Wie ist Ihre Stromrechnung aufgebaut?

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Die Stromrechnung dient dazu, Ihnen die Kosten für die von Ihnen verbrauchte Energie in einem vergangenen Zeitraum in Rechnung zu stellen. Die Dauer dieses Zeitraums variiert je nach Stromanbieter, Tarif und Zahlungsart. Manche Anbieter senden quartalsweise Rechnungen per Post, während andere monatliche Stromrechnungen per E-Mail versenden.

Stromrechnung leicht erklärt: Ein Überblick

Die meisten österreichischen Stromrechnungen enthalten auf einem Übersichtsblatt die folgenden Informationen. Punkt 1-8 finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung, während Punkt 9-19 auf der zweiten Seite zu finden ist:

  1. Kontaktdaten des Stromanbieters: Für gewöhnlich sollten Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung die Kontaktdaten Ihres Energieunternehmens finden.
  2. Kunden- und Vertragskontonummer: Falls Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, finden Sie dort ebenfalls Ihre Kundendaten und die Rechnungsnummer. Auf diese Daten sollten Sie sich beziehen, wenn Sie sich mit Ihrem Energieunternehmen in Verbindung setzen.
  3. Rechnungsnummer: Die Rechnungsnummer ermöglicht eine eindeutige Identifikation deiner Rechnung.
  4. Anlagenadresse: Hier wird die Adresse der Anlage angegeben, für die die Rechnung erstellt wurde und in der sich der Zähler befindet. Diese kann von deiner eigenen Adresse abweichen.
  5. Die Gesamtkosten: Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Bereichen zusammen:
  6. Bisherige Zahlungen: Hier sehen Sie bereits geleistete Zahlungen bis zum Abrechnungsdatum, inklusive Akontozahlungen und Rabatten.
  7. Neue Teilzahlungsbeträge: Die Teilzahlung für das kommende Verbrauchsjahr wird basierend auf Ihrem Verbrauch aus der Vorperiode und den aktuellen Preisen berechnet.
  8. Ihr Zahlungsbetrag: Dieser Betrag ergibt sich aus einem Guthaben oder einer Nachzahlung zuzüglich der aktuellen Teilzahlung. Bei Abbuchungsaufträgen wird er zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
  9. Ihre Verbrauchsentwicklung: Hier können Sie Ihre Verbrauchs- oder Einspeiseentwicklung einsehen.
  10. Zählpunkt: Eine Zählpunktbezeihnung ist ein Ort, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird. Diese Nummer beginnt mit AT und besitzt 33 Stellen.
  11. Netzbereitstellung Strom: Dies ist die vereinbarte Bezugsgröße in kW, für die Sie das Netzbereitstellungsentgelt zahlen.
  12. Zählernummer: Die Zählernummer identifiziert Ihren Energiezähler und befindet sich in der Nähe des Barcodes am Gerät.
  13. Ablesearten: Es gibt vier Möglichkeiten zur Ermittlung eines Zählerstands:
    • Vor-Ort-Ablesung durch den Netzbetreiber
    • Fernauslesung
    • Kundenablesung
    • Rechnerische Ermittlung durch den Netzbetreiber.
  14. Netzkosten: Die Netzkosten decken die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Strom- und Gasnetzes ab.
  15. Netznutzungsebene/Netzverlustebene: Die Netzebene wird durch das Spannungsniveau bestimmt.
  16. Netznutzung Leistung: Hier werden Kosten für Errichtung, Ausbau und Betrieb des Netzsystems abgegolten.
  17. Netzverlust: Netzverluste entstehen beim Energietransport und werden durch das Netzverlustentgelt ausgeglichen.
  18. Messpreis: Der Messpreis deckt Kosten für Mess- und Zähleinrichtungen sowie für die Eichung und Verbrauchsermittlung/Ablesung ab.
  19. Abgaben & Gebühren: Auf Ihrer Rechnung werden gesetzliche Abgaben verrechnet wie die:
    • Elektrizitätsabgabe: Die Elektrizitätsabgabe ist eine landesweit gesetzlich festgelegte, einheitliche Gebühr für die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie (pro kWh). Diese Gebühr wird vom Netzbetreiber erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
    • Ökostrompauschale: Die Ökostrompauschale ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für elektrische Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie PV-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen und mittleren Wasserkraftanlagen. Der Betrag wird pro Zählpunkt vom Netzbetreiber eingezogen und an die OeMAG (Österreichische Energieagentur) abgeführt.
    • Ökostromförderbeitrag: Der Ökostromförderbeitrag dient der Unterstützung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Kleinwasserkraftanlagen, mittleren Wasserkraftanlagen sowie anderen erneuerbaren Energiequellen wie PV-Anlagen und Windkraftanlagen. Dieser Betrag wird ebenfalls vom Netzbetreiber eingezogen und an die OeMAG weitergeleitet.
    • Biomasseförderung: Die Biomasseförderung zielt darauf ab, Anlagen zur Stromerzeugung aus fester Biomasse und Abfall mit einem hohen biogenen Anteil zu unterstützen. Die Förderung ist für jedes Bundesland individuell geregelt und wird als Teil der gesetzlichen Abgaben und Gebühren vom Netzbetreiber an den Biomasse-Bilanzgruppenverantwortlichen abgeführt.

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Als Strom- oder Gaskunde haben Sie zwei verschiedene Vertragspartner:

  • Ihren Energieanbieter
  • Ihren Netzbetreiber

Trotzdem erhalten die meisten Kund/innen nur eine Stromrechnung, die beide Kostenpunkte zusammenfasst, dies wird auch als kombinierte Abrechnung oder Gesamtrechnung bezeichnet. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie zwei separate Rechnungen, eine von Ihrem Netzbetreiber und eine von Ihrem Strom- bzw. Gasanbieter, erhalten.

Die Höhe der Gesamtkosten bleibt jedoch unverändert, unabhängig davon, ob die Kosten für Energie und Netznutzung zusammengefasst und auf einer kombinierten Stromrechnung ausgewiesen werden oder ob Sie zwei getrennte Rechnungen erhalten.

Erhalt einer kombinierten Stromrechnung für Netz und Energie

Viele Anbieter bieten ein gemeinsames Abrechnungsmodell an, das als Vorleistungsmodell bekannt ist. Hierbei sendet Ihr Netzbetreiber die Netzabrechnung an Ihren Strom- oder Gasanbieter, der Ihnen eine einzige Rechnung über die von Ihnen verbrauchte Energie und die Netztarife ausstellt.

Dafür ist eine Vereinbarung zwischen dem Energieanbieter und Ihnen als Kunde erforderlich, welche Teil Ihres Energieliefervertrages ist.

Erhalt von zwei separaten Rechnungen

Einige Strom- und Gasanbieter berechnen nur ihren eigenen Anteil an der kombinierten Rechnung. In diesem Fall erhalten Sie separat eine Rechnung von Ihrem Netzbetreiber. Die meisten Steuern und Abgaben sind in diesem Fall auf der Rechnung des Netzbetreibers zu finden. Daher ist die Netzrechnung deutlich höher als die Energierechnung.

Was zahlt man bei der Stromrechnung?

Die Stromrechnung erhalten Sie in der Regel von Ihrem Stromanbieter. Diese umfasst die verbrauchte Energie während eines bestimmten zurückliegenden Zeitraums. Dabei wird zwischen regelmäßigen monatlichen, zweimonatlichen oder vierteljährlichen Stromrechnungen im Verlauf des Jahres und der jährlichen Abschlussabrechnung unterschieden.

Stromrechnung: Was wird bezahlt?
RechnungsartDetails
Regelmäßige Stromrechnungen
  • Versendet: Monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise
  • Abrechnung: Basierend auf Teilzahlungsbeträgen
Jährliche Abschlussrechnung
  • Versendet: Jährlich
  • Abrechnung: Vergleich des tatsächlichen Verbrauchs mit den geleisteten Teilzahlungen
  • Ergebnis: Guthaben oder Nachzahlung
  • Sie haben ein Guthaben? Das bedeutet, dass Ihr tatsächlicher Verbrauch geringer war als geschätzt, wodurch Sie mehr bezahlt haben, als Sie tatsächlich verbraucht haben. In diesem Fall erstattet Ihnen Ihr Stromanbieter den entsprechenden Betrag gemäß der Rechnung.
  • Sie haben eine Nachzahlung? Das bedeutet, dass Ihr Verbrauch höher war als die bisher geleisteten Teilzahlungen abdecken. Für die Differenz müssen Sie entsprechend nachzahlen.

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Was tun, wenn die Stromrechnung zu hoch ausfällt?

Wenn Ihre Stromrechnung unerwartet hoch ist, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Defekter Zähler: Überprüfen Sie den Stromzähler im Sicherungskasten und aktivieren Sie den Fehlerstromschutzschalter (FI). Beachten Sie, ob der Zähler weiterhin läuft. Falls der Zähler nicht stoppt oder die Lichter am Smart Meter weiterhin blinken, könnte dies auf einen defekten Zähler hinweisen. In diesem Fall sollten Sie den Netzbetreiber kontaktieren, der den Zähler umgehend austauschen wird.
  2. Übereinstimmung des Zählerstands: Vergleichen Sie den aktuellen Zählerstand mit dem auf der Rechnung angegebenen Wert. Möglicherweise liegt ein Fehler bei der Ablesung vor. Während ein leichter Anstieg des Zählerstands seit der letzten Ablesung zu erwarten ist, sollten erhebliche Abweichungen Anlass zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Stromversorger bieten.
  3. Neue Geräte: Falls Sie seit der letzten Jahresabrechnung neue elektrische Geräte erworben haben, insbesondere solche mit hohem Energieverbrauch wie Klimaanlagen, Whirlpools oder zusätzliche Heizstrahler, könnten diese den gestiegenen Verbrauch erklären. In diesem Fall ist es ratsam, die Nutzung dieser Geräte zu überprüfen.
  4. Alte Geräte: Veraltete Elektrogeräte wie Kühlschränke, Elektroboiler oder Fernseher können häufig einen erhöhten Stromverbrauch verursachen. Eine Überprüfung dieser Geräte könnte Aufschluss über mögliche Stromfresser geben.
  5. Verändertes Nutzungsverhalten: Änderungen im Nutzungsverhalten, wie beispielsweise vermehrtes Arbeiten im Home Office im Vergleich zum Vorjahr, können sich ebenfalls auf den Stromverbrauch auswirken.
  6. Umzug: Ein Umzug in eine neue Wohnung mit mehr Personen im Haushalt, möglicherweise schlechterer Wärmedämmung oder undichten Fenstern kann zu erhöhten Stromkosten führen. Es ist wichtig, solche Faktoren zu berücksichtigen.
  7. Korrektheit der Daten: Stellen Sie sicher, dass Name, Adresse, Kundennummer und Zählpunktnummer auf der Rechnung mit Ihren Daten übereinstimmen. Fehler in diesen Angaben könnten darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise die Rechnung eines anderen Haushalts erhalten haben. In einem solchen Fall sollten Sie sich an Ihren Energielieferanten wenden.
  8. Prüfen Sie alternative Tarife oder Anbieter: Möglicherweise können Sie durch einen Tarifwechsel oder den Wechsel zu einem anderen Energieanbieter Ihre Stromkosten senken. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und prüfen Sie, ob Sie von günstigeren Konditionen profitieren können.

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Wenn nach Prüfung dieser Punkte immer noch keine Erklärung für die hohe Stromrechnung gefunden wurde, ist es ratsam, die aktuelle Stromrechnung mit der des Vorjahres zu vergleichen. Bei ansonsten unveränderten Umständen sollte die Rechnung in etwa gleich ausfallen. Bei erheblichen Unterschieden lohnt sich eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.

Gut zu wissen! Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter empfiehlt es sich, einen schriftlichen Widerspruch einzureichen oder ein Telefonprotokoll zu führen (Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Thema), um eine spätere Nachverfolgung und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

 

Zahlungsrückstand: Kann der Strom abgestellt werden?

Sollten Sie Ihre Stromrechnung nicht beglichen haben und bereits mehrere Mahnungen erhalten haben, besteht die Gefahr einer Stromabschaltung. Folgende Punkte könnten dazu führen, dass der Energielieferant berechtigt ist, den Strom abzustellen:

  • Sie haben bereits mindestens zwei Mahnungen mit jeweils einer Zahlungsfrist von zwei Wochen erhalten und nicht darauf reagiert.
  • Sie haben den letzten Mahnbrief per Einschreiben erhalten.
  • In der letzten Mahnung wurden Sie ausdrücklich über die mögliche Abschaltung des Stroms informiert, falls die Rechnung nicht bezahlt wird.
  • Sie wurden in der letzten Mahnung über die Kosten und Folgen der Abschaltung sowie der Wiederinbetriebnahme informiert.

Kann der Strom auch an Feiertagen abgeschalten werden?

Es ist wichtig zu beachten, dass der Stromanbieter den Strom nicht an Feiertagen oder an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag abschalten darf.

In dieser Situation ist schnelles Handeln erforderlich, da der Anbieter tatsächlich den Strom abschalten kann, wenn die Rechnungen nicht beglichen werden. Es ist ratsam, höflich beim Anbieter anzurufen und die finanzielle Situation zu erklären. Oftmals zeigt sich der Anbieter kooperativ und ermöglicht eine Stundung der Schulden oder eine Ratenzahlung. Erfahren Sie mehr zum Thema Stromabschaltung im folgenden Artikel: Was tun, wenn der Strom abgeschaltet wurde?

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