OPTIMA

Tarif Privatkunden

Standard-Grundversorgungstarif für Haushalte

Keine

Mindestbindung

Jederzeit kündbar ohne Frist

Gesetzlich

Garantiert

Recht auf Grundversorgung laut ElWOG

Was ist die Grundversorgung bei Wien Energie?

Die Grundversorgung ist ein gesetzlich verankertes Recht: Jeder Haushalt und jedes Unternehmen in Österreich muss mit Strom versorgt werden können. Da Wien Energie der größte Energieversorger im Netzgebiet der Wiener Netze ist, übernimmt das Unternehmen die Rolle des Grundversorgers für Wien.

Wien Energie Grundversorgung

Gesetzlich garantierte Stromversorgung im Netzgebiet der Wiener Netze

Bindung

Keine

Rechtsanspruch

ElWOG § 77

Preisgarantie

Keine

Die Grundversorgung bedeutet konkret: Wien Energie darf keinen Antragsteller ablehnen, der im Netzgebiet der Wiener Netze wohnt oder ein Unternehmen betreibt. Das gilt unabhängig von Bonität oder Zahlungshistorie. Die rechtliche Grundlage bildet § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG).

Welchen Tarif bezieht man in der Grundversorgung?

Wien Energie hat für Privatkunden und Gewerbekunden jeweils einen eigenen Tarif als Grundversorgung festgelegt. Beide Tarife haben keine Mindestbindung — Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

Privatkunden

Haushalte in Wien

Tarif OPTIMA

  • Keine Mindestbindung
  • Keine Preisgarantie
  • Jederzeit wechselbar

Mehr Informationen: Wien Energie Optima im Detail

Gewerbekunden

Kleinunternehmen in Wien

Tarif MEGA Klassik

  • Keine Mindestbindung
  • Keine Preisgarantie
  • Jederzeit wechselbar

Für Betriebe im Netzgebiet der Wiener Netze

Ist die Grundversorgung teuer? Die Grundversorgung ist nicht automatisch günstiger als andere Tarife. Der Tarif OPTIMA ist der Standardtarif der Wien Energie — andere Tarifoptionen wie Optima Online oder Optima Garant können unter Umständen günstiger oder besser planbar sein. Ein Strompreisvergleich lohnt sich.

Wer kann die Wien Energie Grundversorgung beziehen?

Die Grundversorgung der Wien Energie kommt in zwei Fällen zum Einsatz:

Neukunden ohne aktive Tarifwahl

Wer bei Wien Energie Strom bezieht, aber keinen bestimmten Tarif gewählt hat, wird automatisch in den Grundversorgungstarif OPTIMA eingestuft. Das betrifft z. B. Personen, die in eine Wohnung einziehen und sich nicht aktiv um einen Tarif kümmern.

Kunden mit Zahlungsrückständen

Wer von anderen Stromanbietern abgelehnt wird — etwa aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit — hat Anspruch auf die Grundversorgung bei Wien Energie. Der Versorger darf den Antrag nicht ablehnen, kann aber eine Vorauszahlung verlangen.

Wie beantrage ich die Wien Energie Grundversorgung?

Um die Grundversorgung zu nutzen, müssen Sie sich schriftlich an Wien Energie wenden und sich ausdrücklich auf die Grundversorgung berufen. Das geht in drei Schritten:

1

Schreiben verfassen

Verfassen Sie ein Schreiben (E-Mail oder Brief), in dem Sie sich auf die Grundversorgung nach ElWOG berufen.

2

An Wien Energie senden

Senden Sie das Schreiben per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Adresse von Wien Energie.

3

Bestätigung erhalten

Wien Energie prüft den Antrag und bestätigt die Aufnahme in die Grundversorgung. Eine Ablehnung ist gesetzlich nicht zulässig.

E-Mail-Adresse der Wien Energie: [email protected]

Kann man aus der Grundversorgung den Stromanbieter wechseln?

Seit der Energiemarktliberalisierung 2001 kann jeder Haushalt in Österreich seinen Stromanbieter frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie aktuell die Grundversorgung beziehen — Sie können jederzeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Keine Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung
Kein Stromunterbruch beim Wechsel
Wechsel dauert ca. drei Wochen
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Häufige Fragen zur Wien Energie Grundversorgung

Nicht unbedingt. Die Grundversorgung nutzt den Tarif OPTIMA, den Standardtarif der Wien Energie. Er ist nicht automatisch günstiger oder teurer als andere Tarife. Wer Kosten sparen will, sollte einen Strompreisvergleich durchführen — insbesondere Tarife wie Optima Online oder Optima Garant können preiswerter sein.

Nein. Die Grundversorgung ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 77 ElWOG. Wien Energie darf keinen Antragsteller im eigenen Netzgebiet ablehnen — unabhängig von Bonität oder Zahlungshistorie. Allerdings darf der Versorger bei Zahlungsrückständen eine Vorauszahlung verlangen.

Ja, die Grundversorgungspflicht gilt für alle leitungsgebundenen Energieträger, also sowohl für Strom als auch für Gas. Wenn Wien Energie in Ihrem Netzgebiet der Grundversorger ist, haben Sie auch Anspruch auf eine Gasversorgung.

Wien Energie muss den Antrag auf Grundversorgung zeitnah bearbeiten. In der Regel dauert die Aktivierung wenige Werktage. Bei einem dringenden Fall (z. B. drohende Stromabschaltung) kann die Aktivierung beschleunigt werden.

Bevor Wien Energie den Strom abschaltet, muss der Versorger Sie mehrfach mahnen und auf Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Im Rahmen der Grundversorgung können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Zusätzlich gibt es in Wien Beratungsstellen wie die Schuldnerberatung, die kostenlose Hilfe anbieten.

Ja. Da die Grundversorgung keine Mindestbindung hat, können Sie jederzeit zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei Wien Energie. Rufen Sie 0720 1166 39 an für kostenlose Beratung (Mo–Fr, 8–19 Uhr).