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Flüssiggas wird immer beliebter. Insbesondere in ländlichen Gegenden, wo kein Anschluss zum herkömmlichen Gasnetz möglich ist, wird Flüssiggas geschätzt, denn das Gas wird einmal jährlich geliefert und dann größtenteils in Gastanks aufbewahrt – eine relativ problemlose Art der Energieversorgung. Doch bei Flüssiggasverträgen handelt es sich nicht um herkömmliche Energieverträge. Durch ein paar Eigenheiten sind Flüssiggasverträge ein wenig komplexer. Wir erklären Ihnen hier, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Flüssiggasvertrag abschließen oder beenden wollen….
Flüssiggas: Vertrag aushandeln
Wie finde ich meinen passenden Flüssiggasanbieter?
Flüssiggas wird nicht von einem Monopol beherrscht, was bedeutet, dass Sie nicht einen bestimmten Flüssiggasanbieter wählen müssen. In der Tat gibt es eine große Auswahl an Flüssiggasanbietern mit unterschiedlichen Tarifen. Die Preise zwischen den einzelnen Anbietern können stark schwanken und bei der Wahl des für Sie passenden Flüssiggasanbieters sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht nur die eventuelle Miete des Gastanks, sondern auch den Tarif für das Flüssiggas miteinberechnen. Denn haben Sie einmal einen Flüssiggastank gemietet und der Vertrag ist abgeschlossen, müssen Sie das Gas von Ihrem Flüssiggastankvermieter beziehen – selbst, wenn es günstigere Preise gibt.
Eine Liste mit allen Flüssiggasanbietern, die in Österreich Flüssiggasanbieten, finden Sie hier.
Was muss ich beim Aushandeln eines Flüssiggasvertrags beachten?
Wie bereits beschrieben, müssen Sie bei der Wahl Ihres Flüssiggasanbieters darauf achten, dass Sie bei einer Miete des Gastanks an Ihren Flüssiggasanbieter gebunden sind. Ein Wechsel des Flüssiggasanbieters kann dann problematisch werden: Die Vertragsbindung besagt, dass Sie Ihren Flüssiggasanbieter nicht einfach aufgrund eines günstigeren Preises wechseln können.
Tipp! Überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihren Flüssiggastank mieten oder kaufen. Beim Heizen mit Flüssiggas ergeben sich so einige Kosten, weshalb es sich um eine längerfristige Heizmethode handelt. Schließen Sie nur einen Vertrag ab, wenn Sie sich komplett sicher sind, dass Flüssiggas die passende Heizmethode für Sie ist.
Ein Vorteil, der durch einen Kauf entsteht, kann die Unabhängigkeit vom Flüssiggasanbieter sein. Allerdings ist der Kauf eines Flüssiggastanks nicht billig. Je nach Beschaffenheit und Zustand des Flüssiggastanks zahlen Sie zwischen 1150,00€ und 2230,00€. Nach dieser Anfangsinvestition sind Sie allerdings unabhängig und können auch billige Flüssiggasanbieter nutzen.
Welcher Unterschied besteht zwischen der Miete und dem Kauf eines Flüssiggastanks?
Miete und Kauf eines Flüssiggasvertrags unterscheiden sich gewaltig und sind ein wichtiges Element, das verstanden werden muss, um einen intelligenten Flüssiggasvertrag abzuschließen. Ein Vergleich soll Ihnen den Unterschied zwischen Miete und Kauf näher bringen:
- Miete
- Geringere Anfangsinvestition: Bei einer Miete des Flüssiggastank müssen Sie nur die erforderliche Miete, sowie eine eventuelle Kaution zahlen.
- Mit Vertragsbindung:Allerdings sind Sie vertraglich an einen Flüssiggasanbieter gebunden, wenn Sie den Flüssiggastank nur mieten. Das bedeutet, dass Ihr Flüssiggastankvermieter den Energielieferanten bestimmen darf und Sie nicht von günstigeren Tagespreisen profitieren können. Erst, wenn Sie Ihren Vertrag beenden, können Sie auch den Energielieferanten wechseln.
- Kauf
- Hohe Anfangsinvestition: Bei dem Kauf Ihres Flüssiggastanks müssen Sie am Anfang mit einer hohen Investition rechnen (ein Flüssiggastank kostet zwischen 1150€ und 2230€).
- Ohne Vertragsbindung: Diese hohe Anfangsinvestition zahlt sich dann allerdings aus: Sie sind vertraglich an keinen Energielieferanten gebunden und können komplett frei auch zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Flüssiggas: Vertrag kündigen
Wie lange ist die Kündigungsfris bei einem Flüssiggasvertrag?
Eigentlich haben Verträge mit Flüssiggasanbieter eine recht lange Bindungsdauer. Das kommt daher, weil beispielsweise Flüssiggastanks oft unterirdisch gelagert werden und auch die Transportkosten für einen Flüssiggastank hoch sind.
Da das Konsumentenschutzgesetz jedoch gilt, können Sie Ihren Liefervertrag nach Ablauf des ersten Jahres kündigen. Nach dem ersten Jahr kann der Liefervertrag dann halbjährlich und mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Sie können also definitiv Ihren Flüssiggasanbieter wechseln und müssen nicht bei einem eventuell teureren Anbieter bleiben.
Wichtiger Hinweis! Kündigungsfrist bei Flüssiggasverträge: nach Ablauf des ersten Jahres + nach dem ersten Jahr halbjährlich, mit einer Frist von zwei Monaten.
Checkliste: Wie soll ich bei einer Kündigung vorgehen?
- Beachten Sie die Kündigungsfrist: Sie müssen auf jeden Fall die Kündigungsfrist beachten, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Kündigung zu erreichen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr und nach dem ersten Jahr halbjährlich, mit einer Frist von zwei Monaten. Insbesondere wenn Sie umziehen, sollten Sie die Kündigungsfrist nicht aus den Augen verlieren.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen: Sammeln Sie alle Unterlagen, die Sie bei Abschluss des Vertrages erhalten haben. Dies spart Ihnen im späteren Kündigungsprozess Zeit.
- Wenden Sie sich an Ihren Flüssiggasanbieter: Zuerst sollten Sie sich an Ihren bisherigen Flüssiggasanbieter wenden. Dieser informiert Sie, ob noch eventuelle Zahlungen ausständig sind. Außerdem kann er Ihre Kündigung vorantreiben, weshalb Sie Ihren Flüssiggasanbieter auf jeden Fall informieren müssen.
Dürfen bei der Kündigung Kosten verlangt werden?
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Grundsätzlich ist es so, dass ältere Verträge nach der Kündigung Kosten für die Abholung des Tanks, die Instandhaltung, sowie die gesetzliche Überprüfung Kosten verlangen, wobei diese Kosten oft intransparent gekennzeichnet und somit gesetzeswidrig sind. Neuere Verträge enthalten oft ähnliche Klauseln, die allerdings transparent gekennzeichnet und damit gesetzeskonform sind. Hierfür lohnt sich also ein Blick in den Vertrag.
Muss ich mich um den Abtransport meines Gastanks kümmern?
Normalerweise müssen Sie sich nicht für den Abtransport Ihres Gastanks kümmern, weil Ihr Flüssiggastankanbieter dafür aufkommt. Allerdings kann es, wie bereits oben beschrieben, sein, dass Sie aufgrund neuer Gasverträge für den Abtransport aufkommen müssen. Dies kann Ihnen allerdings nur Ihr Vertrag bzw. Ihr Flüssiggastankvermieter beantworten.
Mehr erfahren
Erfahren Sie hier mehr über die Kündigung eines Gas- bzw. Stromvertrags und wie Sie zu einem günstigeren Vertrag wechseln können.
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