OPTIMA
Tarif Privatkunden
Standard-Grundversorgungstarif für Haushalte
Keine
Mindestbindung
Jederzeit kündbar ohne Frist
Gesetzlich
Garantiert
Recht auf Grundversorgung laut ElWOG
Was ist die Grundversorgung bei Wien Energie?
Die Grundversorgung ist ein gesetzlich verankertes Recht: Jeder Haushalt und jedes Unternehmen in Österreich muss mit Strom versorgt werden können. Da Wien Energie der größte Energieversorger im Netzgebiet der Wiener Netze ist, übernimmt das Unternehmen die Rolle des Grundversorgers für Wien.
Wien Energie Grundversorgung
Gesetzlich garantierte Stromversorgung im Netzgebiet der Wiener Netze
Bindung
Keine
Rechtsanspruch
ElWOG § 77
Preisgarantie
Keine
Die Grundversorgung bedeutet konkret: Wien Energie darf keinen Antragsteller ablehnen, der im Netzgebiet der Wiener Netze wohnt oder ein Unternehmen betreibt. Das gilt unabhängig von Bonität oder Zahlungshistorie. Die rechtliche Grundlage bildet § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG).
Welchen Tarif bezieht man in der Grundversorgung?
Wien Energie hat für Privatkunden und Gewerbekunden jeweils einen eigenen Tarif als Grundversorgung festgelegt. Beide Tarife haben keine Mindestbindung — Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
Privatkunden
Haushalte in Wien
Tarif OPTIMA
- Keine Mindestbindung
- Keine Preisgarantie
- Jederzeit wechselbar
Mehr Informationen: Wien Energie Optima im Detail
Gewerbekunden
Kleinunternehmen in Wien
Tarif MEGA Klassik
- Keine Mindestbindung
- Keine Preisgarantie
- Jederzeit wechselbar
Für Betriebe im Netzgebiet der Wiener Netze
Wer kann die Wien Energie Grundversorgung beziehen?
Die Grundversorgung der Wien Energie kommt in zwei Fällen zum Einsatz:
Neukunden ohne aktive Tarifwahl
Wer bei Wien Energie Strom bezieht, aber keinen bestimmten Tarif gewählt hat, wird automatisch in den Grundversorgungstarif OPTIMA eingestuft. Das betrifft z. B. Personen, die in eine Wohnung einziehen und sich nicht aktiv um einen Tarif kümmern.
Kunden mit Zahlungsrückständen
Wer von anderen Stromanbietern abgelehnt wird — etwa aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit — hat Anspruch auf die Grundversorgung bei Wien Energie. Der Versorger darf den Antrag nicht ablehnen, kann aber eine Vorauszahlung verlangen.
Wie beantrage ich die Wien Energie Grundversorgung?
Um die Grundversorgung zu nutzen, müssen Sie sich schriftlich an Wien Energie wenden und sich ausdrücklich auf die Grundversorgung berufen. Das geht in drei Schritten:
Schreiben verfassen
Verfassen Sie ein Schreiben (E-Mail oder Brief), in dem Sie sich auf die Grundversorgung nach ElWOG berufen.
An Wien Energie senden
Senden Sie das Schreiben per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Adresse von Wien Energie.
Bestätigung erhalten
Wien Energie prüft den Antrag und bestätigt die Aufnahme in die Grundversorgung. Eine Ablehnung ist gesetzlich nicht zulässig.
E-Mail-Adresse der Wien Energie: [email protected]
Kann man aus der Grundversorgung den Stromanbieter wechseln?
Seit der Energiemarktliberalisierung 2001 kann jeder Haushalt in Österreich seinen Stromanbieter frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie aktuell die Grundversorgung beziehen — Sie können jederzeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Günstigeren Stromanbieter finden
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