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Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Österreich?

Aktualisiert am
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Photovoltaikanlage

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Dabei können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen durch die Photovoltaik-Förderung Hunderte von Euro einsparen. Seit Januar 2024 können PV-Anlagen bis zu 35 kWp umsatzsteuerfrei betrieben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Photovoltaik-Förderung von bis zu 285 € pro kWp zu erhalten.

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Photovoltaik-Förderung 2024: Was Sie wissen sollten!

Im Jahr 2023 verzeichnete die Anzahl der bewilligten Förderanträge für PV-Anlagen mit über 140.000 einen neuen Rekord. Dieser Trend spiegelt das wachsende Bewusstsein und Engagement der Bevölkerung für erneuerbare Energien wider. Folgendes gilt für Photovoltaik-Förderungen seit dem 1. Januar 2024:

  • Steuerliche Erleichterungen: Ab dem 1. Jänner 2024 werden PV-Module bis 35 kWp, Zubehör, Speicher und Installationen von der Umsatzsteuer befreit, vorausgesetzt, sie werden auf oder in der Nähe bestimmter Gebäudetypen betrieben, darunter Wohngebäude, öffentliche Gebäude sowie Gebäude mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
  • Gültigkeitsdauer: Die Umsatzsteuerbefreiung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und gilt für die Jahre 2024 und 2025.
  • Bestehende Förderzusagen: Personen, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, werden ermutigt, ihre PV-Anlagen wie geplant in Betrieb zu nehmen. Dies gewährleistet, dass bereits genehmigte Projekte nicht durch die neuen Regelungen beeinträchtigt werden.
  • Ausarbeitung der Regelungen: Die spezifischen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung werden derzeit noch finalisiert und sollen auf der Webseite des Bundesministeriums für Klimaschutz veröffentlicht werden. Dies ermöglicht eine transparente Kommunikation und bietet Bürgern, Bürgerinnen sowie Unternehmen eine zuverlässige Informationsquelle.

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Wer kann eine Photovoltaik-Förderung in Österreich erhalten?

Die Photovoltaik-Förderungen in Österreich sind für eine breite Zielgruppe zugänglich. Dazu gehören:

  • Natürliche Personen: Privatpersonen
  • Juristische Personen: Unternehmen und Vereine

Diese Fördermöglichkeiten stehen allen offen, unabhängig davon, ob der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmensitz in Österreich hat. Die breite Berechtigung soll sicherstellen, dass sowohl private Haushalte als auch Unternehmen aktiv zur Entwicklung und Nutzung von Photovoltaikanlagen beitragen können.

Wer bietet eine Photovoltaik-Förderung an?

Mit dem Ziel, die Investitionskosten für Solaranlagen zu reduzieren und die Energiewende in Österreich zu fördern, stehen PV-Anlagen verschiedene Unterstützungsmaßnahmen von Bundes- und Landesebene sowie speziellen Institutionen zur Verfügung.

Bei der Antragstellung für Fördermittel sollte darauf geachtet werden, ob bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem Strombetreiber damit verbunden sind. Im Folgenden werden wesentliche Fördermöglichkeiten aus dem Jahr 2024 in Österreich vorgestellt.

Photovoltaik-Förderung des Klima- und Energiefonds (KLIEN)

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt die Kosten von Solaranlagen durch Fördermittel. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gefördert werden juristische und natürliche Personen.
  • Gefördert werden neu installierte Anlagen mit innovativen Komponenten oder Integrationskonzepten.
  • Der Klima- und Energiefonds fördert die Entwicklung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp bis 5 MWp, einschließlich der Integration und Mitförderung von Stromspeichern. Die Förderung alleinstehender Stromspeicherprojekte ist ausgeschlossen.
  • Bis zum 31. Mai 2024 haben Planer die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Unterstützung aus einem 35-Millionen-Euro-Budget zu bewerben, das für die Förderung von mittleren und großen netzdienlichen Stromspeichern sowie Wärmespeicheranlagen bereitgestellt wurde.
  • Erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 35 % der Gesamtinvestitionskosten.
  • Die Einreichfrist für Anträge endet am 30.04.2024.

Gut zu wissen

Der KLIEN-Fonds gewährt keine Förderung für selbst montierte Photovoltaik-Anlagen. Auch bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage ohne den Bau einer neuen Anlage erfolgt keine Unterstützung.

Zusätzlich gibt es keine Förderung, wenn bereits eine andere Förderung aus einem Gemeinde-, Landes- oder Bundesförderungsprogramm beantragt wurde. Es ist nicht möglich, gleichzeitig eine Förderung vom KLIEN-Fonds und eine andere Förderung von Bund, Land oder Gemeinde zu erhalten – Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Photovoltaik-Förderung der OeMAG

Die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) bietet normalerweise zeitlich begrenzte Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher an. Die Photovoltaik-Förderung für 2024 wurde jedoch noch nicht veröffentlicht (Stand: Januar 2024). Informieren Sie sich am besten auf der OeMAG Webseite über die neuesten Informationen zur Photovoltaik-Förderung 2024.

Sie können Förderanträge ausschließlich online auf der Homepage der OeMAG einreichen - und zwar nur dann, wenn Sie nicht bereits mit der Errichtung der Anlage begonnen haben.

Förderungen einzelner Bundesländer

Auf Landesebene gibt es verschiedene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen. Die Förderungen der einzelnen Bundesländer werden im weiteren Verlauf detailliert erläutert, sodass Sie einen Überblick über die Photovoltaik Förderung der einzelnen Bundesländer erhalten.

Photovoltaik-Förderungen der einzelnen Bundesländer

Die Förderlandschaft für Photovoltaikanlagen in Österreich gestaltet sich vielfältig und ist stark von den einzelnen Bundesländern geprägt. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme entwickelt, um den Ausbau von Photovoltaik (PV) zu fördern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Im Verlauf dieses Kapitels werden die spezifischen Photovoltaik-Förderungen jedes Bundeslandes im Detail erläutert, um einen umfassenden Überblick über die regionalen Förderungen zu bieten.

Photovoltaik-Förderung einzelne Bundesländer
BundeslandPhotovoltaik Förderung DetailsLink
Burgenland
  • Installation von netzgeführten Solarstromanlagen bis 10 kW förderfähige Leistung.
  • Installation von Solarstromanlagen bis 10 kW mit Stromspeichersystem.
  • Nachrüstung bestehender Solaranlagen mit einem Stromspeichersystem.
  • Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Kosten, max. 275 € pro kWp.
Photovoltaik-Förderung in Burgenland
Kärnten
  • Förderung natürliche und juristische Personen.
  • Diese Förderung ist nicht mit anderen kombinierbar.
  • Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2024.
  • Förderbare Mindestgröße der PV-Anlage: 3 kWp bei Neuerrichtung.
  • Maximale Förderung: 480 €/kWp bzw. 4.800 € für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • 2.400 € für max. 5 kWp pro Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten.
  • Nicht förderfähig: Inselanlagen, Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif, gebrauchte Module.
Kärnten
Niederösterreich (NÖ)
  • Derzeit gibt es in Niederösterreich keine spezifischen, auf das Bundesland bezogenen Förderungen für PV-Anlagen im Jahr 2024.
PV-Anlagen Förderung NÖ
Oberösterreich (Oö)
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen.
  • Gültig seit 01.01.2023 bis 31.12.2024.
  • Förderhöhe: - Bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro).
  • Bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen (max. 1.500 Euro).
  • Zuschlag: Der Fördersatz erhöht sich um 10 % für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
PV-Anlagen Förderung Oö
Salzburg
  • Förderung für private Haushalte (1-10 kWp: 150 €/kWp, max. 1.500 €).
  • Förderung für Landwirte (1-20 kWp: 150 €/kWp, max. 3.000 €).
  • Max. Förderhöhe: 35 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten.
Förderung Salzburg
Steiermark
  • Förderberechtigt für natürliche und juristische Personen.
  • Fördersatz: bis zu 180 €/kWp für Anlagen bis 100 kWp.
  • Max. Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, unter Berücksichtigung der Erlöse der ersten fünf Jahre.
Photovoltaik-Förderung Steiermark
Tirol
  • Förderung für Stromspeicheranlagen mit Lithium- und Natriumionentechnologie.
  • Erweiterung bestehender Speicher bis zu 10 kWh mit 150 €/kWh.
  • Projekte ab dem 1. Januar 2024 sind förderfähig.
Tirol Förderung
Voralberg
  • Förderung für natürliche und juristische Personen.
  • Kombinierbar mit der EAG Investitionsförderung, jedoch nur für Anlagen der Kategorie C (20-100 kWp) und innovative Anlagen gemäß EAG-InvestitionszuschüsseVO-Strom.
  • Gültig seit 01.01.2024 bis 31.12.2024.
  • Förderbare Mindestgröße der PV-Anlage: 20 kWp.
  • Maximale Förderung: 500 €/kWp
PV-Anlagen Förderung Voralberg
Wien
  • Förderung für natürliche und juristische Personen.
  • Fördersatz: 250 €/kWp bis 100 kWp, zusätzlich 200 €/kWp über 100 kWh.
  • Max. Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Kosten, unter Berücksichtigung der Erlöse der ersten fünf Jahre.
Photovoltaik-Förderung Wien

So beantragen Sie eine Photovoltaik-Förderung!

Die Beantragung der Photovoltaik-Förderung in Österreich erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und das Einhalten bestimmter Schritte. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen und von den verfügbaren Förderungen profitieren können.

  1. Informationsbeschaffung: Bevor Sie mit dem Antragsprozess beginnen, ist es wichtig, sich ausführlich über die verfügbaren Förderprogramme zu informieren. Jedes Bundesland in Österreich kann unterschiedliche Regelungen und Bedingungen haben. Besuchen Sie die offizielle Website der Landesregierung oder der zuständigen Förderstelle, um die neuesten Informationen zu erhalten.
  2. Prüfung der Förderkriterien: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Förderkriterien erfüllen. Dies könnte Eigentumsverhältnisse, Wohnnutzung, technische Anforderungen und andere spezifische Bedingungen umfassen. Beachten Sie auch die zeitliche Begrenzung für die Antragstellung, die je nach Bundesland variieren kann.
  3. Auswahl des richtigen Förderprogramms: Je nach Ihrer Situation können verschiedene Förderprogramme für Sie in Frage kommen. Einige Programme richten sich an private Haushalte, während andere für Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe gelten. Wählen Sie das für Sie passende Programm aus.
  4. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen: Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen für Ihren Förderantrag. Dies kann unter anderem den Kaufvertrag für die Photovoltaikanlage, technische Spezifikationen, Eigentumsnachweise und gegebenenfalls andere relevante Dokumente umfassen.
  5. Berechnung der förderfähigen Kosten: Ermitteln Sie die förderfähigen Kosten Ihrer Photovoltaikanlage gemäß den Richtlinien des Förderprogramms. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten Faktoren wie Material, Montage, Planung und gegebenenfalls zusätzliche Komponenten wie Speichersysteme.
  6. Antragsformular ausfüllen: Besorgen Sie sich das offizielle Antragsformular von der zuständigen Förderstelle. Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus, und vergewissern Sie sich, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente beigefügt sind.
  7. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Förderstelle ein. Achten Sie darauf, dass der Antrag innerhalb des festgelegten Zeitrahmens und vor dem Abschluss der Maßnahme eingereicht wird.
  8. Überwachung des Antragsstatus: Verfolgen Sie den Status Ihres Antrags regelmäßig. Dies kann online oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der Förderstelle erfolgen. Seien Sie bereit, eventuelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen bereitzustellen, falls dies angefordert wird.
  9. Entscheidung und Auszahlung: Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Antrags wird die Förderstelle eine Entscheidung treffen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Zuschusses entsprechend den festgelegten Modalitäten.
  10. Umsetzung der Photovoltaikanlage: Nach erfolgreicher Förderzusage können Sie mit der Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Beachten Sie dabei alle technischen Standards und Auflagen, die das Förderprogramm vorschreibt.
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