Internet und Fernsehen bei Umzug: Häufige Fragen
Ein Umzug bedeutet Stress: Umzugskartons besorgen, Möbel abbauen, Transport organisieren, Meldeadresse ändern, dem Arbeitgeber Bescheid geben... Zu all dem kommt noch das Anmelden, Abmelden oder Ummelden von Verträgen: Internet, Kabelfernsehen, Strom, Gas. Während bei Strom und Gas ein Sonderkündigungsrecht besteht, lässt sich ein Telekomvertrag meist nicht so einfach kündigen. Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen.
Zur Rubrik Strom und Gas bei Umzug
Umzug: Kann ich meinen Internet- oder Fernsehvertrag mitnehmen?
Ob, wann und wie Sie Ihre aktuellen Telekomverträge an Ihre neue Adresse mitnehmen können, hängt von Ihrem Anbieter ab - Denn Telekomanbieter gehen unterschiedlich mit Umzügen um.
Umzug: Fernsehen und Internet von A1 mitnehmen
Wenn Sie ein veraltetes Produkt von A1 besitzen, also ein Produkt, das A1 mittlerweile nicht mehr verkauft, müssen Sie auf ein aktuelles A1-Produkt umsteigen. Der Vorteil: Sie werden behandelt wie eine Neukundin bzw. ein Neukunde - und profitieren von Aktionen. Der Nachteil: Sie stimmen einer neuen Mindestvertragsdauer zu (Stand der Information: 19.10.2017). Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website von A1.
Teilen Sie A1 frühzeitig mit, dass Sie umziehen - So vermeiden Sie Wartezeiten auf Internet und Kabelfernsehen an der neuen Adresse. Die Kontaktdaten von A1 finden Sie hier: Telefon und Kontakt von A1
Umzug: Fernsehen und Internet von UPC mitnehmen
Informieren Sie UPC spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzugstermin über Ihren Umzug - zum Beispiel online. UPC kümmert sich um den Rest.
Sie können Ihren Vertrag, anstatt ihn mitzunehmen, an Ihre Nachmieterin/Ihren Nachmieter übertragen. Mehr Informationen dazu auf der Website von UPC.
Umzug: Fernsehen und Internet von Tele2 mitnehmen
- Sie nutzen nur Tele2 TV: Geben Sie Tele2 per E-Mail oder Fax Ihre neue Rechnungsadresse bekannt. Die Empfangsgeräte nehmen Sie einfach an die neue Adresse mit - vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit.
- Bei Internet- und Telefonanschluss: Informieren Sie Tele2 zwei Wochen im Vorhinein über den Umzug. Falls Sie eine A1-Grundgbühr bezahlen, teilen Sie zuerst A1 mit, dass Sie umziehen wollen. Sobald Sie eine Bestätigung zur erfolgreichen Durchführung erhalten, geben Sie Tele2 Bescheid.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website von Tele2.
Kann ich Internet und Fernsehen bei Umzug kündigen?
Bei Strom- und Gasverträgen bedeutet ein Umzug die Chance, sich nach einem neuen - günstigeren - Energieanbieter umzusehen. Denn: Bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen Ihren Energieanbieter nicht an die neue Adresse mitnehmen. Nicht einmal dann, wenn Sie an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sind. Für Telekomverträge gilt das nicht. Wenn Sie an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sind, können Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, nur weil Sie umziehen.
Tipp!Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach, ob Sie an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sind. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meist 1 oder 2 Jahre. Wenn Sie nicht (mehr) gebunden sind, können Sie innerhalb einer Kündigungsfrist (meist 1 Monat) kündigen - und für Ihre neue Adresse einen attraktiveren Telekomvertrag abschließen.
Wann kann ich einen Telekomvertrag überhaupt kündigen?
- Ihr Vertrag sieht keine Mindestvertragslaufzeit vor: Sie können unter Einhaltung der Kündigungsfrist (meist: 1 Monat) kündigen.
- Die Mindestvertragslaufzeit ist abgelaufen: Sie können unter Einhaltung der Kündigungsfrist (meist: 1 Monat) kündigen.
- Außerordentliche Kündigungsgründe während der Mindestvertragslaufzeit sind zum Beispiel:
- Todesfälle oder Liquidationen von Unternehmen
- Änderung der Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil (z.B. Preiserhöhungen)
- umstritten: langsames Internet
Wenn Sie kündigen möchten, Ihr Telekomanbieter die Kündigung aber nicht zulassen will, wenden Sie sich am besten an eine Konsumentenberatung, zum Beispiel den Verein für Konsumenteninformation.
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Umzug: Kann ich meinen Vertrag übertragen?
Wenn Sie Ihren Telekomvertrag nicht an die neue Adresse mitnehmen möchten und auch nicht kündigen können, bleibt Ihnen in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Vertrag an die Nachmieterin bzw. den Nachmieter zu übertragen. Eine Übertragung ist meist kein großer Aufwand. Informieren Sie sich bei Ihrem Telekomanbieter. Fragen Sie im Zuge dessen am besten auch gleich nach, ob bei einer Vertragsübertragung die Mindestvertragslaufzeit von Neuem beginnt oder weiterläuft.
Fernsehen und Internet läuft auf meinen Vermieter. Was tun?
Wenn Internet-, Kabel- oder Festnetzvertrag nicht auf Sie laufen, sondern auf Ihren Vermieter, müssen Sie sich beim Umzug nicht darum kümmern, den Vertrag umzumelden - Der Vertrag läuft ohnehin nicht auf Sie. Denken Sie aber daran, Internet bzw. Festnetz und Kabelfernsehen in Ihrer neuen Wohnung anzumelden.
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