In 3 Minuten sparen

Strom oder Gas beim Umzug ummelden?

Unsere Berater:innen übernehmen die Ummeldung beim Anbieter oder finden einen günstigeren Tarif, wenn die neue Adresse nicht beliefert wird.

  • Kostenlose Beratung
  • Wechsel in 5 Minuten
  • Kein Risiko

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ummelden ist möglich, wenn der bestehende Anbieter die neue Adresse weiter beliefert — kein Vertragswechsel nötig
  • Benötigt werden Kundennummer, Zählerstände alt und neu, neue Adresse und die Zählpunktbezeichnung der neuen Wohnung
  • Kann der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern, greift das Sonderkündigungsrecht mit 2 Wochen Frist
  • Eine Ummeldung auf eine andere Person ist mit Zustimmung des Anbieters möglich — Bonitätsprüfung inklusive
  • Der Umzug ist häufig ein guter Anlass für einen Anbieterwechsel — bis zu mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr

Drei Fälle: wann ummelden, wann neu anmelden?

Welcher Weg beim Umzug zutrifft, hängt davon ab, ob der Anbieter die neue Adresse weiter beliefert, ob der Vertrag auf eine andere Person übergehen soll oder ob am neuen Wohnort ein ganz neuer Liefervertrag nötig ist.

Normalfall

Anbieter beliefert neue Adresse

Verbund, EVN, Wien Energie, Kelag österreichweit

Einfache Ummeldung — der bestehende Vertrag wird auf die neue Zählpunktbezeichnung umgeschrieben, die Versorgung läuft nahtlos weiter.

Neue Adresse melden → Zählerstände → Bestätigung

Sonderkündigung

Anbieter beliefert nicht

Regionaler Landesversorger, Umzug in anderes Bundesland

Sonderkündigungsrecht greift: 2 Wochen Frist nach § 80 ElWOG (Strom) bzw. § 125 GWG (Gas) — danach Anbieterwechsel am neuen Wohnort.

Alt abmelden → Tarife vergleichen → Neu anmelden

Auf andere Person

Vertragsübernahme

Partner zieht aus, WG-Wechsel, Erbschaft

Bestehender Vertrag wird auf eine andere Person umgeschrieben — möglich mit Zustimmung des Anbieters, Bonitätsprüfung und neuen persönlichen Daten.

Zustimmung einholen → Daten liefern → Prüfung

Ummeldung in vier Schritten

Wenn der bestehende Anbieter die neue Adresse weiter beliefert, läuft die Ummeldung über vier klare Schritte. Der häufigste Fehler ist der vergessene Zählerstand bei Schlüsselübergabe — er entscheidet später, wer welche kWh bezahlt.

1

Vorbereitung: Unterlagen bereitlegen

Kundennummer von der letzten Jahresabrechnung, Zählerstand am alten Wohnsitz, genaue neue Adresse mit Stockwerk und Türnummer sowie das gewünschte Umzugsdatum.

2

Anbieter kontaktieren

Ummeldung per Online-Portal, E-Mail oder Telefon anstoßen. Die meisten Energieanbieter haben ein eigenes Umzugsformular — darin werden alte und neue Adresse sowie Zählerdaten abgefragt.

3

Zählpunkt & Zählerstand neu

Die Zählpunktbezeichnung der neuen Wohnung (33-stellig, beginnt mit AT) steht auf der Jahresabrechnung des Vormieters oder wird vom örtlichen Netzbetreiber genannt. Zählerstand bei Schlüsselübergabe ablesen und fotografieren.

4

Bestätigung prüfen

Der Anbieter schickt eine Bestätigung mit dem Datum, ab dem die neue Adresse versorgt wird, und der neuen Zählpunktbezeichnung. Diese aufheben — sie ist der Nachweis für den nahtlosen Übergang.

Checkliste: welche Daten der Anbieter verlangt

Vor dem Anruf oder dem Online-Formular sollten die folgenden Angaben bereitliegen. Mit vollständigen Daten ist die Ummeldung meist in 5 Minuten abgeschickt und innerhalb weniger Werktage bestätigt.

Kundennummer

Steht auf jeder Rechnung oder im Kundenportal des Energieanbieters. Ohne Kundennummer kann der Vertrag nicht eindeutig zugeordnet werden.

Zählerstände alt & neu

Jeweils am Auszugs- und Einzugstag ablesen, fotografieren und schriftlich festhalten. Grundlage für Schluss- und Eröffnungsrechnung.

Zählpunktbezeichnung neu

33-stellig, beginnt mit AT. Steht auf einer älteren Jahresabrechnung der neuen Wohnung oder wird beim Netzbetreiber erfragt.

Neue Adresse

Straße, Hausnummer, Stockwerk und Türnummer exakt angeben — viele Zustellprobleme entstehen durch fehlende Stock- oder Türangaben.

Umzugsdatum

Das Wirksamkeitsdatum der Ummeldung: meist der Tag der Schlüsselübergabe. Zwei Wochen Vorlauf einplanen.

Meldezettel (optional)

Einzelne Anbieter verlangen eine Kopie der Meldebestätigung als Nachweis des neuen Hauptwohnsitzes. Steht meist in der AGB oder im Umzugsformular.

Wann sollte ich ummelden und wie lange dauert das?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, aber zwei Wochen Vorlauf sind Standard: Der Anbieter braucht einige Werktage für die Bearbeitung, Rückfragen oder fehlende Unterlagen brauchen Puffer, und der Übergang am Umzugstag soll nahtlos passieren.

2 Wochen vorher

Ummeldung anstoßen

Online-Formular ausfüllen oder Hotline anrufen. Kundennummer, neue Adresse und Umzugsdatum angeben. Der Anbieter bestätigt schriftlich innerhalb weniger Tage.

3–5 Werktage

Bearbeitung beim Anbieter

Prüfung der Versorgungsfähigkeit, Umschreibung auf die neue Zählpunktbezeichnung, Information an den Netzbetreiber. Verzögerungen zu Jahreswechsel oder Monatsende möglich.

Umzugstag

Zählerstände & Übergang

Alte und neue Zähler ablesen, fotografieren, im Übergabeprotokoll festhalten. Die Werte gehen als Schlussrechnung alt und Eröffnungsrechnung neu an den Anbieter.

Verzögerungen einplanen

Zum Jahresanfang und Monatsende haben Energieanbieter ein deutlich höheres Volumen an Ummeldungen. Wer zwei Wochen Vorlauf einplant, landet sicher vor dem Einzug — bei knappem Timing lieber drei Wochen Puffer ansetzen.

Anbieter beliefert die neue Adresse nicht — was gilt?

Einige regionale Energieanbieter versorgen nur bestimmte Bundesländer oder Netzgebiete. Kann der bestehende Anbieter die neue Adresse nicht beliefern, ist keine Ummeldung möglich. Das Gesetz sieht für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht vor.

Rechtliche Grundlage

2 Wochen Frist — unabhängig von der Vertragslaufzeit

Nach § 80 ElWOG 2010 (Strom) und § 125 GWG 2011 (Gas) kann der bestehende Liefervertrag mit zwei Wochen Frist gekündigt werden, wenn der Anbieter die neue Adresse nicht beliefert. Die Mindestvertragslaufzeit spielt dabei keine Rolle, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

1

Alten Vertrag abmelden

Sonderkündigung schriftlich mit Zählerstand und Auszugsdatum an den bestehenden Anbieter. Ein kostenloses Muster gibt es auf unserer Abmelde-Seite.

2

Neu anmelden am neuen Wohnort

Tarife vergleichen, einen neuen Anbieter wählen und den Liefervertrag anmelden. Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue meist automatisch.

Tipp: Umzug als Wechsel-Anlass

Seit der Marktliberalisierung 2001 ist in Österreich die Anbieterwahl vollkommen frei. Auch wenn der bestehende Anbieter die neue Adresse bedient, lohnt ein Tarifvergleich: bei einem Durchschnittshaushalt (3.500 kWh/Jahr) machen 3–5 Cent Unterschied beim Arbeitspreis schnell 100–175 Euro Ersparnis pro Jahr aus. Der Wechsel dauert laut E-Control maximal drei Wochen und läuft ohne Versorgungsunterbrechung.

Vertrag auf eine andere Person ummelden

Zieht der Partner aus, übernimmt ein WG-Mitbewohner die Wohnung oder geht der Vertrag per Erbschaft über, kann der bestehende Energievertrag mit Zustimmung des Anbieters auf eine andere Person umgeschrieben werden. Der Ablauf ist in drei Schritten erledigt.

Vorteile

  • Kein neuer Tarifabschluss nötig — bestehende Konditionen bleiben erhalten
  • Keine Versorgungsunterbrechung, der Zähler läuft weiter
  • Bonus- und Preisgarantien aus dem alten Vertrag werden oft übernommen
  • Zählerstand am Übergabetag reicht meist als Abgrenzung aus

Nachteile

  • Anbieter muss zustimmen — eine Bonitätsprüfung der neuen Person ist Voraussetzung
  • Identitäts- und Berechtigungsnachweis (Mietvertrag, Vollmacht) nötig
  • Bei Ablehnung bleibt nur die Kündigung des alten und der Abschluss eines neuen Vertrags
1

Zustimmung einholen

Den Anbieter telefonisch oder schriftlich über den gewünschten Wechsel der Vertragspartei informieren. Einige Anbieter bieten dafür ein eigenes Formular im Kundenportal an.

2

Daten liefern

Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten und IBAN der übernehmenden Person sowie Nachweis der Berechtigung, die Wohnung zu bewohnen (Mietvertrag, Vollmacht, Erbschein).

3

Prüfung & Umschreibung

Der Anbieter prüft Bonität und Identität. Fällt die Prüfung positiv aus, wird der Vertrag umgeschrieben oder ein neuer Vertrag mit den alten Konditionen abgeschlossen.

Jetzt anrufen

Statt Ummeldung den Anbieter wechseln?

Der Umzug ist der günstigste Moment für den Wechsel — keine Kündigungsfrist. Unsere Berater:innen vergleichen Tarife und erledigen den Rest.

  • Kostenlose Beratung
  • Wechsel in 5 Minuten
  • Kein Risiko

Häufige Fragen zur Ummeldung

Mindestens zwei Wochen vor dem Einzug. Der Anbieter braucht in der Regel 3–5 Werktage für die Bearbeitung. Mit Vorlauf bleibt Puffer für Rückfragen oder fehlende Unterlagen, und der Wechsel passiert nahtlos zum Umzugstag. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Frist, praktisch ist der 2-Wochen-Vorlauf Standard.

Die Ummeldung ist in Österreich kostenlos. Weder der Lieferant noch der Netzbetreiber dürfen dafür eine Gebühr verrechnen. Kosten entstehen nur, wenn der Anbieter die neue Adresse nicht beliefert und ein neuer Vertrag abgeschlossen wird — auch diese Anmeldung ist gebührenfrei, es gelten lediglich die neuen Tarifkonditionen.

Dann greift das Sonderkündigungsrecht nach § 80 ElWOG 2010 (Strom) bzw. § 125 GWG 2011 (Gas): Der bestehende Vertrag kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit. Parallel wird am neuen Wohnort ein neuer Liefervertrag mit einem frei gewählten Anbieter abgeschlossen.

Ja, mit Zustimmung des Anbieters. Die übernehmende Person stellt einen formellen Antrag mit Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten und gegebenenfalls einem Nachweis der Bezugsberechtigung (Mietvertrag, Vollmacht). Der Anbieter prüft Bonität und Identität, dann wird der Vertrag umgeschrieben. Falls der Anbieter ablehnt, muss der alte Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen werden.

In der Regel 3–5 Werktage ab Einreichung. Verzögerungen entstehen bei fehlenden Angaben (Zählpunkt, Zählerstand), hohem Volumen zum Monatsende oder Jahreswechsel oder bei Bauarbeiten an der neuen Adresse. Nach Eingang aller Daten bekommen Sie vom Anbieter eine Bestätigung mit dem genauen Wirksamkeitsdatum.

Nein. Der Energielieferant meldet die neue Zählpunktbezeichnung automatisch beim zuständigen Netzbetreiber an. Ein direkter Kontakt zum Netzbetreiber ist nur bei Neubau (Netzzutritt) oder einer Änderung der Anschlussleistung nötig — in diesen Fällen geht die Anmeldung über die Seite Strom und Gas anmelden.

Am Auszugstag den Zählerstand ablesen, fotografieren und im Wohnungsübergabeprotokoll notieren. Dieser Wert dient als Trennlinie zwischen Schlussrechnung für die alte und Eröffnungsrechnung für die neue Adresse. Ohne festgehaltenen Stand schätzt der Netzbetreiber, was oft zu Nachzahlungen oder Streit führt.

Häufig ja. Der Umzug ist ein guter Anlass, die aktuellen Tarife zu vergleichen — gerade wenn der bestehende Vertrag schon länger läuft und der Bonus ausgelaufen ist. Bei einem Durchschnittshaushalt (3.500 kWh/Jahr) sind Unterschiede von 3–5 Cent je kWh zwischen Arbeitspreisen schnell 100–175 € pro Jahr. Der Wechsel dauert laut E-Control maximal drei Wochen.