Sonderkündigung
Vertrag außerordentlich beenden – ohne Strafgebühr, auch während der Mindestlaufzeit
Anbieter wechseln
Günstigeren Tarif sichern und meist einen Neukundenbonus mitnehmen
Rabatt verhandeln
Kundenbindung anrufen, Konkurrenzangebot nennen und um Preisnachlass bitten
Preiserhöhung akzeptieren
Nichts tun – der Vertrag läuft zum neuen Preis einfach weiter
Mo. 08.00–19.00 und Di.–Fr. 08.00–18.00 Uhr, kostenlos und unverbindlich. Stand: Mai 2026
Ist die Preiserhöhung überhaupt zulässig?
Einseitige Preiserhöhungen sind in Österreich nur dann rechtmäßig, wenn der Anbieter sie vertraglich vorbehalten und transparent angekündigt hat. Die wichtigsten Grenzen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz 2021, dem Konsumentenschutzgesetz und der Rechtsprechung des OGH.
VPI-Kopplung
Erhöhungen dürfen maximal in Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres erfolgen, sofern eine entsprechende Wertsicherungsklausel in den AGB verankert ist.
Ankündigungspflicht
Der Anbieter muss Sie mindestens einen Monat vorher schriftlich informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Unterbleibt der Hinweis, ist die Erhöhung unwirksam.
Sonderkündigungsrecht
Jede nicht ausschließlich begünstigende Vertragsänderung – auch eine reine Preiserhöhung – löst ein außerordentliches Kündigungsrecht aus. Die Restlaufzeit entfällt.
Hinweis: Reine VPI-Anpassungen gelten juristisch als automatische Wertsicherung und lösen nach herrschender Meinung des OGH kein Sonderkündigungsrecht aus. Erhöht der Anbieter jedoch über den VPI hinaus oder verändert er gleichzeitig Leistungen (z. B. Datenvolumen, Geschwindigkeit, Zusatzgebühren), dürfen Sie außerordentlich kündigen. Im Zweifel hilft die RTR-Schlichtungsstelle oder der VKI.
Option 1: Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Die Sonderkündigung ist der wirksamste Hebel gegen eine nicht gewollte Preiserhöhung. Sie beenden den Vertrag ohne Strafgebühr, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Wichtig ist die korrekte Fristwahrung.
Brief sorgfältig lesen
Prüfen Sie das Ankündigungsschreiben: Wann tritt die Erhöhung in Kraft, wie hoch ist sie und wird auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen?
Einspruchsfrist notieren
Die Kündigung muss meist innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Ankündigung beim Anbieter eingehen – spätestens aber vor Inkrafttreten.
Schriftlich kündigen
Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder über das Kundenportal – mit ausdrücklichem Bezug auf die Preiserhöhung als Kündigungsgrund.
Bestätigung einfordern
Lassen Sie sich das Vertragsende schriftlich bestätigen. Ohne Bestätigung gibt es im Streitfall keinen Beleg für die gewahrte Frist.
Musterformulierung Sonderkündigung
Vorname Nachname · Adresse · Ort, Datum
An: Anbieter und Kündigungsadresse
Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung – Kundennummer Nummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom Datum der Ankündigung haben Sie eine Preiserhöhung meines Tarifs Tarifname angekündigt. Ich mache hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, spätestens zum Enddatum.
Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich mit genauem Vertragsende und teilen Sie die Rücksendeadresse für Modem und Zubehör mit.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben und bewahren Sie den Postbeleg auf – er ist im Streitfall der einzige Nachweis der Fristwahrung.
Option 2: Rabatt beim Kundenservice verhandeln
Viele Anbieter gewähren langjährigen Kundinnen und Kunden bei der Kündigungsankündigung einen Kundenbindungsrabatt, um den Wechsel zu verhindern. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf – aber gute Gesprächshebel.
Das hilft im Gespräch
- Konkretes Angebot eines Konkurrenten mit Preis und Leistung parat haben
- Nach der Kundenbindungsabteilung fragen, nicht nur beim ersten Level bleiben
- Ruhig und höflich auftreten, aber die Kündigung als reale Option nennen
- Auf die bisherige Vertragsdauer und Pünktlichkeit hinweisen
Das sollten Sie vermeiden
- Erst zu kündigen und dann zu verhandeln – der Spielraum schrumpft
- Mündliche Zusagen ohne schriftliche Bestätigung zu akzeptieren
- Rabatte anzunehmen, die an eine neue 24-Monats-Bindung geknüpft sind, wenn Sie Flexibilität brauchen
- Zusatzleistungen statt echtem Preisnachlass zu akzeptieren
Kein Anspruch auf Treuerabatt: Anders als bei Versicherungen gibt es in der Telekommunikation keine gesetzliche Bindung von Anbietern an langjährige Kundinnen und Kunden. Wenn der Kundenservice ablehnt, bleibt nur die Sonderkündigung oder der Anbieterwechsel.
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Kündigungsadressen der größten Anbieter
Schriftliche Kündigungen werden per Einschreiben an die Hauptadresse des Kundenservice geschickt. Online-Kündigungen sind bei manchen Anbietern im Kundenportal möglich, bei Sonderkündigungen empfehlen wir dennoch den Postweg mit Zustellnachweis.
| Anbieter | Sonderkündigung |
|---|---|
| A1 | per Post oder Mein A1 |
| Magenta | nur schriftlich |
| Drei | Post oder MeinDrei |
| Telematica | nur schriftlich |
| Salzburg AG | nur schriftlich |
| LIWEST | nur schriftlich |
Angaben ohne Gewähr. Die in der Preiserhöhungs-Mitteilung genannte Adresse ist rechtlich bindend und hat Vorrang.
Nach der Kündigung: den richtigen Anbieter wählen
Eine Preiserhöhung ist ein guter Anlass, die Tariflandschaft in Österreich neu zu vergleichen. Diese vier Kriterien entscheiden, ob der neue Vertrag wirklich günstiger und passender ist als der alte.
Gesamtpreis
Nicht nur den Monatspreis vergleichen: Aktivierungsgebühr, Modem-Miete und Versandkosten auf die Mindestlaufzeit umlegen.
Geschwindigkeit
Für Streaming und Homeoffice sollten es mindestens 100 Mbit/s sein. Prüfen Sie die tatsächliche Verfügbarkeit an Ihrer Adresse.
Laufzeit
Wer Erhöhungen umgehen will, wählt einen Tarif ohne Bindung – Einmalgebühren sind dort oft höher, die Freiheit dafür groß.
Kundenservice
Erreichbarkeit und funktionierendes Kundenportal entscheiden im Störungsfall. Erfahrungsberichte lesen lohnt sich.
Vergessen Sie nicht, die Kündigung beim alten Anbieter vor Abschluss des neuen Vertrags einzureichen – eine automatische Übernahme wie bei Strom oder bei Rufnummern-Mitnahme gibt es bei Internetverträgen nicht. Mehr dazu im Ratgeber Internet- und TV-Anbieter wechseln.
Preiserhöhung beim Internet: häufig gestellte Fragen
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