~29

Strompreis

brutto pro kWh in Österreich

3.500

Jahresverbrauch

typische 4er-WG ohne E-Boiler

17–25

pro Person / Monat

bei Pro-Kopf-Aufteilung

Wie viel kostet Strom in einer WG?

Die Stromkosten einer WG ergeben sich aus dem Jahresverbrauch multipliziert mit dem Bruttostrompreis. Für eine typische 4-Personen-WG in Österreich mit 3.500 kWh Jahresverbrauch und einem Arbeitspreis von 29 Cent/kWh (inklusive Netzkosten, Steuern und Abgaben) bedeutet das rund 1.015 € pro Jahr oder etwa 85 € pro Monat für die gesamte Wohngemeinschaft.

Der Verbrauch schwankt stark je nach Haushaltsgröße und Warmwasserbereitung. Die folgende Tabelle zeigt die Bandbreite nach Haushaltsgröße laut klimaaktiv — die untere Grenze gilt für Wohnungen mit Fernwärme oder Gasheizung, die obere für Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung.

Durchschnittlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgröße in Österreich
Personenzahl im Haushalt Jahresverbrauch (ohne E-Warmwasser) Jahresverbrauch (mit E-Warmwasser)
1 Person1.000 – 1.800 kWh1.700 – 2.900 kWh
2 Personen1.800 – 2.900 kWh3.500 – 4.500 kWh
3 Personen2.600 – 3.800 kWh4.700 – 6.200 kWh
4 Personen3.200 – 4.400 kWh6.000 – 7.600 kWh
jede weitere Person+500 kWh+1.300 kWh

Quelle: klimaaktiv. Richtwerte zur Einschätzung — der tatsächliche Verbrauch hängt von Geräteausstattung und Nutzungsverhalten ab.

Der Strompreis schwankt stark zwischen Anbietern. Zwischen dem teuersten Grundversorger und einem günstigen Alternativanbieter liegen bis zu 60 % Unterschied beim Energieanteil.

Wer unterschreibt den Stromvertrag in der WG?

Der Stromvertrag läuft in Österreich immer auf eine einzige Person — meist auf den Hauptmieter bzw. die Hauptmieterin der Wohnung. Der Vertragsinhaber haftet gegenüber dem Anbieter für sämtliche Rechnungen und ist auch der Einzige, der kündigen oder den Anbieter wechseln darf.

Das hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen, die vor der WG-Gründung geklärt werden sollten. Der Vertragsinhaber haftet bei Zahlungsverzug mit seiner Bonität, nicht die Mitbewohner. Umgekehrt entscheidet allein der Vertragsinhaber über Tarifwechsel — ein demokratischer WG-Beschluss hat gegenüber dem Anbieter keine Relevanz.

Vorteile

  • Klarer Ansprechpartner für den Anbieter
  • Nur eine Bonitätsprüfung nötig
  • Einfache Anmeldung und einfacher Anbieterwechsel

Nachteile

  • Alleinige Haftung des Vertragsinhabers bei Nachzahlungen
  • Vertragsinhaber trägt das Ausfallrisiko, wenn Mitbewohner nicht zahlen
  • Nur eine Person entscheidet über Tarif und Anbieterwechsel

Zum Schutz aller Beteiligten empfiehlt sich ein schriftlicher Ausgleich unter den Mitbewohnern — etwa über ein gemeinsames WG-Konto oder eine monatliche Abrechnung mit Einzelnachweis.

Wie lassen sich die Stromkosten fair aufteilen?

Für die Aufteilung der Stromkosten in einer WG gibt es drei gängige Methoden: gleichmäßig pro Kopf, anteilig nach Zimmergröße oder exakt nach tatsächlichem Verbrauch. Die Pro-Kopf-Methode ist mit Abstand am häufigsten — sie ist einfach, transparent und in rund 80 % der Wohngemeinschaften üblich.

Welche Methode fair ist, hängt von der WG-Konstellation ab: unterschiedliche Zimmergrößen, Homeoffice-Unterschiede oder ein Balkonkraftwerk können erheblich ins Gewicht fallen. Im Zweifel sollte die Aufteilung schriftlich in einer WG-Vereinbarung festgehalten werden, damit es bei der Jahresabrechnung keine Diskussionen gibt.

Methode 1

Pro Kopf

Gesamtkosten geteilt durch Anzahl der Mitbewohner.

Beispiel 4er-WG: 1.015 € / Jahr ÷ 4 = 21 € pro Person und Monat.

Geeignet, wenn alle ähnlich viel zuhause sind und ähnliche Geräte nutzen.

Methode 2

Nach Zimmergröße

Gesamtkosten anteilig zur Zimmerfläche jedes Mitbewohners.

Beispiel: 20 m²-Zimmer zahlt mehr als ein 12 m²-Zimmer — im gleichen Verhältnis wie die Miete.

Sinnvoll bei stark unterschiedlichen Zimmergrößen.

Methode 3

Nach tatsächlichem Verbrauch

Hauptzähler plus Unterzähler in jedem Zimmer.

Beispiel: Der Homeoffice-Arbeitsplatz zahlt mehr als das Schlafzimmer eines Vielreisenden.

Exakt, aber aufwendig — benötigt Smart Meter oder Unterzähler.

Ein Smart Meter liefert tagesgenaue Verbrauchsdaten und hilft bei der fairen Aufteilung — seit 2024 ist er in Österreich flächendeckend Pflicht. Der Einbau ist kostenlos.
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Strom für die WG beim Einzug anmelden?

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Wie melde ich Strom bei einer WG-Gründung an?

Strom sollte spätestens zwei Wochen vor Einzug auf den neuen Vertragsinhaber angemeldet werden. Wenn der Vormieter kündigt und keine Neuanmeldung erfolgt, trennt der Netzbetreiber die Zuleitung — die Wiederinbetriebnahme dauert bis zu neun Arbeitstage und kostet extra. In der Umzugszeit ist das doppelt ärgerlich.

Die Anmeldung erfolgt direkt beim gewünschten Stromanbieter — telefonisch, online oder über einen Tarifvergleich. Der Anbieter kümmert sich anschließend um die Abmeldung beim Vorversorger und die Meldung beim Netzbetreiber. Sie selbst müssen nur die Daten bereithalten.

Checkliste für die Anmeldung

  • Name und Meldeadresse des Vertragsinhabers (inkl. Türnummer)
  • Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat
  • Zählpunktnummer (AT-Format, 33 Stellen) oder Name des Vormieters
  • Aktueller Zählerstand beim Einzug
  • Geplante Personenzahl im Haushalt (für die Verbrauchsschätzung)
  • Bei gleichzeitiger Gasanmeldung: Wohnfläche in m²

Mehr Details zum Ablauf: Strom und Gas beim Umzug anmelden.

Was passiert mit dem Stromvertrag, wenn jemand auszieht?

Solange der Vertragsinhaber in der WG bleibt, ändert sich beim Stromvertrag nichts — der Tarif läuft unverändert weiter und die interne Aufteilung regelt die WG selbst. Beim Auszug eines Mitbewohners sollte jedoch der Zählerstand am Auszugstag schriftlich festgehalten werden, damit bei der nächsten Jahresabrechnung klar ist, welcher Verbrauch auf wen entfällt.

Zieht dagegen der Vertragsinhaber aus, muss der Stromvertrag zwingend auf eine andere Person im Haushalt übertragen oder neu angemeldet werden. Bleibt die WG in derselben Wohnung, reicht meist eine formlose Vertragsübernahme beim Anbieter — dafür benötigen die verbliebenen Mitbewohner den aktuellen Zählerstand und einen neuen Vertragsinhaber mit ausreichender Bonität.

Wie lassen sich die Stromkosten in der WG senken?

Der wirksamste Hebel ist der Anbieterwechsel: Zwischen teuerstem Grundversorger und einem günstigen Alternativanbieter liegen in Österreich bis zu 60 % Unterschied beim Energieanteil. Für eine 4er-WG mit 3.500 kWh Jahresverbrauch kann das mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bedeuten.

Neben dem Tarif bringen auch kleine Verhaltensänderungen spürbare Einsparungen — gerade in Mehr-Personen-Haushalten summieren sich Stand-by-Verbrauch, alte Geräte und schlechte Beleuchtungsgewohnheiten. Die wichtigsten Hebel im Überblick:

Günstigen Anbieter wählen

Bis zu 60 % Unterschied beim Energieanteil — der größte Einzelhebel ohne Verhaltensänderung.

LED statt Glühbirne

LEDs verbrauchen rund 80 % weniger als Glühbirnen bei gleicher Helligkeit.

Stand-by komplett aus

Geräte im Stand-by verursachen bis zu 10 % des Stromverbrauchs — Steckerleiste mit Schalter hilft.

Effiziente Großgeräte

Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler: beim Neukauf auf EU-Energielabel A achten.

Warmwasser bewusst nutzen

Ein E-Boiler kann ~1.000 kWh pro Person und Jahr verbrauchen — Duschzeit reduzieren spart direkt.

Helle Wandfarben

Reflektieren Tages- und Kunstlicht und reduzieren den Bedarf an künstlicher Beleuchtung.

Weitere praktische Ideen finden Sie im Ratgeber Stromkosten berechnen und senken.

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Häufige Fragen zu WG-Stromkosten

Nein. In Österreich läuft der Stromvertrag immer auf eine einzige natürliche Person. Die interne Kostenaufteilung regelt die WG selbst — rechtlich gegenüber dem Anbieter haftet allein der Vertragsinhaber.

In einer 4er-WG mit 3.500 kWh Jahresverbrauch und 29 Cent/kWh (Ø 2026) zahlt jede Person rund 21 € pro Monat. Bei elektrischer Warmwasserbereitung kann der Betrag auf 35–40 € steigen.

Die Pro-Kopf-Aufteilung ist in rund 80 % der Wohngemeinschaften üblich. Bei stark unterschiedlichen Zimmergrößen oder Anwesenheitszeiten ist die Aufteilung nach Zimmerfläche oder nach Unterzähler-Verbrauch gerechter.

Gegenüber dem Stromanbieter haftet ausschließlich der Vertragsinhaber. Verweigert ein Mitbewohner den Anteil, muss er zivilrechtlich geltend gemacht werden — ein schriftliches WG-internes Übereinkommen erleichtert das erheblich.

Nicht für den Anbieter — der Vertrag läuft ja unverändert weiter, solange der Vertragsinhaber bleibt. WG-intern ist das Ablesen am Auszugstag aber empfehlenswert, um die Abrechnung sauber trennen zu können.

Ja. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch können sich zwischen Grundversorger und günstigem Alternativanbieter schnell 200–400 € Ersparnis pro Jahr ergeben. Der Wechsel erfolgt einmalig über den Vertragsinhaber und dauert rund drei Wochen.