Wohnungsübergabeprotokoll: 4 wichtige Fragen & kostenloses Muster

Oft wird im Mietvertrag festgehalten, welche Mängel es in einer Wohnung gibt. Es zahlt sich aber sowohl für Mieter als auch für Vermieter aus, stattdessen ein Wohnungsübergabeprotokoll auszufüllen – Das ist nichts anderes als eine detaillierte Wohnungsbeschreibung. Ein Übergabeprotokoll kostet Zeit, sichert aber Mieter wie Vermieter dagegen ab, nach dem Auszug für Schäden aufkommen zu müssen, die sie nicht verursacht haben. Also: Nutzen Sie unser kostenloses Muster für ein Übergabeprotokoll. Augen auf und ab durch die Wohnung!
- Muster für ein Wohnungsübergabeprotokoll
- Wohnungsübergabe: Was mitbringen?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Wohnungsbegehung?
- Während der Wohnungsübergabe: Wie vorgehen?
- Was besonders beachten?
- Inhalt eines Wohnungsübergabeprotokolls
Muster für ein Wohnungsübergabeprotokoll
Hier können Sie ein kostenloses Muster für ein Wohnungsübergabeprotokoll als pdf downloaden. Falls Sie Fotos beifügen, zeichnen Sie am besten einen Grundriss der Wohnung. Beschriften Sie Zimmer, Wände und Böden im Grundriss mit Zahlen – Und nummerieren Sie Ihre Fotografien entsprechend. So können die Fotos später leicht zugeordnet werden.
Wohnungsübergabe: Was mitbringen?
Drucken Sie das Wohnungsübergabeprotokoll vor der Begehung für jeden Vertragspartner einmal aus. Und nicht vergessen: Machen Sie sich einen geeigneten Termin aus - Alle Vertragspartner sollten anwesend sein. Wenn Sie wollen, können Sie auch Zeugen zur Besichtigung einladen. Zeugen helfen nach dem Auszug vor Gericht, falls es zu einem Verfahren kommen sollte.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Wohnungsbegehung?
Die Wohnung sollte bei der Begehung leer sein – So kann ein eventueller Schaden am besten festgestellt werden. Führen Sie eine Begehung sowohl vor dem Einzug, als auch nach dem Auszug durch. Als Beweismittel vor Gericht oder für eine eventuelle Zurückhaltung der Kaution ist ein Wohnungsübergabeprotokoll nur verwendbar, wenn die Begehung bei Einzug und Auszug und nicht nur an einem der Termine durchgeführt wurde. Weitere Tipps zur Terminfindung: Eine unmöbliert vermietete Wohnung sollte bei der Begehung leer sein. So können Schäden am besten gesichtet werden. Führen Sie eine Besichtung deshalb VOR dem Einzug (wenn noch keine Möbel in der Wohnung sind) und NACH dem Auszug (wenn die Möbelstücke also schon ausgeräumt wurden) durch.
Während der Wohnungsübergabe: Wie vorgehen?
Erst einmal ist es wichtig, dass alle Vertragspartner gemeinsam durch die Wohnung gehen. Nur so können Sie Uneinigkeiten klären. Sehen Sie sich einen Raum nach dem anderen genau an. Falls Ihnen Mängel auffallen, notieren Sie sie im Protokoll. Falls Ihnen kein Schaden auffällt, notieren Sie auch das. Sie können als zusätzliches Beweismittel Fotos anfertigen. Achten Sie nicht nur auf den Zustand der Wohnung, sondern auch auf die Zählerstände aller vorhandenen Zähler (zum Beispiel also Strom- und Gaszähler).
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Nicht auf die Schlüssel vergessen.
Zum Abschluss werden die Schlüssel übergeben. Vergessen Sie nicht, im Protokoll zu notieren, wie viele Schlüssel übergeben wurden. Bedenken Sie alle Schlüssel, nicht nur die Wohnungsschlüssel. Gibt es extra Haustürschlüssel? Kellerabteilschlüssel? Schlüssel zum Müllplatz oder zum Fahrradkeller oder Dachboden? Halten Sie auch die jeweilige Schlüsselnummer fest. Vermieter können eventuell Schadenersatz verlangen, wenn ein Schlüssel verschwindet.
Alle Parteien sollten jede Kopie des Protokolls unterschreiben und je eine Kopie behalten.
Während der Wohnungsübergabe: Was besonders beachten?
- Ein häufiger Streitpunkt nach dem Auszug sind die Tür- und Fensterrahmen. Schauen Sie sich also besonders gut an: Sind die Rahmen dicht? Ist Farbe abgebröckelt? Lassen sich Türen und Fenster schließen? Machen Sie am besten zusätzlich Fotos.
- Funktioniert die Heizung?
- Funktionieren alle Wasserhähne, funktioniert die Klospülung?
- Ist alles, was fest verbaut sein sollte (Toilette, Waschbecken etc.), auch wirklich fest verbaut?
- Vergessen Sie nicht auf Wände, Decken und Böden: Gibt es Schimmelflecken? Wasserflecken? Flecken durch Lichteinwirkung?
- Sind Kratzer im Parkett erkennbar?
- Gibt es große Bohrlöcher in der Wand?
- Gibt es poröse Fugen?
- Fehlen Fliesen im Bad oder in der Küche?
- Wenn es keinen Schaden oder Mangel gibt, notieren Sie auch das!
- Notieren Sie die Zählerstände aller Zähler, also zum Beispiel von Gas-, Wasser- und Stromzählern!
- Notieren Sie, welche und wie viele Schlüssel übergeben werden.
Inhalt eines Wohnungsübergabeprotokolls
Gesetzliche Vorschriften darüber, welche Angaben in einem Übergabeprotokoll stehen sollten, gibt es nicht. Auf diese Punkte sollten Sie sicherheitshalber aber nicht vergessen:
- Datum und Uhrzeit der Begehung
- Anschrift der Wohnung
- Auflistung aller anwesenden Personen
- Falls Zeugen anwesend sind, gehören auch die Namen und Kontaktdaten der Zeugen ins Protokoll.
- Einzugsdatum
- Zählerstände
- Anzahl übergebener Schlüssel samt Schlüsselnummer
- Zustand der Wohnung – nach Räumen getrennt
- Unterschriften aller Vertragspartner
Nehmen Sie sich Zeit für das Protokoll. Gehen Sie nicht einfach schnell durch die Wohnung und unterschreiben Sie. Wenn das Protokoll erst einmal unterschrieben ist, können alle Vertragspartner es als Beweismittel verwenden.
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