Stromrechnung: Erklärung, Bestandteile, Tipps und Hilfe

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Stromrechnung: Seit Jahrzehnten und Generationen ist sie ein fester Bestandteil unseres Alltagslebens: die Stromrechnung. Sie ist der Moment der Wahrheit, wo es das zu begleichen gilt, was wir zuvor an Energie verbraucht haben. Dementsprechend ist der Moment, in dem wir den ersten Blick auf unsere neue Stromrechnung werfen, oftmals ein Moment für lange Gesichter. Ist die Stromrechnung unerklärlicherweise zu hoch, beginnt die Suche nach Erklärungen. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wissenswerte rund ums Thema Stromrechnung zusammengestellt, von der Zusammensetzung Ihres Strompreises und Ihrer Rechnungen, bis hin zu ein paar Tipps, sollten Sie Ihre Stromrechnung nicht fristgerecht begleichen.


Stromrechnung Erklärung

Die Bedeutung einer Stromrechnung ist klar: Ihr Stromanbieter stellt Ihnen die Energie in Rechnung, die Sie in einem vergangenen Zeitraum verbraucht haben. Wie groß dieser vergangene Zeitraum ist, ist je nach Stromanbieter oder auch je nach Tarif und Zahlungsart verschieden. Manche Anbieter arbeiten mit quartalsweisen Rechnungen per Post oder auch mit monatlichen Rechnungen, die per E-Mail versandt werden. Rechnungen auf Papier verursachen dabei natürlich Verwaltungs- und Materialaufwand, weshalb postalische Rechnungen oftmals längere Zeiträume inkludieren und in größeren Abständen verschickt werden.

Aber natürlich ist die Frage, wie Sie Ihre Stromrechnungen erhalten, nicht unbedingt die wichtigste.

Strompreise

Stromrechnung Bestandteile: Woraus setzt sich mein Strompreis zusammen?

Die Basis aller Stromkosten ist selbstverständlich Ihr genauer Strompreis. Um Ihre Stromrechnung verstehen zu können, ist natürlich auch die Frage nach der genauen Zusammensetzung Ihres Strompreises wichtig. Denn obwohl der heutige Strommarkt ein freies Spiel der Preise, Anbieter und Tarife ist, sind gewisse Bestandteile Ihres Strompreises fest vorgegeben. Im Detail gibt es die folgenden Kostenfaktoren:

  1. Energiepreis: Arbeitspreis, Grundpreis
  2. Netzkosten: Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistungen etc.
  3. Steuern und Abgaben: Umsatzsteuer, Elektrizitätsabgabe, Ökostrompauschale etc.

Von diesen drei Preiskomponenten ist lediglich die erste Säule von Anbieter zu Anbieter verschieden: der Energiepreis. Im Detail zerfällt auch dieser in zwei Bausteine:

  1. Grundpreis (auch Grundgebühr oder Grundpauschale genannt): Der Grundpreis ist ein jährlich fester Betrag, der wie die Grundgebühr eines Handy-Tarifs mitabgerechnet wird. Für die Höhe Ihrer gesamten Stromrechnung ist dieser Betrag allerdings nur von untergeordneter Bedeutung, da er unabhängig von Ihrem Verbrauch miteingezogen wird.
  2. Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt): Der Arbeitspreis ist die wirklich interessante Größe, wenn es um das Management unserer Stromkosten geht. Er wird pro verbrauchtem kWh abgerechnet und summiert sich dadurch je nach Ihrem Jahresverbrauch.

Stromrechnung Erklärung: Teilbeträge

Nehmen wir ein Beispiel: Sie erhalten alle drei Monate eine postalische Rechnung Ihres Stromanbieters. Sie bemerken die Kennnummern Ihrer Anlagen (die sogenannten Zählpunktnummern), ein Fälligkeitsdatum sowie die Höhe der Stromrechnung. Für gewöhnlich ist die Höhe dieser regelmäßigen Rechnungen gleich (außer bei Ihrer Jahresabrechnung, doch dazu später). Dies liegt daran, dass Ihre Stromrechnungen nichts anderes sind als Teilzahlungen, die Ihr Anbieter je nach Höhe Ihres Stromverbrauchs festsetzt.

Dieser Verbrauch wird einmal pro Jahr über Ihren Zählerstand abgelesen. Je nachdem, ob Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr angestiegen oder zurückgegangen ist, setzt Ihr Lieferant Ihre Teilzahlungen für das nächste Jahr höher oder tiefer an. Geht Ihr Verbrauch während des Abrechnungsjahres zurück, so werden Sie mit Ihren Teilbeträgen zu viel bezahlen (und erhalten die Differenz später gutgeschrieben). Steigt Ihr Verbrauch hingegen an, so müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen, die mit der nächsten Jahresabrechnung wirksam wird.

Teilbeträge und NachzahlungenUnter gewissen Umständen kann die Höhe der Teilbeträge einen gewissen Schutz vor Nachzahlungen bieten. Mehr dazu weiter unten.

Stromrechnung: Jahresabrechnung Erklärung

Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung, nach der jährlichen Ablesung Ihres Zählerstandes. Der genaue Verbrauch, den Sie im abgelaufenen Jahr erzielt haben, fließt erst hier in Ihre Stromkosten mit ein und wird mit der Gesamtsumme Ihrer Teilbeträge gegenverrechnet. Deckt die Summe Ihrer Teilzahlungen die Kosten Ihres gesamten Jahresverbrauchs ab, so hat Ihr Anbieter Ihren Verbrauch korrekt eingeschätzt und Sie müssen keine Nachzahlungen leisten. Hat sich Ihr Verbrauch hingegen erhöht, werden die Teilzahlungen Ihre gesamten Stromkosten nicht vollständig abdecken und Sie müssen die Differenz als Nachzahlung begleichen. Bei geringerem Verbrauch erhalten Sie eine Gutschrift bzw. je nach Anbieter die Möglichkeit auf Rückzahlung.

Das Smart Meter und die Stromrechnung

Stromzähler

Die Einführung der sogenannten Smart Meter wird unseren bisherigen Stromalltag längerfristig stark verändern. Ein Smart Meter ist ein fernauslesbarer Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch mehrmals pro Tag misst und diese Daten selbstständig weiterleitet. Zunächst wird die jährliche Ablesung dadurch natürlich überflüssig. Ihr Stromverbrauch wird genauer messbar und die Praxis, die Teilbeträge aufgrund dieser jährlichen Ablesung anzusetzen, kann wegfallen. Dadurch wird es technisch und praktisch machbar, dass Sie auch bei Ihren regelmäßigen Teilbeträgen nur das bezahlen, was Sie auch wirklich verbrauchen.

Aktuell ist geplant, bis 2023 95 Prozent aller österreichischen Haushalte auf Smart Meter umzurüsten.

Stromrechnung zu hoch? Was kann ich tun?

Fragezeichen

Es ist die klassische Situation im Alltag mit Strom und Energie: Ihre Stromrechnung ist zu hoch, die Jahresabrechnung Ihres Anbieters flattert ins Haus und zeigt einen unerklärlich hohen Stromverbrauch, samt entsprechender Nachzahlung. Was kann ich als normaler Stromkunde in diesem Fall tun?

Dazu empfiehlt es sich zunächst, sich einige Fragen zu stellen:

  • Habe ich kürzlich neue Elektrogeräte gekauft, die den zusätzlichen Verbrauch verursacht haben könnten? (z.B: Klimaanlagen, Ventilatoren, Heizstrahler etc.). Handelt es sich dabei vielleicht um neue Geräte, deren Verbrauch Sie nicht kennen?
  • Habe ich veraltete oder womöglich defekte Geräte zuhause oder womöglich auch eine schlecht bzw. nicht gewartete Therme?
  • Habe ich vielleicht alte oder undichte Fenster?

Hat der unerklärlich hohe Verbrauch nichts mit zusätzlichen, defekten oder zu lange betriebenen Geräten zu tun, so gibt es noch weitere Möglichkeiten (die allerdings etwas unwahrscheinlicher sein dürften).

Beispielsweise könnte ein defekter Stromzähler der Übeltäter sein. Um dieser Möglichkeit auf den Grund zu gehen, empfiehlt sich der folgende Test:

  1. Gehen Sie zu Ihrem Sicherungskasten (direkt in Ihrer Wohnung, am Korridor oder im Keller) und lösen Sie dort den FI-Schalter aus.
  2. Beobachten Sie den Stromzähler.
  3. Kommt dieser nach ein paar Minuten nicht zum Stillstand oder blinkt die Leuchtdiode bei Smart Metern weiter, so könnte Ihr Zähler tatsächlich defekt sein. In diesem Fall empfiehlt es sich, Ihren Netzbetreiber zu kontaktieren und einen Termin zum Zählercheck zu vereinbaren.

Als weitere Möglichkeit bleibt schließlich nur noch eine fehlerhafte Ablesung oder ein administrativer Irrtum seitens Ihres Stromanbieters.

Stromrechnung Falsch: Ablesefehler, falsche Daten

Ihre Stromrechnung bzw. Jahresabrechnung enthält unerwartete Ergebnisse und Sie konnten die obigen Möglichkeiten bereits ausschließen? Ein weiterer Grund könnte in einem simplen Mess- oder Schreibfehler bei der Jahresablesung liegen. Eine falsche Zahl niederzuschreiben, ist schnell passiert und kann Ihre Abrechnung natürlich leicht durcheinander bringen. Dieser Möglichkeit können Sie mit einem kleinen Vergleich auf den Grund gehen:

  1. Nehmen Sie sich Ihre Jahresabrechnung zur Hand und vergleichen Sie den dort festgehaltenen Verbrauch mit Ihrem aktuellen Zählerstand.
  2. Ein Mess- bzw. Schreibfehler kann dann vorliegen, wenn der momentane Zählerstand niedriger ist als der Zählerstand, Ihrer Jahresabrechnung. Da sich ein Stromzähler nicht zurückdreht (oder zurückdrehen lässt), ist eine falsche Ablesung die naheliegendste Ursache. In diesem Fall empfiehlt es sich, Ihren Anbieter bzw. dessen Kundenservice direkt zu kontaktieren.

Finden Sie auf Ihrer Stromrechnung hingegen falsche Daten (falsche Namen, Adressen etc.), so dürfte es bei Ihrem Anbieter zu einem Administrationsfehler gekommen sein (sofern Sie nicht vergessen haben, Ihrem Anbieter eine Änderung Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen). Auch dann ist eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Lieferanten naheliegend.

Stromrechnung Teilbeträge anpassen

Eine weitere Falle, die Ihnen bei Ihrer Jahresabrechnung drohen kann, liegt in den Teilbeträgen und deren Höhe. Viele Stromanbieter ermöglichen es mittlerweile, die Höhe der jeweiligen Teilzahlungen nach Wunsch festzulegen (also die Höhe Ihrer regelmäßigen Stromrechnungen manuell festzulegen).

Natürlich kann das nicht bedeuten, dass Sie sich aussuchen können, wie viel Sie für Ihren Strom bezahlen möchten. Bei dieser Möglichkeit handelt es sich eher um ein zweischneidiges Schwert: Kurzfristig ist es zwar durchaus richtig, Sie können mit manuell festgelegten Teilbeträgen weniger für Ihren Strom bezahlen. Spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung kann aber das böse Erwachen folgen.

Wie oben gesagt, wird Ihr Jahresverbrauch bei der Jahresabrechnung mit der Gesamtsumme Ihrer Teilbeträge gegenverrechnet. Haben Sie Ihre Teilbeträge nun zurückgefahren (während sich Ihr Verbrauch vielleicht erhöht hat), so deckt die Summe Ihrer Teilzahlungen Ihren Verbrauch nur noch teilweise ab. In diesem Fall fließt die fehlende Summe in die nächste Stromrechnung mit ein und Sie stehen vor einer mehr oder minder hohen Nachzahlung.

Im Umkehrschluss bedeutet es natürlich auch die Chance, sich vor Nachzahlungen zu schützen, wenn Sie Ihre Teilzahlungen anheben.

Stromrechnung nicht bezahlt: Was kann ich tun? Wie vermeide ich eine Abschaltung?

Das Thema Abschaltung ist die größte Katastrophe, die uns in unserem Energieleben drohen kann. Dazu 2 Praxisfälle:

Stromrechnung nicht bezahlt Fall 1: Ich habe vergessen meine Stromrechnung zu bezahlen

Nehmen wir Folgendes an: Sie erhalten Ihre Stromrechnung und legen diese zur Bezahlung bereit. Die Rechnung verschwindet unter anderen administrativen Dingen und Sie finden sie erst später wieder. Die Zahlungsfrist ist verstrichen und der Schock kommt: Was passiert, wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahlt habe bzw. vergessen habe, sie zu bezahlen?

Zunächst keine Panik: Handelt es sich um die erste Zusendung der Zahlungsaufforderung, folgen vorerst Mahnungen. Im Detail kann Ihr Stromanbieter Ihnen nur dann den Strom abdrehen, wenn Folgendes erfüllt ist:

  • Mindestens zwei Mahnungen wurden Ihnen zugestellt, beide mit einer Zahlungsfrist von jeweils zwei Wochen.
  • Die letzte Mahnung wurde Ihnen als eingeschriebener Brief zugestellt.
  • Die letzte Mahnung muss die Drohung einer Stromabschaltung enthalten, wenn Sie weiterhin nicht zahlen.
  • Zusätzlich muss Sie die letzte Mahnung über die Kosten der Abschaltung und Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung informieren.

Zusätzlich dürfen Abschaltungen nicht an Freitagen bzw. an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden.

Haben Sie also eine einzige Stromrechnung ein einziges Mal vergessen, gibt es keinen Grund zur Panik. Solange Sie kein eingeschriebener Brief Ihres Stromanbieters erreicht, ist alles in Ordnung.

Stromrechnung nicht bezahlt Fall 2: Es ist zu wenig Geld zum Begleichen meiner Stromrechnung da

Ist das Geld für Ihre Stromkosten hingegen knapp bzw. nicht vorhanden, muss ebenfalls noch nicht alles verloren sein. Zunächst ist es das Beste, mit offenen Karten zu spielen: Kontaktieren Sie Ihren Energielieferanten bzw. Ihren Netzbetreiber und schildern Sie die Lage. Je nach Anbieter kann man dabei zu anderen Lösungen kommen z.B: Stundungen Ihrer Schulden oder auch Vereinbarungen für Ratenzahlungen.

Zusätzlich stehen zwei weitere Möglichkeiten offen, um eine Stromabschaltung zu vermeiden:

  1. Grundversorgung: Sie können sich bei Stromanbieter und Netzbetreiber auf die sogenannte Grundversorgung berufen. Gegen eine Kaution in Höhe eines monatlichen Teilbetrages darf Ihr Anbieter Ihren Strom nicht abstellen. Können Sie von nun an zahlen, so erhalten Sie die Kaution nach sechs Monaten zurück. Ihre Schulden bleiben jedoch aufrecht.
  2. Einbau eines Vorauszahlungszählers: Verlangt Ihr Energieanbieter eine Kaution bzw. Vorauszahlung, so können Sie auf dem Einbau eines Vorauszahlungszählers bestehen. Dieser Zähler funktioniert wie die Wertkarte eines Handys. Sie kaufen im Voraus Strom (oder Gas) zu einer gewissen, festen Summe (z.B: 20 Euro) und können dieses Guthaben ab jetzt verbrauchen. Der Einbau dieses Geräts sowie der monatliche Betrieb verursacht dabei weitere Kosten (24 Euro für den Einbau, 1,92 Euro für den monatlichen Betrieb)
 

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