Ihre Jahresabrechnung - einfach erklärt

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Frau schaut mit Lupe auf Jahresabrechnung
Ihre Jahresabrechnung - einfach erklärt

Anbieter wechseln und Energiekosten sparen Selectra Österreich findet für Sie einen günstigeren Tarif! Rufen Sie uns an unter 
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Rechnung mit Lampe und Geld

Wir finden einen günstigeren Energieanbieter für Sie und melden Sie kostenlos an unter 0720 1166 39

Sie wollen verstehen, aus welchen Bestandteilen sich Ihre Jahresabrechnung zusammensetzt? Wir von Selectra Österreich erklären Ihnen die einzelnen Elemente und wie Ihre Teilbeträge in die Berechnung einfließen. Darüber hinaus erläutern wir wo Einsparpotenziale vorhanden sind und wie Sie diese nutzen können.

Ihre Strom- und Gasrechnung setzt sich aus drei Teilen zusammen.

  1. Energiepreis
  2. Netzabgaben
  3. Steuern und Abgaben

Weiters werden die Teilbeträge, die Sie im Laufe des Jahres entrichten mit den Kosten gegenverrechnet

  1. Teilbeträge

Im Durchschnitt verteilen sich diese Komponenten in Ihrer Rechnung bei Strom wie folgt:

 

Im Gegensatz dazu teilen sich durchschnittlich die Komponenten bei der Gasrechnung folgendermaßen auf: 50% Arbeitspreis und Grundpauschale, 30% Abgaben und Steuern, sowie 20% Netzabgaben. Das heißt, dass Sie durch einen Gasanbieterwechsel einen größeren Teil Ihrer Jahresabrechnung beeinflussen können als bei Strom.

In den folgenden Kapiteln werden die einzelnen Komponenten näher beleuchtet.

Energiepreis

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Der Energiepreis wird von Ihrem Energielieferanten festgelegt. Er setzt sich sowohl aus der jährlichen Grundgebühr sowie dem Preis für die verbrauchte Energie zusammen. In Österreich können Sie den Energieanbieter frei auswählen, so dass Sie diesen Teil der Rechnung durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter in jedem Fall minimieren können. Nutzen Sie diese Möglichkeit und sparen Sie deutlich Strom- und Gaskosten. Mit welchen Tarifen Sie aktuell sparen können, erfahren Sie unter 
0720 11 6639 (Mo-Fr, 8-19 Uhr, zum Ortstarif). Selectra Österreich übernimmt auch gerne den Anbieterwechsel für Sie. Kostenlos, kompetent und unkompliziert.

Im Großteil der Fälle ist der Preis pro Kilowattstunde ausschlaggebend für das Einsparpotenzial von Kundinnen und Kunden. Nur bei Haushalten, in denen kaum Strom oder Gas verbraucht wird lohnt sich eine günstigere Grundgebühr. Dies ist jedoch in aller Regel die Ausnahme. Durch den liberalisierten Energiemarkt profitieren Haushalte von günstigeren Preisen alternativer Anbieter. In manchen Regionen lassen sich im Vergleich zum Standardtarif des Standardanbieters mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Strommessgerät

Ein günstiger Preis pro verbrauchter Kilowattstunde kann Ihre Geldbörse entlasten

Als Standardanbieter wird dabei jener Anbieter definiert, der vor der Liberalisierung das (quasi) Monopol in der Stromversorgung hatte. Der Standardtarif ist dabei jener Tarif, der vom Großteil der Kundinnen und Kunden ausgewählt wird. Früher waren diese Anbieter mit den Netzbetreibern zusammengelegt. Heute verfügen nur noch die Netzbetreiber zur Bereitstellung der Netz-Infrastruktur über ein Monopol. Die Abgaben an den Netzbetreiber finden Sie im nächsten Kapitel. Heute existieren rund 140 verschiedene Stromanbieter und mehr als 30 Gasanbieter, die österreichweit oder regional aktiv sind. Die positiven Auswirkungen des größeren Wettbewerbs sind in erster Linie günstigere Preise für Kundinnen und Kunden.

Der reine Energiepreis errechnet sich durch den kWh Preis multipliziert mit den verbrauchten Kilowattstunden plus der Grundgebühr. Für den Fall, dass Sie einen Flex Tarif haben, dessen Preis sich monatlich oder in einem anderen Zeitrahmen an den Österreichischen Strompreisindex beziehungsweise Gaspreisindex anpasst, müssen Sie die jeweiligen Preise für den abzurechnenden Zeitraum verwenden. Dies gilt auch für Tag- und Nachtstrom. Die unterschiedlichen Preise für den jeweiligen Zeitraum werden gesondert auf Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen.

Wenn Sie auch Gas beziehen, werden Sie unterschiedliche Mengenzonen auf Ihrer Rechnung finden (sofern Sie mehr als 8000 kWh verbrauchen). Diese Zonen definieren den Preis ab einem bestimmten Jahresverbrauch. Dieser sinkt mit steigendem Verbrauch. Hier wird also der kWh Preis in der jeweiligen Mengenzone mit den Kilowattstunden multipliziert.

Die Mengenzonen für Gas - Jahresverbrauch in Kilowattstunden
Mengenzone 1Mengenzone 2Mengenzone 3
0 - 80008001 - 40 000über 40 000

Vorsicht bei Rabattaktionen Manche Anbieter bieten günstigere Energiepreise durch Rabatte an. In manchen fällen kann der reguläre Preis nach Ablauf der Aktion wesentlich höher sein. Aus diesem Grund achten Sie genau auf die Bedingungen oder lassen sich gut beraten. Wenn Sie sich anmelden möchten, rufen Sie uns einfach unter 0720 1166 39 an (Mo-Fr von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif) und lassen Sie sich kostenlos beraten! Gerne rufen wir Sie auch zurück.

Netzabgaben

Techniker nimmt Daten auf

Netzabgaben dienen zum Beispiel der Instandhaltung der Infrastruktur und sind geregelt

Netzabgaben richten sich sowohl nach dem Verbrauch, wie auch fixen Beiträgen. Diese sind gesetzlich festgelegt. Das heißt auch, dass dieser Bestandteil der Rechnung nicht durch einen Anbieterwechsel gesenkt werden kann. Natürlich können Sie durch Energiesparmaßnahmen den variablen Anteil der Netzabgaben senken. Der fixe Bestandteil dabei ist der Netznutzungsgrundpreis für Strom, sowie für Gas falls vorhanden. Weiters wird ein Entgelt für Messleistungen eingehoben. Für den Anschluss als Endverbrauchen fällt auch die KWK Pauschale pro Zählpunkt an.

Darüber hinaus gibt es flexible Anteile. Der Netznutzungs-Arbeitspreis wird dabei pro Kilowattstunde berechnet. Für Strom wird extra ein Netzverlustentgelt pro Kilowattstunde verrechnet. Da sehr viel Strom beim Transport durch den ohmschen Widerstand verloren geht, wird dieser Verlust in Rechnung gestellt.

Bei Gas kommen zur Bemessung der Netznutzungs-Arbeitspreise Netz-Mengenzonen zur Berechnung zum Einsatz. Diese gliedern sich wie folgt:

Die Netz-Mengenzonen für Gas - Jahresverbrauch in Kilowattstunden
Netz-Mengenzone 1Netz-Mengenzone 2Netz-Mengenzone 3Netz-Mengenzone 4
0 - 40 00040 001 - 80 00080 001 - 200 000über 200 000

Die Netzabgaben dienen dazu, den Ausbau, wie auch die Instandhaltung des Netzes zu gewährleisten. Innerhalb dieses Netzes können verschiedene Energieanbieter miteinander in Konkurrenz treten und günstigere Energiepreise anbieten.

Steuern und Abgaben

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Darüber hinaus fallen Steuern und Abgaben an, die von Bundesland zu Bundesland leicht variieren können. Diese sind nicht mit der Umsatzsteuer zu verwechseln, die für den Gesamtbetrag aus allen Komponenten errechnet wird.

Solar

Die Ökostrompauschale hilft umweltfreundliche Energiequellen zu fördern.

Eine dieser Abgaben für Strom ist die Ökostrompauschale, die pauschal pro Jahr abgebucht wird sowie der Ökostromförderbetrag, der sich nach den verbrauchten Kilowattstunden der Konsumentinnen und Konsumenten richtet. Diese Abgaben wurden 2012 mit dem Ökostromgesetz eingeführt und werden dazu verwendet, die Mehrkosten von Energie aus umweltfreundlichen Quellen für Kundinnen und Kunden zu senken und damit nachhaltige Energieerzeugung zu fördern.

Eine Befreiung von der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrags können Sie bei der GIS beantragen.

Für Gas gibt es keine Ökostrompauschale, dafür, ebenso wie bei Strom, Gebrauchsabgaben für die Netznutzung sowie Energieabgaben. Dafür enthält die Gasrechnung eine Erdgasabgabe.

Ebenso wie die Netzabgaben können die Steuern und Abgaben nur durch einen niedrigeren Verbrauch gesenkt werden.

Teilbeträge

Handshake

Sie können die Teilbeträge auch selbst bestimmen. Bei Problemen mit Ihrem Energieanbieter können Sie sich an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden

Die Summe aus dem kWh Preis plus der Grundgebühr für Strom und Gas ergibt somit den Energiepreis. Zusammen mit den Netzkosten, Steuern und Abgaben sowie 20% Umsatzsteuer ergibt das den Gesamtpreis der Rechnung.

Dem gegenübergestellt werden die Teilbeträge, die monatlich zu bezahlen sind. Diese orientieren sich an Ihrem bisherigen Verbrauch oder einer Schätzung. Wenn am Ende des Jahres mehr verbraucht wurde, als mit den Teilbeträgen abgedeckt wurde, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Für den Fall, dass Sie weniger Energie verbraucht haben, als veranschlagt wurde, bekommen Sie eine Rückzahlung. Bei signifikanten Abweichungen kann es zu einer Anpassung der Teilbeträge kommen, um die Rück- beziehungsweise Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten.

Für den Fall, dass Sie eine Beschwerde über Ihre Rechnung einbringen möchten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden.

Sie können auch eine Anpassung Ihrer Teilbeträge verlangen, falls Sie bei der Anmeldung das Gefühl haben sollten, dass die Einschätzung durch den Energielieferanten nicht ihrem Verbrauch entspricht.

So einfach kann ein wechsel sein Selectra Österreich findet für Sie einen günstigeren Tarif bei vertrauenswürdigen Anbietern. Einfach anrufen unter 0720 1166 39 (Mo-Fr von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif) und lassen Sie sich kostenlos beraten! Gerne rufen wir Sie auch zurück.

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