Ökostrompauschale: So klappt die Befreiung 2023

Seit dem 1. Juli 2012 gibt es für einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit sich zu einem gewissen Teil zusätzlich zu den Rundfunkgebühren auch von den Ökostromkosten befreien zu lassen. Die Ökostrompauschale wird erhoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien teurer ist als Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas - die Mehrkosten müssen gedeckt werden. Für eine Befreiung wird der Gebühren Info Service (GIS) konsultiert, bei dem das Antragsformular eingereicht werden kann.
Was ist die Ökostrompauschale?
Die Ökostrompauschale wird von jedem österreichischen Haushalt erhoben, um die Förderung von Ökostrom, der im Vergleich zu herkömmlichem Strom teurer ist, voranzutreiben und die zusätzlichen Kosten auszugleichen. Davon können sich bestimmte Personengruppen befreien lassen.

Wer zahlt die Ökostrompauschale - Wer kann sich befreien lassen?
Zuallererst muss es sich bei dem zu beantragenden Wohnsitz um den Hauptwohnsitz handeln. Auch muss die Stromrechnung auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein. Darüber hinaus beschränkt sich die Befreiung auf folgende Personen:

- Pensionisten
- Arbeitssuchende
- Gehörlose
- Studenten, die Studienbeihilfe erhalten
- Bezieher von öffentlichen Mitteln
Mehr Informationen zur Anspruchsgrundlage hier.
Wie hoch ist die Ökostrompauschale 2021?
Der Betrag beträgt aktuell circa 30 Euro pro Jahr und wird zu der jährlichen Stromrechnung zugerechnet. Bei einer Befreiung müssen circa 10 Euro vom Endverbraucher entrichtet werden, damit liegt der Befreiungssatz bei maximal 20 Euro pro Jahr.
Welcher gesetzlichen Grundlage unterliegt die Ökostrompauschale?
Die Ökostrompauschale unterliegt dem Ökostromförderbeitrag gemäß § 46. Seit 2012 besteht das Ökostromgesetz, als Grundlage der Befreiung dient § 49. Die Ökostrompauschale-Verordnung wurde kürzlich überarbeitet. Laut der aktuellen Fassung aufgrund des § 45 Abs. 4 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2017 müssen die an der Netzebene 7 angeschlossene Netznutzer (z.B. Privathaushalte, KMUs) 28,38 Euro entrichten.

Wie die Befreiung von der Ökostrompauschale beantragen?
Die Befreiung erfolgt mittels Formular auf der GIS-Homepage und im Ganzen über GIS Gebühren Info Service GmbH. Gemeindeämter bieten hierfür auch eine Anlaufstelle und stehen Ihnen als Beratungsinstanz zur Seite. Wer sich telefonisch informieren möchte, kann das unter der Nummer 0810 00 10 80, einer Hotline der GIS, tun.
Wie lange gilt die Befreiung?
Sobald eine Genehmigung erfolgt, richtet sich die Befreiungsdauer nach der Dauer der Befristung des Einkommensnachweises, beträgt jedoch maximal 5 Jahre. Wichtig für alle österreichischen Bürger: Sobald sich die Einkommensverhältnisse ändern, müssen sie unverzüglich der GIS bekannt gegeben werden.
Wie GIS Befreiung beantragen?

Aktuell, 2021, betragen die Rundfunkgebühren zwischen 20,93€ (Oberösterreich) und 26,33€ (Wien) pro Monat. Damit variieren die Gebühren pro Bundesland. Der Endverbraucher kann sich aussuchen, ob er die Gebühren alle zwei Monate, sechs Monate oder 12 Monate entrichten möchte.
Auch hier gilt: Anspruch auf die Befreiung der Rundfunkgebühren haben Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit. Hier findet sich der Antrag zur Befreiung von Rundfunkgebühren und auch gleichzeitig zur Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale.
Was ist der Ökostromförderbeitrag?
Der Ökostromförderbeitrag kann als Zuschlag zu den Netznutzungskosten verstanden werden und wird in Cent/kWh erhoben. Sobald der Jahresverbrauch bei 1100 kWh liegt, wird die 20 Euro Grenze überschritten. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh kann der Endverbraucher damit rechnen, 49 Euro/Jahr an Ökostromförderbeitrag leisten zu müssen. Der Ökostromförderbeitrag ist nicht mit der Ökostrompauschale zu verwechseln. Beide Beträge dienen der Förderung von Ökostrom, vom Ökostromförderbeitrag können Sie sich aber nicht befreien lassen.

Wie viel kostet eine kWh Strom in Österreich, wie hoch ist der Anteil an Steuern?
In Österreich kostet eine kWH Strom zwischen 14 und 23 Cent. Steuern und Abgaben machen rund ein Drittel vom Strompreis aus. Sie umfassen die Energieabgabe von 1,5 Cent pro kWh, eine Umsatzsteuer von 20% auf alle Preisbestandteile, die Gebrauchsabgabe (Abgabe von Benutzung von öffentlichem Grund, bspw. Stromnetze) und letztlich die Ökostrompauschale.