Mietkaution und Kautionsbestätigung

Wie hoch darf eine Mietkaution sein? Wann dürfen Vermieter eine Kaution einbehalten? Für welche Schäden müssen Mieter zahlen, für welchen Schaden Vermieter? Wie am besten eine Mietkautionsbestätigung schreiben? Holen Sie sich hier ein kostenloses Muster für eine Kautionsbestätigung und außerdem wertvolle Tipps rund um das Thema Mietkaution.
Muster für eine Kautionsbestätigung

Halten Sie die Kautionszahlung schriftlich fest.
Es ist üblich, dass Mieter sich das Einzahlen einer Kaution bestätigen lassen wollen, entweder im Mietvertrag und/oder mit einer zusätzlichen Kautionsbestätigung. Wir stellen Ihnen hier ein kostenloses Muster einer Kautionsbestätigung zur Verfügung - Es muss nur noch mit persönlichen Daten vervollständigt werden. Sie haben in der Vorlage zusätzlich die Möglichkeit, einen Mietbürgen einzutragen.
Was ist eine Mietkaution?
Mit dem Abschluss eines Mietvertrags geht in den meisten Fällen das Zahlen einer Kaution einher. Vermieter können von Mietern eine Kaution verlangen, um sich abzusichern - gegen künftige Schäden an der Wohnung oder gegen Mietrückstände.
Wie hoch ist die Kaution?
Laut eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist eine Kaution in der Höhe von 3 bis 6 Monatsmieten angemessen. Wenn eine Wohnung besonders luxuriös ausgestattet ist, können Vermieter unter Umständen auch eine höhere Kaution verlangen. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (das heißt: Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10%) als Kaution.
Bruttomonatsmiete = Nettomietzins + Betriebskosten + 10%
Schaden beheben: Wenn die Kaution nicht reicht
Es kann durchaus vorkommen, dass Mieter eine Wohnung in derart schlechtem Zustand verlassen, dass eine Kaution zur Deckung der Schäden nicht ausreicht. Wenn das der Fall ist, können Vermieter die Schadensbehebung beziehungsweise die Restsumme schriftlich einfordern. In Streitfällen ist es empfehlenswert, einen Mietrechtsanwalt zu konsultieren.
Tipp für VermieterEin Mieter hat Ihre Wohnung beschädigt oder nur mangelhaft renoviert? Ihre Ansprüche als Vermieter verjähren in diesen Fällen bereits nach 6 Monaten. Fordern Sie die Schadensbehebung also schnellstmöglich ein. In Streitfällen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Kaution einbehalten: Wie geht das?

Nach dem Auszug sollten Sie Ihre Forderungen schnell geltend machen.
Wenn Vermieter eine Kaution ganz oder teilweise einbehalten wollen, müssen sie das ihren Mietern schnellstmöglich und schriftlich mitteilen - samt Begründung. Am besten erstellen Sie eine Liste mit Mängeln samt Kosten für die Schadensbehebung. Geben Sie dem Mieter eine angemessene Frist zur Behebung der Schäden - beispielsweise einen Zeitraum von 1 oder 2 Wochen. Kündigen Sie an, dass der Mieter die Kosten für die Schadensbehebung zu tragen hat, falls er sie nicht innerhalb der Frist selbst behebt. Machen Sie den Mieter außerdem darauf aufmerksam, dass die Kaution einbehalten wird, solange die Mängel bestehen.
Tipp für Mieter Sie denken, Ihr Vermieter hat Ihre Kaution zu Unrecht einbehalten? In solchen Fällen hilft Ihnen beispielsweise die Mietervereinigung.
Wie wird die Kaution übergeben und veranlagt? Bar, Bankgarantie?

Eine Kaution muss zinsbringend veranlagt werden.
Eine Kaution kann bar übergeben werden. Wenn sie bar übergeben wird, müssen Vermieter sie zinsbringend veranlagen. Die Kaution muss eindeutig vom Vermögen des Vermieters unterscheidbar sein. Diese Regelung sichert Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters ab. Möglich wäre zum Beispiel eine Bankgarantie. Diese Veranlagungsform ist eher unüblich - Es sind nämlich jährlich Spesen dafür zu bezahlen.
Die Kautionsverzinsung berechnen
Eine Kaution muss zinsbringend veranlagt werden - Die Zinshöhe ist gesetzlich aber nicht festgelegt.
Wann darf die Kaution einbehalten werden?
Eine Kaution darf einbehalten werden, wenn durch das Mietverhältnis Schäden entstanden sind, die über gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Gewöhnliche Abnutzung allein gilt nicht als Schaden an der Wohnung - der Vermieter darf dafür daher nicht die Kaution einbehalten oder sogar zusätzlich Geld fordern. Was gewöhnliche Abnutzung ist, ist im Einzelfall unterschiedlich. Eine Wohnung sieht nach einem zwanzigjährigen Mietverhältnis anders aus als nach einem dreijährigen. Folgendes lässt sich dennoch prinzipiell festhalten:
Löcher in der Wand
Unter gewöhnliche Abnutzung fallen beispielsweise Löcher in der Wand, wie sie beim Aufhängen von Bildern oder Hängemöbeln entstehen. Besonders viele Löcher in der Wand können aber über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und müssen damit vom Mieter bei Auszug verputzt werden.
Löcher in den Fliesen
Bohrlöcher in Fliesen, die zum Beispiel durch das Anbringen von Handtuchhaltern entstanden sind, fallen genauso wie Löcher in der Wand unter normale Abnutzung. Dafür darf die Kaution daher nicht einbehalten werden.
Kratzer am Parkett
Kratzer am Parkett kann der Vermieter nicht in Rechnung stellen. Sie entstehen beim Möbel-Verrücken recht schnell und fallen deshalb genauso unter gewöhnliche Abnutzung. Mieter müssen aber sehr wohl dafür sorgen, dass fehlende Teile an Holz-, Teppich- oder Fliesenböden ersetzt werden, sofern die fehlenden Teile bei Einzug noch vorhanden waren. Außerdem müssen Wasserflecken (wie sie zum Beispiel durch tropfende Blumentöpfe entstehen können) von Mietern entfernt werden. Verfärbungen durch Lichteinstrahlung fallen unter gewöhnliche Abnutzung und müssen daher nicht von Mietern beseitigt werden.
Wandfarbe

Wände müssen vor der Wohnungsübergabe nicht zwingend weiß ausgemalt werden.
Ein eigenes Thema ist die Wandfarbe. Nicht selten wird im Mietvertrag festgehalten, dass der Mieter beim Auszug die Wände ausweißeln muss, falls er die Wände davor in einer anderen Farbe gestrichen hat. Das ist nicht immer rechtmäßig. Vermieter haben lediglich einen Anspruch auf helle Wände. Das heißt auf Farben, die gängig sind.
Wann müssen Mieter ausmalen?
Wenn Mieter Wände in Pastellfarben ausmalen, müssen sie bei der Wohnungsrückgabe nicht in Weiß überstreichen. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Farben (wie etwa blassgrün oder ocker) den meisten Menschen gefallen. Sind die Wände allerdings in kräftigen, knalligen Farben gestrichen, wie in Schwarz oder dunklem Rot, müssen sie sehrwohl ausgeweißelt werden.
Kaution zurückzahlen: Wie lange hat der Vermieter Zeit?
Die Kaution muss unverzüglich zurückbezahlt werden. Mit unverzüglich ist eine angemessene Frist gemeint - Vermieter müssen vor der Kautionsrückzahlung die Möglichkeit haben, das Mietobjekt zu besichtigen. Wenn alles in Ordnung ist, sollten Vermieter die Kaution innerhalb von ein bis zwei Wochen zurückzahlen.
Tipp: Erstellen Sie bei Einzug wie auch bei Auszug ein Übernahmeprotokoll und machen Sie Fotos. In Streitfällen kann beides als Beweismittel dienen.
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