Mietvertrag: Muster, Fristen & Bedingungen

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Frau mit Karton neben Mietvertrag und Schlüssel

Ein Mietvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Beziehung zwischen einem Vermieter/in und einem Mieter/in regelt. In Österreich gibt es klare Richtlinien und Gesetze, die sowohl Vermieter/in als auch Mieter/in schützen sollen. Ein Mietvertrag sollte daher sorgfältig ausgearbeitet und alle relevanten Aspekte der Mietvereinbarung abdecken.

Das Wichtigste zuerst: Ihr Mietvertrag Muster zum herunterladen!

Ein Mietvertrag Muster für Ihre Wohnung bzw. Haus können Sie hier downloaden. Füllen Sie den Mietvertrag Muster mit Ihren persönlichen Daten aus. Sie haben außerdem Platz, zusätzliche Vereinbarungen einzutragen, zum Beispiel zusätzliche Kündigungsgründe. Für die Vertragsunterzeichnung sollten beide Parteien anwesend sein. Es ist aber möglich, sich durch jemanden vertreten zu lassen, der über eine Vollmacht verfügt.

Was ist ein Mietvertrag? Definition und Arten

Ein Mietvertrag stellt eine mündliche oder schriftliche Übereinkunft zwischen dem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (oder Untermieter) dar.

Die Zustandekunft eines Mietvertrags erfordert lediglich die Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins. Sobald ein bindendes Mietangebot mit diesen beiden Bedingungen unterbreitet wird und vom Vermieter akzeptiert wird, entsteht bereits ein rechtsverbindlicher Vertrag. Dies bedeutet, dass sowohl Vermieter als auch Mieter an die Vereinbarungen im Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr möglich ist.

Was regelt ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch desMieters während des Mietverhältnisses. Dazu gehören unter anderem:

  1. Die Pflicht des Vermieters, dem Mieter den vereinbarten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Pflicht des Mieters, die Miete rechtzeitig zu zahlen und die vermietete Immobilie ordnungsgemäß zu nutzen.
  3. Verantwortlichkeiten für Reparaturen und Instandhaltung.
  4. Regelungen für Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses.

Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Mietverträgen, darunter:

  • Wohnraummietvertrag: Dies ist der gebräuchlichste Mietvertrag für Wohnungen und Häuser.
  • Gewerbemietung: Mietverträge für gewerblich genutzte Immobilien wie Büros, Geschäftsflächen oder Lagerhallen.
  • Pachtvertrag: Ein Vertrag, der die Vermietung von landwirtschaftlichen Flächen regelt.
  • Heimvertrag: Dies betrifft Mietverträge für Pflegeheime, Seniorenresidenzen oder ähnliche Einrichtungen.

Was sollte im Mietvertrag enthalten sein?

Ein Mietvertrag sollte alle wichtigen Details der Mietvereinbarung klar und präzise festhalten. Dazu gehören:

  1. Parteien: Die Namen und Adressen des/der Vermieters/Vermieterin und des/der Mieter/in müssen deutlich angegeben werden.
  2. Objekt: Die genaue Adresse der vermieteten Immobilie sowie eine Beschreibung der Räumlichkeiten und gegebenenfalls des zugehörigen Inventars sollten im Vertrag aufgeführt werden.
  3. Mietdauer: Die Dauer des Mietverhältnisses, ob befristet oder unbefristet, muss festgelegt werden.
  4. Mietzins und Nebenkosten: Die Höhe der Miete sowie die Regelungen für Nebenkosten wie Betriebskosten, Heizkosten und Warmwasser müssen klar definiert sein.
  5. Kaution: Die Höhe der Kaution und die Bedingungen für deren Rückzahlung sollten im Vertrag festgelegt werden.
  6. Nutzung der Immobilie: Der Vertrag sollte die erlaubte Nutzung der Immobilie durch den Mieter sowie etwaige Beschränkungen oder Verbote klarstellen.
  7. Instandhaltung und Reparaturen: Die Verantwortlichkeiten für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten müssen genau festgelegt werden, ebenso wie die Verfahren zur Meldung und Behebung von Mängeln.
  8. Kündigung: Die Kündigungsfristen und -bedingungen für beide Parteien müssen im Vertrag vermerkt werden.
  9. Sonstige Bestimmungen: Zusätzliche Vereinbarungen, wie etwa Haustierregelungen, Parkplatznutzung oder Gartenpflege, sollten ebenfalls im Vertrag enthalten sein.

Mietdauer: Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?

In Österreich gibt es unbefristete und befristete Mietverträge. Im Folgenden finden Sie mehr Details zu den einzelnen Vertragsarten:

  1. Befristeter Mietvertrag: Ein Mietverhältnis gilt als befristet, wenn der Vertrag ein klar definiertes Ablaufdatum schriftlich festhält. Die Mindestdauer beträgt für Wohnungen in der Regel drei Jahre, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Sollte der Mietvertrag nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht aufgelöst oder verlängert werden (er kann beliebig oft verlängert werden), bleibt er automatisch für weitere drei Jahre gültig und geht dann, sofern Mieter/in oder Vermieter/in nichts anderes vereinbaren, in einen unbefristeten Vertrag über. 
  2. Unbefristeter Mietvertrag: In Österreich kann ein Mieter einen unbefristeten Mietvertrag erhalten, wenn der Vermieter dies anbietet oder wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hier sind einige Situationen, in denen ein unbefristeter Mietvertrag üblich ist:
    • Direktes Angebot des Vermieters: Ein Vermieter kann von Anfang an einen unbefristeten Mietvertrag anbieten, wenn er keine spezifische Endzeit für das Mietverhältnis festlegen möchte.
    • Gesetzliche Bestimmungen: Wenn kein Kündigungsgrund seitens des Vermieters vorliegt (basierend auf dem österreichischen Mietrecht), um einen bestehenden unbefristeten Mietvertrag zu beenden, und der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt, kann das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.
    • Vereinbarungen zwischen beiden Parteien: In einigen Fällen können Mieter und Vermieter explizit einen unbefristeten Mietvertrag vereinbaren, auch wenn dies nicht die Regel ist.

Im Kapitel "Was sind die Kündigungsfristen für Mietverträge?" gehen wir auf die Kündigungsfristen von befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen ein.

Mietzins: Welche Obergrenzen gelten für den Mietzins und die Betriebskosten?

Die Festsetzung des Mietzinses unterliegt bestimmten Einschränkungen, um eine übermäßige Belastung der Mieters zu verhindern. Mieter, die den Verdacht haben, dass die Miete unverhältnismäßig hoch ist, können sich an regional verfügbaren Mietpreisspiegeln orientieren. Im Falle von Beschwerden haben Mieter/innen das Recht, sich auf Gesetze wie das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Wohnbauförderungsgesetz zu berufen.

Wenn der Hauptmietzins deutlich über den festgelegten Grenzen liegt, kann eine Anpassung der Miete gefordert werden. Diese Anpassung kann sogar rückwirkend erfolgen, was bedeutet, dass der Vermieter den überhöhten Mietbetrag zurückzahlen muss. Interessenten für eine Wohnung sollten vor Vertragsabschluss Vergleiche mit ähnlich großen Wohnungen anstellen und die entsprechenden Betriebskosten berücksichtigen.

Gut zu wissen!

Der Vermieter muss die Gesamtkosten anhand eines Verteilungsschlüssels auf die Quadratmeter der Wohnfläche umrechnen. Sollte der Mieter Bedenken bezüglich der Höhe der Betriebskosten haben, kann er Einsicht in die Betriebskostenabrechnung des Vermieters verlangen. Dieses Recht ist im Mietrechtsgesetz sowie im Konsumentenschutz verankert. Überhöhte Gebühren müssen dem Mieter zurückerstattet werden.

Tipps für einen erfolgreichen Mietvertragsabschluss

Der Abschluss eines Mietvertrags ist eine wichtige Entscheidung, die sorgfältige Überlegung erfordert. Damit Sie sich vor möglichen Missverständnissen oder rechtlichen Problemen schützen, hier einige Tipps, die Sie bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags beachten sollten:

  1. Gründliche Durchsicht des Vertrags: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den Mietvertrag gründlich zu lesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Achten Sie besonders auf Details wie Mietdauer, Mietzins, Nebenkosten und Verpflichtungen von Vermieter/in und Mieter/in.
  2. Fragen Sie bei Unklarheiten nach: Wenn Sie eine Klausel im Vertrag nicht verstehen oder unsicher sind, was sie bedeutet, zögern Sie nicht, nachzufragen. Es ist wichtig, dass Sie alle Bedingungen des Vertrags vollständig verstehen, bevor Sie Ihre Unterschrift setzen.
  3. Schriftliche Festhaltung mündlicher Vereinbarungen: Sollten Sie während der Vertragsverhandlungen mündliche Absprachen getroffen haben, stellen Sie sicher, dass diese schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Nur was schriftlich fixiert ist, ist rechtlich bindend.
  4. Vermieterinformationen im Vertrag: Überprüfen Sie sorgfältig, ob der vollständige Name und die Adresse der Vermieter/innen im Vertrag angegeben sind. Diese Informationen sind wichtig für die Kommunikation und können bei Bedarf zur Identifizierung des Vermieters dienen.
  5. Genaue Beschreibung des Mietobjekts: Stellen Sie sicher, dass im Mietvertrag das Mietobjekt einschließlich aller zugehörigen Räumlichkeiten, Inventar und Zubehör genau bezeichnet ist. Eventuelle Mängel oder Schäden sollten ebenfalls dokumentiert werden, um Missverständnisse bei der Rückgabe zu vermeiden.
  6. Festlegung wichtiger Termine und Kosten: Klären Sie im Vertrag den Mietbeginn, die Laufzeit des Vertrags und die Höhe des Mietzinses eindeutig. Darüber hinaus sollten alle finanziellen Vereinbarungen wie einer Kaution, Baukostenzuschuss oder Ablöse schriftlich festgehalten werden, und Sie sollten Quittungen für alle Zahlungen erhalten.
  7. Verlangen Sie eine Ausfertigung des Vertrags: Nachdem alle Parteien den Mietvertrag unterzeichnet haben, stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Vertrags für Ihre eigenen Unterlagen erhalten. Dies ist wichtig für Ihre persönlichen Aufzeichnungen und als Nachweis für die getroffenen Vereinbarungen.

Indem Sie diese Tipps befolgen und alle wichtigen Aspekte des Mietvertrags sorgfältig prüfen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Mietvereinbarung klar und fair ist und mögliche Konflikte in der Zukunft vermieden werden. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen empfiehlt es sich, professionellen Rat einzuholen, um Ihre Interessen zu schützen.

Was sind die Kündigungsfristen für Mietverträge?

Die Kündigungsfristen für Mietverträge in Österreich variieren je nach Art des Mietverhältnisses und der Mietdauer. Im Allgemeinen gelten folgende Richtlinien:

  • Bei befristeten Mietverträgen Die Kündigungsfrist bei befristeten Mietverträgen beträgt drei Monate zum Monatsende.
  • Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter in der Regel drei Monate zum Monatsende, welches jedoch erst nach dem ersten Jahr möglich ist.
  • Die Kündigungsfrist für den/der Vermieter/in beträgt bei unbefristeten Mietverträgen je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen einem und sechs Monaten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag von diesen allgemeinen Richtlinien abweichen können. Mieter haben in Österreich auch Sonderkündigungsrechte, die es ihnen ermöglichen, den Mietvertrag unter bestimmten Umständen außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden. Beispielweise können Sie die Wohnung eher kündigen, wenn eine Gesundheitsgefährdung wie Schimmel vorliegt oder vielleich ein berufsbedingter Umzug ansteht.

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