An-, Ab- und Ummeldungen bei Ihrem Umzug

Damit einem entspannten Start in Ihrer neuen Wohnung nichts im Wege steht, kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Strom-, Gas- und Heizölversorgung sowie um Ihren Internet- und Fernsehanschluss.
Starten Sie früh mit der Planung! Um unnötigen Stress kurz vor Ihrem Umzug zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Ihnen bereits ab dem 1. Tag in Ihrer neuen Wohnung Strom-, Gas und Internet zur Verfügung stehen, sollten Sie mindestens 2 Monate vor Ihrem Umzug einen Blick auf Ihre Verträge werfen, damit Sie keine Frist übersehen und alle nötigen Schritte zeitgerecht einleiten können.
Inhalt
- Strom und Gas anmelden, ummelden oder abmelden
- Heizöl übernehmen oder verkaufen
- Internet, Telefon und TV anmelden, ummelden, abmelden
Strom und Gas anmelden, ummelden oder abmelden
0720 1166 39 (zum Ortstarif, Mo-Fr von 8.00 bis 19.00 Uhr) oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen Wir vergleichen für Sie die Preise und übernehmen die Anmeldung, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Unkomliziert und kostenlos.
Um in Ihrer neuen Wohnung eine sichere Strom- und Gasversorgung ab dem ersten Tag zu gewährleisten, sollten Sie sich rechtzeitig um die Um- bzw. Ab- und Neuanmeldung Ihres Strom- und Gasvertrages kümmern.
Zählerstand ablesen Vergessen Sie nicht Ihren Strom- bzw. Gaszählerstand vor Ihrem Auszug bekannt zu geben. Nur so kann Ihre Abschlussrechnung korrekt erstellt werden. Nicht selten müssen Sie zusätzlich einen Termin mit einem Techniker Ihres Netzbetreibers bzw. Energieversorgers vereinbaren, damit dieser den Zählerstand verifizieren kann.
Muss ich meinen Strom- bzw Gasvertrag bei einem Umzug mitnehmen?
Das unterscheidet sich je nach Vertrag und Anbieter. Grundsätzlich können Sie jeden Grundversorgungstarif binnen einer Kündigungsfrist von 2 Wochen problemlos kündigen. Sind Sie jedoch Kunde bei einem alternativen Strom- und Gasanbieter oder haben sich bei Ihrem Energieversorger für ein spezielles Tarifangebot entschieden, müssen Sie erst prüfen, ob dieser Tarif im Falle eines Wohnungswechsels kündbar ist. In diesem Fall werfen Sie am besten einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Strom- bzw. Gasvertrags. Viele Verträge beinhalten mittlerweile eine Umzugsklausel. Diese räumt Ihnen im Fall eines Wohnungswechsel ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Kündigung muss im Normalfall schriftlich erfolgen und Ihre Kundennummer, Zählernummer sowie Ihre jetzige und baldige Anschrift enthalten. Sollte Ihr Vertrag jedoch keine Umzugsklausel enthalten, sind Sie an Ihre reguläre Kündigungsfrist gebunden und können diesen nicht vorzeitig beenden.
Wie kann ich Strom und Gas bei einem Umzug ummelden?
Wenn Sie Ihren Strom- bzw. Gasvertrag behalten möchten oder aufgrund der Kündigungsfrist an ihn gebunden sind, müssen Sie ihren Anbieter frühzeitig, im besten Fall etwa 6 Wochen vorher, über Ihren anstehenden Umzug informieren.
Liefergebiet Ihres Anbieters prüfen Sie können Ihren Strom- bzw. Gasvertrag nur dann mitnehmen, wenn sich Ihre neue Adresse im Liefergebiet des Anbieters befindet. Während die meisten alternativen Energieanbieter österreichweit beliefern, beschränken sich die regionalen Versorger meist nur auf das jeweilige Bundesland. Sollte Ihr Wohnungswechsel daher über die Grenzen eines Bundeslandes hinausgehen, informieren Sie sich vorher am besten, ob Ihr neues Zuhause auch im Liefergebiet Ihres bisherigen Anbieters liegt.
Auch in diesem Fall müssen Sie hiefür Ihre Kunden- und Zählernummer sowie Ihre neue Adresse und den Tag des Umzugs schriftlich an Ihren Energielieferanten übermitteln.
Wie finde ich einen günstigen Strom- und Gasanbieter für meine neue Wohnung?

Nutzen Sie den räumlichen Neuanfang, um Ihre Strom- und Gaskosten dauerhaft zu senken. In Österreich gibt es mittlerweile etwa 140 Stromanbieter und mehr als 30 Gasanbieter. Nutzen Sie diese Vielzahl und vergleichen Sie deren Angebote, um den für Sie passenden und günstigsten Tarif zu finden.
Unsere Energieexperten beraten Sie kostenlos und finden einen günstigeren Tarif für Sie. Rufen Sie uns einfach unter
0720 1166 39 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, Ortstarif) an und wir übernehmen den Stromanbieterwechsel für Sie! Ganz unkompliziert und kostenlos! Gerne rufen wir auch zurück.
Heizöl Übernahme
Bei Mietwohnungen oder -Häusern, in denen mit Öl geheizt wird, kann die Ölbeschaffung auf zwei Weisen geregelt werden: Entweder der Vermieter kümmert sich um den Öleinkauf und rechnet den Verbrauch im Zuge der Nebenkostenrechnung ab oder die Mieter selbst sind für die Befüllung des Öltanks zuständig und begleichen Ihre Rechnung direkt beim Lieferanten. Übernimmt Ihr Vermieter den Öleinkauf für Sie und verrechnet Ihnen die Kosten monatlich, können Sie problemlos unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist den Mietvertrag auflösen und müssen sich nicht seperat noch um eine Kündigung der Heizöllieferung kümmern. Wenn Sie als Vermieter jedoch selbst eine gewisse Menge an Heizöl gekauft haben und der Tank bei Ihrem Auszug noch nicht leer ist, sind Sie der rechtmäßige Besitzer des überschüssigen Heizöls und können dieses weiterverkaufen bzw. bei Eigenbedarf abpumpen.
Wer übernimmt das restliche Heizöl im Tank? Sie ziehen aus Ihrer Mietwohnung bzw. Ihrem Miethaus aus und der Öltank ist noch gefüllt? Sofern Sie das Heizöl selbst beschaffen haben, ist es auch in Ihrem Besitz. Bevor Sie es abpumpen lassen und dabei unnötige Kosten entstehen, wäre es empfehlenswert, die restliche Menge zuerst dem Nachmieter oder dem Vermieter zum Kauf anzubieten. Somit wäre die Versorgung des Nachmieters gedeckt und Sie müssten sich nicht um einen Abtransport des Öls kümmern. Bedenken Sie allerdings, dass sich Ölpreise stetig ändern und Sie den Zeitwert, also den gegenwertigen Ölpreis, berücksichtigen müssen.
Internet, Telefon und TV anmelden, ummelden, abmelden
Welcher Telekomanbieter ist der richtige für Sie? Unter 0720 1152 12 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, Ortstarif) bieten wir Ihnen eine ausführliche und kompetente Beratung zum Thema Telekommunikation und finden ein günstiges Angebot für Sie. Wir übernehmen auch gerne Ihre Internet-, Telefon- oder TV-Anmeldung für Sie - unkompliziert und kostenlos!

Grundsätzlich verhält es sich beim Wechsel bzw. bei der Um- oder Abmeldung Ihres Telekommunikationsdienstleisters ähnlich wie bei der Strom- und Gasanmeldung oder -ummeldung. Wichtig ist auch hier, rechtzeitig den Anbieter über Ihren Umzug zu informieren. Sofern Ihr neuer Wohnort im Zuständigkeitsgebiet Ihres Anbieters liegt und Ihr bisheriges Vertragsangebot dort ebenfalls verfügbar ist, können Sie Ihren jetzigen Vertrag problemlos in Ihre neue Wohnung mitnehmen. Damit die Ummeldung reibungslos und schnell abgewickelt werden kann, sollten Sie folgende Informationen Ihrem Telekommunikationsdienstleister übermitteln:
- Kundennummer
- Angabe der alten Adresse
- Angabe der neuen Adresse
- Ihre aktuelle Telefonnummer
Wenn Sie allerdings an keine längere Kündigungsfrist gebunden sind oder Ihnen eine Umzugsklausel in den AGB's Ihres Vertages ein Sonderkündigungsrecht zugesteht, wäre es auf jeden Fall ratsam, über einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters nachzudenken. In Österreich haben sich mittlerweile eine Vielzahl an Telekommunikations- und Internetanbietern etabliert, die günstige und variable Kombi-Tarife (bestehend aus Festnetz, Internet und TV) anbieten. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.