Neubau - Welche Hausanschlüsse benötige ich?

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Neubau - Welche Hausanschlüsse benötige ich?
Der Traum vom Eigenheim benötigt in der Realität Struktur und Planung

Endlich ist es soweit und Sie erfüllen sich Ihren langersehnten Wunsch vom Eigenheim. Bevor Sie sich jedoch in Ihren eigenen 4-Wände entspannt zurücklehnen können, ist es meist ein langer Weg. Die Phase der Planung, gefolgt vom Hausbau selbst, ziehen sich über einen langen Zeitraum und verlangen Ausdauer und Kraft. Die Planung ist das A und O, um einen geregelten Ablauf und ein schnelles Vorankommen sicherzustellen. Um Ihnen Ihre Planung etwas zu erleichtern, werden wir Sie in diesem Artikel darüber informieren, welche Anschlüsse Sie bei Ihrem neugebauten Haus benötigen, wann diese beantragt werden sollten und an wen Sie sich diesbezüglich wenden müssen.

Welche Anschlüsse benötige ich bei meinem Neubau und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Ein Hausbau bringt eine große finanzielle Belastung mit sich. Diverse Kostenbestandteile - angefangen vom Grundstückskauf bis hin zu den Baumaterialien bzw. der beauftragten Baufirma - sind klar, andere werden hingegen bei den ersten Preiskalkulationen oftmals übersehen. Daher ist es wichtig, sich eingangs über alle anfälligen Kosten gut zu informieren, damit Sie Ihr Budget richtig planen können und nicht plötzlich mit bösen Überraschungen konfrontiert werden.

  • Notwendige Hausanschlüsse
  • Stromanschluss
  • gegebenenfalls Gasanschluss
  • Wasseranschluss, Kanalanbindung
  • Anschluss an das Telekommunikationsnetz

Die Kosten, die hierfür anfallen, variieren je nach Wohnort und der Anzahl der Anschlüsse, die Sie schlussendlich benötigen. Sie können allerdings mit einem Richtwert von etwa 8 000 Euro rechnen. Wenden Sie sich an Ihre lokalen Ansprechpartner (Strom, Wasser), um detailliertere Preisinformationen zu erhalten.

Unterstützung vom Generalunternehmer Sollten Sie sich nicht selbst um einen Kostenvergleich bezüglich der Anschlüsse in Ihrem neuen Haus kümmern wollen oder grundsätzlich bei diesem Thema professionelle Unterstützung wünschen, können Sie im Regelfall von Ihrem Generalunternehmer (sofern Sie ein Generalunternehmen mit mit der Errichtung Ihres Eigenheims beauftragt haben) Hilfe bei der Einreichung Ihrer Unterlagen und Genehmigungen sowie allgemein zur Abwicklung erhalten.

Finanzielle Förderungen

In vielen Fällen können Sie auch finanzielle Förderungen für Hausanschlüsse erhalten. Diese Möglichkeit wie auch die Höhe der jeweiligen Förderung ist abhängig von Bundesland, Anbieter und Anschlussart. In Oberösterreich ist es beispielsweise möglich, nachträgliche Fernwärmeanschlüsse durch Bauzuschüsse finanziell fördern zu lassen. Das Land Vorarlberg ünterstützt Anschlüsse an das Nahwärmesystem mit einmaligen Zuschüssen. Die Förderkriterien können ebenfalls variieren. Im Falle der Förderung vom Land Vorarlberg spielen Einkommen und Größe des Hauses beispielsweise keine Rolle. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gebäude als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Wo muss ich einen Stromanschluss beantragen und wer stellt ihn her?

Um einen ersten Stromanschluss für Ihr Haus zu erhalten, müssen Sie sich an den für Ihre Region zuständigen Netzbetreiber wenden und einen Netzzutritt beantragen. Das hierfür nötige Formular finden Sie auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers.

Sobald Ihnen der Netzzutritt gewährt wurde, kann der Hausanschluss hergestellt werden. Hierfür müssen Sie einen geprüften/konzessionierten Elektriker beauftragen.

Anschließend benötigen Sie einen Stromliefervertrag. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes im Jahr 2001 können KonsumentInnen in Österreich Ihren Energielieferanten slbst wählen. Bei einer Auswahl von über 140 Stromanbietern lohnt sich ein Preisvergleich auf jeden Fall.

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Sobald Sie sich für einen Stromlieferanten entschieden haben, müssen Sie diesen sowie Ihren gewünschten Starttermin für die Stromlieferung Ihrem Netzbetreiber mitteilen. Nachdem der Anschluss hergestellt, ein Netznutzungsvertrag und Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, kann Ihr Haus mit Strom beliefert werden.

Baustrom Der eigentliche Stromanschluss kann erst dann hergestellt werden, wenn das Haus bereits steht. Um während der Baurabeiten die Stromversorgung zu gewährleisten, benötigen Sie für die Bauphase einen Baustromkasten. Diesen können Sie entweder käuflich erwerben oder für diesen Zeitraum mieten. Er dient als Schnittstelle zwischen der Stromabnehmestelle und Ihren Elektrogeräten. Im Stromkasten befindet sich ein Zähler, der Ihren Verbrauch exakt misst. Der Stromanschluss wird von einem betriebseigenen Techniker des zuständigen Versorgungsunternehmens eingerichtet.

Ich möchte mit Gas heizen, wie beantrage ich einen Gasanschluss?

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Wenn Sie einen Gasanschluss wünschen, müssen Sie sich zuerst bei Ihrem zuständigen Versorgungsunternehmen informieren, ob bei Ihrer zukünftigen Adresse ein Gasanschluss überhaupt möglich ist, da es in manchen Regionen Österreichs noch keine Gasleitung gibt. Wenn dies geklärt ist, müssen Sie mit einem Installateur die Dimensionierung Ihres Hausanschlusses klären und anschließend den Anschluss beantragen. Für die Herstellung ist je nach Gemeinde entweder das Versorgungsunternehmen oder die von Ihnen beauftragte Baufirma zuständig. Ihren Gasliefernaten können Sie ebenso wie Ihren Stromanbieter selbst wählen. Es lohnt sich daher ein Preisvergleich!

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Sollte es allerdings nicht möglich sein, für Ihr Haus einen Gasanschluss herzustellen, kann Ihre Versorgung auch durch eigene Gastanks sichergestellt werden. Die Aufstellung der Gastanks müssen Sie allerdings zusammen mit der Baueinreichung genehmigen lassen. Außerdem dürfen nur konzessionierte Unternehmen mit der Aufstellung beauftragt werden.

Wie beantrage ich einen Hausanschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung?

Alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen, somit auch Wohnhäuser, müssen mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. In manchen Bundesländern Österreichs muss zudem ein Nachweis über die Versorgung mit ausreichend Löschwasser erbracht werden.

Falls bereits ein Wasseranschluss vorhanden ist, müssen Sie die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger melden.

  • Was Sie vor der Inbetriebnahme überprüfen sollten
  • Ist der bestehende Anschluss hinsichtlich seines Rohrdurchmessers und Druck ausreichend?
  • Wo befindet sich der Wasserzähler?
  • Wie ist der Zustand der Anlagen zu Bauarbeiten?

Sollte kein Wasseranschluss vorhanden sein, müssen Sie in Erfahrung bringen, ob in Ihrer Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung verfügbar ist. Diese Information erhalten Sie bei Ihrem lokalen Wasserversorger. Den Anschluss an die Trinkwasserleitung sowie die Zuleitung zu Ihrem Grundstück müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Sie können auch zu Beginn der Bauarbeiten einen provisorischen Wasseranschluss beantragen, der dann nach der Fertigstellung Ihres Gebäudes schließlich in einen fixen Wasseranschluss umgewandelt werden kann.

Sollte Ihr Grundstück zum ersten Mal an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall ein Ansuchen bei Ihrem zuständigen Wasserwerk stellen. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen und welche Kosten entstehen, erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem lokalen Wasserwerk.

Wenn Sie eine Verbrauchsanlage fachmännisch herstellen lassen, müssen Sie über ein zugelassenes Installationsunternehmen eine Fertigungsstellungsmeldung an Ihr zuständiges Wasserwerk übermitteln.

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Widmungsgebiet. Folgende Übersicht soll Ihnen einen Einblick geben, welche Gebühren bei einem Wasseranschluss üblich sind:

  • Wasseranschlussgebühr
  • evtl. Wasserergänzungsabgabe
  • Wasserbezugsgebühr
  • Wasserzählergebühr (Bereitstellung/Wartung der gemeindeeigenen Wasserzähler)
  • evtl. Wasserbereitstellungsgebühr (Bereitstellung der Wasserleitung)

Bauwasser Sollten Sie nicht bereits vor Baubeginn den Wasseranschluss gelegt habt, müssen Sie für die Bauphase auf jeden Fall Bauwasser beantragen, damit die Wasserversorgung Ihrer Baustelle gesichert ist. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihr zuständges Wasserversorgungsunternehmen kontaktieren und das am besten sofort nach dem Vorliegen der Baugenehmigung. Ist ein stillgelegter Wasseranschluss auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe vorhanden, kann das Versorgungsunternehmen diesen vorübergehend zum Bezug von Bauwasser freigeben. Alternativ kann auch ein nahegelegener Hydrant genutzt werden. Dieser wird zur genauen Verbrauchsbestimmung von einem Techniker des Versorgungsunternehmnes mit einem Zähler ausgestattet.

Was muss ich bei einem Kanalanschluss beachten und warum muss ich Kanalgebühren zahlen?

Für alle Fragen oder Bewilligungen bezüglich des Kanalanschlusses müssen Sie sich an Ihre Gemeinde bzw. Ihr Magistrat wenden. Welche Abteilung für welchen Schritt zuständig ist, werden Sie dort erfahren.

offener gullideckel

Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Gemeinde in Verbindung

Für den Fall, dass Ihr Baugrund nicht weiter als das in der Bauordnung festgestzte Maß (meistens 30 Meter) von einem bestehende Straßenkanal entfernt ist (ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft), müssen jegliche Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

In manchen Fällen ist es notwendig, einen Kanalplan ausarbeiten zu lassen, bevor Sie mit der Errichtung oder aber der Änderung eines bereits vorhandenen Kanalanschlusses beginnen. Mittlerweile ist ein Kanalplan in vielen Gemeinden sogar Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung.

Sollten für den Kanalanschluss Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstückes nötig sein, müssen Sie möglicherweise eine Aufgrabungsbewilligung beantragen.

  • Welche Unterlagen benötige ich, um einen Kanalanschluss zu beantragen?
  • Kanalplan
  • Baubewilligung
  • gegebenenfalls eine Aufgrabungsbewilligung

Sollte kein Kanalanschluss möglich sein, gibt es die Möglichkeit, das Abwasser in einer Senkgrube zu sammeln und regelmäßig von einem Entsorgungsunternehmen abtransportieren zu lassen oder alternativ mittels einer Kläranlage auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen.

Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und eventuell von der zuständigen Behörde (Bau- oder Wasserrechtsbehörde) genehmigt werden.

Die Kosten für einen Kanalanschluss schwanken je nach Bundesland und Lage des Grundstückes. In jedem Fall ist es daher ratsam, Informationen über die Höhe der Kosten des Kanalanschlusses bereits vor dem Kauf eines Grundstücks einzuholen. Nur so können Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und sich vor bösen Überraschungen schützen. Folgende Übersicht der Kosten ist also nur eine Auflistung der möglichen anfälligen Gebühren.

  • Kanaleinmündungsgebühr (erstmaliger Anschluss): Berechnungsfläche x Einheitssatz (abhängig vom jeweiligen Bundesland)
  • Ergänzungsgebühren/Kanalergänzungsabgabe (z.B. bei Änderung der Berechnungsfläche im Falle eines Zubaus)
  • Fäkalienabfuhrgebühren (Senkgrube mit öffentlicher Fäkalienabfuhr)
  • Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser (+ Regenwasser)

Wie beantrage ich einen Telefon- und Internetanschluss und was muss ich dabei beachten?

Welcher Telekomanbieter ist der richtige für Sie? Rufen Sie uns unter 0720 1153 57 an und lassen Sie sich kostenlos von unseren kompetenten Experten zum Thema Telekommunikation beraten. Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Angebot zu finden und übernehmen gerne die Anmeldung für Sie - selbstverständlich kostenlos! Gerne rufen wir Sie auch zurück.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Telefonanschluss per Kabel in Ihrem Neubau hergestellt werden kann beziehungsweise wie die Leitungen zu Ihrem Haus gelegt werden können:

pinkes telefon auf wiese

Starten Sie früh mit der Planung

  • Oberirdische Versorgung: Das Kabel wird in diesem Fall von einem nahegelegenen Mast zu Ihrem Haus gelegt. Planen Sie hierfür den Befestigungspunkt sowie die Durchführung des Luftkabels in Ihr Haus mit ein.
  • Unterirdische Versorgung: Es werden unterirdisch Rohre verlegt, in die anschließend Kabel eingezogen werden. Diese Rohre müssen bereits in der Bauphase verlegt werden.

Regeltiefe für Kommunikationsleitungen Kommunikationsleitungen sollten in 60cm-Tiefe verlegt werden. Für den Fall, dass mehrere Leitungen verlegt werden, müssen diese in einem Abstand von 30cm zueinander angebracht werden. Sollte das Kommunikationskabel in einem Rohr verlegt werden, wird dieser Abstand hinfällig.

In jedem Fall sollten Sie die passenden Anschlussmöglichkeiten in Ihren Wohnräumen bereits während der Bauphase planen.

Alternativen zu einem Telefonanschluss via Kabel Mittlerweile ist es auch möglich über einen mobilen Anschluss eine Festnetznummer sowie Internet zu erhalten. Eine weitere Alternative wäre eine Satellitenverbindung, die Breitband-Internet, Telefonieren und Satelliten-Fernsehen ermöglicht. Ob Sie diese Möglichkeiten wahrnehmen können und ob es qualitative Unterschiede zu einem Kabelanschluss gibt, hängt davon ab, in welchem Netzgebiet sich Ihr Neubau befindet.

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, was Sie bei der Beantragung Ihres Telefonanschlusses alles beachten müssen:

  1. Zuständigen Netzbetreiber eruieren: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welcher Netzbetreiber für Ihren Baugrund zuständig ist. Wichtig ist auch, welche Netzbandbreiten Ihnen aktuell zur Verfügung stehen. Sollte Ihnen die Gemeindeverwaltung diesbezüglich keine Auskunft geben können, wird Sie Ihr Netzbetreiber darüber informieren.
  2. Neuanschluss beantragen: Kontaktieren Sie Ihren Netzbtreiber und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie zur Beantragung eines Neuanschlusses einreichen müssen.
  3. Lageplan/Grundrissplan anfordern: Im Regelfall benötigt der Netzbetreiber einen Lageplan Ihres Grundstückes sowie einen Grundrissplan Ihres Hauses mit den eingezeichneten Hausanschlüssen.
  4. Termin für den Anschluss festsetzen: Wenn Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben, können Sie einen Termin zu Errichtung des Anschlusses beantragen.
 

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