Ihr Weg zu einer Photovoltaik - Förderung in Österreich 2023

Unter 0720 1166 39 (Selectra - Service) können Sie sich für einen Photovoltaik - Einspeisetarif anmelden.
Die Kosten für eine Solaranlage betragen mehrere tausend Euro. Eine PV - Förderung kann Ihnen einiges davon ersparen. Hier finden Sie die Photovoltaik - Förderungen in Österreich des Jahres 2023 im Überblick.
Photovoltaik - Förderungen 2023 in Österreich
Es gibt in Österreich viele verschiedene finanzielle Förderungen für Photovoltaik-Anlagen. Manche davon sind in ganz Österreich verfügbar, manche nur in einzelnen Bundesländern, andere nur in einzelnen Gemeinden. Österreichweit können Sie sich beim Bau einer PV-Anlage unterstützen lassen von:
- Klima- und Energiefonds (KLIEN)
- Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG)
Eine Kombination der Photovoltaikanlagen-Förderung des KLIEN und der Ökostromtarifförderung der OeMAG ist nicht möglich.
KLIEN - Förderung für PV - Anlagen 2023
Der Klima- und Energiefonds (kurz: KLIEN) wurde 2007 von der österreichischen Bundesregierung eingerichtet - unter anderem mit dem Ziel, nachhaltige Energie zu fördern. Der KLIEN-Fonds konnte seitdem ungefähr 90.000 Projekte unterstützen. Vom KLIEN werden PV - Anlagen von Privaten und Betrieben gefördert.
Wie hoch ist die KLIEN - Förderung?
Mit dem KLIEN - Fonds werden sowohl Einzelanlagen als auch Gemeinschaftsanlagen gefördert. Eine Einzelanlage ist eine PV - Anlage, die nur von einer Wohneinheit oder einer Geschäftseinheit genutzt wird. Eine Wohneinheit ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus.
Investitionsförderung für die Errichtung | 250 € / kWp |
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Förderung von Einspeisetarifen | 7,67 € / kWh |
Maximal werden 30% der anerkennbaren Investitionskosten gefördert. Der Investitionszuschuss ist für die ersten 5 kWp einer Anlage erhältlich.
Freistehende bzw. Aufdachanlagen sind Anlagen auf freier Fläche, an der Gebäudehülle, Terrassenüberdachungen, Balkonüberdachungen oder PV - Anlagen als Dächer eines Gartenhauses oder Carports. Gebäudeintegrierte Anlagen sind Beschattungselemente oder Anlagen, die einen Teil der Gebäudehülle (Fassadenelemente, Dachbedeckung) ersetzen.
Welche PV - Anlagen werden gefördert?
Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind:
- Voraussetzungen
- PV - Anlage muss neu errichtet werden.
- Anlage muss von einer Fachfirma montiert und installiert werden.
- Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein.

Das bedeutet: Der KLIEN-Fonds fördert keine Photovoltaik - Anlage, die Sie selbst montieren. Er unterstützt Sie auch nicht, wenn Sie keine neue Anlage bauen, sondern lediglich eine bestehende Anlage erweitern. Sie erhalten auch dann keine Förderung, wenn Sie bereits eine andere Förderung nach einem Gemeinde-, Landes- oder Bundesförderungsprogramm beantragt haben. Sie können also nicht gleichzeitig eine Förderung vom KLIEN - Fonds und eine andere Förderung von Bund, Land oder Gemeinde erwarten. Es gibt keine Doppelförderung. Einzige Ausnahme sind einzelne Leistungen, die der KLIEN - Fonds ohnehin nicht gefördert hat.
So erhalten Sie Ihre KLIEN - Förderung
- Planen Sie Ihre Anlage mit einem Fachbetrieb und kümmern Sie sich um einen Zählpunkt. Ihr Ansprechpartner für den Zählpunkt ist Ihr Netzbetreiber. Kümmern Sie sich außerdem um etwaige notwendige Bescheide. Ihr Fachberater kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Bescheide Sie an Ihrem Wohnort benötigen.
- Registrieren Sie sich. Damit ist das Fördergeld 12 Wochen lang für Sie reserviert.
- Jetzt muss die Anlage errichtet werden. Wenn die PV - Anlage nicht innerhalb von 12 Wochen abgerechnet wird, erlischt Ihr Förderungsanspruch für das laufende Jahr.
- Stellen Sie den Förderungsantrag.
Zusätzliche Informationen zur Antragsstellung
- Errichten Sie Ihre Anlage erst nach der Registrierung. Ansonsten verlieren Sie die Photovoltaik - Förderung.
- Ein Antragsteller kann Förderungen für mehrere PV - Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen, aber nicht für mehrere Anlagen an einem Standort.
- Die Anlage muss innerhalb von 12 Wochen ab der Registrierung abgerechnet werden.
OeMAG Förderung für Photovoltaik 2023
Das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2002 regelt eine sogenannte Tarifförderung. Diese Tarifförderung gilt für Anlagen, die größer sind als 5 kWp und ist nichts anderes als ein besonderer Fördertarif für Strom, den Sie mit Ihrer Anlage in das Stromnetz einspeisen. Wie hoch diese Einspeisetarife sind, wird jährlich per Ökostromverordnung geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Tarife für insgesamt 13 Jahre. Seit 2012 können Sie für Anlagen, die größer sind als 5 kWp, nicht nur eine Tarifförderung erhalten, sondern auch einen Investitionszuschuss.

Vor allem, wenn Sie keinen Anspruch auf die Ökostromtarifförderung haben, sollten Sie sich gut überlegen, bei welchem Stromanbieter Sie Strom anmelden - Die Einspeisetarife unterscheiden sich je nach Stromversorger sehr stark. Unter 0720 1166 39 (Selectra - Service) können Sie sich für einen Einspeisetarif anmelden.
Nähere Informationen zur Ökostromtarifförderung erhalten Sie auf der Website der OeMAG. Die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) ist die Förderstelle für die Tarifförderung und befindet sich im Eigentum von Regelzonenführern, Banken und Industrieunternehmen. Die OeMAG wurde 2006 im Rahmen des Ökostromgesetzes des Bundes geschaffen.
Sie können Förderanträge ausschließlich online auf der Homepage der OeMAG einreichen - und zwar nur dann, wenn Sie nicht bereits mit der Errichtung der Anlage begonnen haben.
Förderungen einzelner Bundesländer und Gemeinden
Die meisten Bundesländer haben eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. Hier finden Sie einen Überblick - Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
- PV - Förderungen einzelner Bundesländer
- Wien: Das Land Wien fördert PV - Anlagen bis zu 100 kWp mit 250 € / kWp, sowie Anlagen mit 101 bis 500kWp mit 200 € / kWp.
- Oberösterreich: Oberösterreich fordert PV-Großanlagen von Unternehmen mit einer Größe zwischen 200 und 1.000 kWp.
- Burgenland: Burgenland fördert das Nachrüsten bestehender PV - Anlagen mit einem Stromspeichersystem und auch das Errichten einer PV - Anlage.
- Kärnten: In Kärnten gibt es spezielle Förderungen für Unternehmen. Unterstützt werden PV - Anlagen zur Eigenversorgung mit einer Leistung von 5 bis 50 kWp. Außerdem werden PV - Anlagen im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell gefördert.
- Salzburg: In Salzburg werden PV - Großanlagen speziell gefördert. Außerdem werden PV - Anlagen zur Eigenversorgung gefördert.
Viele Gemeinden fördern ebenfalls das Errichten von PV - Anlagen. Fragen Sie am besten in Ihrem Gemeindeamt nach.