2

Mahnungen mindestens

Bevor der Strom abgestellt werden darf

9

Max. Wiederherstellung

Nach Anmeldung bei einem Anbieter

24

Prepaid-Zähler

Einmalgebühr als Alternative zur Abschaltung

Das Wichtigste in Kürze

1

Strom wird in der Regel abgestellt, wenn Sie offene Beträge haben und diese trotz schriftlicher Mahnungen nicht bezahlt haben. Falls Sie bei einem Umzug bzw. Einzug vergessen haben, Strom anzumelden, kann dies ebenfalls dazu führen, dass Sie plötzlich keinen Strom mehr haben.

2

Kontaktieren Sie Ihr Energieversorgungsunternehmen, um das Problem zu besprechen. So oder so müssen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen begleichen, vielleicht lässt sich aber ein Zahlungsplan erstellen, um den Gesamtbetrag nicht auf einmal bezahlen zu müssen.

3

Sie können sich auch auf die Grundversorgung berufen und als temporäre Lösung einen einmaligen Teilbetrag für einen Monat hinterlegen, um Ihre Energieversorgung aufrechtzuerhalten. Bei vollständiger Bezahlung innerhalb von sechs Monaten erhalten Sie Ihren hinterlegten Teilbetrag zurück.

Wann wird der Strom abgestellt?

Es darf Strom nicht „einfach so" ohne Weiteres abgeschaltet werden. Eine Abschaltung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Hierbei müssen die folgenden Bedingungen allesamt erfüllt sein:

1

Es wurden mindestens zwei schriftliche Mahnungen verschickt.

2

Jede Mahnung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Nachzahlung enthalten.

3

Die letzte Mahnung erfolgt als eingeschriebenes Schreiben.

4

In der letzten Mahnung wird die Abschaltung ausdrücklich angedroht.

5

Die Kosten und Konsequenzen einer Abschaltung werden in der letzten Mahnung erläutert.

6

In jeder Mahnung wird auf Beratungsstellen und das Recht auf Grundversorgung hingewiesen.

Wie funktioniert eine Stromabschaltung?

Die Stromabschaltung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1

Benachrichtigung

Die Versorgungsunternehmen sind verpflichtet, den Kund/innen schriftlich (per Post oder E-Mail) im Voraus über die geplante Abschaltung zu informieren.

Schritt 2

Abschaltung

Wenn die offenen Rechnungen nach allen Mahnungen nicht beglichen werden, wird der Strom vom Versorgungsunternehmen oder einem Techniker vor Ort abgeschaltet.

Schritt 3

Wiederherstellung

Nachdem die offenen Rechnungen beglichen wurden, wird der Strom zeitnah wieder eingeschaltet. Die Wiederherstellung kann zusätzliche Kosten von 30–80 € verursachen.

Was tun, wenn Strom abgestellt wurde?

1

Versorgungsunternehmen kontaktieren

Klären Sie die Gründe für die Abschaltung und fragen Sie nach den nächsten Schritten zur Wiederherstellung.

2

Offene Rechnungen begleichen

Ihr Versorgungsunternehmen kann Ihnen dabei helfen, einen Zahlungsplan zu erstellen. Prüfen Sie Ihre Stromrechnung auf offene Beträge.

3

Technische Überprüfung

Vor der Wiedereinschaltung kann eine Überprüfung der Stromanlagen erforderlich sein, insbesondere bei längerer Abschaltdauer.

4

Vertragliches klären

Stellen Sie sicher, dass Ihr Energieversorgungsvertrag in Ordnung ist und keine weiteren Forderungen offen stehen.

Handeln Sie schnell! Kontaktieren Sie Ihr Versorgungsunternehmen so rasch wie möglich - besonders in den Wintermonaten ist eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung essenziell.

Strom abgedreht? Die Alternative wäre ein Prepaid-Zähler!

Eine kostengünstigere Alternative zur vollständigen Abschaltung besteht in der Beantragung eines Prepaid-Zählers bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Mit einem Prepaid-Zähler laden Sie Ihr Guthaben im Voraus auf und verbrauchen nur so viel Strom, wie Sie bezahlt haben - ähnlich wie bei einem Prepaid-Handy.

24 € einmalige Gebühr

1,92 € / Monat Aufpreis

  • Keine Schuldenaufnahme möglich - volle Kostenkontrolle
  • Sofortige Stromversorgung nach Aufladung
  • Beantragung direkt beim Netzbetreiber

Berufen Sie sich auf Grundversorgung, falls Ihr Strom abgestellt wurde!

In Österreich besteht für alle Bürger/innen ein Grundrecht auf Energieversorgung. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Stromrechnungen zu begleichen, können Sie sich auf die Grundversorgung berufen. Durch die Hinterlegung eines einmaligen Teilbetrags für einen Monat wird Ihnen weiterhin Energie zur Verfügung gestellt.

1

Kontaktieren Sie Ihr Versorgungsunternehmen

Berufen Sie sich auf Ihr Recht auf Grundversorgung. Dieses Recht steht allen Bürger/innen in Österreich zu.

2

Klären Sie die Formalitäten

Die Grundversorgung steht Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage zur Verfügung. Hinterlegen Sie einen einmaligen Teilbetrag für einen Monat.

3

Zahlungsbedingungen

Die Tarife der Grundversorgung dürfen nicht höher sein als die Tarife für bestehende Kunden. Bei vollständiger Begleichung Ihrer Rechnungen innerhalb von sechs Monaten erhalten Sie Ihren hinterlegten Teilbetrag zurück.

Beratungsstellen können helfen: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Energierechnungen zu bezahlen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder die Caritas Energieberatung in Ihrem Bundesland. Diese Stellen beraten kostenlos und können bei der Erstellung eines Zahlungsplans unterstützen.
Kostenlose Beratung

Energieanbieter vergleichen und wechseln

Ein günstigerer Tarif senkt Ihre monatliche Rechnung dauerhaft. Unsere Berater:innen finden den passenden Anbieter und übernehmen den Wechsel für Sie.

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Ihr Strom wurde bei Einzug oder Umzug abgestellt?

Wenn Sie bisher keinen bestehenden Liefervertrag für Strom abgeschlossen haben, wird der Netzbetreiber den Strom nach einer bestimmten Frist abschalten. In einem solchen Fall ist es dringend erforderlich, Strom bei einem Anbieter Ihrer Wahl anzumelden.

Bei der Anmeldung benötigen Sie:

Checkliste zur Stromanmeldung

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum
  • Wohnadresse, einschließlich Stiegen- oder Türnummer
  • Zählernummer für jeden Zähler
  • Zählpunktnummer
  • Bankverbindungsdaten (IBAN)
  • E-Mail-Adresse für den Bestätigungslink
  • Anzahl der Personen im Haushalt

So vermeiden Sie beim Umzug, dass Strom abgedreht wird!

Melden Sie sich frühzeitig bei einem Stromanbieter an - idealerweise bereits drei Wochen vor dem Einzug. Holen Sie sich bei der Schlüsselübergabe unbedingt die Zählernummer (direkt am Gerät ablesbar) und erfragen Sie die Zählpunktnummer beim Vormieter, Vermieter oder Netzbetreiber.

Wie lange dauert die Stromwiederherstellung nach der Anmeldung?

Sie können mit einer maximalen Zeitspanne von neun Tagen bis zur Wiedereinschaltung rechnen. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung ist in der Regel innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen abgeschlossen. Anschließend erfolgt die Freischaltung durch den Netzbetreiber innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Smart Meter haben, kann die Wiedereinschaltung aus der Ferne erfolgen - es muss kein Techniker vor Ort kommen, was den Vorgang deutlich beschleunigt.

Reduzierung der Energiekosten vermeidet Stromabschaltung!

Die steigenden Energiekosten machen es für viele Haushalte schwieriger, ihre Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Um einer Stromabschaltung vorzubeugen, lohnt es sich, den eigenen Verbrauch zu überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Der Kilowattstundenpreis variiert je nach Anbieter um bis zu 60 %.

Sofortmaßnahme

Stromanbieter wechseln

Oft lassen sich mehrere hundert Euro pro Jahr sparen - der kWh-Preis variiert um bis zu 60 %.

Sofortmaßnahme

Zahlungsplan vereinbaren

Sprechen Sie mit Ihrem Versorger, um große Nachzahlungen auf kleinere Raten aufzuteilen.

Langfristig

Stromfresser identifizieren

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Langfristig

Beratungsstellen kontaktieren

Schuldnerberatung und Caritas Energieberatung beraten kostenlos und vertraulich.

Notfälle und Beschwerden bei Stromabschaltung

In bestimmten Situationen ist eine Stromabschaltung besonders kritisch - etwa wenn medizinische Geräte auf eine ununterbrochene Stromversorgung angewiesen sind. In solchen Fällen haben Sie besondere Rechte.

Beschwerde bei der E-Control

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Versorger die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stromabschaltung nicht eingehalten hat (z. B. fehlende Mahnungen, Abschaltung am Freitag), können Sie sich an die E-Control wenden - die Regulierungsbehörde für den österreichischen Energiemarkt. Die E-Control bietet eine kostenlose Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kund/innen und Energieunternehmen.

Rechnung zu hoch?

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