E-Werk Ebner: Hausanschluss, Kontakt & Telefonnummer

Das E-Werk Ebner ist der Netzbetreiber in der Südsteiermark, welches für den sicheren Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes verantwortlich ist. Die E-Werk Ebner-Telefonnummer, um mit dem Kundendienst in Kontakt zu treten, lautet +43 3452 82154.
Der Steckbrief des E-Werk Ebner
- 📍 E-Werk Ebner GesmbH, Neudorf an der Mur 34, 8424 Gabersdorf
- ✆ +43 3452 82154
Mo.-Fr. Von 8-17 Uhr - 📩 [email protected]
- 🌐 http://www.ewebner.at/
Wo ist das E-Werk Ebner zuständig und wofür?
Das Unternehmen deckt primär die Region im Salzkammergut ab, insbesondere Gebiete rund um St. Gilgen, Strobl und Fuschl.
Neben der Stromversorgung bietet das E-Werk Ebner auch Dienstleistungen im Bereich der Erdgasversorgung an und spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer stabilen Energieinfrastruktur für Haushalte und Unternehmen in der Region. Zu den zentralen Aufgaben des E-Werks gehören:
- Der Betrieb, die Wartung und der Ausbau des Strom- und Gasnetzes.
- Die Einbindung moderner Technologien wie Smart Metering, um:
- Die Energieeffizienz zu steigern.
- Die Ablesung und Verwaltung von Zählerständen zu erleichtern.
- Die Unterstützung privater und gewerblicher Kund/innen bei:
- Der Installation von Photovoltaikanlagen.
- Der Einspeisung von erneuerbarer Energie ins Stromnetz.
Wann & wie sollten Sie mit dem E-Werk Ebner in Kontakt treten?
Kund/innen sollten das E-Werk Ebner in verschiedenen Situationen kontaktieren, die von der Mitteilung des Zählerstandes über Anfragen zu Netzanschlüssen bis hin zu Versorgungsunterbrechungen reichen.
Der Kontakt kann telefonisch, über die Webseite des Unternehmens oder persönlich in den Geschäftsräumen erfolgen. Im Folgenden werden die wichtigsten Kontaktanlässe detailliert beschrieben.
Zählerstände mitteilen
Die regelmäßige Mitteilung des Zählerstandes ist wichtig, um eine korrekte Abrechnung des Energieverbrauchs sicherzustellen. Kunden haben mehrere Optionen, ihren Zählerstand dem E-Werk Ebner mitzuteilen:
- Per E-Mail: Machen Sie ein Foto von Ihrem Zählerstand und senden Sie das Foto per Mail an [email protected].
- Per Telefon: Alternativ können Sie Ihre Zählerstandsübermittlung auch telefonisch unter +43 3452 82154 durchführen.
Strom- und Gasanschluss (Netznutzungsvertrag)
Für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes in der Region ist ein Netznutzungsvertrag mit dem E-Werk Ebner erforderlich. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung des Netzes und die Abrechnung der Netzdienstleistungen. Kund/innen die einen Neuanschluss benötigen, müssen folgende Schritte unternehmen:
- Antrag stellen: Auf der Webseite des Unternehmens können Kund/innen das Antragsformular für einen Netzanschluss herunterladen.
- Unterlagen einreichen: Für die Bearbeitung benötigt das E-Werk Informationen zur Immobilie, zum gewünschten Anschluss sowie technische Pläne. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an [email protected].
- Terminvereinbarung: Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Techniker, um die notwendigen Arbeiten zu planen.
Dieser Vertrag legt die Bedingungen für den Netzanschluss fest und ist erforderlich, um Energie von einem gewählten Energieanbieter zu beziehen.
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Unsere Servicezeiten sind gerade geschlossen. Rufen Sie uns bei geöffneten Servicezeiten an (Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr) oder fordern Sie ein erstes Angebot einfach online an (unverbindlich).
Photovoltaikanlage & Einspeisen
Immer mehr Kund/innen entscheiden sich für die Installation von Photovoltaikanlage, um umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Das E-Werk Ebner unterstützt diesen Prozess und sorgt dafür, dass überschüssige Energie ins Netz eingespeist werden kann. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Anmeldung der Anlage: Vor der Inbetriebnahme müssen Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber mit einem Antrag auf Netzanschluss einer Erzeugungsanlage angemeldet werden. Dies umfasst technische Details sowie den geplanten Installationszeitraum.
- Einspeisevertrag: Kund/innen, die Strom ins Netz einspeisen möchten, schließen einen Einspeisevertrag mit dem E-Werk ab. Dieser regelt die Vergütung und die technischen Voraussetzungen.
- Online-Login: Das E-Werk bietet einen speziellen Login-Bereich für Anlagenbetreiber. Hier können Kund/innen ihre Einspeisedaten überprüfen und abrechnen.
E-Werk Ebner Kontakt: Telefonnummer & Öffnungszeiten
Das E-Werk Ebner legt großen Wert auf Kundennähe und bietet verschiedene Möglichkeiten, um in Kontakt zu treten. Hier sind die wichtigsten Informationen:
E-Werk Ebner Kontakt | Details |
---|---|
☎ E-Werk Ebner Telefonnummer | +43 3452 82154 Mo.-Fr. von 8-12 Uhr |
☎ Störungsnummer | +43 3452 82154 24 Stunden |
📧 E-Mail für allgemeine Anfragen | [email protected] Mo.-Fr. von 8-12 Uhr |
📧 E-Mail für Netzplanungen | [email protected] Mo.-Fr. von 8-12 Uhr |
🏠 Postanschrift | E-Werk Ebner GesmbH Neudorf an der Mur 34 8424 Gabersdorf |
Störungsdienst der E-Werk Ebner
Bei Störungen oder Versorgungsunterbrechungen können Kund/innen den Störungsdienst des E-Werk Ebner kontaktieren. Kund/innen sollten bei einer Meldung ihre Adresse und, wenn möglich, die Ursache der Störung angeben.
Die Störungsnummer ist +43 3452 82154. Der Störungsdienst ist 24 Stunden am Tag erreichbar und reagiert schnell, um Probleme zu beheben.
Wie weit ist der Smart Meter Rollout der E-Werk Ebner?
Die Einführung von Smart Metern ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Energiemanagements. Diese Geräte bieten zahlreiche Vorteile:
- Automatische Ablesung: Kund/innen müssen ihre Zählerstände nicht mehr manuell übermitteln.
- Transparenz: Echtzeitdaten ermöglichen eine detaillierte Übersicht über den Energieverbrauch.
- Effizienz: Smart Meter tragen dazu bei, Energie zu sparen und Lastspitzen zu vermeiden.
Der Smart-Meter-Rollout des E-Werk Ebners hätte gemäß gesetzlicher Vorgaben bis Ende 2024 einen Abdeckungsgrad von 95 % erreichen müssen. Allerdings gibt der Anbieter keinerlei Informationen über den aktuellen Fortschritt oder den Stand des Rollouts bekannt. Darüber hinaus stellt der Anbieter auch kein Smart-Meter-Portal zur Verfügung.