Internet- und TV-Vertrag beim Umzug umstellen?
Unsere Berater:innen prüfen die Verfügbarkeit, organisieren die Mitnahme oder finden einen günstigeren Tarif am neuen Wohnort — alles in einem Telefonat.
- Kostenlose Beratung
- Wechsel in 5 Minuten
- Kein Risiko
Das Wichtigste auf einen Blick
- Drei Optionen: mitnehmen, auf Nachmieter übertragen oder sonderkündigen — ein Umzug allein ist kein Kündigungsgrund
- Sonderkündigungsrecht nach TKG 2021: wenn der Anbieter die Leistung am neuen Standort nicht erbringen kann — 1 Monat Frist, keine Pönale
- Mindestens 14 Tage vor Einzug an den Anbieter melden — A1, Magenta und Drei bieten Umzug kostenlos an
- Festnetznummer mitnehmen ist kostenlos und dauert laut TKG 2021 maximal einen Werktag
- Router innerhalb 14 Tagen nach Vertragsende retournieren — sonst 50–300 € Pauschale
Drei Wege: Internet und TV beim Umzug
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob der bisherige Anbieter am neuen Wohnsitz erreichbar ist. Ein Umzug allein ist nach österreichischem Recht kein Kündigungsgrund — die Mindestvertragsdauer bleibt bestehen. Erst wenn der Anbieter die Leistung nicht mehr erbringen kann, greift das Sonderkündigungsrecht.
Vertrag mitnehmen
A1, Magenta, Drei — Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets
Der Anbieter kann die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz erbringen. Anschluss und Vertrag laufen unverändert weiter, Mindestvertragslaufzeit bleibt bestehen.
Mind. 14 Tage vor Umzug melden → Anbieter aktiviert neuen Anschluss → alter wird abgebaut
Vertrag übertragen
A1, Magenta, LIWEST, kabelplus — nur bei zustimmender Übernahme
Der Vertrag wird auf die Nachmieterin oder den Nachmieter umgeschrieben. Keine neue Mindestvertragsdauer, nur Umschreibegebühr.
Beide Parteien unterzeichnen Umschreibeformular → Anbieter prüft Bonität → Vertrag läuft weiter
Sonderkündigung
Glasfaser nicht verfügbar, Kabelnetz endet, Mindestbandbreite nicht erreichbar
Der Anbieter kann die Leistung am neuen Standort nicht oder nicht zu gleichen Bedingungen erbringen. Seit TKG 2021 gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist.
Verfügbarkeitsabfrage → Nachweis der Nichtverfügbarkeit → Kündigungsschreiben mit 1 Monat Frist
TKG 2021: Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 1. Dezember 2021 hat die Position von Konsumentinnen und Konsumenten spürbar gestärkt. Für einen Umzug sind drei Regeln zentral.
Sonderkündigung
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht oder nicht zu gleichen Bedingungen erbringen, darf mitten in der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Frist: ein Monat zum Monatsende, keine Pönale.
Max. 24 Monate Bindung
Neue Verträge dürfen höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit haben (§ 135 TKG 2021). Nach Ablauf verlängern sie sich nur noch monatlich — automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind unzulässig.
Rufnummer gratis
Portierung ist kostenlos und muss binnen eines Werktags erfolgen. Der aufnehmende Anbieter beantragt den Wechsel, der abgebende darf nicht ablehnen.
So lässt sich das Sonderkündigungsrecht geltend machen
Zunächst eine Verfügbarkeitsabfrage beim Anbieter für die neue Adresse durchführen. Fällt sie negativ aus — oder wird nur ein langsamerer Tarif angeboten — genügt ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Verweis auf die fehlende Leistungserbringung nach TKG 2021. Den Nachweis (Screenshot der Verfügbarkeitsabfrage oder Bestätigung der Hotline) aufbewahren. Im Streitfall vermittelt die RTR-Schlichtungsstelle kostenlos zwischen Anbieter und Kundin bzw. Kunden.
Umzugs-Ablauf bei den großen Anbietern
Die großen österreichischen Anbieter regeln den Umzug online oder per Hotline. Bei regionalen Kabelanbietern ist die Mitnahme nur innerhalb des Versorgungsgebiets möglich — darüber hinaus entsteht ein Sonderkündigungsrecht.
A1
- Technologie
- DSL, Glasfaser, Hybrid, Mobilfunk
- Vorlaufzeit
- 14 Tage vor Umzug
- Kosten
- Kostenlos bei Mitnahme
Veraltete Produkte müssen auf einen aktuellen Tarif umgestellt werden — inkl. neuer 24-Monats-Bindung. Umzug über A1 Servicecenter oder Hotline möglich.
A1 UmzugsserviceMagenta
- Technologie
- Kabel, Glasfaser, Mobilfunk
- Vorlaufzeit
- 14 Tage vor Umzug
- Kosten
- Kostenlos bei Mitnahme
Nachfolger von UPC und Tele2. Außerhalb des Magenta-Kabelnetzes wird auf DSL/Mobilfunk ausgewichen oder das Sonderkündigungsrecht greift. Umzug online oder per Hotline.
Magenta UmzugsserviceDrei
- Technologie
- Mobilfunk, 5G-Hub, DSL über Reseller
- Vorlaufzeit
- 2 Wochen (falls stationär)
- Kosten
- Mobilfunk: kein Umzug nötig · Festnetz: kostenlos
Mobile 5G-Hub-Verträge werden einfach an die neue Adresse mitgenommen. Stationäre Festnetzprodukte müssen auf Verfügbarkeit am neuen Standort geprüft werden.
Drei Umzugs-InfoKabelplus · LIWEST · Salzburg AG
- Technologie
- Kabel, Glasfaser (regional)
- Vorlaufzeit
- 2–4 Wochen
- Kosten
- Innerhalb Netz: kostenlos · außerhalb: Kündigung
Regionalanbieter liefern nur in abgegrenzten Gebieten (NÖ, OÖ, Salzburg). Liegt die neue Adresse außerhalb, greift das Sonderkündigungsrecht nach TKG 2021.
Anbieter vergleichenInternet-Verfügbarkeit am neuen Standort prüfen
Vor jedem Umzug lohnt ein Blick darauf, welche Technologie und welche Bandbreite an der neuen Adresse verfügbar sind. Wer ohne Prüfung umzieht, riskiert einen Vertrag, der zwar läuft — aber nur mehr halb so schnell.
Anbieter-Abfrage
Jeder Anbieter bietet eine Adresschecker-Funktion auf der Website an. Ergebnis: verfügbare Tarife inkl. Downloadrate und Technologie (DSL, Kabel, Glasfaser, 5G).
RTR-Breitbandkarte
Die Breitbandkarte der RTR zeigt unabhängig, welche Technologien und Geschwindigkeiten pro Adresse verfügbar sind — ohne Werbung und anbieterneutral.
Tarifvergleich
Ein Tarifvergleich zeigt in einem Schritt alle an der Adresse verfügbaren Anbieter — DSL, Kabel, Glasfaser und 5G-Hub kombiniert.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die reine Umzugsmeldung ist bei allen großen Anbietern kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn am neuen Standort ein zusätzlicher Anschluss hergestellt werden muss oder der Vertrag auf eine andere Person übergeht.
| Leistung | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets | Kostenlos | Vertrag läuft unverändert weiter, Mindestvertragsdauer bleibt |
| Aktivierungsentgelt am neuen Standort (bei Neuherstellung) | € 0 – € 49 | Je nach Anbieter und bauseitigem Aufwand |
| Umschreibung auf Nachmieter | € 29,90 – € 120 | Einmalige Bearbeitungsgebühr — deutlich günstiger als Neuanschluss |
| Sonderkündigung (Leistung nicht erbringbar) | Kostenlos | TKG 2021 — 1 Monat Kündigungsfrist, keine Pönale |
| Rufnummernportierung (Festnetz) | Kostenlos | Seit TKG 2021 — max. 1 Werktag Bearbeitungszeit |
| Router nicht fristgerecht retourniert | € 50 – € 300 | Pauschale je nach Gerät — Rücksendung innerhalb 14 Tagen nach Vertragsende |
Richtwerte Stand 2026. Die exakte Gebührenstruktur ist anbieterabhängig und steht im jeweiligen Entgeltbestimmungsblatt.
Router-Rückgabe und Rufnummernmitnahme
Zwei Punkte werden beim Umzug häufig übersehen: die fristgerechte Rückgabe gemieteter Geräte und die Übernahme der bisherigen Festnetznummer. Beides lässt sich in wenigen Minuten erledigen — wenn nicht, kostet es.
Router & Modem retournieren
- Rücksendung innerhalb 14 Tagen nach Vertragsende oder nach Wohnungsübergabe
- Retourenlabel wird mit der Kündigungsbestätigung zugeschickt — gut aufheben
- Netzteil, Kabel und Original-Karton möglichst beilegen
- Ohne fristgerechte Rückgabe: Pauschale von 50 bis 300 € je nach Gerät
- Versandbeleg aufheben — dient als Nachweis im Streitfall
Festnetznummer mitnehmen
- Rufnummernportierung ist seit TKG 2021 kostenlos
- Bearbeitungszeit höchstens 1 Werktag — keine Ablehnung durch Altanbieter
- Der aufnehmende Anbieter beauftragt die Portierung automatisch
- Alte Rufnummer geht an allen Standorten mit — innerhalb ganz Österreichs
- Anschlussbestätigung und Aktivierungsdatum aufheben
Vertrag läuft auf den Vermieter — was ist zu tun?
Sind Internet-, Kabel- oder Festnetzvertrag auf den Vermieter registriert, muss beim Auszug nichts ab- oder ummeldet werden — der Vertrag bleibt bestehen. Die einzige Aufgabe: überprüfen, ob der neue Vermieter Internet und TV mitliefert, oder ob in der neuen Wohnung ein eigener Anschluss abzuschließen ist.
Das kommt in Österreich besonders bei älteren Wohnhausanlagen mit Gemeinschaftsanschluss (Kabel-Sammelvertrag) und in Neubauten mit Glasfaser-Infrastruktur-Vertrag vor. Ein Blick in den Mietvertrag oder eine Rückfrage bei der Hausverwaltung schafft Klarheit.
Prüfungs-Checkliste bei Einzug
- Ist im Mietvertrag oder in den Betriebskosten ein Internet- oder TV-Paket enthalten?
- Wer bekommt die Rechnung — Vermieter, Hausverwaltung oder eigener Anschluss?
- Welche Bandbreite ist enthalten, reicht sie für den Haushalt?
- Gibt es ein Recht auf Wechsel zu einem schnelleren Anbieter?
Beim Umzug auch Strom und Gas checken
Unsere Berater:innen vergleichen die Energietarife für die neue Adresse und übernehmen den kompletten Wechsel — kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlose Beratung
- Wechsel in 5 Minuten
- Kein Risiko