120–270 €
Zuschusshöhe
Einmalige Zahlung pro Heizperiode, je nach Bundesland
9 Bundesländer
Eigene Regelungen
Jedes Bundesland legt Höhe, Fristen und Grenzen selbst fest
Okt.–März
Antragszeitraum
Typische Frist — variiert je nach Bundesland
Was ist der Heizkostenzuschuss?
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung der österreichischen Bundesländer, die einkommensschwachen Haushalten bei der Bewältigung der Heizkosten helfen soll. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung pro Heizperiode, nicht um eine laufende monatliche Unterstützung.
Da die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt, gibt es österreichweit 9 verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Beträgen, Einkommensgrenzen und Fristen. Allen gemeinsam ist: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Heizkostenzuschuss — die Gewährung erfolgt nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss in meinem Bundesland?
| Bundesland | Zuschuss | Frist |
|---|---|---|
| Burgenland | 150 € | lt. Ausschreibung |
| Kärnten | 180 € / 110 € | Okt.–Feb. |
| Niederösterreich | 135 € | lt. Ausschreibung |
| Oberösterreich | 152 € | lt. Ausschreibung |
| Salzburg | 150 € | lt. Ausschreibung |
| Steiermark | 120 € | Sep.–Dez. |
| Tirol | 225 € | Jul.–Dez. |
| Vorarlberg | 150 € / 270 € | Okt.–Feb. |
| Wien | individuell | laufend |
Heizkostenzuschuss & Mindestsicherung
In Wien wird der Heizkostenzuschuss individuell über die Mindestsicherung geregelt. Auch in Vorarlberg und Kärnten hängt die Höhe davon ab, ob Sie Mindestsicherung beziehen. In Kärnten gibt es einen großen (180 €) und einen kleinen Zuschuss (110 €), der sich am Nettoeinkommen orientiert.
Zwei Beträge in Vorarlberg
In Vorarlberg erhalten Bezieher der Mindestsicherung einen erhöhten Zuschuss von 270 €. Alle anderen anspruchsberechtigten Haushalte erhalten den regulären Zuschuss von 150 €.
Einkommensgrenzen: Wer hat Anspruch?
Ob Sie den Heizkostenzuschuss erhalten, hängt von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen ab. Bleibt Ihr Einkommen unterhalb der Grenze Ihres Bundeslandes, können Sie den Zuschuss beantragen. Bei der Antragstellung müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen.
| Bundesland | Einpersonenhaushalt | Zweipersonenhaushalt |
|---|---|---|
| Burgenland | 845 € | 1.268 € |
| Kärnten | 863 € (groß) / 1.071 € (klein) | 1.295 € (groß) / 1.473 € (klein) |
| Niederösterreich | 909 € | 1.364 € |
| Oberösterreich | 890 € | 1.334 € |
| Salzburg | 864 € | 1.296 € |
| Steiermark | 1.238 € | 1.856 € |
| Tirol | 890 € | 1.360 € |
| Vorarlberg | 1.153 € | 1.700 € |
| Wien | entfällt — Zuschuss ist Teil der Mindestsicherung | |
Einkommensgrenzen für Familien (Beispiel Tirol)
Für Haushalte mit mehr als zwei Personen wird die Einkommensgrenze angehoben. Die genauen Zuschläge variieren je nach Bundesland und danach, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt.
Nettoeinkommensgrenze Tirol — Aufbau nach Haushaltsgröße
= 1.800 € (mit 2 Kindern)
Wie beantrage ich den Heizkostenzuschuss?
Die Antragstellung erfolgt je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen. Hier finden Sie die typischen Schritte und benötigten Unterlagen.
Zuständige Stelle ermitteln
Je nach Bundesland: Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeindeamt oder Sozialamt. In manchen Bundesländern ist die Antragstellung auch online möglich.
Unterlagen vorbereiten
Antrag innerhalb der Frist einreichen
Achten Sie unbedingt auf die Antragsfrist Ihres Bundeslandes. In den meisten Ländern beginnt die Frist im Herbst und endet spätestens im Februar oder März. Nach Ablauf ist kein Antrag mehr möglich.
Auszahlung erhalten
Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss als einmalige Zahlung auf Ihr Konto überwiesen. Bearbeitungszeit: in der Regel einige Wochen.
Weitere Zuschüsse und Förderungen für Heizkosten
Neben dem Heizkostenzuschuss der Bundesländer gibt es in Österreich weitere Unterstützungen, die Ihnen bei den Heizkosten helfen können.
Klimabonus
Der Klimabonus wird jährlich an alle in Österreich gemeldeten Personen ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Wohnort und kann als Beitrag zu den Heizkosten verwendet werden.
Wohnbeihilfe
In einigen Bundesländern deckt die Wohnbeihilfe auch einen Teil der Heizkosten ab. Die Voraussetzungen und Höhe variieren je nach Bundesland.
Kommunale Zuschüsse
Einzelne Städte und Gemeinden gewähren zusätzliche Heizkostenzuschüsse. Ein Blick auf die Website Ihrer Gemeinde oder ein Anruf beim Sozialamt kann sich lohnen.
Förderung für Heizungstausch
Mit dem Programm „Sauber Heizen für Alle" fördert der Bund den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 75 % der Kosten. Ideal für alle, die langfristig Heizkosten senken möchten.
Mehr zur Förderung beim Heizungstausch finden Sie auf unserer Seite zur Hackschnitzelheizung oder Pelletheizung.
Heizkosten senken: Praktische Tipps
Unabhängig vom Heizkostenzuschuss können Sie mit einfachen Maßnahmen Ihren Energieverbrauch und damit Ihre Heizkosten reduzieren.
Vorteile
- Heizkörper frei aufstellen — keine Möbel oder Vorhänge davor
- Stoßlüften statt Fenster kippen — 5 Minuten bei ausgeschalteter Heizung
- Raumtemperatur bei ca. 20 °C halten — jedes Grad mehr kostet ~6 % Energie
- Vorhänge und Jalousien nachts schließen, um Wärmeverlust zu reduzieren
- Gastherme oder Heizung jährlich warten lassen
Nachteile
- Dauerhaft gekippte Fenster — hoher Energieverlust, kaum Luftaustausch
- Heizkörper mit Möbeln zugestellt — die Wärme kann sich nicht verteilen
- Thermostat auf Maximum drehen — heizt nicht schneller, nur teurer
- Räume völlig auskühlen lassen — das Wiederaufheizen kostet mehr Energie
Vergleichen Sie auch die verschiedenen Heizarten in Österreich — ein Wechsel des Heizsystems kann die laufenden Kosten dauerhaft senken. Wer mit Strom heizt, zahlt in der Regel deutlich mehr als mit Gas oder Biomasse.
Häufige Fragen zum Heizkostenzuschuss
Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Nettoeinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze ihres Bundeslandes liegt. Die Grenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße. In Wien wird die Unterstützung über die Mindestsicherung geregelt. In den meisten Bundesländern müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Land haben und einen Einkommensnachweis vorlegen.
Die Antragstellung erfolgt je nach Bundesland bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Gemeindeamt. Benötigt werden in der Regel: Meldezettel, Einkommensnachweise (Lohnzettel, Pensionsbescheid), ein gültiger Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. In einigen Bundesländern ist die Antragstellung auch online möglich.
Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, die in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Bewilligung auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise während der Heizperiode (Oktober bis April). Der genaue Zeitpunkt hängt vom Bundesland und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Ja, der Heizkostenzuschuss kann jede Heizperiode erneut beantragt werden, sofern Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Beachten Sie, dass die Antragsfrist je nach Bundesland unterschiedlich ist — in manchen Ländern endet die Frist bereits im Dezember, in anderen erst im Februar oder März. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Leistung.
Ja. Neben dem Heizkostenzuschuss der Bundesländer gibt es weitere Hilfen: den Klimabonus des Bundes, den Energiekostenzuschuss (bei außergewöhnlichen Preissteigerungen), kommunale Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden sowie die Wohnbeihilfe, die in einigen Bundesländern auch Heizkosten abdeckt. Prüfen Sie die Sozialleistungen Ihrer Gemeinde für mögliche Zusatzförderungen.
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