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Sonderkündigung

Vertrag außerordentlich beenden – ohne Strafgebühr, auch während der Mindestlaufzeit

Einspruchsfrist ab Ankündigung

3 Monate

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Günstigeren Tarif sichern und meist einen Neukundenbonus mitnehmen

Ersparnis möglich

bis 40 %

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Rabatt verhandeln

Kundenbindung anrufen, Konkurrenzangebot nennen und um Preisnachlass bitten

Kein gesetzlicher Anspruch

individuell

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Nichts tun – der Vertrag läuft zum neuen Preis einfach weiter

Meist an Index gekoppelt

VPI

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3 Monate Einspruchsfrist Erhöhung maximal VPI-Höhe 0 € Strafgebühr bei Sonderkündigung Beratung kostenlos
Kostenlose Beratung: 0720 1166 39

Mo. 08.00–19.00 und Di.–Fr. 08.00–18.00 Uhr, kostenlos und unverbindlich. Stand: Mai 2026

Ist die Preiserhöhung überhaupt zulässig?

Einseitige Preiserhöhungen sind in Österreich nur dann rechtmäßig, wenn der Anbieter sie vertraglich vorbehalten und transparent angekündigt hat. Die wichtigsten Grenzen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz 2021, dem Konsumentenschutzgesetz und der Rechtsprechung des OGH.

VPI-Kopplung

Erhöhungen dürfen maximal in Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres erfolgen, sofern eine entsprechende Wertsicherungsklausel in den AGB verankert ist.

Ankündigungspflicht

Der Anbieter muss Sie mindestens einen Monat vorher schriftlich informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Unterbleibt der Hinweis, ist die Erhöhung unwirksam.

Sonderkündigungsrecht

Jede nicht ausschließlich begünstigende Vertragsänderung – auch eine reine Preiserhöhung – löst ein außerordentliches Kündigungsrecht aus. Die Restlaufzeit entfällt.

Hinweis: Reine VPI-Anpassungen gelten juristisch als automatische Wertsicherung und lösen nach herrschender Meinung des OGH kein Sonderkündigungsrecht aus. Erhöht der Anbieter jedoch über den VPI hinaus oder verändert er gleichzeitig Leistungen (z. B. Datenvolumen, Geschwindigkeit, Zusatzgebühren), dürfen Sie außerordentlich kündigen. Im Zweifel hilft die RTR-Schlichtungsstelle oder der VKI.

Option 1: Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Die Sonderkündigung ist der wirksamste Hebel gegen eine nicht gewollte Preiserhöhung. Sie beenden den Vertrag ohne Strafgebühr, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Wichtig ist die korrekte Fristwahrung.

1

Brief sorgfältig lesen

Prüfen Sie das Ankündigungsschreiben: Wann tritt die Erhöhung in Kraft, wie hoch ist sie und wird auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen?

2

Einspruchsfrist notieren

Die Kündigung muss meist innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Ankündigung beim Anbieter eingehen – spätestens aber vor Inkrafttreten.

3

Schriftlich kündigen

Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder über das Kundenportal – mit ausdrücklichem Bezug auf die Preiserhöhung als Kündigungsgrund.

4

Bestätigung einfordern

Lassen Sie sich das Vertragsende schriftlich bestätigen. Ohne Bestätigung gibt es im Streitfall keinen Beleg für die gewahrte Frist.

Musterformulierung Sonderkündigung

Vorname Nachname · Adresse · Ort, Datum

An: Anbieter und Kündigungsadresse

Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung – Kundennummer Nummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom Datum der Ankündigung haben Sie eine Preiserhöhung meines Tarifs Tarifname angekündigt. Ich mache hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, spätestens zum Enddatum.

Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich mit genauem Vertragsende und teilen Sie die Rücksendeadresse für Modem und Zubehör mit.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben und bewahren Sie den Postbeleg auf – er ist im Streitfall der einzige Nachweis der Fristwahrung.

Option 2: Rabatt beim Kundenservice verhandeln

Viele Anbieter gewähren langjährigen Kundinnen und Kunden bei der Kündigungsankündigung einen Kundenbindungsrabatt, um den Wechsel zu verhindern. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf – aber gute Gesprächshebel.

Das hilft im Gespräch

  • Konkretes Angebot eines Konkurrenten mit Preis und Leistung parat haben
  • Nach der Kundenbindungsabteilung fragen, nicht nur beim ersten Level bleiben
  • Ruhig und höflich auftreten, aber die Kündigung als reale Option nennen
  • Auf die bisherige Vertragsdauer und Pünktlichkeit hinweisen

Das sollten Sie vermeiden

  • Erst zu kündigen und dann zu verhandeln – der Spielraum schrumpft
  • Mündliche Zusagen ohne schriftliche Bestätigung zu akzeptieren
  • Rabatte anzunehmen, die an eine neue 24-Monats-Bindung geknüpft sind, wenn Sie Flexibilität brauchen
  • Zusatzleistungen statt echtem Preisnachlass zu akzeptieren
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Preiserhöhung akzeptieren? Nein!

Unsere Berater:innen vergleichen kostenlos alle Internet- und Mobilfunktarife und übernehmen den gesamten Wechsel.

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  • Kein Risiko

Kündigungsadressen der größten Anbieter

Schriftliche Kündigungen werden per Einschreiben an die Hauptadresse des Kundenservice geschickt. Online-Kündigungen sind bei manchen Anbietern im Kundenportal möglich, bei Sonderkündigungen empfehlen wir dennoch den Postweg mit Zustellnachweis.

Kündigungsadressen und Kontaktwege der größten österreichischen Internet- und Mobilfunkanbieter
Anbieter Sonderkündigung
A1 per Post oder Mein A1
Magenta nur schriftlich
Drei Post oder MeinDrei
Telematica nur schriftlich
Salzburg AG nur schriftlich
LIWEST nur schriftlich

Angaben ohne Gewähr. Die in der Preiserhöhungs-Mitteilung genannte Adresse ist rechtlich bindend und hat Vorrang.

Nach der Kündigung: den richtigen Anbieter wählen

Eine Preiserhöhung ist ein guter Anlass, die Tariflandschaft in Österreich neu zu vergleichen. Diese vier Kriterien entscheiden, ob der neue Vertrag wirklich günstiger und passender ist als der alte.

Gesamtpreis

Nicht nur den Monatspreis vergleichen: Aktivierungsgebühr, Modem-Miete und Versandkosten auf die Mindestlaufzeit umlegen.

Geschwindigkeit

Für Streaming und Homeoffice sollten es mindestens 100 Mbit/s sein. Prüfen Sie die tatsächliche Verfügbarkeit an Ihrer Adresse.

Laufzeit

Wer Erhöhungen umgehen will, wählt einen Tarif ohne Bindung – Einmalgebühren sind dort oft höher, die Freiheit dafür groß.

Kundenservice

Erreichbarkeit und funktionierendes Kundenportal entscheiden im Störungsfall. Erfahrungsberichte lesen lohnt sich.

Vergessen Sie nicht, die Kündigung beim alten Anbieter vor Abschluss des neuen Vertrags einzureichen – eine automatische Übernahme wie bei Strom oder bei Rufnummern-Mitnahme gibt es bei Internetverträgen nicht. Mehr dazu im Ratgeber Internet- und TV-Anbieter wechseln.

Preiserhöhung beim Internet: häufig gestellte Fragen

Nein. Bei jeder nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderung – also auch bei einer Preiserhöhung – haben Sie in Österreich ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag ohne Strafgebühr beenden, auch während der Mindestlaufzeit.

Die Frist beträgt in der Regel drei Monate ab Zugang der Ankündigung, spätestens aber bis zum Inkrafttreten der Erhöhung. Die genaue Frist muss Ihr Anbieter im Ankündigungsschreiben nennen.

Preiserhöhungen, die vertraglich an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt sind, dürfen maximal in Höhe der VPI-Entwicklung des Vorjahres erfolgen. Erhöhungen über den VPI hinaus sind nur möglich, wenn der Anbieter gleichzeitig das Sonderkündigungsrecht einräumt.

Nein. In der Telekommunikation gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Treuerabatt. Viele Anbieter bieten aber freiwillig einen Kundenbindungsrabatt an, besonders wenn Sie ein konkretes Konkurrenzangebot nennen können.

Das Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel für den gesamten Vertrag, auch wenn nur ein Teil (z. B. der Internetanteil) teurer wird. Sie kündigen dann das ganze Paket und können TV, Mobilfunk und Internet neu kombinieren.

Fehlt im Ankündigungsschreiben der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, ist die Erhöhung unwirksam. Sie können der Erhöhung schriftlich widersprechen und zahlen weiterhin den alten Preis. Im Streitfall hilft die RTR-Schlichtungsstelle.

Ja. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung bleibt die Rückgabepflicht für geliehene Geräte bestehen – meist innerhalb von 14 bis 30 Tagen nach Vertragsende. Ohne Rückgabe verrechnen Anbieter Pauschalen von 50 bis 250 Euro.
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