Welche Hausanschlüsse benötige ich für meinen Neubau?

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Mann mit Umzugskiste in der Hand,, in der sich ein Haus befindet.

Der Hausanschluss ist ein zentraler Aspekt beim Neubau eines Hauses in Österreich. Ohne ordnungsgemäße Anschlüsse an Strom, Gas, Internet und Wasser ist das moderne Leben in einem neuen Heim kaum vorstellbar. Als Bauherr/in oder Eigentümer/in sind Sie in der Regel für die Anträge eines Strom-, Gas-, Internet- und Wasseranschlusses zuständig. Die Beantragung sollte mindestens drei bis sechs Monate vor Einzug erfolgen.

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Welche Anschlüsse benötige ich für meinen Neubau?

Für einen Neubau in Österreich benötigen Sie verschiedene Hausanschlüsse, die bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen beantragt werden. Üblicherweise übernimmt der Bauherr, Eigentümer oder der beauftragte Bauleiter die Koordination und Beantragung dieser Anschlüsse.

  • Stromanschluss
  • Gasanschluss (gegebenenfalls)
  • Internetanschluss
  • Wasseranschluss

Lesen Sie weiter, um im Anschluss mehr zu den einzelnen Anschlüssen zu erfahren: wer und wann man sie beantragen sollte und wie hoch die Kosten anfallen können.

Wie erhalte ich einen Stromanschluss in meinem Neubau?

Der Stromanschluss für einen Neubau ist eine wesentliche Voraussetzung, um das Gebäude mit elektrischer Energie zu versorgen. In der Regel ist der Bauherr oder Eigentümer, also die Person, die das Bauprojekt initiiert und finanziert, für die Beantragung des Stromanschlusses verantwortlich.

Alternativ kann auch der beauftragte Bauträger oder Architekt diese Aufgabe übernehmen. Wichtig ist, dass die Verantwortung klar definiert wird vom Eigentümer, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.

Wann sollte der Stromanschluss beantragt werden?

Der Antrag für den Stromanschluss sollte frühzeitig gestellt werden, idealerweise unmittelbar nach der Baugenehmigung und noch bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Anschluss rechtzeitig zur Verfügung steht, wenn er benötigt wird.

Die Vorlaufzeit für die Bearbeitung des Antrags und die Installation des Anschlusses kann mehrere Wochen bis Monate betragen, abhängig von der Region und den spezifischen Gegebenheiten des Bauprojekts. Die Beantragung eines Stromanschlusses umfasst mehrere Schritte, die im Folgenden detailliert beschrieben werden:

  1. Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, den Antrag auf einen Stromanschluss beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Die Netzbetreiber in Österreich sind regional unterschiedlich, z.B. Wiener Netze für Wien, Netz Oberösterreich für Oberösterreich usw. Der Antrag kann meist online über die Website des Netzbetreibers gestellt werden.
  2. Einreichung der Unterlagen: Zu dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, darunter:
    • Baupläne und Lagepläne des Neubaus
    • Angaben zur geplanten elektrischen Ausstattung (z.B. Anzahl und Art der Elektrogeräte, Heizungsanlage)
    • Informationen zum voraussichtlichen Stromverbrauch
  3. Technische Prüfung und Angebotserstellung: Nach Eingang des Antrags prüft der Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen und erstellt ein Angebot für den Anschluss. Diese Prüfung umfasst die Verfügbarkeit von Kapazitäten im bestehenden Netz und die Notwendigkeit von eventuellen Erweiterungen oder Anpassungen der Infrastruktur.
  4. Auftragserteilung und Terminvereinbarung: Nach Prüfung und Zustimmung zum Angebot wird ein Vertrag geschlossen und ein Termin für die Durchführung der Anschlussarbeiten vereinbart. Der Netzbetreiber koordiniert dann die notwendigen Arbeiten mit den beteiligten Dienstleistern.
  5. Installation und Abnahme: Die eigentliche Installation des Stromanschlusses erfolgt durch Fachkräfte des Netzbetreibers oder beauftragte Elektriker. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Abnahme durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anschluss ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit ist.

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Wie hoch sind die Kosten für einen Stromanschluss?

Insgesamt sollten Sie in Österreich mit Kosten von etwa 3.500 bis 15.000 € für den Stromanschluss eines Neubaus rechnen. Im Folgenden finden Sie eine ungefähre Auflistung der Kosten.

  1. Anschlussgebühren: Die Grundgebühren für die Herstellung des Stromanschlusses variieren je nach Netzbetreiber und Region. Typischerweise liegen diese Gebühren im Bereich von etwa 1.000 bis 2.500 €. Diese Grundgebühren decken die Basisarbeiten ab, die notwendig sind, um das Gebäude an das bestehende Stromnetz anzuschließen.
  2. Erschließungskosten: Falls umfangreichere Arbeiten erforderlich sind, um den Neubau an das Stromnetz anzuschließen, können zusätzliche Erschließungskosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise das Verlegen von Erdkabeln oder der Bau von Verteilerstationen. Diese Kosten können stark variieren und betragen in der Regel zwischen 2.000 und 10.000 €, abhängig von der Entfernung zum nächsten Anschlusspunkt und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort.
  3. Mess- und Prüfkosten: Für die technische Prüfung und Abnahme des Stromanschlusses fallen ebenfalls Kosten an. Diese betragen typischerweise zwischen 200 und 500 €. Diese Prüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Anschluss den technischen Standards und Sicherheitsanforderungen entspricht.
  4. Zusätzliche Kosten: Neben den oben genannten Kosten können weitere, individuell anfallende Kosten entstehen, beispielsweise für:
    • Baustromanschluss: Während der Bauphase kann ein temporärer Baustromanschluss notwendig sein. Die Kosten hierfür betragen in der Regel etwa 500 bis 1.000 €.
    • Inneninstallationen: Die Kosten für die Elektroinstallation im Inneren des Gebäudes (Steckdosen, Schalter, Beleuchtung, etc.) sind separat zu kalkulieren und variieren je nach Umfang und Ausstattung. Diese Arbeiten werden meist von einem Elektriker durchgeführt und können zwischen 3.000 und 10.000 € oder mehr kosten.

Mit Gas heizen: Gasanschluss in Österreich

Der Gasanschluss ist ein wichtiger Bestandteil vieler Neubauten in Österreich, da er für die Versorgung mit Erdgas sorgt, welches zum Heizen, Kochen und zur Warmwasserbereitung genutzt wird.

Der Gasanschluss muss in der Regel vom Bauherrn oder Eigentümer des Neubaus beantragt werden. Es ist empfehlenswert, sich untereinander abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um sicherzustellen, dass der Anschluss bereit ist, wenn er benötigt wird, beispielsweise zum Zeitpunkt des Einzugs oder der Inbetriebnahme der Heizung. Zeitpunkt des Antrags:

  • Planungsphase: Idealerweise sollte der Antrag auf einen Gasanschluss bereits in der Planungsphase des Neubaus gestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige Abstimmung mit dem Netzbetreiber und berücksichtigt eventuelle Bauarbeiten oder Anpassungen, die für den Anschluss notwendig sind.
  • Baubeginn: Spätestens zum Baubeginn sollte der Antrag gestellt sein, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Da die Verlegung von Gasleitungen zeitaufwendig sein kann, ist eine frühzeitige Planung essenziell.

Wie und wo beantragt man den Gasanschluss?

Der Prozess zur Beantragung eines Gasanschlusses variiert je nach Region und Netzbetreiber, folgt jedoch in der Regel ähnlichen Schritten:

  1. Informationseinholung: Der erste Schritt besteht darin, Informationen über die zuständigen Netzbetreiber in der Region einzuholen.
  2. Kontaktaufnahme: Nachdem der zuständige Netzbetreiber identifiziert wurde, sollte der Bauherr bzw. die Bauherrin Kontakt aufnehmen. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite des Netzbetreibers erfolgen.
  3. Antragsformular: Der Netzbetreiber stellt in der Regel ein spezifisches Antragsformular für den Gasanschluss zur Verfügung. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Zu den Unterlagen gehören typischerweise:
    • Baupläne
    • Lageplan des Grundstücks
    • Angaben zum geplanten Gasverbrauch (z.B. für Heizung, Warmwasser, Küche)
  4. Angebot und Vertrag: Nach Einreichung des Antrags prüft der Netzbetreiber die Unterlagen und erstellt ein Angebot für den Gasanschluss. Dieses Angebot umfasst die voraussichtlichen Kosten und den Zeitplan für die Anschlussarbeiten. Nach Annahme des Angebots kommt ein Vertrag zustande.
  5. Durchführung der Arbeiten: Nach Vertragsabschluss plant der Netzbetreiber die notwendigen Bauarbeiten und installiert den Gasanschluss entsprechend dem vereinbarten Zeitplan. Als Eigentümer sollten Sie nicht vergessen, sich vor Einzug ins neue Zuhause um die Gasversorgung zu kümmern bzw. Gas anzumelden.

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Was sind die Kosten für einen Gasanschluss?

Die Kosten für einen Gasanschluss variieren je nach Gebäudetyp. Für ein Einfamilienhaus liegen sie in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 €, während sie für ein Mehrfamilienhaus abhängig von Größe und Komplexität zwischen 3.000 und 10.000 € oder mehr betragen können. Die Kosten für einen Gasanschluss können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Lage des Grundstücks: Die Entfernung zur nächsten bestehenden Gasleitung spielt eine entscheidende Rolle. Je weiter das Grundstück von der Hauptleitung entfernt ist, desto höher sind die Kosten für die Verlegung der Zuleitung.
  • Art des Anschlusses: Ein Standardanschluss für ein Einfamilienhaus ist in der Regel günstiger als ein Anschluss für ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt.
  • Bauarbeiten: Die Art und der Umfang der notwendigen Bauarbeiten, einschließlich Erdarbeiten und Durchführungen durch Wände oder Fundamente, beeinflussen die Kosten.

Internetanschluss beim Neubau

Ein zuverlässiger Internetanschluss ist für moderne Haushalte unverzichtbar, sei es für berufliche Zwecke, Bildung, Unterhaltung oder Kommunikation.

Beim Neubau eines Hauses in Österreich ist es wichtig, den Internetanschluss drei bis vier Monate im Voraus zu planen und zu beantragen, um sicherzustellen, dass dieser pünktlich zum Einzug bereitsteht. Im Folgenden wird erläutert, wer den Antrag stellt, wo der Antrag eingereicht wird und welche Kosten auftreten können.

Wer und wo stellt man den Antrag für einen Internetanschluss?

Der Antrag für den Internetanschluss wird in der Regel vom Bauherrn oder Eigentümer selbst gestellt. Alternativ kann auch das beauftragte Bauunternehmen oder ein IT-Dienstleister mit der Antragstellung beauftragt werden. In vielen Fällen übernimmt jedoch der Bauherr der Eigentümer diese Aufgabe, da der Anschluss an persönliche Präferenzen und spezifische Anforderungen angepasst werden muss.

So oder so muss der Antrag für einen Internetanschluss bei einem Internetdienstanbieter (ISP) gestellt werden. In Österreich gibt es mehrere große Anbieter, die verschiedene Internetdienstleistungen anbieten. Zu den bekanntesten gehören:

  • A1: Der größte Telekommunikationsanbieter in Österreich, der eine breite Palette von Internetdiensten einschließlich Glasfaseranschlüssen anbietet.
  • Magenta Telekom: Ein weiterer großer Anbieter, der Internetdienste über Kabel und Glasfaser bereitstellt.
  • Drei: Bietet sowohl mobile als auch feste Internetlösungen an.
  • LIWEST: Ein regionaler Anbieter, der vor allem in Oberösterreich tätig ist und Internetdienste über Kabel und Glasfaser anbietet.

Der Bauherr bzw. die Bauherrin in Absprache mit dem/der Eigentümer/in sollte sich für einen Anbieter entscheiden, der die besten Konditionen und die gewünschte Technologie (z.B. Glasfaser, DSL oder Kabel) anbietet. Die Entscheidung hängt oft von der Verfügbarkeit und den spezifischen Bedürfnissen des Haushalts ab.

Wie stellt man den Antrag für den Internetanschluss?

Der Antrag auf einen Internetanschluss erfolgt in der Regel über die Website des ausgewählten Internetdienstanbieters oder durch einen direkten Kontakt mit dem Kundendienst. Hier sind die Schritte im Detail:

  1. Verfügbarkeit prüfen: Über die Website des Anbieters kann die Verfügbarkeit von Internetdiensten an der Adresse des Neubaus geprüft werden. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um sicherzustellen, dass der gewünschte Dienst tatsächlich bereitgestellt werden kann.
  2. Angebote vergleichen: Verschiedene Anbieter und Tarife sollten verglichen werden, um das beste Angebot zu finden. Dabei sind Faktoren wie Geschwindigkeit, Datenvolumen und Preis entscheidend.
  3. Antragsformular ausfüllen: Nachdem der passende Tarif ausgewählt wurde, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dies kann meist online erledigt werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören die Adresse des Neubaus, persönliche Daten des Antragstellers und eventuell gewünschte Zusatzleistungen.
  4. Unterlagen einreichen: Möglicherweise müssen auch Unterlagen wie der Lageplan des Grundstücks oder die Baugenehmigung eingereicht werden. Dies kann je nach Anbieter variieren.
  5. Terminvereinbarung: Nach erfolgreicher Antragstellung wird ein Termin für die Installation vereinbart. Dies umfasst das Verlegen der notwendigen Leitungen und die Installation der Hardware (z.B. Router).

Kosten für den Internetanschluss

Die Kosten für einen Internetanschluss setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Anschlussgebühr: Dies ist eine einmalige Gebühr für die Bereitstellung des Internetanschlusses. Sie kann zwischen 50 und 200 € liegen, abhängig vom Anbieter und der Art des Anschlusses (z.B. Glasfaser oder Kabel).
  • Monatliche Kosten: Diese variieren je nach gewähltem Tarif und Anbieter. Basistarife beginnen bei etwa 30 € pro Monat und können bei High-Speed-Internet oder zusätzlichen Diensten (wie Fernsehen oder Telefon) höher sein.
  • Installationskosten: In einigen Fällen können zusätzliche Installationskosten anfallen, insbesondere wenn umfangreiche Arbeiten wie das Verlegen von Kabeln notwendig sind. Diese Kosten können im Bereich von 100 bis 500 € liegen, je nach Aufwand und Anbieter.
  • Zusatzkosten: Eventuell können weitere Kosten für Zusatzleistungen oder spezielle Hardware anfallen, wie z.B. ein WLAN-Router, Verstärker oder Netzwerkkabel.

Wasseranschluss in Österreich

Der Wasseranschluss ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Neubauprojekts in Österreich, da er die Versorgung mit Trinkwasser sicherstellt. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, den Wasseranschluss mindestens sechs Monate vor Einzug zu planen und zu beantragen.

Die Beantragung des Wasseranschlusses wird in der Regel von dem Bauherrn durchgeführt. In einigen Fällen kann auch das beauftragte Bauunternehmen oder ein Architekturbüro diesen Prozess übernehmen. Es ist jedoch wichtig, dass die Bauherrin oder der Bauherr eng in den Prozess eingebunden ist, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Anforderungen des Bauprojekts berücksichtigt werden.

Bauwasser in der Bauphase

Wenn der Wasseranschluss nicht vor Baubeginn gelegt wurde, ist es wichtig, Bauwasser für die Bauphase zu beantragen, um die Wasserversorgung auf der Baustelle sicherzustellen. Kontaktieren Sie dazu sofort Ihr örtliches Wasserversorgungsunternehmen nach Erhalt der Baugenehmigung.

Ein stillgelegter Wasseranschluss auf dem Grundstück oder in der Nähe kann vom Versorgungsunternehmen temporär für den Bezug von Bauwasser freigegeben werden. Alternativ kann ein nahegelegener Hydrant genutzt werden, der mit einem Zähler versehen wird, um den Verbrauch genau zu erfassen.

Wo stellt man den Antrag für einen Wasseranschluss?

Der Antrag auf Wasseranschluss muss beim zuständigen Wasserversorger der Region gestellt werden. Die Wasserversorger sind meist kommunale oder regionale Unternehmen. In städtischen Gebieten sind dies oft die städtischen Wasserwerke, während in ländlichen Regionen regionale Wasserversorger zuständig sind.

Informationen über den zuständigen Wasserversorger und die genauen Anforderungen an den Antrag sind in der Regel auf den Websites der Versorger zu finden oder können direkt bei diesen erfragt werden.

Wie viel kostet ein Wasseranschluss?

Insgesamt sollte man für einen Wasseranschluss bei einem Neubau in Österreich mit Kosten zwischen 2.000 und 5.000 € rechnen. Eine genaue Kostenschätzung kann erst nach einer individuellen Beurteilung des Projekts durch den Wasserversorger erfolgen. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Anschlussgebühr: Dies ist eine einmalige Gebühr, die für die Herstellung des Anschlusses an das Wassernetz erhoben wird. Die Anschlussgebühr kann je nach Region und Wasserversorger variieren, liegt aber in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 €.
  2. Verlegungskosten: Diese Kosten decken die Arbeiten ab, die notwendig sind, um die Wasserleitung vom Hauptnetz zum Grundstück zu verlegen. Die Verlegungskosten können stark variieren, abhängig von der Entfernung zum Hauptnetz und den Bodenverhältnissen. Durchschnittlich kann man hier mit zusätzlichen 500 bis 1.500 € rechnen.
  3. Installationskosten: Diese umfassen die Kosten für die Installation der Wasseranschlüsse im Gebäude selbst. Hierzu zählen die Kosten für die notwendigen Armaturen, Rohre und Arbeitszeit der Installateure. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 500 und 1.000 €.
  4. Zusätzliche Gebühren: Es können weitere Gebühren für behördliche Genehmigungen oder spezielle technische Anforderungen anfallen. Diese sind abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Bauprojekts.
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