Was ist eine Kaution für eine Wohnung & wie hoch ist diese?

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Beim Einzug in eine neue Mietwohnung ist es üblich, dass der Mieter dem Vermieter eine Kaution für eine Wohnung hinterlegen muss. Diese Mietkaution wird dem Vermieter übergeben und soll im Falle eines Auszugs zur Absicherung von eventuellen Schäden oder Reparaturen dienen. Die maximale Höhe der Kaution einer Wohnung beträgt dabei maximal sechs Brutto-Monatsmieten.

Warum wird eine Kaution für eine Wohnung verlangt?

Die Mietkaution fungiert als Sicherheit für den Vermieter, um eventuelle zukünftige Forderungen abzudecken, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben könnten. Diese können sowohl Mietschulden als auch Kosten für etwaige Schäden umfassen, die bei der Rückgabe der Wohnung entstehen könnten. Die Bestimmungen zur Mietkaution sind im § 16b des Mietrechtsgesetzes (MRG) festgelegt, der klare Richtlinien für die Höhe und die Rahmenbedingungen der Kaution vorgibt.

Mietkautionsbestätigung Muster zum Herunterladen

Es ist üblich, dass Mieter/innen sich das Einzahlen einer Kaution bestätigen lassen wollen, entweder im Mietvertrag und/oder mit einer zusätzlichen Kautionsbestätigung. Wir stellen Ihnen hier ein kostenloses Muster einer Kautionsbestätigung zur Verfügung - Es muss nur noch mit persönlichen Daten vervollständigt werden. Sie haben in der Vorlage zusätzlich die Möglichkeit, einen Mietbürgen einzutragen.

Seit 2009 müssen Kautionen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, um sicherzustellen, dass der Mieter seine Zinsen erhält und die Kaution bei Bedarf zurückbekommt. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass die Kaution bei Bedarf zur Verfügung steht und nicht mit dem Vermögen des Vermieters vermischt wird.

Wann muss Kaution für eine Wohnung in Österreich gezahlt werden?

Die Kaution einer Wohnung muss üblicherweise bei Unterzeichnung des Mietvertrags oder spätestens bei Mietbeginn gezahlt werden. Dies ist eine gängige Praxis in Österreich, um die finanzielle Sicherheit des Vermieters zu gewährleisten.

Wie viel Kaution darf der Vermieter in Österreich verlangen?

In der Regel verlangen Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Brutto-Monatsmieten. Gemäß einem Urteil des Obersten Gerichtshofs liegt die maximale Höhe der Mietkaution bei sechs Brutto-Monatsmieten. Wenn Ihr Vermieter eine Kaution verlangt, die über dieser Obergrenze liegt, können Sie sich auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen und den Vermieter auffordern, die Höhe der Mietkaution auf das gesetzlich zulässige Maß zu senken.

Falls Sie bereits mehr als sechs Monatsmieten als Kaution für die Wohnung hinterlegt haben, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Wohnung den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes vollständig entspricht. Möglicherweise liegt in diesem Fall eine unzulässige Ablöse vor. Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um eine Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags zu prüfen und einzuleiten.

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Welche gängigen Formen der Kaution gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Optionen, wie Sie die Mietkaution bezahlen können. Während die Barzahlung und die Überweisung nach wie vor am häufigsten verwendet werden, stehen Ihnen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, die wir im Folgenden näher erläutern möchten:

  1. Mietkaution in bar: Die Barzahlung der Mietkaution erfordert eine besondere Sorgfalt, da Sie die Hinterlegung des Betrags jederzeit nachweisen können müssen. Es ist ratsam, eine Quittung über die Zahlung des gesamten Betrags zu erhalten, um spätere Missverständnissen vorzubeugen.
  2. Mietkautionskonto: Das Mietkautionskonto hat sich in den letzten Jahren als eine der beliebtesten Formen der Kaution hinterlegt. Es kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter eingerichtet werden und bietet verschiedene Möglichkeiten der Anlage, darunter das klassische Sparbuch, ein Tagesgeldkonto, eine Bankbürgschaft, eine Mietkautionsbürgschaft oder ein Mietkautionsdepot.
    • Mietkaution auf Sparbuch: Das klassische Sparbuch kann als Sicherheit für die Mietkaution verwendet werden, indem es entweder dem Vermieter übergeben oder an ihn verpfändet wird.
    • Mietkaution Tagesgeldkonto: Ein Tagesgeldkonto oder ein Festgeldkonto kann ebenfalls zur Hinterlegung der Kaution genutzt werden, indem es an den Vermieter verpfändet wird. Eine mögliche Einschränkung besteht darin, dass der Vermieter möglicherweise nicht sofort auf das Geld zugreifen kann.
    • Bankbürgschaft: Bei einer Bankbürgschaft garantiert die Bank dem Vermieter, für Zahlungen des Mieters bis zur Höhe der Kaution einzustehen. Dies erfordert in der Regel ein Bankkonto beim entsprechenden Institut und eine gute Bonität. Es können jedoch auch Gebühren anfallen.
    • Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung: Bei einer Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine Versicherung, die eine Bürgschaft für die Kaution übernimmt. Der Mieter zahlt lediglich einen Bruchteil der Kaution an die Versicherung, die gegenüber dem Vermieter bürgt. Die Beiträge können je nach Versicherung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig sein.
    • Mietkautionsdepot: Ein Mietkautionsdepot ist eine risikoreichere Option, bei der die Kaution in Fonds und Aktien angelegt wird. Auch hier wird die Anlage an den Vermieter verpfändet. Alle Formen der Mietkautionshinterlegung können laut Gesetz in eine andere umgewandelt werden, sofern dies mit dem Vermieter vereinbart wird.
  3. Mietkaution Kredit: Wenn die volle Kaution nicht sofort aufgebracht werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Dies ist jedoch mit monatlichen Rückzahlungen verbunden und sollte gut überlegt sein.
  4. Mietkaution auf Raten: Obwohl Sie keinen Anspruch auf Ratenzahlung haben, sind viele Vermieter bereit, darauf einzugehen, wenn Sie mit ihnen darüber sprechen. Es lohnt sich daher, das Gespräch zu suchen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Kaution auf einmal zu zahlen.

Was ist, wenn Sie die Rückzahlung Ihrer Mietkaution nicht erhalten?

Wenn Vermieter eine Kaution ganz oder teilweise einbehalten wollen, müssen sie das ihren Mietern schnellstmöglich und schriftlich mitteilen - samt Begründung.

Was sind die Fristen für die Mietkaution Rückzahlung?

Gemäß §16b des Mietrechtsgesetzes muss die Kaution unverzüglich nach Rückstellung der Wohnung zurückgegeben werden. In der Praxis vergehen oft etwa zwei Wochen, bis die Kaution zurückerstattet wird. Jedoch kann es auch länger dauern.

Der Vermieter kann Teile der Kaution einbehalten, um damit offene Forderungen auszugleichen, wie etwa ausstehende Mietzahlungen oder Schäden, die dem Mieter zuzuordnen sind. Manchmal werden auch Teile der Kaution einbehalten, bis die Betriebskostenabrechnung erstellt ist. Erst nachdem alle Betriebskosten bis zum Auszugsdatum berechnet wurden, wird die volle Kaution zurückgezahlt.

Verweigerung der Rückzahlung durch den Vermieter

Die Gründe für die Verweigerung können vielfältig sein, z. B. Schäden in der Wohnung, die vom Mieter verursacht wurden, oder Umbauten ohne Zustimmung des Vermieters. Allerdings hat der Vermieter nicht immer das Recht, die Kaution einzubehalten.

Lösungsansätze bei Problemen hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution

Wenn die Rückzahlung der Kaution länger als zwei Wochen dauert oder der Vermieter die Rückzahlung aus anderen Gründen verweigert, können Sie ihn schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Dies kann je nach Art der Kaution unterschiedlich sein:

  • Wenn die Kaution in bar hinterlegt oder überwiesen wurde, können Sie ein Außenstreitverfahren beantragen, um den Betrag festzustellen.
  • Wenn die Kaution auf einem Sparbuch oder einem verpfändeten Konto liegt, können Sie Klage auf Rückzahlung beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.

Es wird empfohlen, sich bei Streitigkeiten um die Kaution rechtlichen Rat einzuholen, da Feststellungs- und Klageverfahren komplex sein können.

Kann der Vermieter nachträglich eine Kaution verlangen?

Nein, es ist nicht gestattet, nachträglich eine Erhöhung der Kaution zu verlangen. Selbst wenn der Vermieter erst nach Abschluss des Mietvertrags feststellt, dass der Mieter häufig Zahlungsrückstände aufweist, kann er keine zusätzliche Kaution verlangen.

Umgekehrt ist es jedoch auch nicht zulässig, dass der Mieter die Miete vor dem Auszug nicht mehr bezahlt und die ausstehende Summe mit der Kaution verrechnet wird. Einige Mieter mögen versucht sein, auf diese Weise sicherzustellen, dass sie die Kaution zurückerhalten. Dies entspricht jedoch nicht den Zahlungsbedingungen, und der Vermieter hat das Recht, Mahngebühren zu erheben.

Obwohl der Vermieter schriftlich einer solchen Vereinbarung zustimmen könnte, wird dringend davon abgeraten. Im Falle größerer Schäden am Ende der Mietdauer oder der Rücklassung von Sperrmüll in der Wohnung durch den Mieter könnte der Vermieter auf den Kosten sitzenbleiben, da die Kaution für Schäden oder Entsorgungskosten vorgesehen ist und nicht für ausstehende Mietzahlungen verwendet werden sollte.

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