21,69

Steueranteil Strom

Anteil am Gesamtstrompreis (2024)

28,54

Steueranteil Gas

Anteil am Gesamtgaspreis (2024)

20

Umsatzsteuer

Normalsatz auf Strom & Gas

Wie hoch ist der Steueranteil am Strom- und Gaspreis?

Ihre Stromjahresabrechnung besteht aus drei Hauptbestandteilen: dem Energiepreis, den Netzentgelten und den Steuern & Abgaben. Der Steueranteil variiert je nach Energieträger.

Strompreiszusammensetzung (2024)

Basis: Musterhaushalt Wien, 3.500 kWh/Jahr

52,86 %

Energiepreis

25,45 %

Netzgebühren

16,67 %

Umsatzsteuer

4,70 %

Gebrauchsabgabe

0,32 %

Elektrizitätsabgabe

Gaspreiszusammensetzung (2024)

Basis: Musterhaushalt, 15.000 kWh/Jahr

51,33 %

Energiepreis

20,12 %

Netzgebühren

16,67 %

Umsatzsteuer

4,29 %

Gebrauchsabgabe

0,87 %

Erdgasabgabe

0,07 %

CO₂-Bepreisung

Steuern und Abgaben im Überblick

Steuern und Abgaben auf Strom & Gas in Österreich 2026
Steuer / Abgabe Strom Gas
Umsatzsteuer 20 % 20 %
Gebrauchsabgabe 0–6 %* 0–6 %*
Elektrizitätsabgabe 0,10 ct/kWh**
Erdgasabgabe 6,6 ct/m³
Erneuerbaren-Förderpauschale & -Förderbeitrag
CO₂-Bepreisung 55–65 €/t
Biomassezuschlag nur OÖ

* je nach Bundesland — Details zur Gebrauchsabgabe

** Haushaltstarif 2026, befristet bis 31.12.2026 (regulär 1,5 ct/kWh)

Mit der Rückkehr der Erneuerbaren-Förderkosten und der vollen Elektrizitäts- und Erdgasabgabe ab 2025 ist der Steueranteil am Strompreis gegenüber 2024 (21,69 %) gestiegen. Beim Erdgas liegt der Steueranteil traditionell höher — vor allem wegen der CO₂-Bepreisung auf fossile Energieträger. Für 2026 wurde die Elektrizitätsabgabe für Haushalte auf 0,10 ct/kWh gesenkt, während bei Gas der CO₂-Preis in einem Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne festgelegt wird.

Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom an?

Ihre Stromrechnung enthält neben dem Energiepreis und den Netzkosten auch gesetzlich vorgeschriebene Steuern und Abgaben.

Elektrizitätsabgabe

Ähnlich wie bei Mineralöl oder Flüssiggas unterliegt auch Strom einer Besteuerung. Für jede gelieferte Kilowattstunde elektrischer Energie wird eine Abgabe erhoben. Die Grundlage hierfür bildet das Elektrizitätsabgabegesetz (BGBI Nr. 201/1996 idF BGBI. I Nr. 26/2000).

Anstieg ab 2025: Im Zeitraum von 1.5.2022 bis 31.12.2024 betrug die Elektrizitätsabgabe nur 0,001 €/kWh. Seit 1. Januar 2025 gilt wieder der reguläre Satz von 0,015 €/kWh — das 15-fache des reduzierten Tarifs.

Ausnahmen von der Elektrizitätsabgabe

  • Energie für die Erzeugung und Übertragung von elektrischer Energie, Erdgas oder Mineralöl
  • Elektrische Energie für nichtenergetische Zwecke
  • Erzeuger (privat oder gewerblich), die bis zu 5.000 kWh/Jahr selbst verbrauchen
  • Selbst erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  • Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern, der nachweislich für Schienenfahrzeuge verwendet wird

Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag

Die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

1

Erneuerbaren-Förderbeitrag

Prozentualer Aufschlag auf Netznutzungs- und Netzverlustentgelt. Ist verbrauchsabhängig — wer mehr Strom verbraucht, zahlt auch einen höheren Förderbeitrag.

2

Erneuerbaren-Förderpauschale

Jährlicher Fixbetrag für Haushaltskunden, unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch.

Hinweis: Die Förderkosten wurden 2022, 2023 und 2024 ausgesetzt. Für 2025 wurde die Höhe noch nicht endgültig festgelegt.

Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchsabgabe ist eine kommunale Abgabe für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe wird durch Landesgesetze festgelegt und monatlich an die Gemeinden abgeführt. Die Gebrauchsabgabe gilt gleichermassen für Strom und Erdgas.

Gebrauchsabgabe Strom & Gas per Bundesland
Bundesland Höhe der Gebrauchsabgabe
BurgenlandKeine Abgabe
Kärnten0,7490 Cent/kWh
Niederösterreich0,1013 Cent/kWh
Oberösterreich6 %
Salzburg0,2240 Cent/kWh
Steiermark3 %
Tirol6 %
VorarlbergKeine Abgabe
Wien6 %

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf den Endverbraucherpreis aufgeschlagen. Der Normalsatz beträgt 20 % (entspricht 16,67 % des Bruttopreises). Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt und finanzieren öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur.

Biomassezuschlag

Ein Zuschlag zur Finanzierung der Biomasseförderung kann gemäß den jeweiligen Landesgesetzen jährlich erhoben werden. Seit 2022 wird ausschließlich im Bundesland Oberösterreich ein Zuschlag zur Förderung von Biomasse gemäß dem Biomasseförderung-Grundsatzgesetz (BGBl. I Nr. 43/2019) erhoben.

Was sind die Steuern und Abgaben auf Erdgas?

Neben den Steuern auf Strom fallen auch auf Erdgas spezifische Abgaben an. Die wichtigsten Unterschiede: Erdgas unterliegt der CO₂-Bepreisung, während bei Strom die Erneuerbaren-Förderung eine Rolle spielt.

Erdgasabgabe

Die Erdgasabgabe unterliegt dem Erdgasabgabegesetz des Bundes. Die reguläre Abgabe beträgt 0,066 €/m³ geliefertem oder verbrauchtem Erdgas.

Reduktion beendet: Zwischen dem 30. April 2022 und dem 1. Januar 2025 galt ein reduzierter Satz von 0,01196 €/m³. Seit 2025 gilt wieder der reguläre Tarif von 0,066 €/m³.

Die Erdgasabgabe gilt für die Lieferung von Erdgas und den Verbrauch durch Erdgasunternehmen.

Ausnahmen von der Erdgasabgabe

  • Erdgas für die eigene Herstellung, den Transport oder die Speicherung von Erdgas
  • Erdgas für den Transport und die Verarbeitung von Mineralöl
  • Lieferung an Erdgasunternehmen und Wiederverkäufer zur Weiterleitung

CO₂-Bepreisung

Die CO₂-Bepreisung verteuert fossile Energieträger und soll den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern. Im Jahr 2025 beträgt sie 55 € pro Tonne CO₂. Österreich orientiert sich an Deutschland bezüglich der Höhe.

Unternehmen geben die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weiter, was zu steigenden Preisen für Heizöl, Diesel und Gas führen kann.

Klimabonus als Ausgleich

Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, erhalten Bürger den regionalen Klimabonus. Für 2024 lag dieser zwischen 145 € und 290 € pro erwachsener Person, abhängig vom Wohnort.

Umsatzsteuer auf Gas

Wie beim Strom beträgt die Umsatzsteuer auf Erdgas 20 % (16,67 % des Bruttopreises). Sie gilt für die Lieferung an Endverbraucher, den Eigenverbrauch durch Unternehmen und die Einfuhr von Erdgas nach Österreich.

Rechenbeispiel: Steuerbelastung eines Haushalts

Ein Musterhaushalt in Wien mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlt rund 800 € pro Jahr für Strom. Wie viel davon entfällt auf Steuern und Abgaben?

Die Höhe der Steuern und Abgaben wird durch bundesweite Gesetze und Verordnungen festgelegt. Regionale Unterschiede entstehen vor allem durch die unterschiedlichen Gebrauchsabgaben der Bundesländer.

Entwicklung der Steuern und Abgaben

Der Steueranteil am Strompreis hat sich in den letzten Jahren deutlich verringert. Im Jahr 2021 lag er bei 39,1 %. Durch gezielte Entlastungsmaßnahmen (u.a. die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderung und die Reduktion der Elektrizitätsabgabe) sank er bis 2024 auf rund 21,6 %.

Entwicklung Steuern und Abgaben Österreich 2020–2024
Jahr Steueranteil am Strompreis Veränderung
2024 21,57 % + 0,01 Pp.
2023 21,56 % - 5,44 Pp.
2022 27,0 % - 12,1 Pp.
2021 39,1 % + 1,6 Pp.
2020 37,5 %
Achtung ab 2025: Mit dem Auslaufen der reduzierten Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe wird der Steueranteil voraussichtlich wieder steigen.

Häufig gestellte Fragen

Die Steuern und Abgaben selbst können Sie als Verbraucher nicht direkt beeinflussen — sie sind gesetzlich festgelegt. Allerdings können Sie Ihre Gesamtkosten senken, indem Sie einen günstigeren Tarif wählen: Da die Umsatzsteuer prozentual berechnet wird, sinkt auch der absolute Steuerbetrag, wenn der Grundpreis niedriger ist. Nutzen Sie dafür den Strompreisvergleich.

Der höhere Steueranteil beim Erdgas erklärt sich vor allem durch die CO₂-Bepreisung, die auf fossile Energieträger wie Gas erhoben wird. Strom ist davon nicht direkt betroffen, da die CO₂-Kosten bereits in die Erzeugungskosten einfließen. Dafür fallen beim Strom die Netzgebühren höher aus.

Ab 2022 hat die österreichische Regierung mehrere Entlastungsmaßnahmen umgesetzt: Die Elektrizitätsabgabe wurde von 0,015 auf 0,001 €/kWh gesenkt, die Erdgasabgabe reduziert und die Erneuerbaren-Förderpauschale ausgesetzt. Diese Maßnahmen liefen größtenteils Ende 2024 aus.

Der Klimabonus ist ein jährlicher Ausgleich für die CO₂-Bepreisung. Jede in Österreich gemeldete Person erhält ihn, wobei die Höhe vom Wohnort abhängt (städtische Gebiete mit guter Öffi-Anbindung erhalten weniger, ländliche Gebiete mehr). Kinder erhalten 50 % des Betrags. Im Jahr 2024 lag der Bonus zwischen 145 € und 290 € pro Erwachsenem.

Nein. Die Gebrauchsabgabe ist eine kommunale Abgabe, deren Höhe durch Landesgesetze festgelegt wird. In Burgenland und Vorarlberg gibt es keine Gebrauchsabgabe, in Wien, Oberösterreich und Tirol beträgt sie 6 %, und in Kärnten wird sie als fester Cent-Betrag pro kWh berechnet.

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