Haushaltsversicherung - Beim Umzug absichern!

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Umzugshelfer, Lampe, Karton

Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Haushaltsversicherung

Ein Umzug in eine neue Wohnung, verbunden mit der Neuanschaffung des Inventars, ist oft ein Beweggrund, über eine Haushalts- bzw. Hausratsversicherung nachzudenken. Generell sollte diese Überlegung jedoch nicht ausschließlich an einen Wohnungswechsel gekoppelt sein, denn ein unvorhersehbarer Unfall, sei es ein leichtsinnig verursachter Brand oder ein Wasserschaden, kann schnell passieren und der Konsument bzw. die Konsumentin muss mit schwerwiegenden finanziellen Folgen rechnen. Laut dem österreichischen Mieterschutzverband haben bereits 80% der ÖsterreicherInnen eine Haushaltsversicherung abgeschlossen und sich somit für den Ernstfall abgesichert. Hausratsversicherungen werden mittlerweile von fast allen Versicherungsanstalten und zu verschiedensten Konditionen angeboten. Damit Ihre Wahl auch auf die Richtige fällt, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Haushaltsversicherungen zusammengestellt.

Was ist Hausrat?

Der Irrglaube, eine Haushaltsversicherung beziehe sich ausschließlich auf das Mobilar, führt leider oft dazu, dass KonsumentInnen auf den Abschluss einer Versicherung verzichten, wenn Ihre Möbel einen geringen Wert haben. Diese Information ist allerdings nicht korrekt, denn selbst eine reguläre Haushaltsversicherung ohne Zusatzleistungen beinhaltet weitaus mehr, als nur die einzelnen Möbelstücke. Die verschiedenen Haushaltsversicherungen weisen starke Unterschiede auf. Folgende Listen sollen Ihnen jedoch einen ungefähren Überblick geben, was im Normalfall innerhalb und außerhalb Ihrer Wohnräume im Versicherungsschutz inkludiert ist.

  • Checkliste Wohnräume
  • alle beweglichen Gegenstände des privaten Gebrauchs: Möbel, Gebrauchsgegenstände, etc.
  • Decken, Wände, Böden, Teppiche, Türen, Fenster,etc.
  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Elektrogeräte
  • Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände mit einem besonders hohen Wert: abhängig von der Beitragsgrenze, am besten gesondert versichern

Echtgold versichern?Zu den wertvollsten Wertgegenständen gehören meist Schmuck oder Münzen aus reinem Gold. Diese sollten Sie extra versichern oder sicher aufbewahren. Sie sind nicht sicher, ob Ihre Schmuckstücke aus reinem Gold sind? Lesen Sie hier wissenswertes über Echtgold vs. vergoldet..

  • Checkliste absperrbare Räume außerhalb des Wohnraums: Garage, Dachboden, Keller, etc.
  • üblicherweise dort gelagerte Dinge: Werkzeug, Gartengeräte, Zubehör für Kraftwerkzeuge
  • entsprechendes Mobilar: Regale, Werkzeugbank, etc.
  • Elektrogeräte: Waschmaschine, Trockner, etc.
  • Diverses wie Kinderwägen, Heizmaterial, Lebensmittel, etc.
  • Gegenstände, die sich vorübergehend im Kraftfahrzeug befanden, sofern das Fahrzeug abgesperrt wurde
  • typische Gegenstände, die sich auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten befinden
  • Kraftfahrzeuge müssen seperat versichert werden
  • Checkliste Gemeinschaftsräume
  • typische, an bestimmten Orten übliche Gegenstände: z.B. Wäsche im Waschraum, etc.
  • Falls das Fahrrad im Schutz inkludiert ist, muss es im Fahrradraum abgeschlossen bzw. gesichert werden, ansonsten erfolgt keine Erstattung durch die Versicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpficht- und einer Haushaltsversicherung?

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Haftpflicht- und Haushaltsversicherung werden fälschlicherweise oft miteinander verwechselt oder dem selben Zuständigkeitsbereich zugeordnet, obwohl sie eigentlich klar zu unterscheidende Bereiche abdecken. Es wäre allerdings ratsam, sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Haushaltsversicherung abzuschließen. In manchen Fällen ist es sogar möglich, eine kombinierte Version beider abzuschließen.

  • Haftpflichtversicherung : Eine Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Vermögen- und Sachschäden auf, die Sie selbst an Dritte verursachen. Wenn Sie also beispielsweise versehentlich einen Kratzer auf dem Auto Ihres Nachbarn verursachen oder aufgrund Ihres Mißgeschicks das Porzellan eines Bekannten zu Bruch geht, deckt Ihre Haftpflichversicherung diese Schäden ab. Zuvor wird seitens Ihrer Versicherung jedoch genau geprüft, ob der Geschädigte überhaupt Anspruch auf Entschädigungsleistungen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Forderung von Ihrer Versicherung abgewehrt - notfalls auch mit Rechtsmitteln.
  • Hausratsversicherung : Eine Haushalts- oder Hausratsversicherung hingegen ist eine reine Sachversicherung und bietet Ihnen Schutz vor der Beschädigung oder dem Verlust Ihres Hausrats.

Welche Arten von Haushaltsversicherungen gibt es?

Die verschiedenen Haushaltsversicherungen weisen Unterschiede im Preis sowie im Leistungsumfang auf. Wichtig ist, dass Sie die für Sie geeignetste Form der Schadensersatzleistung wählen. Folgende Arten der Versicherung stehen Ihnen dabei häufig zur Auswahl:

alter Fernseher

Mit einer Neuwertversicherung steigen Sie im Ernstfall besser aus

  • Neuwert/Zeitwert : Bei einer Neuwertversicherung werden geschädigte oder gestohlene Gegenstände/Geräte in Ihrer Wohnung durch Neue des selben Wertes und der selben Art ersetzt. Kommt also beispielsweise Ihr TV-Gerät zu Bruch, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für einen neuen Fernseher. Manchmal befindet sich in Polizzen allerdings noch eine sogenannte Zeitwertklausel. In diesem Fall verliert das versicherte Hab und Gut von Jahr zu Jahr an Wert und Sie erhalten von Ihrer Versicherung im Schadensfall womöglich nur einen sehr geringen Prozentsatz zurückerstattet. Grundsätzlich kann man jährlich mit einem Wertverlust von etwa 10% rechnen. Somit würden Sie beispielsweise bei dem Verlust oder der Schädigung eines 5-jährigen Elektrogeräts nur die Hälfte des Preises zurückerstattet bekommen. Einfach gesagt: Je mehr Sie einzahlen (gemessen an Jahren), desto weniger erhalten Sie schließlich im Ernstfall. Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass sie eine Neuwertversicherung abschließen.
  • Quadratmeterversicherung/Summenversicherung : Eine Quadratmeterversicherung ist die unkomplizierteste Art Ihren Hausrat zu versichern. Ihre Versicherungssumme, also die Höhe Ihrer zu zahlenden Prämie errechnet sich anhand der Größe Ihrer Wohnnutzfläche und der jeweiligen Ausstattungskategorie. Bei dieser Variante verzichtet die Versicherungsanstalt im Schadensfall auch auf den Einwand der Unterversicherung, sofern die Größe der Wohnung wahrheitsgemäß angegeben wurde. Bei einer Summenversicherung wird der Neuwert aller sich in Ihrer Wohnung befindenden Geräte und Gegenstände addiert und anhand dieser Summe schließlich die Prämienhöhe errechnet. Diese Variante ist allerdings sehr aufwändig, da eine komplette und v.a. genaue Inventarliste erstellt werden muss. Sollte im Schadensfall die eingangs errechnete Summe nicht dem tatsächlichen Wert des Inventars entsprechen, also niedriger angelegt sein, kann die Versicherung den Einwand der Unterversicherung geltend machen und muss somit nur einen Teilbetrag des Schadens übernehmen. Bedenken Sie auch, dass Sie die Versicherungssumme nach jeder Neuanschaffung adaptieren müssen, denn Ihre Haushaltsversicherung ersetzt einen Schaden oder Verlust nur in jenem Verhältnis, das dem Verhältnis zwischen dem aktuellen Versicherungswert und der festgelegten Versicherungssumme entspricht.
  • Unterversicherungsverzicht : Wenn bei einem Schadensfall die angegebene Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Gesamtwert des sich in der Wohnung befindenden Inventars ist, wird die Entschädigung aliquot gekürzt. Beträgt Ihre Versicherungssumme beispielsweise 60 000 Euro, der eigentliche Wert liegt allerdings bei 80 000 Euro, erhalten Sie bei einem Schaden in Höhe von 10 000 Euro nur ca. 7 700 Euro Schadensersatz. Wenn Sie in Ihrer Versicherungspolizze den Zusatz Unterversicherungsverzicht angeben, erhalten Sie in jedem Fall den vollen Schadensersatz.
  • Selbstbehalt : Wer sich für die Variante Selbstbehalt entscheidet, trägt bei einem Schadensfall die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts selbst. Kleinschäden werden daher im Regelfall nicht von der Versicherung gedeckt. Dafür können Sie zwischen 10% und 50% bei Ihrer Prämie einsparen. Sollten Sie also längere Zeit schadenfrei sein, kann sich ein Selbstbehalt finanziell auf jeden Fall lohnen.

Welche Schäden werden durch eine Haushaltsversicherung gedeckt?

Welche Schadensursachen im Regelfall von einer Haushaltsversicherung gedeckt sind und welche nicht, erfahren Sie im Folgenden:

Gewitter, Blitz

Schäden durch Unwetter sollten in jedem Fall gedeckt sein

  • Unwetter: u.a Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag (WICHTIG: Klären Sie, ob Ihre Jalousien und Fensterläden im Versicherungsschutz inkludiert sind)
  • außergewöhnliche Naturereignisse, wie etwa: Überschwemmungen, Muren, Lawinen, Erdbeben - sollten Sie in einem diesbezüglichen Gefahrengebiet leben, wäre eine Zusatzversicherung bzw. -klausel ratsam
  • Einbruch/Diebstahl/Vandalismus: inkludiert sind ebenfalls Folgeschäden, wenn beispielsweise das Türschloss ausgetauscht oder Dokumente neu beantragt werden müssen
  • VORSICHT: Wenn Ihre Haustüre beim Zeitpunkt des Einbruchs nicht abgesperrt oder ein Fenster nicht geschlossen war und der Einbrecher sich somit nicht gewaltsam Eintritt verschaffen musste, kann es durchaus sein, dass der Schaden nicht gänzlich von der Versicherung gedeckt wird.
  • Feuer: Brand, Explosion, direkter Blitzeinschlag, Folgeschäden durch Rauch und Ruß
  • VORSICHT: Zu klären ist, ob Sengschäden, verursacht beispielsweise durch eine Zigarettenglut und Schäden durch einen Kurzschluss von Elektrogeräten mitversichert sind.
  • Leitungswasser: u.a. Überlaufen von Wasser (z.B. aus Spül- und Waschmaschinen), Frostschäden an wasserführenden Anlagen
  • Glasbruch: u.a. Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben, Schrank- und Bildverglasungen, Spiegel, Duschkabinen, Ceran-Kochfelder
  • VORSICHT: zumeist nicht inkludiert sind: Schrammen bzw. Absplitterungen von Scheibenoberflächen oder Spiegelbelägen, Glasscheiben größer als 5m2 und Hohlgläser (z.B. Trinkgläser, Vasen, etc.)

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Fahrrad ohne Reifen, Sattel

Ihr Fahrrad ist meist nicht im regulären Versicherungsschutz inkludiert

Der Basisschutz kann sich je nach Versicherung unterscheiden. In manchen Fällen lohnt es sich daher eine Zusatzversicherung abzuschließen, bzw. die Polizze um eine oder mehrere Klauseln zu erweitern. Ein klassischer Fall wäre beispielsweise das Fahrrad. In den seltensten Fällen wird es im Basisschutz inkludiert, so dass Sie es, sofern Sie es versichern wollen, seperat erwähnen müssen. Ähnlich verhält es sich beispielsweise mit Aquarien oder Wasserbetten. Wie bereits erwähnt, wäre es für Bewohner jener Gebiete, die häufig extremen Witterungen ausgesetzt sind oder in denen Naturkatastrophen einen Risikofaktor darstellen, ratsam, eine diesbezügliche Zusatzversicherung abzuschließen. Sollten Sie allerdings nicht am Fuße eines Berges, in unmittelbarer Nähe eines großen Gewässers, oder ähnlichem leben, reicht der Grundschutz in Höhe von 4000 Euro sicherlich aus.

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Worauf ist bei einer Haushaltsversicherung zu achten?

Die AK Wien rät dazu, folgende Aspekte bei der Wahl der richtigen Haushaltsversicherung zu berücksichtigen:

  • Checkliste Haushaltsversicherung
  • Überlegen Sie gut, was Sie in Ihrem Versicherungspaket inkludiert haben möchten. Unnötige Zusatzleistungen erhöhen die Prämie
  • Wählen Sie eine ausreichende Versicherungssumme und inkludieren Sie den Unterversicherungsschutz.
  • Bei Wertgegenständen besprechen Sie am besten mit dem Versicherungsberater, ob eine höhere Versicherungssumme oder spezielle Aufbewahrung nötig ist.
  • Vergleichen Sie genau Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Dauerrabatte - nur wenn Sie das Angebot kennen, können Sie sich richtig entscheiden.
  • Eine ausführliche Beratung ist ratsam.
  • Machen Sie alle paar Jahre einen Polizzencheck, um sicherzugehen, dass die vereinbarte Versicherungssumme sowie die inkludierten Leistungen noch aktuell und ausreichend sind.
  • Im Schadensfall sofort die Versicherung informieren.

Wer ist bei der Haushaltsversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz umfasst im Regelfall den oder die Versicherte/n selbst, den oder die Ehepartner/in bzw. Lebensgefährte/in sowie die im Haushalt lebenden Kinder im Alter bis zu 25 Jahren. Sollten die Kinder jedoch bereits berufstätig sein, sind sie zumeist vom Versicherungsschutz exkludiert.

Was muss man bei einem Schadensfall tun?

Was Sie nach einem Schadensfall machen müssen, erfahren Sie in der folgenden Checkliste:

  • Checkliste Schadensfall
  • Sofortige Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung - Maximalfrist 3 Tage
  • Schadenmeldung im besten Fall schriftlich und via Einschreiben
  • genau Liste aller abhandengekommenen oder zerstörten Gegenstände und Wertgüter
  • Bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus oder Feuer umgehend Polizei und/oder Feuerwehr verständigen
  • Bankomart- und Kredikarten, Sparbücher, etc. bei Diebstahöl sperren lassen

Was passiert mit der Haushaltsversicherung bei einem Umzug?

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Ein Wohnungswechsel gilt bei einer Haushaltsversicherung als Kündigungsgrund. Sie müssen allerdings den Umzug Ihrer Versicherung mindestens 4 Wochen vorher - am besten eingeschrieben - mitteilen und für den Tag vor Ihres Umzugs die Kündigung fixieren. Sollten Sie jedoch Ihre Hausratsversicherung behalten wollen, müssen Sie ebenfalls Ihren Umzugstag bekannt geben. Somit sind Sie während Ihres Umzugs und schließlich auch in der neuen Wohnung geschützt.

Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung Haushaltsversicherungen werden meist für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und können im Regelfall bis zu 3 Monaten vor Ablauf des Vertrags gekündigt werden. Bei langjährigen Verträgen, wie zum Beispiel Zehnjahresverträgen, die nach März 1994 abgeschlossen wurden, haben Sie ein vorzeitiges Kündigungsrecht. In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag frühestens gegen Ende des dritten Versicherungsjahres und anschließend jährlich mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

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