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Messwerte pro Tag

Ein Wert je Viertelstunde, rund 35.040 pro Jahr

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Kosten

Portalzugang, Aktivierung und Datenexport sind kostenlos

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Rückblick bei den Wiener Netzen

Je nach Netzbetreiber unterschiedlich, im Zähler selbst sind es 60 Tage

Das Wichtigste in Kürze

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Die Lastkurve zeigt, wann Sie Strom verbrauchen, nicht nur wie viel. Gemessen wird im 15-Minuten-Intervall, also viermal pro Stunde. Das ergibt 96 Werte pro Tag und rund 35.040 pro Jahr.

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Sie brauchen dafür einen Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten. Ohne diese Einstellung wird die Kurve gar nicht erst aufgezeichnet.

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Abrufen können Sie sie kostenlos im Webportal Ihres Netzbetreibers, meist als CSV-Download.

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Seit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sind Viertelstundenwerte der gesetzliche Standard. Die Umstellung läuft gestaffelt nach Jahresverbrauch, ab 1. Jänner 2027 auch für Haushalte ab 1.500 kWh.

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Für einen dynamischen Tarif und für den ab 2027 geltenden Leistungspreis im Netzentgelt ist genau diese zeitliche Information entscheidend.

Was ist eine Lastkurve?

Die Lastkurve ist der zeitliche Verlauf Ihres Stromverbrauchs. Statt einer Jahressumme sehen Sie eine Linie: morgens ein Anstieg, wenn geduscht und Kaffee gekocht wird, tagsüber eine Delle, abends die höchste Spitze, nachts ein flacher Sockel.

In Österreich wird diese Kurve aus Viertelstundenwerten gebildet. Der Smart Meter misst alle 15 Minuten, wie viel Energie geflossen ist. Das ergibt 96 Messpunkte pro Tag.

Für dieselbe Sache kursieren mehrere Begriffe, die praktisch dasselbe meinen:

Begriff Wo Sie ihn antreffen
LastkurveUmgangssprachlich, in Auswertungen und Grafiken
LastgangFachsprache der Energiewirtschaft
LastprofilNetzbetreiber, Verträge, Abrechnung
ViertelstundenwertePortale der Netzbetreiber, ElWG
Gut zu wissen: Wenn Ihr Netzbetreiber von Viertelstundenenergiewerten spricht, meint er die Rohdaten Ihrer Lastkurve. Im Portal taucht das Wort „Lastkurve" oft gar nicht auf, wohl aber „Lastprofil" oder „Verbrauch im Viertelstundenintervall".

Der Unterschied zum Standardlastprofil

Hier liegt eine häufige Verwechslung. Es geht um zwei völlig verschiedene Dinge.

Ihre gemessene Lastkurve

Stammt aus Ihrem Stromzähler und beschreibt Ihren Haushalt. 96 echte Messwerte pro Tag.

Das Standardlastprofil

Eine statistische Annahme. Haushalte bekommen vom Netzbetreiber üblicherweise das Profil H0 zugewiesen. Das H steht für Haushalt, Gewerbebetriebe bekommen G-Profile, landwirtschaftliche Betriebe L-Profile. Dahinter steckt eine synthetische Durchschnittskurve, unterschieden nach Werktag, Samstag und Sonntag sowie nach Winter, Sommer und Übergangszeit.

Das H0-Profil dient dem Netzbetreiber dazu, Einspeisung und Verbrauch im Netz rechnerisch auszugleichen, und ist für die Gesamtheit aller Haushalte gut kalibriert. Über Ihren Haushalt sagt es nichts aus. Festgelegt sind diese Profile in Kapitel 6 der Sonstigen Marktregeln Strom.

Eine echte Lastgangmessung war lange erst ab 100.000 kWh Jahresverbrauch beziehungsweise 50 kW Anschlussleistung vorgesehen, also faktisch nur für Gewerbe und Industrie. Der Smart Meter hat diese Grenze aufgehoben: Er kann auch im Haushalt viertelstündlich messen.

Warum Ihre Stromabrechnung nicht reicht

Eine Zahl beantwortet nur eine Frage

Auf Ihrer Stromrechnung steht eine Zahl, etwa 4.000 kWh. Diese Zahl beantwortet genau eine Frage: wie viel. Sie beantwortet keine der folgenden:

  • Wann fällt Ihre höchste Leistungsspitze an, also der Moment mit dem meisten gleichzeitigen Verbrauch, und wie hoch ist sie;
  • wie viel verbrauchen Sie tatsächlich zwischen 10 und 16 Uhr;
  • wie hoch ist Ihre Grundlast nachts, also der Verbrauch, der auch ohne Sie weiterläuft;
  • welcher Anteil Ihres Verbrauchs ist zeitlich verschiebbar.

Solange Ihr Stromtarif einen festen Arbeitspreis hat, ist das ohne Belang. Ihre Kosten sind Verbrauch mal Preis, eine einzige Multiplikation. Sobald der Preis sich aber im Tagesverlauf ändert, trägt diese Rechnung nicht mehr.

Bei dynamischen Tarifen versagt der Jahresverbrauch

Ein dynamischer Tarif gibt den Börsenpreis weiter, der sich stündlich beziehungsweise viertelstündlich ändert. Ihre Kosten sind dann keine Multiplikation mehr, sondern eine Summe über rund 35.040 Viertelstunden: Verbrauch im Intervall mal Preis im Intervall, aufaddiert über das Jahr.

Für diese Rechnung braucht es zwei Datenreihen. Die Preisreihe ist öffentlich. Die Verbrauchsreihe ist Ihre Lastkurve. Fehlt sie, muss jeder Rechner das H0-Standardprofil einsetzen. Das Ergebnis ist dann keine Berechnung Ihrer Kosten, sondern die Berechnung der Kosten eines Durchschnittshaushalts mit Ihrem Jahresverbrauch.

Wer einen dynamischen Tarif ernsthaft prüfen will, braucht deshalb die Lastkurve. Ohne sie bleibt die Frage „lohnt sich das für mich" unbeantwortbar.

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Ab 2027 wird auch das Netzentgelt zeitabhängig

Bei manchen Netzbetreibern schon 2027, bei allen spätestens ab 1. Juli 2028, hängt ein Teil der Netzgebühr nicht mehr nur an der verbrauchten Menge, sondern an Ihrer höchsten Viertelstunden-Leistung im Monat. Ein einziger Moment, in dem Wallbox, Wärmepumpe und Backrohr gleichzeitig laufen, bestimmt dann den Leistungspreis für den ganzen Monat.

Für diese Seite ist nur eines wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist ein Wert aus Ihrer Lastkurve, und Sie können ihn schon heute im Portal Ihres Netzbetreibers nachsehen. Wie der Leistungspreis im Detail funktioniert, wer entlastet wird und was die Verordnung im Detail regelt, steht auf unserer Seite zu den Netzentgelten in Österreich.

Voraussetzung: Smart Meter mit Viertelstundenwerten

Eine Lastkurve bekommen Sie nur von einem Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten. Ein alter analoger Stromzähler mit Drehscheibe zählt nur mit, er speichert nichts, und ein digitaler Zähler ohne Smart-Funktion ebenso wenig. Der Rollout ist in Österreich weitgehend abgeschlossen: Die Abdeckung lag Ende 2025 bei rund 97 % der Zählpunkte, Details zum Rollout und zu den Konfigurationen führt die E-Control.

Entscheidend ist also nicht das Gerät allein, sondern seine Konfiguration. Ist Ihr Zähler noch nicht umgestellt, sehen Sie im Portal Tageswerte. Haben Sie widersprochen, bleiben nur Monatswerte. Erst mit aktivierten Viertelstundenwerten entsteht die Kurve.

Was das ElWG geändert hat

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, in Kraft seit 24. Dezember 2025, sind Viertelstundenwerte der gesetzliche Standard (§ 54 ElWG). Früher mussten Sie sie aktiv beantragen, heute laufen sie, wenn Sie nichts tun. Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt Betroffen
bereits umgestelltJahresverbrauch über 5.000 kWh
ab 1. Jänner 2027Jahresverbrauch zwischen 1.500 und 5.000 kWh

Unabhängig vom Verbrauch sind Viertelstundenwerte unter anderem verpflichtend bei angeschlossener Stromerzeugungsanlage, Wärmepumpe, Ladepunkt oder Batteriespeicher, bei einem dynamischen Liefervertrag und bei Teilnahme an einer Energiegemeinschaft. Wer früher umsteigen möchte, kann die Einstellung jederzeit kostenlos selbst im Portal aktivieren.

Was ein Widerspruch kostet

Haushaltskund:innen dürfen der Speicherung und Übertragung der Viertelstundenwerte weiterhin schriftlich widersprechen (§ 54 Abs. 2 ElWG). Ein verbreiteter Irrtum dabei: Sie werden damit nicht unsichtbar. Gemessen und übermittelt werden weiterhin die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenwert, denn beides braucht die Abrechnung. Beide bleiben 15 Monate im Zähler gespeichert und im Portal sichtbar. Ein Leistungspreis fällt also auch mit Widerspruch an.

Was Sie dagegen verlieren:

  • die Tages- und Viertelstundenwerte und damit die Lastkurve samt Datenexport, Monatswerte bleiben;
  • die Kundenschnittstelle am Zähler, die mit Widerspruch nicht nutzbar ist;
  • den Sommer-Sonnen-Rabatt auf den Netz-Arbeitspreis (2026: 20 % zwischen 10 und 16 Uhr, nächste Saison ab April 2027) und ab Oktober 2027 auch den Nacht-Rabatt WiNAP, weil beide gemessene Viertelstundenwerte voraussetzen;
  • die Möglichkeit eines dynamischen Tarifs;
  • die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

Die vollständigen Argumente für und gegen die Auslesung, den Ablauf und einen Musterbrief finden Sie unter Smart Meter ablehnen.

Kein Smart Meter? So kommen Sie trotzdem an Ihren Verbrauch

Rund 3 % der Zählpunkte warten noch auf den Tausch. Dazu kommen alle, die widersprochen haben. Eine Lastkurve in Viertelstunden liefert der Zähler in beiden Fällen nicht, wohl aber Verbrauchswerte. Wie viel Sie sehen, unterscheidet sich allerdings deutlich:

Sie sehen Analoger Zähler Smart Meter mit Widerspruch Smart Meter mit Viertelstundenwerten
Jahresverbrauchauf der Abrechnungauf der Abrechnungauf der Abrechnung
Halbjahres- oder Quartalswerte, wenn so abgerechnet wirdauf der Abrechnungauf der Abrechnungauf der Abrechnung
Monatswerteeigenes Ablesen oder Quartalsmeldungim Portalim Portal
Höchste Viertelstunde je Monatneinim Portalim Portal
Wochen- und Tageswertenur durch eigenes Ablesenneinim Portal
Tagesverlauf, 96 Werteneinneinim Portal

Ohne Smart Meter dürfen Sie zusätzlich einmal pro Quartal Ihren Zählerstand melden und bekommen daraufhin kostenlos die Verbrauchsinformation (§ 45 ElWG).

Zwei Punkte daraus werden oft übersehen. Erstens: Wer widersprochen hat, sieht sehr wohl seine Monatswerte und seine höchste Viertelstunde je Monat im Portal, denn beides braucht der Netzbetreiber für die Abrechnung und speichert es 15 Monate lang. Gerade der Monatshöchstwert ist die Größe, die ab 2027 den Leistungspreis bestimmt. Zweitens: Am analogen Zähler entscheiden Sie, wie fein die Auflösung wird, denn der Zählerstand steht jederzeit ablesbar da. So kommen Sie an Ihre Werte:

1

Verbrauch von der Abrechnung

Jede echte Abrechnung nennt den Verbrauch in Kilowattstunden für ihren Zeitraum. Rechnet Ihr Anbieter halbjährlich ab, steht dort der Halbjahresverbrauch, bei vierteljährlicher Abrechnung der des Quartals. Für einen Tarifvergleich mit festem Arbeitspreis genügt das, hochgerechnet auf zwölf Monate.

Zwei Stolpersteine: Die Teilbetragsvorschreibung dazwischen ist keine Abrechnung. Sie nennt einen geschätzten Euro-Betrag, keinen gemessenen Verbrauch. Und ohne Smart Meter lohnt der Blick, ob der Zählerstand als abgelesen oder als geschätzt gekennzeichnet ist. Eine Schätzung kann den Verbrauch deutlich verfehlen und wird mit der nächsten echten Ablesung ausgeglichen.

2

Zählerstand vierteljährlich melden

Das ist Ihr gesetzliches Recht: Ohne Smart Meter dürfen Sie einmal pro Quartal Ihren Zählerstand bekannt geben (§ 45 ElWG). Ihr Lieferant muss Ihnen daraufhin binnen zwei Wochen die Verbrauchsinformation liefern, kostenlos. So bekommen Sie vier gemessene Werte pro Jahr, ohne selbst zu rechnen.

3

Selbst ablesen und Differenz bilden

Zwei Ablesungen ergeben den Verbrauch dazwischen, und den Abstand bestimmen Sie: monatlich immer am Ersten, wöchentlich immer am selben Wochentag, oder täglich immer zur selben Uhrzeit. Über ein Jahr entsteht so eine Monatskurve, in der Heizperiode und Sommer klar auseinandertreten. Wer morgens und abends abliest, trennt zusätzlich grob Tag von Nacht. Wie Sie richtig ablesen, zeigt Stromzähler ablesen.

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Einzelne Geräte mit einem Zwischenstecker messen

Kühlschrank, Gefriertruhe, Heizlüfter, Warmwasserboiler. Ein Messgerät zwischen Steckdose und Gerät zeigt nach 24 Stunden, was der Verbraucher wirklich zieht. Viele Energieberatungsstellen und Büchereien verleihen solche Geräte kostenlos.

5

Rechnerisch abschätzen

Leistung in Watt mal Betriebsstunden ergibt den Verbrauch je Gerät. Ob Ihr Ergebnis plausibel ist, sagt der Vergleich mit dem durchschnittlichen Stromverbrauch nach Haushaltsgröße, die Methode Schritt für Schritt steht unter Stromverbrauch berechnen.

6

Energiemonitor im Verteilerkasten

Der einzige Weg zu einer echten Lastkurve ohne Smart Meter: ein Messgerät am Hauptverteiler, das laufend mitschreibt. Es misst mit Klemmen, die um die Hauptleitung gelegt werden, ohne diese aufzutrennen. Einbau durch eine Elektrofachkraft. Das ist eine Eigenmessung, keine geeichte Abrechnungsgrundlage, für Netzentgelt und Tarifabrechnung zählt sie nicht.

Wo die Grenze liegt: beim Tagesverlauf. Monats-, Wochen- und sogar Tageswerte bekommen Sie mit eigenem Ablesen zusammen. Unbeantwortet bleibt nur, ob der Verbrauch um 12 oder um 19 Uhr anfällt. Für einen festen oder indexgebundenen Tarif genügt der Jahresverbrauch vollkommen. Für einen dynamischen Tarif und für den Mittagsanteil brauchen Sie die Viertelstundenwerte.

So kommen Sie an Ihre Lastkurve

Es gibt drei Wege zur Lastkurve. Für die allermeisten Haushalte ist der erste der richtige.

Weg 1: Webportal des Netzbetreibers

Ihre Verbrauchsdaten liegen beim Netzbetreiber, nicht beim Stromanbieter. Im Kundenportal Ihres Lieferanten suchen Sie also vergeblich. Rund 120 Stromnetzbetreiber sind in Österreich tätig, und sie stellen die Daten in der Regel über ein eigenes Smart-Meter-Portal bereit. Der Zugang ist kostenlos. Die Beispiele auf dieser Seite stammen von den Wiener Netzen, dem Netzbetreiber mit den meisten Kund:innen in Österreich. Sie stehen stellvertretend: Bei Ihrem Netzbetreiber heißen die Menüpunkte anders und die Speicherfristen im Portal können abweichen, der Ablauf ist aber derselbe.

1

Zählpunktnummer bereitlegen

33-stellig, beginnt mit „AT". Sie steht auf jeder Strom- und Netzrechnung, mehr dazu unter Zählpunktbezeichnung und Stromzähler ablesen.

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Beim Portal Ihres Netzbetreibers registrieren

Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, hängt an Ihrer Adresse und lässt sich nicht wechseln.

3

Viertelstundenwerte prüfen

Sehen Sie nur Tages- oder Monatswerte, ist die Einstellung noch nicht aktiv. Die Aktivierung ist kostenlos. Wichtig: Viertelstundenwerte entstehen erst ab der Umstellung, rückwirkend gibt es keine.

4

Daten exportieren

Die meisten Portale bieten einen CSV-Download. Bei den Wiener Netzen etwa liegt er unter „Datenexport", die Daten reichen dort bis zu 36 Monate zurück.

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In einer Tabellenkalkulation öffnen

Für erste Auswertungen genügt eine Pivot-Tabelle: Verbrauch nach Uhrzeit, Verbrauch nach Wochentag, Maximum je Monat.

Die Werte des Vortags stehen üblicherweise am Folgetag zur Verfügung. Im Zähler selbst bleiben Tages- und Viertelstundenwerte 60 Tage gespeichert, Monatswerte und der höchste Viertelstundenwert je Monat 15 Monate. Wer eine längere Historie will, exportiert regelmäßig.

Weg 2: Kundenschnittstelle am Zähler

Am Smart Meter sitzt eine physische Kundenschnittstelle, je nach Gerät als P1- oder M-Bus-Anschluss. Das sind kleine Datenbuchsen am Zähler, über die er seine Messwerte direkt vor Ort ausgibt: P1 ist eine RJ12-Buchse und sieht aus wie ein schmaler Telefonanschluss, M-Bus ist ein zweiadriger Anschluss aus der Zählerfernauslesung. Welche davon Ihr Zähler hat, hängt am Modell, ausgelesen wird in beiden Fällen dasselbe. Damit kommen Sie nahezu in Echtzeit an Ihre Werte: Bei den Wiener Netzen liefert die P1-Schnittstelle alle 10 Sekunden einen Datensatz, bei anderen Netzbetreibern kann der Takt abweichen. Dafür brauchen Sie:

  • die Freischaltung, denn die Schnittstelle ist ab Werk deaktiviert. Bei manchen Netzbetreibern aktivieren Sie sie selbst im Portal, bei anderen auf Anfrage, in der Regel kostenlos. Wer der Viertelstundenmessung widersprochen hat, kann die Schnittstelle nicht nutzen;
  • den persönlichen Entschlüsselungsschlüssel (GUEK). Bei den Wiener Netzen finden Sie ihn nach der Freischaltung im Portal unter „Anlagendaten", andere Netzbetreiber schicken ihn zu;
  • einen Ausleseadapter, kabelgebunden oder als Infrarot-Aufsatz.

Sinnvoll ist dieser Weg, wenn Sie ein Energiemanagementsystem, eine steuerbare Wallbox oder eine Hausautomatisierung betreiben. Für die Frage „wie sieht mein Verbrauch aus" genügt das Portal.

Weg 3: Freigabe an einen Dienstleister

Sie können Ihre Daten an Dritte freigeben, etwa an einen Energiedienstleister oder eine Energiegemeinschaft. Der Weg dafür heißt EDA, kurz für Energiewirtschaftlicher Datenaustausch, die gemeinsame Datendrehscheibe aller österreichischen Netzbetreiber. Der Ablauf: Der Dienstleister stellt die Anfrage, Sie bestätigen die Freigabe im Portal Ihres Netzbetreibers. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit, sonst verfällt die Anfrage.

Nach der Zustimmung fließen die Daten in der Regel innerhalb von 24 Stunden und danach laufend. Die Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

Was Sie in Ihrer Lastkurve suchen sollten

Wenn die Datei offen ist, lohnen sich vier Blicke.

Die Grundlast

Suchen Sie den niedrigsten Viertelstundenwert einer typischen Nacht. In eine Stunde passen vier Viertelstunden, mal vier ergibt dieser Wert also die Dauerleistung in Kilowatt. Mal 8.760 Stunden ergibt das den Jahresverbrauch. Ein Beispiel: 0,02 kWh je Viertelstunde sind 0,08 kW Dauerleistung und damit rund 700 kWh im Jahr. Das ist der Strom, der ohne Ihr Zutun durchläuft: Kühlgeräte, Router, Standby. Bei vielen Haushalten sind das mehrere hundert Kilowattstunden pro Jahr. Wie Sie Ihren Jahresverbrauch ganz ohne Lastkurve abschätzen, zeigt Stromverbrauch berechnen.

Die Monatsspitze

Der höchste Viertelstundenwert je Monat. Genau diese Größe bestimmt ab 2027 den Leistungspreis. Notieren Sie sie über mehrere Monate, dann sehen Sie Ihr Muster.

Der Mittagsanteil

Wie viel Ihres Verbrauchs fällt zwischen 10 und 16 Uhr an? Das entscheidet darüber, wie stark Sie vom Sommer-Sonnen-Rabatt auf das Netzentgelt profitieren.

Der verschiebbare Anteil

Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Auto, Warmwasser. Alles, was zwei Stunden später laufen kann, ohne dass es jemandem auffällt. Dieser Anteil bestimmt, ob sich ein dynamischer Tarif oder ein Nachtstromtarif für Sie überhaupt rechnet.

Sie kennen Ihr Verbrauchsmuster. Und den passenden Tarif?

Ob sich für Ihr Profil ein fixer, ein indexgebundener oder ein dynamischer Tarif rechnet, hängt genau an den vier Werten oben. Unsere Berater:innen gehen das mit Ihnen durch, kostenlos und unverbindlich, Mo bis Fr von 08:00 bis 18:00 Uhr .

Häufige Fragen zur Lastkurve

Nein. Der Portalzugang, die Aktivierung der Viertelstundenwerte und der Datenexport sind kostenlos. Auch für den Zählertausch bekommen Sie keine eigene Rechnung: Gerät, Wartung und Datenübertragung sind über das Messleistungsentgelt abgegolten, das im Netzanteil Ihrer Stromrechnung ohnehin enthalten ist.

Im Zähler selbst bleiben Tages- und Viertelstundenwerte 60 Tage gespeichert, Monatswerte und der höchste Viertelstundenwert je Monat 15 Monate. Im Portal ist der Rückblick je nach Netzbetreiber deutlich länger, bei den Wiener Netzen bis zu 36 Monate. Wer eine eigene Historie aufbauen will, sollte regelmäßig exportieren.

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Weitergabe an Lieferanten, Energiedienstleister oder Energiegemeinschaften setzt eine Freigabe voraus, die Sie im Portal Ihres Netzbetreibers erteilen und jederzeit widerrufen können. Davon zu trennen sind die Werte, die der Netzbetreiber für die Abrechnung ohnehin benötigt.

Dann liefert Ihr Zähler keine Lastkurve, denn ein alter analoger Zähler mit Drehscheibe speichert nichts. Der Netzbetreiber ist zum Rollout verpflichtet: Fragen Sie beim Kundenservice nach dem Zeitplan für Ihre Adresse und lassen Sie sich den geplanten Tauschtermin nennen. An Ihren Verbrauch kommen Sie trotzdem, über die Abrechnung, über eine vierteljährliche Zählerstandsmeldung nach § 45 ElWG oder über eigenes Ablesen. Alle sechs Wege stehen oben unter Kein Smart Meter? So kommen Sie trotzdem an Ihren Verbrauch.

Für einzelne Geräte ja, für den Haushalt nein. Ein Zwischenstecker misst eine Steckdose, nicht Ihren Zählpunkt. Für die Monatsspitze und den Mittagsanteil brauchen Sie die Werte aus dem Zähler.

Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: den zeitlichen Verlauf Ihres Verbrauchs. Achtung nur beim Standardlastprofil (H0): Das ist keine Messung, sondern eine statistische Durchschnittskurve, die Ihr Netzbetreiber einsetzt, um Einspeisung und Verbrauch im Netz rechnerisch auszugleichen, solange keine Viertelstundenwerte vorliegen.

Nein. Die Lastkurve entsteht beim Netzbetreiber, nicht beim Lieferanten, und der Netzbetreiber bleibt bei einem Anbieterwechsel derselbe. Ihre Daten und Ihr Portalzugang bleiben unverändert bestehen.