Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf Ihrer Rechnung erklärt

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Selectra hilft Ihnen die Grundbausteine Ihrer Rechnung zu verstehen

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Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf Ihrer Jahresabrechnung. Dabei werden zentrale Begriffe Netzverlustentgelt oder die Ökostrompauschale erklärt.

Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf Ihrer Rechnung

Im Schnitt machen Netzgebühren, Steuern und Abgaben rund Zwei Drittel Ihrer Stromrechnung und die Hälfte Ihrer Gas-Jahresabrechnung aus. Diese Elemente orientieren sich prinzipiell an Ihrem Verbrauch, sowie an festgesetzten Beträgen und können nicht durch einen Anbieterwechsel reduziert werden. Dies begründet sich daraus, dass Netzbetreiber als öffentlich regulierte Monopolisten agieren, die Preise in Ihrem Versorgungsgebiet festsetzen. Innerhalb dieses Netzes konkurrieren verschiedene Energieanbieter mit unterschiedlichen Preisen um Kundinnen und Kunden. Sie können jedoch beim Preis pro Kilowattstunde beziehungsweise bei den Grundgebühr sparen. Falls Sie sich unkompliziert bei einem günstigeren Anbieter anmelden möchten, können Sie unter 0720 1166 39unkompliziert wechseln.

 
 

Netzbetreiber in Ihrem Bundesland

Jedes Bundesland hat einen Netzbetreiber. Hier finden Sie eine Übersicht über diese Netzbetreiber. Darüber hinaus gibt es noch regional agierende Netzbetreiber. Hier werden die großen Netzbetreiber aufgelistet - eine ausführliche Liste inklusive regionaler Betreiber finden Sie auf unserer Tochterseite stromliste.at. Die Netzbetreiber stellen dabei nicht nur die Infrastruktur zur Verfügung, sondern bauen diese auch aus und warten sie damit die Stromversorgung für Haushalte und Betriebe gewährleistet ist. Laut Österreichs Energie lag im Jahr 2015 die Versorgungssicherheit bei 99,9 Prozent, was zeigt, dass die Beiträge, die an die Netzbetreiber gehen dazu führen, dass die Qualität der Versorgung für Kündinnen und Kunden gewährleistet bleibt.

Durch einen Wechsel des Energieanbieters können Sie von günstigeren Preisen profitieren! Rufen Sie uns an unter
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Bundesland Netzbetreiber
Wien Wiener Netze
Niederösterreich Netz Niederösterreich
Oberösterreich Netz Oberösterreich GmbH
Linz Linz Stromnetz
Burgenland Netz Burgenland
Steiermark Energie Steiermark
Graz Stromnetz Graz
Kärnten Energie Klagenfurt GmbH
Salzburg Salzburg Netz GmbH
Tirol Tinetz
Innsbruck IKB
Vorarlberg Vorarlberger Energienetze GmbH

Entgelte bei Strom und Gas

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Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag regelt Ihr Verhältnis mit dem Netzbetreiber

Auf Ihrer Rechnung fallen Entgelte an. Diese können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gestaltet sein. Im folgenden Abschnitt werden die Begriffe kurz und verständlich erklärt. Dabei ist anzumerken, dass jene Entgelte, die per Kilowattstunde verrechnet werden durch aktives Stromsparen gesenkt werden können. Entgelte dienen prinzipiell der Erhaltung und des Ausbaus der Netzinfrastruktur und enthalten alle Leistungen, die den Energietransport ermöglichen. So kümmert sich zum Beispiel der Netzbetreiber mit den vorhanden Mitteln auch um die Wiederherstellung des Netzs bei Ausfällen und versucht sie durch Wartungsmaßnahmen zu verhindern.

Netznutzung-Arbeitspreis: Dieses Entgelt dient zur Erhaltung des Netzes und dem Ausbau an. Dieses wird pro Kilowattstunde abgerechnet und orientiert sich damit am Verbrauch.

Netznutzung-Grundpreis:: Dies ist eine Pauschale äquivalent zum Netznutzungsentgelt.

Netzverlustentgelt:: Beim Transport von Energie geht Energie durch Widerstand und andere Faktoren verloren. Um diesen Verlust auszugleichen wird das Netzverlustentgelt pro Kilowattstunde eingehoben. Dieses Entgelt entfällt für Gas.

Entgelt für Messleistungen: Dieses Entgelt wird für das Ablesen und Warten von Zählständen, sowie die Bereitstellung von Messgeräten verrechnet. Je nach Anlage kann dieser Betrag varrieren.

Systemdienstleistungsentgelt: wird als Cent pro Kilowattstunde abgerechnet und dient dazu Lastschwankungen im Netz auszugleichen, da nicht immer die gleiche Menge an Energie nachgefragt wird.

Entgelte für sonstige Leistungen: Dies umfasst Leistungen, die laut Verordnung eingehoben werden können, wenn zusätzliche Leistungen vom Netzbetreiber umgesetzt werden.

Steuern und Abgaben auf Ihrer Jahresabrechnung

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Hier finden Sie eine weitere kurze und prägnante Begriffserklärung für Elemente, die Sie unter Steuern und Abgaben auf Ihrer Jahresrechnung finden. Von der Beschreibung ausgenommen ist die Umsatzsteuer, die auf den gesamten Betrag, der sich aus allen Elementen der Rechnung zusammensetzt, errechnet. Kundinnen und Kunden, die bestimme staatliche Zuwendungen bekommen oder deren Einkommen unter einem gewissen Mindestbetrag liegt, können sich von der Ökostrompauschale bei der GIS befreien lassen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen auch von Fernsprechentgelten (zum Beispiel für TV) befreit zu sein.

Gebrauchsabgaben: sind jene Abgaben, die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Flächen einheben dürfen. Diese fallen sowohl für Strom, wie auch für Gas an.

Die Ökostrompauschale: wird jährlich als Fixbetrag und wird so wie der Ökostromförderbeitrag dazu verwendet die Mehrkosten aus umweltfreundlicher Energieproduktion zu senken.

Der Ökostromförderbeitrag: ist eine Abgabe, die sich nach dem Verbrauch der Kundin oder des Kunden richtet.

Die KWK Pauschale: ist eine Abgabe, die pro Zählpunkt eingehoben wird.

 

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