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Heizkostenzuschuss: Höhe, Fristen, Rahmenbedingungen

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Hand reicht Geld für Heizkosten
Heizkostenzuschuss: Höhe, Fristen, Rahmenbedingungen

Heizkostenzuschuss: Der Herbst ist längst ins Land gezogen und die kalte Jahreszeit nähert sich mit Riesenschritten. Es ist die Zeit, in der die neue Heizperiode des Weges kommt: warme Heizkörper, aufgedrehte Thermostate oder vielleicht auch ein gemütliches Feuer im Kamin. Leider stellt diese Zeit viele Menschen allerdings auch vor teilweise grobe Probleme: Was wenn das Einkommen nicht für eine warme Wohnung reicht? Was wenn nicht genügend Geld da ist, um sich einen Winter mit behaglich warmen Heizkörpern leisten zu können? In diesem Fall können die österreichischen Bundesländer Abhilfe schaffen: der Heizkostenzuschuss. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema, von den Voraussetzungen, über die Antragstellung bis hin zu einigen Tipps für effizientes Heizen.


Der Heizkostenzuschuss: Eine Leistung der Bundesländer

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung der österreichischen Bundesländer. Folglich ist die genaue Höhe zwischen Vorarlberg und dem Burgenland je nach Bundesland verschieden. Alle 9 Modelle haben aber eines gemeinsam: der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, keine regelmäßige Unterstützung über einen längeren Zeitraum. Außerdem ist der Heizkostenzuschuss eine Leistung, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.

Heizkostenzuschuss Höhe: Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss in meinem Bundesland?

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Heizkostenzuschüsse, die die österreichischen Bundesländer gewähren. Da für die Heizperiode 2023/2023 allerdings noch nicht alle Zahlen verfügbar sind (Stand Ende Oktober 2022), verweisen wir bei manchen Bundesländern stattdessen noch auf den Betrag für 2017/2023. In diesem Fall kann Ihnen der Zuschuss aus dem letzten Winter als Vergleichs- und Referenzwert dienen, bis auf absehbare Zeit die wirklichen Zahlen veröffentlicht werden. Dort, wo die Zahlen für die aktuelle Heizsaison bereits verfügbar sind, finden Sie zusätzlich die Fristen für die Antragstellung. Dort, wo Sie keine Jahreszahlen finden, haben Sie schon die Zuschüsse für 2023/19 vor sich.

Höhe Heizkostenzuschuss nach Bundesländern (2023/19 bzw. 2017/18)
BundeslandHeizkostenzuschussFrist
Burgenland

150 € (2017/2023)

-
Kärnten

180 € (großer Heizkostenzuschuss) 
110 € (kleiner Heizkostenzuschuss)

1.10.2023 bis 25.2.2023
Niederösterreich

135 € (2017/2023)

-
Oberösterreich

152 € (2017/2023)

-
Salzburg

150 € (2017/2023)

-
Steiermark

120 €

17.9.2023 bis 21.12.2023
Tirol

225 €

1.7.2023 bis 31.12.2023
Vorarlberg

150 bzw. 270 €

22.10.2023 bis 15.2.2023
Wienindividuell-

Heizkostenzuschuss und MindestsicherungIn mehreren Bundesländern orientiert sich die Höhe des Heizkostenzuschusses auch an der Frage, ob Sie Bezieher der Mindestsicherung sind. Etwa in Wien wird der Zuschuss individuell über die Mindestsicherung geregelt. Auch in Vorarlberg entscheidet der Bezug der Mindestsicherung über die Höhe Ihres Heizkostenzuschusses. In Kärnten existiert ein großer sowie ein kleiner Zuschuss, der sich am jeweiligen Nettoeinkommen orientiert (siehe später).

Heizkostenzuschuss 2017/18Übrigens: Die Fristen für die Heizperiode 2017/2023 sind österreichweit bereits verstrichen.

Heizkostenzuschuss Anspruch: Unter welchen Umständen erhalte ich meinen Heizkostenzuschuss?

Die Preisfrage zum Heizkostenzuschuss ist natürlich die folgende: Ab wann bin ich anspruchsberechtigt? Ab wann erhalte ich meinen Zuschuss?

Heizkostenzuschuss feat. Einkommensgrenze: Ab welchem Einkommen kann ich den Heizkostenzuschuss für meinen Ein- oder Zweipersonenhaushalt beantragen?

Ob Sie für den Heizkostenzuschuss in Frage kommen, orientiert sich an der Höhe Ihres Nettoeinkommens. Bleibt Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze, so kommen Sie für den Zuschuss in Frage und können diesen beantragen. Bei der Antragstellung müssen Sie aber selbstverständlich nachweisen, über wie viel Geld Sie monatlich verfügen. Da die Zuschüsse (wie oben erwähnt) aus den Bundesländern kommen, existieren österreichweit 8 verschiedene Einkommensgrenzen, bis zu denen Sie einen Heizkostenzuschuss beantragen können (da der Heizkostenzuschuss in Wien eigenständig nicht existiert und dort Teil der Mindestsicherung ist, entfällt eine Verdienstgrenze für Wien).

Da bis jetzt (Ende Oktober 2022) noch nicht alle Zahlen zum Heizkostenzuschuss 2023/2023 vorliegen, enthält die folgende Tabelle für manche Bundesländer noch die Verdienstgrenzen aus der Heizperiode 2017/2023. Wohnen Sie in einem dieser Bundesländer, so können Ihnen diese Zahlen als Vergleichswert und Referenzwert dienen, bis die Zahlen für 2023/2023 auch in Ihrem Bundesland veröffentlicht werden. Dort, wo Sie keine Jahreszahlen finden, haben Sie schon die Zuschüsse für 2023/19 vor sich. Alle 8 Modelle legen jeweils andere Grenzwerte fest, je nach dem, ob Sie in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt leben.

Heizkostenzuschuss Nettoeinkommensgrenzen nach Bundesländern (2023/19 bzw. 2017/18)
BundeslandEinpersonenhaushaltZweipersonenhaushalt
Burgenland845 € (2017/2023)1.268 € (2017/2023)
Kärnten863,04 € (großer Heizkostenzuschuss) 
1.071,38 € (kleiner Heizkostenzuschuss)
1.294,55 € (großer Heizkostenzuschuss) 
1.473,15 € (kleiner Heizkostenzuschuss)
Niederösterreich909,42 € (2017/2023)1.363,52 € (2017/2023)
Oberösterreich889.84 € (2017/2023)1.334,17 € (2017/2023)
Salzburg864 € (2017/2023)1.296 € (2017/2023)
Steiermark1.238 €1.856 €
Tirol890 €1.360 €
Vorarlberg1.153 €1.700 €
Wienentfällt (da Teil der Mindestsicherung)entfällt (da Teil der Mindestsicherung)

Heizkostenzuschuss feat. Einkommensgrenze: Ab welchem Einkommen kann ich den Heizkostenzuschuss für meine Familie beantragen?

Wird als Familie das Geld einmal knapp, so gibt es keinen Grund zur Panik: Grundsätzlich sehen die Modelle zum Heizkostenzuschuss auch Anpassungen für Familien vor (oder allgemein für Haushalte, in denen mehr als zwei Personen leben). Dies wird dadurch realisiert, dass für jede weitere Person im Haushalt ein gewisser Zusatzbetrag zum obigen Grundbetrag für Zweipersonenhaushalte addiert wird.

Die genauen Bestimmungen dazu sind jedoch leider wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden. Manche Bundesländer trennen bei Mehrpersonenhaushalten mit mehr als zwei Personen zwischen Kindern und Erwachsenen (volljährige Kinder), wobei Kinder einen niedrigen Aufschlag zugestanden bekommen (siehe unten). Andere geben einen einzelnen Zusatzbetrag an, der unabhängig vom Alter der weiteren Personen zu den obigen Zahlen hinzukommt. Informieren Sie sich am Besten bei der Antragstellung, welche Zusatzbeträge für Ihren Haushalt bzw. Ihre Familie vielleicht schlagend werden können.

Nehmen wir als Beispiel das Bundesland Tirol:

Heizkostenzuschuss Familien/Mehrpersonenhaushalte in Tirol (Heizsaison 2023/2023)
BeträgeEinpersonenhaushalt
Nettoeinkommensgrenze Zweipersonenhaushalt1.360 €
Zusatzbetrag 1. und 2. Kind+ 220 €
Zusatzbetrag jedes weitere Kind+ 140 €
Zusatzbetrag 1. Erwachsener+ 490 €
Zusatzbetrag jeder weitere Erwachsene+ 330 €

Ein praktisches Beispiel: Eine vierköpfige Familie in Tirol hätte mit zwei minderjährigen Kindern also eine Nettoeinkommensgrenze von 1.800 € (1.360 + 2x220). Bleibt das Gesamteinkommen der Familie darunter, so ist der Heizkostenzuschuss nur eine Antragstellung entfernt.

Heizkostenzuschuss Gemeinden: Weitere Zuschüsse für die Heizkosten einkommensschwacher Haushalte

Neben den Zuschüssen der Bundesländer gibt es da und dort Einzelstädte bzw. einzelne Gemeinden, die ihren Bürgern einen weiteren Heizkostenzuschuss gewähren. Gelegentlich könnte sich also auch der Blick in die Sozialleistungen Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde lohnen.

Heizarten im Vergleich: Strom vs. Gas - Nachteile, Vorteile, Kosten

Selbstverständlich berührt der Heizkostenzuschuss ein gesellschaftlich wichtiges Thema, das in der einen oder anderen Form jeden Haushalt betrifft: Heizkosten. Die Frage nach den angemessenen Heizkosten und wie man Heizkosten sparen kann, ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich geht es dabei vor allem um die Energiepreise, die Ihr Anbieter in Rechnung stellt, sowie um Ihre Heizart (neben weiteren Dingen, wie dem baulichen Zustand Ihres Heims).

Heizen mit Strom

Steckdose Stromverbrauch

Das Heizen mit Strom gilt allgemein als die teuerste Heizart. Dies zeigt sich beispielsweise allein schon durch die kWh-Preise: Vergleichen Sie die Arbeitspreise Ihres Stromanbieters mit denen eines Gasanbieters. Sie werden feststellen, dass die Strompreise durch die Bank weg höher ausfallen als die Gaspreise (auch inklusive aller Steuern und Abgaben).

Grob gesagt machen elektronische Heizungformen nur dort Sinn, wo Räume nicht durchgehend beheizt werden sollen. Die wenigen Vorteile von Stromheizungen sind rein bequemlicher Natur:

  1. Anschaffungskosten: Strombasierende Heizgeräte wie beispielsweise E-Radiatoren oder Heizstrahler sind billig in der Anschaffung.
  2. Anschluss: Strombasierende Heizformen benötigen nicht mehr als einen normalen Stromanschluss (der Anschluss ans Gasnetz enfällt). Dementsprechend sind sie leicht zu bedienen.
  3. Abgassysteme: Da Stromheizungen nichts verbrennen (wie etwa Gasheizungen oder Kachelöfen) benötigen sie auch kein System, um Abgase ableiten zu können (Rauchfänge etc.).
  4. Lagerräumlichkeiten: Das Einrichten von Lagerräumlichkeiten (z.B: Brennholzlager) entfällt.

Haben Sie die Preise von 1 kWh Strom und 1 kWh Gas gecheckt und den Preisunterschied bemerkt, so gibt es keinen Grund zur Panik, wenn Sie ausschließlich mit Strom heizen und sich einen Umstieg vielleicht nicht leisten können. Ihre Heizkosten werden verglichen mit einer Gasheizung zwar höher ausfallen, allerdings können Sie trotzdem versuchen, Ihren Energieverbrauch zu senken, bzw. sich Ihre Lage etwas komfortabler zu gestalten. Dazu nur ein paar Tipps:

  • Heizkörper frei aufstellen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Heizkörper frei im Raum stehen und nicht durch irgendetwas verdeckt werden (z.B: Sofas, Kästen etc.).
  • Stoßlüften: Lüften Sie stets nach dem Motto "Kurz und schmerzlos". Öffnen Sie Ihre Fenster nur für ein paar Minuten, während Ihre Heizung ausgeschaltet ist. Gekippte Fenster sorgen nur für unnötigen Energieverbrauch.
  • Kochen Sie nur mit dem Deckel am Topf (oder vielleicht auch mit Wasserkochern, wenn Sie größere Wassermengen benötigen).
  • Platzieren Sie Teppiche in Ihren Aufenthaltsräumen (dadurch können Sie das Gefühl warmer Füße etwas fördern).

Heizen mit WärmepumpenDie Wärmepumpe bildet eine Sonderfall unter den strombetriebenen Heizformen. Um Wärme aus der Umgebung abziehen zu können (Luft, Erdreich, Grundwasser), benötigt eine Wärmepumpe nur sehr wenig Strom und verwandelt jede gebrauchte kWh grundsätzlich in ein Mehrfaches an Wärmeenergie. Allerdings sind Wärmepumpen auch teuer was Anschaffung und Wartung betrifft.

Selbstverständlich gibt es allerdings noch einen weiteren Weg, Ihre Stromkosten zu senken: der Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter. Rufen Sie an unter 0720 115570 für eine problemlose Beratung und den Wechsel zu einem passenden Anbieter (Service von Selectra Österreich, Montag bis Freitag - werktags - von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif).

Heizen mit Gas

Das Heizen mit Gas gilt als die günstigste aller Heizarten, vor allem neben dem Heizen mit Strom oder neben der Fernwärme. Schon die reinen kWh-Preise, die etwa für Strom und Gas fällig werden, zeigen: 1 kWh Gas ist deutlich günstiger als beispielsweise 1 kWh Strom (auch inklusiver aller Steuern, Netzkosten und Abgaben).

Das Heizen mit Gas ist insgesamt die mit Abstand beliebteste und am meisten gebrauchte Heizart. Verglichen mit einer Stromheizung liegt der Nachteil jedoch auf der Hand: Eine strombetriebene Heizart benötigt lediglich einen normalen Stromanschluss. Eine Gasheizung kommt naturgemäß nicht ohne Gasanschluss, Gasleitungen und entsprechende Geräte aus, die in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung vorhanden sein müssen (die berühmte Gastherme).

Die praktischen Vorteile können sich jedoch sehen lassen:

  1. Gasthermen und Gasheizungen sind Geräte, die buchstäblich seit vielen Jahrzehnten Teil unseres täglichen Lebens sind. Die zugrundeliegende Technik ist dementsprechend ausgereift und effizient (Beispielsweise gewinnen moderne Gas-Brennwertgeräte nicht nur dadurch Wärme, dass sie Gas einfach nur verbrennen, sie können sogar die im Abgas enthaltene Wärme nutzen).
  2. Da Gasheizungen bereits seit Jahrzehnten in unseren Häusern und Wohnungen stehen, ist die Infrastruktur für Montage und Wartung gut ausgebaut. (Installateure, Fachbetriebe etc.)
  3. Gasthermen benötigen wenig Platz und lassen sich selbst in kleinen Wohnungen bequem in jede Nische einbauen. (auch gebrauchte Exemplare, die vielleicht schon 10 bis 12 Jahre alt sind.)
  4. Moderne Gasheizungen sind inzwischen auch schon mit erneuerbaren Energien kompatibel (z.B: Biogas), sodass ökologischer Energieverbrauch und die Gastherme im Badezimmer kein Widerspruch sein muss.

Sie heizen mit Gas und das Geld ist bei Ihnen knapp? Grundsätzlich können Sie manche der obigen Tipps zum Senken Ihres Energieverbrauches auch bei Gasheizungen anwenden (z.B: Stoßlüften bei abgestellter Heizung). Möchten Sie hingegen Ihren Gasverbrauch senken, so gibt es noch eine Handvoll weiterer kleine Ratschläge, an denen Sie sich vielleicht orientieren können.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gastherme immer gut gewartet ist (etwa in Wien ist eine jährliche Thermenwartung Pflicht und kann über eigene Wartungsverträge mit Fachfirmen auch günstiger ausfallen.)
  • Schlecht gedämmte Fenster können Ihren Heizbedarf naturgemäß erhöhen. Fehlt Ihnen die Möglichkeiten, um Ihre alten Fenster auszutauschen, so können Sie sich auch etwas anders behelfen: Besorgen Sie sich etwas Klebeband und versuchen Sie die Dichtungen Ihrer Fenster abzukleben.
  • Bleiben Sie mit der Raumtemperatur am Boden (etwa im Bereich von 20 Grad Celsius).
  • Ziehen Sie bei Nacht Vorhänge oder Jalousien zu, um etwas Wärme im Inneren zu behalten.

Ein Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter ist selbstverständlich ebenso eine Möglichkeit, um Ihre Gaskosten senken zu können. Rufen Sie an unter 0720 115570 für eine problemlose Beratung und den Wechsel zu einem passenden Anbieter (Service von Selectra Österreich, Montag bis Freitag - werktags - von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif).

 

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