versorger.
  4. Überprüfung und Bestätigung: Nachdem die Ummeldung erfolgt ist, sollte die neue Mieterin oder der neue Mieter eine Bestätigung vom Energieversorger erhalten. Diese Bestätigung sollte die neuen Vertragsdetails und den Zeitpunkt der Übernahme oder des Neuabschlusses enthalten. Es ist ratsam, diese Bestätigung aufzubewahren, um bei etwaigen Rückfragen oder Problemen einen Nachweis zu haben.
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